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Ein Höhepunkt für engagierte Friseurlehrlinge ist der traditionelle Oderlandpokal.  Am 10. April ist das Hotel „Fürstenwalder Hof“ der Veranstaltungs- und Wettkampfort.

2016 findet der Oderlandpokal zum 23. Mal statt. Die drei ostbrandenburgischen Friseur-Innungen Barnim, Oderland und Uckermark veranstalten den Wettbewerb gemeinsam. Im Teamwettbewerb können die Meister im Schneiden ihre Kreativität beweisen und zum Thema „Traumhochzeit“ ihre Modelle gestalten. Die Vorjahressiegerin Jessica Wagner vom Salon „Rudi“ aus Bad Freienwalde ist zum dritten Mal beim Wettbewerb dabei und hat jetzt die Chance, den Pokal endgültig mit nach Hause zu nehmen.

Weitere Informationen gibt es im Büro der Frisurenspezialisten GmbH in Fürstenwalde, Mail: info@frisurenspezialisten.de und in der Kreishandwerkerschaft Oderland.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]„Stark in der Ausbildung“ ist das Motto 2016  für eine Reihe von Workshops zum Thema, die Ihren Wünschen und der aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt gerecht werden will. Die Themen sind:

Die Veranstaltungen werden von der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und der IHK-Projektgesellschaft mbH in Kooperation und im Rahmen des JOBSTARTER-Programms „Allianz für Ausbildung Ostbrandenburg“ kostenfrei für Mitgliedsunternehmen der Kammern angeboten. Die Workshops sind berufsübergreifend und branchenunabhängig und sollen vorrangig kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung ihrer betrieblichen Ausbildung unterstützen.

Wir übersenden Ihnen unser aktuelles Informationsblatt als Download und freuen uns auf Ihre Anmeldungen. Teilnehmer erhalten eine Teilnahmeescheinigung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Dirk Konzer“][vc_column_text]

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Flyer_Ausbilderworkshops_2016[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die brandenburgischen IHKs und Handwerkskammern haben den Preis gemeinsam ausgeschrieben. Bewerbungen sind bis zum 5. Juni im Internet unter www.zukunftspreis-brandenburg.de möglich. Der Festakt mit Bekanntgabe der Preisträger findet am 4. November im Schloss Neuhardenberg statt.

Nach Bewerbungsschluss werden die aussichtsreichsten Bewerber als potenzielle Preisträger nominiert. Am Ende werden maximal neun märkische Unternehmen prämiert. Darüber hinaus kann die Jury einen Sonderpreis an eine herausragende Persönlichkeit des Wirtschaftslebens verleihen. Bereits alle Nominierten erhalten einen hochwertigen Imagefilm. Die Preisträger erhalten zudem neben der Berichterstattung in den Regionalzeitungen und Kammerzeitschriften eine Stele, eine Urkunde sowie das Recht, mit dem Label „Zukunftspreisträger Brandenburg 2016“ für sich zu werben.

Zu den Unterstützern und Förderern des wichtigsten Wirtschaftspreises in Brandenburg zählen neben den Wirtschaftskammern und den drei großen brandenburgischen Regional- und Heimatzeitungen weitere namhafte Institutionen und Unternehmen. Ausführliche Informationen zum Zukunftspreis gibt es auf der Homepage www.zukunftspreis-brandenburg.de.

Ansprechpartner für Mitgliedsbetriebe der HWK
Michael Thieme
Pressesprecher[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Michael Thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Wir suchen noch engagierte Meister und Meisterinnen des Straßenbauer-Handwerks, die mindestens 2 Jahre als Arbeitgeber selbständig tätig sind und ehrenamtlich in dem Meisterprüfungsausschuss mitwirken wollen. Durch die Mitarbeit im Prüfungsausschuss sichern Sie eine qualitätsgerechte Prüfung der Straßenbauer und sichern gleichzeitig den Nachwuchs in dieser Branche.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich bitte an Frau Astrid Thor.

