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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Möglichkeiten die Energieeffizienz in einem Handwerksbetrieb zu verbessern sind so vielfältig wie die individuellen Dienstleistungsangebote, die Historie und die Entwicklungsperspektiven der mehr als 1 Millionen Unternehmen im Deutschen Handwerk.

Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz haben die Umweltzentren des Handwerks Materialien und Beratungswerkzeuge entwickelt und erprobt, die sich bei der Energieberatung in sieben Gewerken bewährt haben. Sie können von erfahrenen Beraterinnen und Berater genutzt werden um „ihre Betriebe“ systematisch in Sachen Energieeffizienz zu betreuen und bieten Kolleginnen und Kollegen, die neu in das Thema einsteigen, eine sichere Orientierung, wenn es darum geht bei Unternehmen Energieeffizienzmaßnahmen zu initiieren.

Das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig ist eine der Transferwerkstätten des bundesweiten Vorhabens „Energieeffizientes Handwerk in Werkstatt und Betrieb“ im Rahmen der vom Zentralverband des Deutschen Handwerks mitgetragenen Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz.

Gemeinsam mit anderen Umweltzentren des Handwerks und in Zusammenarbeit mit dem Heinz-Piest-Institut des Deutschen Handwerks sind in einem vorangegangenen Projektvorhaben Instrumente und Werkzeuge entwickelt worden, die den organisationseigenen Unterstützern des Handwerks eine effiziente und standardisierte Hilfestellung ihrer Betriebe zu Fragen des effizienten Energieeinsatzes und zu Klimaschutzmaßnahmen im Betrieb erlauben.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg hat mit dem Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig eine Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz abgeschlossen. Als Transferpartner ist sie zu Fragen der Energieeffizienz im Handwerksbetrieb der Ansprechpartner für Handwerksbetriebe in der Region Ostbrandenburg.

Kontaktperson ist der Beauftragte für Innovation und Technologie Henrik Klohs.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Mit der zunehmenden Einführung digitaler Technologien sind weitreichende Veränderungen verbunden. Das gilt sowohl für die unternehmensinternen Abläufe als auch die Geschäftsbeziehungen zum Kunden, der zudem neue Erwartungen an Produkte, Dienstleistungen und Kommunikation stellt. Deshalb bedingt der Einsatz digitaler Technologien oftmals eine Angebotserweiterung bzw. Anpassung des bestehenden Geschäftsmodells an verschiedene Kundengruppen. Um aktuelle Daten über den Fortschritt der Digitalisierung in der Handwerkswirtschaft zu gewinnen, hat der ZDH im Zuge der Konjunkturberichterstattung für das dritte Quartal 2016 gemeinsam mit 43 Handwerkskammern (32 in West- und 11 in Ostdeutschland) eine Umfrage zum Thema „Digitaler Wandel im Handwerk“ durchgeführt.

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass viele Handwerksbetriebe intensiv mit der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen befasst sind, aber auch nach wie vor Hürden für den digitalen Transformationsprozess im Handwerk bestehen:

Die Antworten der Handwerksbetriebe wurden in einem Online-Umfragemodul erfasst. Dabei wurden die Betriebe in unterschiedlicher Form kontaktiert (postalisch, per E-Mail, telefonisch und per Newsletter) und konnten die Form der Rückantwort (postalisch, per Fax oder direkt im Online-Umfragemodul) wählen. Bundesweit haben sich insgesamt 7.719 Betriebe an der Umfrage beteiligt.

Da sich – wie bei den meisten Umfragen üblich – größere Unternehmen relativ häufiger beteiligt haben als kleinere, wurden die Gesamtergebnisse vom ZDH anhand aktueller Beschäftigtengrößenzahlen gewichtet und hochgerechnet.

Den ausführlichen Bericht des ZDH entnehmen Sie bitte dem Download auf diesen Seiten.

Quelle: ZDH im Januar 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]HWK-FF_Auswertung

ZDH-Auswertung[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_single_image image=“69108″ img_size=“medium“ onclick=“img_link_large“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in Frankfurt und Eisenhüttenstadt wird auch in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 fortgesetzt. Beide Städte erhalten jeweils gut 800 000 Euro.

