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Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie” ist die zentrale Plattform für alle, die sich für das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie interessieren. Es vermittelt Unternehmen Basisinformationen zu familienbewusster Personalpolitik und schließt zugleich die Lücke zwischen interessierten Firmen und solchen Betrieben, die bereits Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt haben. Es bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich breit zum Thema familienbewusste Personalpolitik auszutauschen und Kooperationen mit anderen Firmen zu knüpfen (Quelle Erfolgsfaktor Familie).

Das bundesweite Netzwerk Erfolgsfaktor Familie wurde 2006 vom Bundesministerium und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gegründet. Seit 2010 ist die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ebenfalls Mitglied des Unternehmensnetzwerks.

Weitere Informationen stellen wir Ihnen gern als Download zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Ramona Melchert.

http://www.buendnisfuerfamilie-frankfurt-oder.de/

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Erklaerung

Broschuere

Lokales_Buendnis_FF[/vc_column_text][vc_column_text]Erfolgsfaktor[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Nur noch wenige Wochen, bis Familien vom neuen ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit profitieren können. Die bereits Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Neuregelungen können alle Eltern in Anspruch nehmen, deren Kinder ab dem 01. Juli 2015 geboren werden.

In den letzten Monaten wurde eine Vielzahl von Informationsmaterialien erstellt, die über die wichtigsten Regelungen informieren. Die Wirtschaft soll damit über die Chancen informiert werden, die das ElterngeldPlus bei der Personalplanung und der Sicherung von wertvollen Fachkräften bietet.

Gern können Sie per Bestell-Fax, das wir Ihnen auf diesen Seiten als Download zur Verfügung stellen, die Informationsmaterialien in gewünschter Anzahl ordern.

Weitere Informationen und Serviceangebote finden Sie auf www.elterngeld-plus.de. Ganz neu wurde der Online-Elterngeldrechner aktualisiert und um einen Planer erweitert. Mit dessen Hilfe können Eltern ausprobieren. Wie Sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren und welcher Anspruch auf Elterngeld und ElterngeldPlus sich daraus ergibt.

Des Weiteren stellen wir Ihnen auf diesen Seiten die Informationsbroschüre „ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit“ als Download auf diesen Seiten gern zur Verfügung.

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im April 2015

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ElterngeldPlus Broschuere[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, mit dem insbesondere ein Anspruch der Beschäftigten auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit zur Übernahme familiärer Pflegeverpflichtungen eingeführt wird, ist am 01.01.2015 in Kraft getreten und ist im Bundesgesetzblatt vom 23.12.2014 veröffentlicht worden (siehe Download).

Die Neuregelungen betreffen im Wesentlichen das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) und das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), die getrennt bestehen bleiben, allerdings zahlreiche Verweise aufeinander enthalten.

Aus Sicht des Handwerks ist vor allem erfreulich, dass der neu eingeführte Anspruch auf Familienpflegezeit, d. h. die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden, nicht in Betrieben mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten ausschließlich Auszubildender (vgl. § 2 Abs. 1 FPfZG) gilt. Für eine derartige “Kleinbetriebsklausel” hatte sich der ZDH mit Nachdruck eingesetzt.

Auch ist zu begrüßen, dass der Sonderkündigungsschutz für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Familienpflegezeit gestellt haben, nicht – wie ursprünglich vorgesehen – schon ab Ankündigung, sondern erst ab 12 Wochen vor dem tatsächlichen Beginn der Freistellung gilt (vgl. § 5 PflegeZG).

Eine Synopse der beiden Gesetze, aus der diese und alle weiteren Regelungen hervorgehen, stellen wir Ihnen gern als Download auf diesen Seiten zur Verfügung. Darüber hinaus ist eine Kurzübersicht über die wesentlichen inhaltlichen Neuregelungen beigefügt.

Quelle: ZDH

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BGBL_Vereinbarkeit_Familie

Synopse_Gesetzentwurf_Bundesregierung

Ueberblick_Familien-Pflegezeitgesetz

Erfolgreich-für-mehr-Vereinbarkeit-von-Familie-und-Beruf[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird für Unternehmen bei der Suche von Fachkräften immer wichtiger. Die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit berät Unternehmen und (werdende) Eltern zu den Themen Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr an den Arbeitsplatz.  Das Arbeitsministerium fördert die „Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Landesmitteln. Seit Anfang 2014 ist sie in der ZukunftsAgentur Brandenburg im Bereich „ZAB Arbeit“angesiedelt.

 

Beratungsangebote

  • Die Personalverantwortlichen in Unternehmen und (werdende) Eltern werden zur Planung von familienbedingten Auszeiten beraten und erhalten Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Vor allem kleine und mittlere Unternehmen erhalten Unterstützung zur Überbrückung der Familienphase ihrer Beschäftigten durch Angebote zur Organisation der Elternzeit, Vertretung und Rückkehr in den Beruf.
  • Die Servicestelle bietet Unterstützung bei der Vermittlung passender Ersatzkräfte in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit.
  • Die Servicestelle informiert in einer thematischen Übersicht über die Beratungsinhalte für Unternehmen (Arbeitgeber) und beschäftigte (werdende) Eltern (Arbeitnehmer). Die entsprechenden Gesprächsleitfäden stellen wir Ihnen als Download auf diesen Seiten gern zur Verfügung.

