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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Um Ihre Exportgeschäfte gegen einen Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen abzusichern, können Betriebe Exportkreditgarantien abschließen. Mit den sogenannten Hermesdeckungen unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte. Ab sofort ist der Weg wieder offen für die Übernahme von Hermesdeckungen für Exporte in Iran.

Quelle: Handwerk International (Stand: 10.2017)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die AHK Polen erreichen immer mehr Hilferufe von deutschen Unternehmen, die in Eigenregie einen elektronischen Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer gestellt haben und nun Probleme haben, diese zurückzuerhalten. Die AHK erläutert daher auf ihrer Webseite häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuer:

Die Ausarbeitung „Erstattung der Umsatzsteuer in Polen – häufige Fragen“ finden Sie unter: http://ahk.pl/dienstleistungen/steuern/

Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern für Niedersachsen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jakub plonski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Wer Mitarbeiter nach Frankreich entsendet, ist verpflichtet, diese vor der Entsendung bei der regional zuständigen Arbeitsinspektion anzumelden. Ab dem 01.10.2016 dürfen solche Meldungen nur noch elektronisch über diese Internetseite abgegeben werden.

Einzelheiten zu dem Verfahren können der Benutzungsanleitung entnommen werden, die auf der Webseite des französischen Ministerium für Arbeit, Beschäftigung, berufliche Bildung  und sozialen Dialog auf Französisch und Englisch zur Verfügung steht.

Bis Ende September 2016 sind auch noch schriftliche Meldungen (per Einschreiben mit Rückschein, Fax oder E-Mail) zulässig. Die hierfür zu verwendenden Formulare findet man ebenfalls auf der genannten Internetseite.

Quelle: www.transinfonet.org / Landesvertretung der Handwerkskmmern Niedersachsen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Baron“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Der neue Arbeitsmarktfonds (AFU) kann einspringen, wenn ausländische Unternehmen Löhne für entsandte Arbeitnehmer nicht auszahlen können. Alle Unternehmen, die Beiträge für die Arbeitsmarktzusatzrente ATP zahlen müssen, müssen auch in den neuen Fonds einzahlen. Darüber hinaus sind Dienstleister betroffen, die in Dänemark nur vorübergehend Dienstleistungen erbringen und keine ATP-Beiträge zahlen.

Es wird erwartet, dass der Beitrag pro Mitarbeiter für 2016 11,30 dänische Kronen (1,50 Euro) beträgt. Die Höhe des Beitrags für 2017 steht noch nicht fest.

Für ausländische Arbeitgeber wird der Beitrag automatisch anhand der RUT-Registrierung erhoben. Für Unternehmen, die in Däenemrk ATP zahlen, wird der Beitrag mit den sonstigen Sozialabgaben erhoben.

Zahlt der ausländische Arbeitgeber den Sonderbeitrag nicht, haftet der erste dänische Auftraggber für den Gehaltsanspruch.

Ausländische Unternehmen, die eine Auszahlung der AFU verursachen, werden in einer Liste veröfentlicht. Es ist zu erwarten, dass dänische Auftraggeber vor der Auftragserteilung sicherstellen werden, dass das jeweilige Dienstleistungsunternehmen nicht in dieser Liste verzeichnet ist.

Quelle: Deutsch-Dänische-Handelskammer / Landesvertretung der handwerkskammern Niedersachsen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Baron“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Hauptaufträge über den Bau der festen Fehmarnbelt-Querung sind vergeben und der Bauherr Femern A/S hat neue Unterlagen bei der für die Planfeststellung zuständigen Behörde eingereicht. Die tatsächliche Planfeststellung wird für 2017 erwartet. Danach dürfen noch Klagen abzuarbeiten sein, so dass nicht unmittelbar mit dem Bau begonnen werden kann. 2020 scheint als Baubeginn realistisch zu sein.

Interessierte Unterenehmen können die eingereichten Unterlagen auch auf der Webseite des Bauherren einsehen, um sich ein detailliertes Bind vom Bauvorhaben zu machen. Darüber hinaus können sich Unternehmen auf dieser Webseite mit ihren Leistungen regisitrieren und so den Konsortien präsentieren. Leitfäden informieren über die Bedingungen, die Zulieferer erfüllen müssen, wenn sie als Lieferanten beim größten Infrastrukturprojekt Nordeuropas dabei sein wollen. Wer noch nicht in Dänemark tätig war, sollte vor Abgabe eines Angebots die Bedingungen gründlich studieren und / oder ihre Außenwirtschaftsberaterin in der Handwerkskammer kontaktieren: Femern A/S verpflichtet die Auftragnehmer zur Einhaltung von Mindeststandards, die kalkulationsrelevant sind.

Weitere Informationen finden Sie unter: Femern A/S

Quelle: Deutsch-Dänische Handelskammer / Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Baron“][/vc_column][/vc_row]