Sowohl Frankfurt, als sogenannter Lead-Partner, als auch Eisenhüttenstadt hatten sich am Stadt-Umland-Wettbewerb beteiligt und waren im März dieses Jahres als Sieger hervorgegangen.

Im Ergebnis stehen beiden Städten ab sofort und bis zum 31. Dezember 2020 etwa 1,6 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, die als Investitionsförderung an kleine und mittlere Unternehmen ausgereicht werden können. Das gaben die Städte, unter anderem vertreten von Frankfurts Stadtentwicklungsdezernent Markus Derling und Eisenhüttenstadts Bürgermeisterin Dagmar Püschel am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Frankfurter Rathaus bekannt.

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige des Einzelhandels, der Gastronomie, Handwerksbetriebe, Fuhrunternehmen, Unternehmen der Kreativwirtschaft sowie andere Dienstleistungsbetriebe. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Vereine. Gegenstand der Förderung sind investive Projekte, die zur Sicherung und Erweiterung bestehender Unternehmen beziehungsweise der Ansiedlung neuer Unternehmen beitragen. In Frankfurt ist die Förderung auf Unternehmen beschränkt, die sich in den aktuell ausgewiesenen Stadtumbaugebieten der Stadt gemäß des Innenstadtentwicklungskonzeptes (Insek) 2014-2015 befinden. „Der Stadt-Umland-Wettbewerb ist das Tor, das wir durchschreiten müssen, um unsere Fördermöglichkeiten zu verbessern. Der besondere Reiz des neuen Programms liegt in der vergleichsweise bürokratiefreien Beantragung der etwa 800 000 Euro. Diese wird es auch jenen Unternehmen in unserer Stadt ermöglichen, von den Mitteln zu partizipieren, die sonst wenig Zeit für aufwendige Antragstellungen haben“, erklärte Markus Derling. Er verwies darauf, dass in der zurückliegenden Förderperiode aus Frankfurt Anträge im Umfang zwischen 5000 und 25 000 Euro eingereicht worden sind.

„Die für die Unternehmen in unserer Stadt zur Verfügung stehenden 797 000 Euro sind ein wichtiger Baustein, Investitionen zugunsten der regionalen Wirtschaft zu ermöglichen“, betonte Dagmar Püschel. „Besonders hilfreich ist hierbei, dass von Seiten der Stadt kein Eigenanteil aufgebracht werden muss.“

Mit dem nun laufenden Förderprojekt wird gleichzeitig eine Pflichtberatung der Kommunen eingeführt. Durch diese zusätzliche Dienstleistung soll die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung der Anträge erhöht werden.

Ansprechpartner in der Frankfurter Verwaltung ist Mark Isken (Telefon 0335 552-6112) oder E-Mail mark.isken@frankfurt-oder.de. Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es  auch online unter www.ilb.de

Zu den Informationen der Stadt Frankfurt (Oder) gelangen Sie hier.

Quelle: MOZ, Stadt Frankfurt (Oder)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das BMWi hat die Förderbedingungen für die Programme EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer verbessert. Durch die Neuerungen sollen bessere Anreize für Eltern gesetzt und die Gründungsnetzwerke an Hochschulen weiter gestärkt werden. Hierfür wird der Kinderzuschlag im EXIST-Gründerstipendium erstmals seit 2007 von 100 auf 150 Euro pro Monat und Kind erhöht. Die Änderungen sollen dazu beitragen, dass sich noch mehr Frauen an einer Unternehmensgründung im EXIST-Programm beteiligen.

Wurden bislang nur Gründungsprojekte selbst gefördert, wird jetzt eine „Anreizprämie“ eingeführt: Die Hochschulen bekommen damit die Möglichkeit, für bewilligte Gründungsvorhaben im EXIST-Gründerstipendium 10.000 Euro und bei EXIST-Forschungstransfer 20.000 Euro zu erhalten. Die Hochschulen und ihre regionalen Gründungsnetzwerke beraten und betreuen die Gründerinnen und Gründer bei der Antragstellung, bieten Arbeitsräume und Labore an und helfen bei der Suche nach Coaches und Finanzierungsmöglichkeiten. Diese Leistungen sollen nunmehr durch die Anreizprämie bestärkt werden.