Sie beantwortet gern Ihre Fragen und bearbeitet mit Ihnen die notwendigen Unterlagen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Astrid Thor“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Für den Handwerkskammertag Land Brandenburg nahm Präsident Wolf-Harald Krüger am 3. März 2016 an der öffentlichen Anhörung im Landtag teil und trug die Stellungnahme des Handwerks zum Gesetz zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung vor. Auch in Brandenburg soll es nach Vorstellung des Handwerkskammertages für einen eng begrenzten Bereich von Gewerken und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister geben.

Gesetz zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung
Öffentliche Anhörung am 03.03.2016

Sehr geehrter Herr Eichelbaum,
sehr geehrte Damen und Herren Ausschussmitglieder,

zunächst möchten wir uns für die kurzfristig eingeräumte Möglichkeit bedanken, im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung Stellung nehmen zu können. Der Handwerkskammertag des Landes Brandenburg hatte sich bereits in der Frühen Anhörung der Verbände mit der Stellungnahme vom 16.07.2015 zu dem damaligen Gesetzentwurf geäußert. Die Stellungnahme haben wir diesem Schreiben nochmals als Anlage beigefügt.

Der Handwerkskammertag des Landes Brandenburg vertritt ca. 40.000 Mitgliedsbetriebe, von denen ca. 40 % den Baugewerken zuzuordnen sind. Daher spielt die Bauordnung im geschäftlichen Alltag der Betriebe eine erhebliche Rolle. In Anbetracht der geografischen Lage von Berlin in der Mitte von Brandenburg und der damit verbundenen engen wirtschaftlichen Verflechtung sind viele der Unternehmen sowohl für Auftraggeber in Brandenburg als auch zu einem großen Teil in Berlin tätig. Damit ergibt sich häufig die Situation, die Regelungen unterschiedlicher Landesbauordnungen beachten zu müssen. Insofern wäre es eine erhebliche Erleichterung für die ausführenden Betriebe, wenn die Landesbauordnungen von Berlin und Brandenburg möglichst grundsätzlich vergleichbare Regelungen enthalten würden.

In der öffentlichen Anhörung möchten wir jedoch im Besonderen noch auf eine für das Handwerk in Brandenburg besonders relevante Frage vertieft eingehen.

Dabei handelt es sich um die „kleine“ Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, deren Einführung in die Bauordnung bereits seit vielen Jahren vom Handwerkskammertag des Landes Brandenburg wiederholt gefordert wird.

Leider versäumt aber auch der derzeitige Entwurf, eine entsprechende Regelung in § 65 BbgBO-RegE aufzunehmen.

Die Forderung des Brandenburger Handwerks beinhaltet für einen eng begrenzten Bereich von Gewerken und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister einzuführen. Dabei sollte es sich um den Bereich folgender Bauvorhaben handeln:

Von dieser Bauvorlageberechtigung betroffen wären ausschließlich Meisterinnen und Meister des Maurer- und Betonbauerhandwerks, des Zimmererhandwerks sowie des Metallbauerhandwerks mit dem Schwerpunkt Konstruktionstechnik. Die aktuelle Musterbauordnung schließt eine Bauvorlageberechtigung für diesen Personenkreis ausdrücklich nicht aus und eröffnet so vielmehr die Möglichkeit, den Personenkreis der Vorlageberechtigten über Architekten und Ingenieure hinaus zu erweitern. Diese Öffnungsklausel für Fachkräfte mit einer anderen Ausbildung und für einfache Bauvorhaben erfasst Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister der genannten Handwerke und Bauvorhaben.

Die Meisterabschlüsse in den einschlägigen Handwerken erfolgen bundesweit anhand einheitlicher Rahmenlehrpläne. Durch die Meisterprüfungsverfahrensverordnung und die Meisterprüfungsverordnungen der jeweiligen Handwerke sind Prüfungsstandards festgelegt, die einen hohen Ausbildungsstandard auf Hochschulniveau rechtfertigen. Die Ausbildung im Bereich des Maurer- und Betonbauerhandwerk umfasst dabei insbesondere die Prüfungsfächer Baukonstruktion, Baustoffe und Bauphysik. Im Zimmererhandwerk liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für Holzkonstruktionen unter Berücksichtigung bauphysikalischer, konstruktiver und statischer Anforderungen im Sinne des Entwurfs, der Planung sowie der Berechnung von Bauvorhaben. Gleiches gilt für Metallkonstruktionen entsprechend für das Metallbauerhandwerk mit dem Schwerpunkt Konstruktionstechnik.