Kontakt

Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit
Friedrich-Engels-Straße 103
(Bahnhofspassagen)
14473 Potsdam
Telefon: 0331 70445720
Telefax: 0331 70445711
www.arbeitswelt-elternzeit.de

 

Quelle: http://www.arbeitswelt-elternzeit.de/

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Gespraechsleitfaden_Arbeitgeber

Gespraechsleitfaden_Arbeitnehmer

Praxisbroschuere[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Viele Männer und Frauen wollen heute beides: Freiraum für die Familie haben und sich gleichzeitig beruflich weiterentwickeln. Doch wer sein Familienleben mit den Aufgaben einer Führungskraft in Einklang bringen möchte, steht vor einer besonderen Herausforderung. Der neue Leitfaden von „Erfolgsfaktor Familie“ unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei, familiäre Aufgaben mit einer Führungsposition erfolgreich zu vereinbaren.

Die neue Publikation richtet sich zum einen an Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, die bereits in einer Führungsposition sind und nun mehr Freiraum für die Familie haben möchten. Und sie unterstützt Erwerbstätige, die wegen familiärer Aufgaben zunächst beruflich kürzergetreten sind und nun ihre berufliche Entwicklung wieder vorantreiben möchten. Im Leitfaden erfahren Beschäftigte, welche familienbewussten Arbeitszeitmodelle im Berufsalltag helfen. Sie erhalten Tipps für die Abstimmung mit den Vorgesetzten auf dem Weg zu einem familienbewussten Arbeitsmodell. Und sie lernen Fallbeispiele von Müttern und Vätern kennen, die zeigen, wie sie es erfolgreich mit Familie in eine Führungsposition geschafft haben. Darüber hinaus erhalten sie zahlreiche Tipps dazu, wie man sich für den Familienalltag Unterstützung organisieren kann. Praxisnah hilft der Leitfaden mit Checklisten, Familie und eine Führungsposition zu vereinbaren.Die neue Publikation stellen wir Ihnen gern als Download zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / „Erfolgsfaktor Familie“

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Leitfaden_Familie_und_Fuehrungsposition[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Bündnis für Familie – Frankfurt (Oder) ist ein Zusammenschluss von Menschen, Institutionen, Organisationen, Einrichtungen, Unternehmen und Vereinen, die sich gemeinsam für ein familienfreundliches Frankfurt (Oder) engagieren. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg arbeitet aktiv in diesem Bündnis mit.
Das Bündnis für Familie Frankfurt (Oder) ist Teil der bundesweiten Initiative “Lokale Bündnisse für Familie”.

Zu den Schwerpunkten der Bündnisarbeit gehören die Themen „Familienbildung“, „Vereinbarkeit Beruf und Familie“ und ein „Familienwegweiser“. Zu diesen Themen wird jeweils in einer Arbeitsgruppe gearbeitet.

Vom lokalen Bündnis für Familie – Frankfurt (Oder) wurde unter anderem eine Informationsbroschüre „FamilienWegweiser : Für die Kleiststadt Frankfurt (Oder)“ erarbeitet; dieser gibt einen Überblick über Hilfs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien und soll ein praktischer Ratgeber für Familien, junge Eltern und ihre Kinder sein.
Ihnen stehen diese Informationen auch online zur Verfügung.

Das lokale Bündnis für Familen Frankfurt (Oder) hat nunmehr im Jahr 2014 einen Ratgeber zu Thema Beruf und Familie für Arbeitgeber und Beschäftigte als online-Version herausgegeben. Interessierte können schnell und übersichtlich Informationen zu verschiedenen Fragestellungen erhalten. Den Ratgeber entnehmen Sie bitte dem Download auf diesen Seiten.

Nähere Informationen erhalten Sie von unserer kaufmännischen Betriebsberaterin Ramona Melchert unter Telefon 0335 5619-121.

Quelle: http://www.buendnisfuerfamilie-frankfurt-oder.de

 

Lokales Bündnis[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_column_text]Download

Ratgeber_FF

Flyer_Buendnis_FF[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Eine neue Broschüre “Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Praxisbeispiele aus der Wirtschaft” dokumentiert auch Best Practices von Handwerksbetrieben, die die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) unter Mitwirkung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks  veröffentlicht hat.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels liegt in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein zentrales Handlungsfeld der Personalpolitik für Unternehmen, die erfolgreich Fachkräfte gewinnen und an sich binden wollen. Die Broschüre enthält zahlreiche Praxisbeispiele z.B. zu familienbewussten Arbeitszeiten, zur Elternförderung bei Geburt eines Kindes, zur Kinder- und Angehörigenbetreuung und zum Familienservice.

Diese Broschüre stellen wir Ihnen gern als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.