Mit dem Programm EXIST werden Existenzgründungen aus der Wissenschaft in der ersten Phase – von der Idee bis zur Gründung – gefördert. In den Programmlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer werden jährlich ca. 200 Unternehmensgründungen im Hochschulumfeld gefördert. Das EXIST-Programm des BMWi wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Weitere Informationen zum EXIST-Programm und den neuen Förderrichtlinien finden Sie unter: www.exist.de.

Quelle: ZDH im Oktober 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Baubereich werden seit vielen Jahren zur Isolierung Dämmplatten aus Polystyrolschaum eingesetzt, z.B. im Bereich von Fassaden, Kellern, Dächern oder der Bodenplatte von Gebäuden. Bei Renovierungs- oder Abbrucharbeiten fallen diese Baumaterialen als Abfälle an und müssen dann ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden. Enthalten die Platten Schadstoffe wie Hexabromcyclododecan (Abkürzung: HBCD oder auch HBCDD) oder Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) bzw. teilhalogenierte Fluorchlorkohlen-wasserstoffe (HFCKW), sind bei der Entsorgung die Vorschriften für gefährliche Abfälle zu beachten.

Welche verschiedenen Arten von Dämmplatten es gibt und wann genau diese als gefährlicher Abfall gelten, können Sie im nebenstehenden Merkblatt der SBB nachlesen. Zudem finden Sie dort ausführliche Erläuterungen zur Entsorgung.

Weitere Infos unter https://www.sbb-mbh.de/publikationen/merkblaetterleitfaeden/hbcd-merkblatt.html[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“pilz“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Merkblatt Entsorgung HBCD-Polystyrol-Dämmplatten 2016a[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Achtung: Verstöße gegen den Datenschutz sind keine Kavaliersdelikte mehr. Was bisher selbstverständliche Praxis war, kann heute für Handwerker zur Stolperfalle werden. Datenschutz wird mit seinen formalen Dokumentations- und Informationspflichten jedoch häufig als bürokratisch empfunden. „Im betrieblichen Alltag wird dem Thema oftmals nicht die gebotene Priorität eingeräumt. Das sollten die Unternehmen schnell ändern“, rät Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

Schon Handwerksbetriebe, die ehemalige Kunden mit einem Newsletter über neue Angebote auf dem Laufenden halten wollen, müssen Daten erfassen. Hier gilt der Grundsatz: Entweder ein Gesetz erlaubt die beabsichtigte Datennutzung ausdrücklich oder derjenige, dessen Daten genutzt werden sollen, willigt in die Nutzung ein. „Gerade die kundenorientiert arbeitenden Handwerksbetriebe müssen diesen Grundsatz verinnerlichen und ihre Datenverarbeitung danach ausrichten“, so Schwannecke. Denn liegt das Einverständnis nicht vor, ist jede Erhebung, Speicherung und Nutzung von Kundendaten zunächst einmal verboten.

Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet die Betriebe zudem zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, sobald regelmäßig mehr als neun Mitarbeiter persönliche Daten automatisiert verarbeiten. Hierfür reicht bereits der Zugriff auf die in Excel gespeicherte Kundendatei aus.

Zum vielfältigen Aufgabenspektrum eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gehört die Beratung die Geschäftsführung in allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Werden beispielsweise neue Verfahrensabläufe eingeführt, sind diese auf Risiken zu prüfen und ggf. Empfehlungen für alternative Lösungen auszusprechen. Auch der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter für den Datenschutz kommt eine hohe Bedeutung zu.

Auch wenn keine Pflicht zur Bestellung besteht, empfiehlt es sich, einen Mitarbeiter als Datenschutzexperten fortzubilden. „Die Sensibilität von Kunden für den datenschutzkonformen Umgang mit ihren Daten nimmt spürbar zu. Hierauf sollten sich die Betriebe einstellen“, so Schwannecke.

Schon jetzt müssen vor allem Betriebe der Gesundheitshandwerke den Datenschutz sehr ernst nehmen. Die Datenschutzgesetze klassifizieren Gesundheitsdaten als sensible und deshalb als besonders schutzwürdige Daten. Die Anforderungen an die Verarbeitung solcher Gesundheitsdaten von Kunden sind deshalb höher als bei anderen Handwerksbetrieben.