Mit den erworbenen Kenntnissen sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister aus diesen Gewerken bestens befähigt, die genannten „kleineren“ Bauvorhaben zu planen. Dieses Wissen wird in der täglichen Praxis bei der Ausführung derartiger Bauvorhaben regelmäßig angewendet.

Die bauausführenden Handwerkerinnen und Handwerker sind zudem verpflichtet, die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren vor der tatsächlichen Ausführung eingehend und gewissenhaft zu prüfen. Baumängel, die auf Planungsfehler zurückgehen, sind von den ausführenden Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese umfassende Prüf- und Anzeigepflicht soll regelmäßig zur Mithaftung des Handwerkers führen. Es ist gerade auch die dafür notwendige und unterstellte Fachkenntnis zum Erkennen von Planungsfehlern, die im Umkehrschluss eine beschränkte Bauvorlageberechtigung rechtfertigen muss.

Zahlreiche Bundesländer gehen auf diese fachlichen Argumente seit Jahren ein und haben in ihren Bauordnungen die „kleine“ Bauvorlageberechtigung für Handwerkerinnen und Handwerker verankert. Dazu zählt neben Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg vor allem auch Berlin. Die dortige Rechtslage hat sich in der Praxis sehr gut bewährt. In diesen Bundesländern können Verbraucher somit sowohl die Planungs- als auch die ausführenden Bauleistungen aus einer Hand von ihrem Meisterbetrieb beziehen. Diese Beispiele zeigen, dass auch etwa vorhandene Fragen nach betrieblichen Versicherungen durch entsprechende verpflichtende gesetzliche Vorgaben im Sinne des Verbraucherschutzes gelöst werden können.

Durch die Regelung der „kleinen“ Bauvorlageberechtigung in der Landesbauordnung von Berlin werden Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister im Gegensatz dazu in Brandenburg erheblich benachteiligt. Es ist kaum nachzuvollziehen, dass dieser Personenkreis in Berlin kleinere Bauvorhaben planen kann, während dies im Heimatbundesland der Betriebe, welches mit Berlin gerade in der Bauwirtschaft einen einheitlichen Wirtschaftsraum bildet aber nicht möglich sein soll.

Nach nunmehr 26 Jahren der deutschen Einheit wäre es an der Zeit, dass Brandenburg ein deutliches Zeichen setzt und den ostdeutschen Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern die gleichen Rechte ermöglicht, die ihren westdeutschen Berufskollegen schon seit vielen Jahrzehnten zustehen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ralph Bührig
Geschäftsführer[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Michael Thieme“][vc_column_text]Download

BbgBO-Stellungnahmen – Juli 2015

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Die Website www.digitalisierung-im-handwerk.de liefert Hintergründe, Analysen und Erfolgsbeispiele aus dem Handwerk und für das Handwerk zum Thema Digitalisierung.

Die Digitalisierung im Handwerk ist in diesem Jahr Schwerpunktthema der Internationalen Handwerksmesse in München, Die findet vom 24. Februar bis zum 1. März statt.

Passend dazu wirbt „Mittelstand Digital“ mit einem Förderschwerpunkt zur Einführung von eStandards.

Die Anwendung digitaler Standards ist für Unternehmen derzeit noch mit großem Aufwand verbunden. Gleichzeitig ist der Nutzen einheitlicher Standards gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) häufig nicht direkt ersichtlich. Deshalb entwickelt die Förderinitiative „eStandards: Geschäftsprozesse standardisieren, Erfolg sichern“ des BMWi im Rahmen von „Mittelstand-Digital“ praxisgerechte Lösungen und unterstützt deren breite Nutzung, beispielsweise durch die Verbesserung des Stammdaten- und Prozessmanagements.  Die Einbindung in die Geschäftsprozesse der Unternehmen unterschiedlicher Branchen mit gut nachahmbaren Beispielen zeigt den wirtschaftlichen Nutzen für Unternehmen auf.

