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[vc_row][vc_column][vc_column_text]Der Länderbericht Türkei aus der GTAI-Reihe „Dienstleistungen erbringen in …“ liegt in aktualisierter Fassung mit Stand Juni 2017 vor. Die GTAI-Reihe bietet Ihnen für verschiedene Länder einen Überblick rund um das Thema Entsendung von Mitarbeitern. Rechtsthemen wie unter anderem Entsendevertrag, Anerkennung von Befähigungsnachweisen, Arbeitsschutzbestimmungen, Sozialversicherung, aber auch technische Normen sowie Konkursrecht werden in Kurzform dargestellt.
Zum Länderbericht Türkei gelangen Sie hier: goo.gl/VRH3Jb
Quelle: Außenwirtschaftnews LHN, Germany Trade & Invest (GTAI) (Stand:09.2017)[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Die Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Anbieter von klimafreundlichen Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speichertechnologien bei der Erschließung von Auslandsmärkten.

So können auch Sie als Handwerksbetrieb von zahlreichen Veranstaltungen profitieren. Seit Juli stehen die Veranstaltungen für das kommende Jahr online zur Verfügung. An der Auswahl hat das Handwerk maßgeblich mitgewirkt; den aktuellen Veranstaltungskalender finden Sie im Anhang. Einen Auszug von potentiell interessanten Veranstaltungen für Sie haben wir herausgefiltert und ebenfalls beigefügt.

Die Förderangebote und Zielmärkte werden anhand des Bedarfs an Energielösungen im Ausland und in enger Abstimmung mit den Exportinteressen der deutschen Wirtschaft ausgewählt.

Nutzen Sie das Angebot der Exportinitiative Energie, um…

* sich mit Hilfe von kostenlosen Publikationen über Auslandsmärkte zu informieren

* internationale Geschäftskontakte auf Veranstaltungen im In- und Ausland zu knüpfen (Datenbank)

* sich als Qualitätsanbieter ‚made in Germany‘ über eine Online-Unternehmensdatenbank zu vermarkten und so

* Zeit und Kosten bei Ihrem Markteinstieg zu sparen.

Einige Erfolgsgeschichten von deutschen Exporteuren sowie alle Angebote der Exportinitiative Energie finden Sie auf der Webseite unter: http://www.german-energy-solutions.de/.

Bei Fragen können Sie gerne die Geschäftsstelle der Exportinitiative ansprechen.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks

Die dänische Polizei, das Finanzamt und die Arbeitsschutzbehörde führen regelmäßig flächendeckende Kontrollen bei ausländischen Betrieben durch. Das Ziel: die Bekämpfung von Sozialdumping. Die Handwerkskammern Lübeck und Flensburg berichten, dass in diesem Jahr noch fünf Kontrollen geplant sind. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie auf der Website der dänischen Arbeitsschutzbehörde.

Hier finden Sie mehr Informationen zu diesem Thema: Dänische Arbeitsschutzbehörde

Quelle: Außenwirtschaft-News Handwerk International Baden-Württemberg (Stand: 12. Juli 2017)

Unternehmen, die vorübergehend Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, drohen womöglich schon bald Meldegebühren in Höhe von 40 Euro je Mitarbeiter und Auftrag.

Auf der französischsprachigen Informationsseite findet sich dazu seit Kurzem folgender Hinweis: „Bitte beachten Sie: Der im Ausland ansässige Arbeitgeber muss einen Betrag von € 40 pro Mitarbeiter zahlen. Die Bezahlung erfolgt online.“ Die Gebühr wird erhoben, sobald ein entsprechender Ministerialerlass veröffentlicht wurde. Dies soll bis spätestens 1. Januar 2018 geschehen. Kein anderes vergleichbares Land in Europa erhebt eine ähnliche Gebühr.

Frankreich gilt als einer der beliebtesten Auslandsmärkte für deutsche Handwerksunternehmen. Jeder zweite exportierende Handwerker ist in Frankreich aktiv. Gem. Art. 106 des LOI n° 2016-1088 du 8 août 2016 relative au travail, à la modernisation du dialogue social et à la sécurisation des parcours professionnels sollen ausländische Arbeitgeber an den Kosten des elektronischen Meldeverfahrens für entsandte Mitarbeiter beteiligen.

Sammelbeschwerde gegen Frankreich

Seit dem 22. März 2017 müssen deutsche Handwerker aus der Baubranche, neben der Entsendemeldung, schon pro Auftrag und Mitarbeiter die Baustellenkarte „Carte d’identification professionelle BTP“ beantragen. Handwerk International Baden-Württemberg sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber deutschen Unternehmen und wird deshalb eine Sammelbeschwerde über Frankreich bei der EU-Kommission einreichen. Alle Informationen zur Sammelbeschwerde gegen die Baustellenkarte „Carte d’identification professionelle BTP“ finden Sie HIER.