Auch allgemein müssen datenschutzrelevante Betriebsabläufe künftig anders dokumentiert werden. Mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung wurde das bestehende nationale Recht moderat weiterentwickelt. Eine wichtige Neuerung betrifft etwa das Transparenzgebot: Kunden müssen künftig bei Erhebung von Daten zahlreiche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Diese reichen von Angaben der Kontaktdaten bis hin zu Ausführungen über die Zwecke der Datennutzung. Die europäischen Vorschriften treten ab Mai 2018 in Kraft und sind künftig in der Datenschutz-Grundverordnung selbst nachzuschlagen.

Wer hilft bei Nachfragen?

Zuständig für die Unterstützung und Beratung in Datenschutzfragen sind die Datenschutzbehörden der Bundesländer. Bevor die Aufsichtsbehörde, ein privater Datenschutzdienstleister oder ein spezialisierter Rechtsanwalt kontaktiert werden, empfiehlt es sich, zunächst bei seiner Innung oder der Handwerkskammer Rat zu suchen. Die Handwerksorganisationen sind mit den Strukturen und typischen Betriebsabläufen von Handwerksbetrieben vertraut und bieten praxisgerechte Lösungen.

 

Quelle: ZDH im September 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Vom 5. bis 7. April fanden die Europäischen Tage des Kunsthandwerks (ETAK) 2019 statt. Kunsthandwerker in ganz Brandenburg – darunter Keramiker, Steinmetze und Steinbildhauer, Graveure, Korbmacher, Holzspielzeugmacher, Glas- und Porzellanmaler, Musikinstrumentenbauer, Buchbinder oder Goldschmiede – gaben dabei der Öffentlichkeit einen Einblick in ihr Schaffen.

Die Initiative zu den Europäischen Tagen des Kunsthandwerks ging im Jahr 2002 vom französischen Ministerium für Handwerk aus. Seitdem finden sie alljährlich am ersten Aprilwochenende statt. Mittlerweile öffnen Kunsthandwerker in 21 Ländern ihre Ateliers. Darunter Belgien, Bulgarien, Estland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, die Schweiz und Ungarn.

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Brandenburg beteiligte sich 2018 zum ersten Mal an den Kunsthandwerkstagen. Auch 2019 sollte den Besuchern in der Region vieles geboten werden. Dazu gehörten beispielsweise Workshops für Erwachsene oder Kinder, Vorträge, Werkstattführungen oder Ausstellungen. Die Unternehmen boten damit Besuchern die Möglichkeit, Entdeckungstouren durch die Werkstätten, Ateliers und Verkaufsräume der Kunsthandwerker und Designer zu unternehmen und die unverwechselbare Handschrift des Kunsthandwerks zu erleben.

Kunsthandwerk in Brandenburg

Dort, wo früher die Bierkrüge über den Tresen gereicht wurden, finden heute diverse Holzarten und  wohl geordnet Holzwerkzeuge ihren Platz. Der Kunsttischler Christian Masche hat sich im alten Ortwiger Gasthof eine Holzwerkstatt, fast ein Atelier, eingerichtet. Grobe Holzstrukturen verwandelt er hier in filigrane Licht und Kunst-Objekte. Letzteres sind auch die individuellen Urnen und Trauerobjekte aus Holz, Metall und Edelsteinen.

Europäische Tage des Kunsthandwerks

Nur gut 100 Meter weiter – ebenfalls an einem zweckentfremdeten Ort – haben Katrin Heinrich und Victor Baselly ihr Atelier KeramikOderbruch eingerichtet. In der alten Schule entwerfen sie kunstvolle keramische  Geschirrserien und Einzelstücke aus Meisterhand.