Anbei in Stichpunkten fünf Themenkreise der Initiative eStandards:

Der BMWi-Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital – Strategien zur digitalen Transformation der Unternehmensprozesse“ setzt sich aus den Initiativen „eStandards: Geschäftsprozesse standardisieren, Erfolg sichern“ mit 20 Förderprojekten, „Einfach intuitiv – Usability für den Mittelstand“ mit 17 Förderprojekten sowie „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“ mit zehn Kompetenzzentren, einem Kompetenzzentrum Digitales Handwerk und vier Mittelstand 4.0-Agenturen mit den Schwerpunktthemen Cloud, Prozesse, Kommunikation und Handel zusammen. Weitere Informationen zu „Mittelstand-Digital“ finden Sie unter www.mittelstand-digital.de<http://www.mittelstand-digital.de>.

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Angermünde:
In der Uckermark findet erstmalig der „Treffpunkt Arbeitgeber“ am Donnerstag, dem 11. Februar, von 16.30 bis 18 Uhr im Angermünder Bildungswerk statt. Arbeitgeber, die Fragen zur Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen haben, können direkt mit den Fachkräften der Arbeitsagentur Eberswalde ins Gespräch kommen und sich individuell beraten lassen. Informiert wird zur allgemeinen Rechtslage genauso wie zu konkreten Unterstützungsmöglichkeiten.

„Gerade im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Flüchtlingen gibt es viele Fragen zur aktuellen Rechtslage und auch dazu, wie Betriebe und interessierte Flüchtlinge am besten zusammen kommen können. Außerdem informieren zu Unterstützungsmöglichkeiten bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen, schwer behinderten Menschen und Älteren, die auf der Suche nach einem beruflichen Neuanfang sind“, erklärt Ramona Birnbaum, Leiterin des Arbeitgeber-Service Uckermark der Arbeitsagentur Eberswalde.

Das Angermünder Bildungswerk befindet sich An der MTS 7. Weitere Informationen unter Tel. 03334/374666.

Eberswalde:
Der „Treffpunkt Arbeitgeber“ findet am Donnerstag, dem 11. Februar, von 16.30 bis 18 Uhr im Berufsinformationszentrum Eberswalde statt. Arbeitgeber, die Fragen zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen haben, können direkt mit den Fachkräften der Arbeitsagentur Eberswalde und des Jobcenters Barnim ins Gespräch kommen und sich individuell beraten lassen. Darüber hinaus steht das Thema „Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen“ im Mittelpunkt dieser Veranstaltung. Informiert wird zur allgemeinen Rechtslage genauso wie zu konkreten Unterstützungsmöglichkeiten.

„Alle Fragen und Themen, die Arbeitgeber beschäftigen, können hier mit den Beratungsfachkräften der Arbeitsagentur und des Jobcenters besprochen werden“, wirbt Sebastian Danitz, Leiter des gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur und Jobcenter, für den „Treffpunkt Arbeitgeber“, der an jedem zweiten Donnerstag im Monat stattfindet.

Das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit befindet sich in Eberswalde in der Bergerstraße 30. Weitere Informationen unter Tel. 03334/374666.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Ausgezeichnet werden zum einen private Denkmaleigentümer, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben, zum anderen die ausführenden Betriebe für die an historischen Bauten erbrachten Leistungen. Für den Einsatz der Eigentümer stehen Preisgelder in Höhe von insgesamt 15.000 Euro pro Bundesland zur Verfügung, die Handwerker erhalten entsprechende Urkunden.
Vorschläge und Bewerbungen aus Brandenburg können bis zum 20. Mai 2016 an den Zentralverband in Berlin gerichtet werden.

Die „Allgemeinen Vergaberichtlinien“ und das Antragsformular sind bei den Handwerkskammern erhältlich oder können unter der Rubrik „Presse“ auf der Homepage der DSD (www.denkmalschutz.de) heruntergeladen werden. Die Preisverleihung mit dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg findet im November statt.