Quelle: Außenwirtschaft-News Handwerk International Baden-Württemberg (Stand: 12. Juli 2017)

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Seit 1. Januar 2016 ist die Abgabe der Einfuhranmeldung für die Schweiz nur noch mit Angabe der Umsatz-steueridentifikationsnummer (UID-Nr.) möglich. Deutsche Unternehmen, die Waren in die Schweiz liefern, benötigen zur Rechnungstellung ohnehin die UID-Nr. des schweizerischen Kunden.

Anders ist der Sachverhalt für deutsche Handwerker, bei denen Bauleistungen mit einer Warenlieferung gekoppelt sind und der Rechnungsempfänger eine Privatperson ist; diese verfügen über keine UID-Nr., so-dass eine sogenannte Pseudo-UID zu verwenden ist. Als Pseudo-UID sind folgende Nummern zu verwen-den:
– CHE222259895 (e-dec standard, NCTS)
– CHE222251936 (e-dec Web)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Schweizerischen Zollverwaltung.

Quelle: Außenwirtschaftsnews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Bauhandwerker, die in Luxemburg tätig werden, sind regelmäßig zur dortigen Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Abhängig vom erwirtschafteten Jahresumsatz im Großherzogtum ist dafür ein elektronisches Verfahren, das eTVA-Verfahren, zu verwenden. Diese Regelung gilt seit Ende 2012. Die entsprechenden LuxTrust Zertifikate haben eine Gültigkeit von 3 Jahren – somit verlieren die ersten Zertifikate ihre Gültigkeit. LuxTrust informiert vor Ablauf der Periode per E-Mail über die Möglichkeit der Verlängerung. Die Verlängerung ist kostenpflichtig, über die Rekey-Funktion kann jedoch die Seriennummer des Zertifikats identisch bleiben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von LuxTrust.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]In Großbritannien trat am 1. Februar 2016 eine Richtlinie in Kraft, die einen neuen Strafrahmen für Unter-nehmen bei Verstößen gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften vorsieht. Diese Richtlinie gibt dem Richter einen Rahmen vor, innerhalb dessen eine Strafe verhängt werden sollte. Die Health & Safety Be-stimmungen werden in Großbritannien strikt kontrolliert.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

Wer in Frankreich energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lässt, kann innerhalb bestimmter Höchstbeträge eine Steuergutschrift von 30 Prozent und zinsfreie Darlehen in Anspruch nehmen.Diese 2014 in Kraft getretene Regelung wurde durch das ‚Loi de finances pour 2016‘ verlängert: für Steuergutschriften bis zum 31. Dezember 2016 und für zinsfreie Darlehen bis zum 31. Dezember 2018.

Eine Inanspruchnahme der Steuergutschriften und der zinsfreien Darlehen ist, wie auch schon in der Vergangenheit, nur dann möglich, wenn der Betrieb, der die Arbeiten ausführt, über das Label RGE (Reconnu Garant de l’Environnement) verfügt. Die französische Regierung will damit die Qualität der Arbeiten sichern. Deutsche Handwerker, deren Kunden in Frankreich diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen ebenfalls das RGE-Label vorweisen können; vorhandene Zertifizierungen in Deutschland werden bislang nicht anerkannt. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen frühzeitig die Außenwirtschaftsberatung.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz

Nutzen Sie bitte die von uns angebotenen Web-Portale. Dort finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Informationen zu Themen:

ausländische Märkte, Markterschließung, Marktbedingungen und mehrere Hinweise für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

Bei weiteren fachspezifischen Fragen zur Außenwirtschaft wenden Sie sich bitte an die Außenwirtschaftberaterin der Handwerkskammer Frankfurt (Oder).

Das Außenwirtschaftsportal

Germany Trade & Invest

Exportplattform Berlin – Brandenburg

Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft

 

Zu jedem Jahresbeginn ändern sich die Warennummern (Zolltarifnummer als zentrales Ordnungsmerkmal im internationalen Handel). Anhand dieser Warennummern werden bei der Einfuhr die Zollsätze festgelegt und Ein- und Ausfuhrbeschränkungen kontrolliert. Falsche Warennummern können fatale Folgen haben.

Änderungen von Warentarif-Nummern zum Jahreswechsel „Auf einen Blick“ (PDF zum Download)

Wichtige Informationen des Statistischen Bundesamtes mit einer Gegenüberstellung alter und geänderter Warennummern

Quelle: BHI-Newsletter vom 14.01.2016