Europäische Tage des Kunsthandwerks

Auch der brandenburgische Wirtschaftsminister Prof. Dr. Jörg Steinbach ließ es sich nicht nehmen aus Anlass der Europäischen Tage des Kunsthandwerks Betriebe in der Hauptstadtregion zu besuchen. Gemeinsam mit Robert Wüst, Präsident des brandenburgischen Handwerkskammertages, und Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, besuchte er den Glocken und Turmuhren Meisterbetrieb H. Bittner. Feinwerkmechanikermeister Horst Bittner erklärte dem technikaffinen Minister die Funktionsweisen seiner Werkstücke. Einen Film der HWK Potsdam von dem Besuch finden Sie rechts in der Infobox.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Sehen Sie auf Facebook den Besuch des brandenburgischen Wirtschaftsministers Jörg Steinbach bei Handwerkern im Rahmen der Europäischen Tagen des Kunsthandwerks in Brandenburg.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Gewinner des glänzenden und klingenden Meisterstückes ist der 16-jährige Hagen Rauscher, der sich gegen 16 Mitbewerber durch setzte. „Ein Instrument aus hervorragender deutscher Handwerksfertigung an einen begabten jungen Musiker zu vergeben, das war meine Idee 2013, als wir den Preis das erste Mal ausgelobt haben“, erinnert sich Hans Jürgen Below, Geschäftsführer der Verlagsanstalt Handwerk und Initiator der vom Verband der Musikschulen unterstützten Aktion. Das Handwerk hat viel mit Kultur zu tun und das Fertigen von Musikinstrumenten gehört in besonderer Weise dazu. „Im Hause Dobberstein suchte sich Hagen Rauscher eine Hoch-Es-Trompete aus. Wir fertigten das Instrument extra nach Hagens persönlichen Vorstellungen“, sagt Christian Dobberstein. „Das ist eine ganz besondere Trompete, für die wir alle Bauteile eigens anfertigen mussten.“ Ein Meisterstück, wie es eben nur in einem Handwerksbetrieb entstehen kann.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_btn title=“Homepage Metallblasinstrumentenbaumeister Dobberstein“ color=“orange“ link=“url:http%3A%2F%2Fwww.dobberstein-brass.de%2F|title:Dobberstein|target:%20_blank“][vc_single_image image=“55192″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Hinweis auf Kaufprämie bzw. Umweltprämie für Elektromobile aus Sicht des Handwerks, Zwischenbilanz des BAFA

Nach der Zertifizierung und Veröffentlichung der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge („Kaufprämie“) können seit Ende Juni 2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Anträge zur Förderung des Kaufs von Elektromobilen gestellt werden.

Seite des Bafa mit Hinweisen zum Förderprogramm und Link zum elektronischen Antragsformular:  http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/elektromobilitaet/index.html

Das Wichtigste in Kürze:

Zu den Details der Förderfähigkeit und des Antragsverfahrens finden Sie Hinweise im  Merkblatt der Bafa (Stand 18.7.2016), das wir Ihnen als Download auf diesen Seiten zur Verfügung stellen.

 

Ergänzende Hinweise mit Relevanz für das Handwerk:

 

Die ersten Meldungen der Bafa weisen auf eine eher zurückhaltende Nutzung der Kaufprämie hin. (Der Betrachtungszeitraum ist allerdings auch noch sehr kurz.)

 

Die Zwischenbilanz des Bafa finden Sie im Download auf diesen Seiten.

Quelle: ZDH im Juli 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Liste förderfähige Fahrzeuge[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Merkblatt Bafa[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Zwischenbilanz Bafa[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die öffentliche Diskussion über den Zustand des deutschen Straßennetzes hat sich in den letzten Jahren zunehmend intensiviert. Als Hauptursache für die wahrgenommenen Verschlechterungen des Straßenzustands wurde dabei ein Investitionsstau auf allen beteiligten Verwaltungsebenen (Bund, Länder und Kommunen) ausgemacht. Nach einhelliger Einschätzung sind im gesamten Bundesgebiet in den letzten Jahrzehnten zu geringe Mittel in den Erhalt der Straßen geflossen.

Um aktuelle Daten über den Zustand der Straßeninfrastruktur aus Sicht der Handwerksbetriebe – die zur Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit auf ein funktionstüchtiges Straßennetz angewiesen sind – zu erhalten, hat der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) im Zuge der Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2016 gemeinsam mit 35 Handwerkskammern eine Umfrage zum Thema „Zustand der Straßeninfrastruktur“ durchgeführt. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich aktiv an dieser online-Umfrage.

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen den zunehmenden Handlungsbedarf bei der Instandhaltung der Straßeninfrastruktur, deren Zustand in letzter Zeit gehäuft zu Beeinträchtigungen für die Nutzer geführt hat:

Den ausführlichen Bericht des ZDH entnehmen Sie bitte dem Download auf diesen Seiten.

Quelle: ZDH im Juli 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]HWK FF _ Auswertung[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]ZDH-Bericht_Ergebnisse[/vc_message][/vc_column][/vc_row]