Der Preis kommt in diesem Jahr gesondert aufgrund des Themenjahres „Handwerk – zwischen gestern und übermorgen“ nach Brandenburg. 2016 hat die Kulturland Brandenburg gGmbH das Handwerk auf ihre Tagesordnung gesetzt, die Handwerkskammern des Landes unterstützen dieses Themenjahr. Zuletzt wurde der Preis in Brandenburg 2009 ausgelobt, daneben wird er in diesem Jahr auch in Thüringen verliehen.

Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Handwerkskammern hoffen, mit dieser Aktion die Handwerker in den Vordergrund zu rücken, die mit besonderen Leistungen zur Erhaltung von Baudenkmälern beitragen.

Ansprechpartner beim ZDH:
Dr. Nicoline Bauers, Tel.: 030 20619-336, Email: bauers@zdh.de

Ansprechpartner in den Handwerkskammern Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg

Katja Wolf, Tel.: 0331 3703-120, E-Mail: katja.wolf@hwkpotsdam.de
Katrin Thöse, Tel.: 0355 7835-128 E-Mail: thoese@hwk-cottbus.de
Michael Thieme, Tel.: 0335 5619-108, E-Mail: michael.thieme@hwk-ff.de

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg organisiert für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg den Messeauftritt zur denkmal 2016 in Leipzig. Auf Anfragen zur Präsentation der Hauptstadtregion auf der größten europäischen Denkmalmesse freut sich Michael Thieme – 0335 5619-108.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg lädt Handwerker ein, die vor oder in der Planung einer Betriebsübergabe stehen und sowohl das Steuerrecht als auch das Erbrecht „bedenken“ müssen.

Oft genug ist eine Gestaltung, die aus jedem Blickwinkel perfekt ist, kaum möglich. Doch den größten Spielraum hat letztlich derjenige, der sich rechtzeitig zu den verschiedenen Aspekten einer Betriebsübergabe informiert und mit allen Beteiligten im Prozess kommuniziert.

Langjährig erfahrene Experten im Erb- und Steuerrecht bieten während der Veranstaltung einen Einblick in die Grundzüge und Stolperfallen des Beratungsalltags. Betriebsübergeber erfahren, welche Erbregelung greift, wenn man nichts plant, welche Gestaltungsabsichten notariell zu beurkunden sind und wie Betriebsübergaben im Steuerrecht behandelt werden. Des Weiteren werden die Vor- und Nachteile entgeltlicher und unentgeltlicher Betriebsübergaben aus steuerrechtlicher Sicht beleuchtet.

Die Veranstaltung „Betriebsnachfolge – steuer- und erbrechtlich alles im Griff?“ findet am 23. Februar ab 17 Uhr im Bildungszentrums der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Spiekerstraße 11, 15230 Frankfurt (Oder) statt.

Anmeldung erforderlich: per Fax – 0335 5619-123; per E-Mail: bb@hwk-ff.de

Die Anmeldung finden Sie im nebenstehenden Download.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][svc_post_layout skin_type=“s4″ query_loop=“size:10|order_by:title|order:DESC|post_type:mitarbeiter|by_id:869″][vc_column_text]

Anmeldung

Anmeldung[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Mit einem Fach- und auch Rahmenprogramm soll die „Haltestelle Handwerk – für Freunde und Familie“ Mitgliedern der Handwerkskammer die Möglichkeit bieten, alle Abteilungen der Kammer und ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern kennen zu lernen, Themen und Termine zwanglos zu besprechen.

Der Tag ist für alle offen – ob Meister oder Lehrling, Geselle oder Schüler. Belegschaft und Familie sind gern gesehen. Getreu dem Motto „Gesicht zeigen – Gesichter kennen“ freuen sich Vorstand, Präsident und Geschäftsführung auf Ihren Besuch.

Schön, wenn Sie kommen. Schön, wenn Sie da sind.

Im beiliegenden Flyer finden Sie weitere Informationen.

haltestelle_handwerk_Hennickendorf[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][svc_post_layout skin_type=“s4″ query_loop=“size:10|order_by:title|order:DESC|post_type:mitarbeiter|by_id:821″][/vc_column][/vc_row]