Quelle: ZDH im Juni 2013

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Broschüre Familie und Beruf[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG, R.3.33 LStR 2011) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen.
Er wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Einrichtungen oder bei Tagesmüttern eingesetzt und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden.
Für Arbeitnehmer ist dieser Zuschuss oft günstiger als beispielsweise eine Gehaltserhöhung.
Unternehmen, die keine eigenen Einrichtungen oder Belegplätze anbieten können, entlasten mit diesem Zuschuss ihre Beschäftigten und erreichen dadurch unter anderem, dass diese nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Quelle: www.mittelstand-und-familie.de

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Kinderbetreuungskostenzuschuss[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Untersuchung: 86 Prozent der Handwerksbetriebe bieten familienfreundliche Arbeitszeitmodelle an

Der enge persönliche Kontakt zwischen Unternehmern und Mitarbeitern in Handwerksbetrieben hilft dabei, Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten flexibel an die Bedürfnisse beider Seiten anzupassen. Eine aktuelle Untersuchung des Ludwig-Fröhler-Instituts zeigt die Vielfalt freiwilliger, unbürokratischer Lösungen und deren Erfolg in der betrieblichen Praxis. Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), stellt vor allem die Familienfreundlichkeit im Handwerk heraus: “Mehr als zwei Drittel aller befragten Unternehmen stellen fest, dass es weitgehend gelingt, die Arbeitszeitwünsche von Eltern zu erfüllen, ohne betriebliche Interessen zu gefährden.”

Das Handwerk zeigt sich mit passgenauen und pragmatischen Lösungen, die gemeinsam in den Betrieben entwickelt werden, im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte gerüstet. Die Untersuchung ergibt:

  • 38 Prozent aller Handwerksbetriebe führen Arbeitszeitkonten – ein Wert, der deutlich über dem Vergleichswert der gesamten Wirtschaft liegt (2010: 28 Prozent laut IW);
  • 70 Prozent aller Handwerksbetriebe bieten Teilzeitbeschäftigung;
  • in jedem dritten Handwerksbetrieb gibt es flexible Tages- und Wochenarbeitszeiten bzw. Gleitzeitmodelle;
  • auch kleine Handwerksbetriebe unterstützen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Suche nach Betreuungseinrichtungen für Kinder.

Die Befragung weist aus, dass 86 Prozent aller Handwerksbetriebe zumindest eines der abgefragten familienfreundlichen Arbeitszeitmodelle anbieten. Für Kentzler ist damit klar: “Die Politik muss den Rahmen für freiwillige Vereinbarungen schaffen – gesetzliche Zwänge oder einseitige Rechtsansprüche darf es dagegen nicht geben.” Im Handwerk sind über drei Viertel aller Betriebe Familienbetriebe, in denen oft auch die eigenen Kinder ausgebildet und beschäftigt werden. Kentzler: “Familienfreundlichkeit wird in diesen Betrieben gelebt.”

Die Publikation „Familienfreundlichkeit von Handwerksbetrieben – Ergebnisse einer empirischen Untersuchung“ steht ab sofort über die Internetseite des Instituts  kostenfrei als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.

 

Quelle: ZDH im April 2013

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LFI_Familienfreundlichkeit[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Zum 01.01.2012 ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll Arbeitnehmern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ermöglichen. Es sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren reduzieren können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Während der Familienpflegezeit hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt des Beschäftigten aufzustocken, um allzu hohe Einkommenseinbußen während der Familienpflegezeit abzufedern. Zur Sicherung der Entgeltaufstockung kann der Arbeitgeber ein zinsloses Bundesdarlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen.

In den abschließenden Gesetzgebungsberatungen konnte seinerzeit – nicht zuletzt aufgrund der Intervention des ZDH – erreicht werden, dass das Familienpflegezeitgesetz in seiner jetzigen Fassung – anders als dies noch in den ersten Gesetzentwürfen der Fall war – ausdrücklich keinen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Familienpflegezeit festschreibt. Die Vereinbarung der Familienpflegezeit erfolgt auf freiwilliger vertraglicher Basis zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass entgegen den Planungen im Gesetzentwurf kein Zwang zur Einrichtung administrativ aufwendiger Wertkonten mehr besteht.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Vereinbarung einer Familienpflegezeit auf Grundlage der komplizierten gesetzlichen Regelungen vor allem für kleine Betriebe mit erheblichen bürokratischen Lasten und mit Blick auf den besonderen Kündigungsschutz für die pflegenden Arbeitnehmer auch mit einem Flexibilitätsverlust einhergeht.

Der ZDH-Flyer gibt den Betriebsinhabern deshalb nicht nur einen Überblick über die Vereinbarung und Ausgestaltung der Familienpflegezeit, sondern auch über die Darlehensbeantragung beim BAFzA, den Sonderkündigungsschutz und den Umgang mit Störfällen nach der Beendigung der aktiven Pflegephase des Beschäftigten.

Wenn Sie an der Zusendung des Flyers interessiert sind, informieren Sie uns. Ein Musterexemplar können Sie auch diesen Seiten als Download entnehmen.

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Familienpflegezeitgesetz[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]