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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Vorstandsvorsitzender Eric Bensemann (Zimmermann aus Zerpenschleuse im Barnim), Vizechefin Kerstin Höppner (Friseurmeisterin aus Beeskow) und Schatzmeister Maik Kunkel (IT-Spezialist aus Bernau) vertreten die Handwerksjunioren im nächsten Jahr. „Wir suchen natürlich noch viele junge Handwerker beider Geschlechter, die mitmachen. Wir meinen, Handwerk ist attraktiv und dafür wollen wir in der Öffentlichkeit unserer Region werben“, postuliert Eric Bensemann.  Mitglied der Handwerksjunioren kann jeder werden, der eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat, als Führungskraft in einem Handwerksbetrieb arbeitet oder eine Ausbildung im Handwerksberuf begonnen oder abgeschlossen hat und nicht älter als 40 ist. Der Nachwuchs im Handwerk steht im Zentrum künftiger Bemühungen von der Uckermark bis hin zum an den Südzipfel des Kammerbezirkes nach Coschen/Neißemünde. Weitere Ziele: Sich untereinander und mit Entscheidungsträgern austauschen, Netzwerke bilden, das unternehmerische Know-how erweitern. „Nur vielstimmig und gemeinschaftlich werden unsere jungen Stimmen in der ostbrandenburgischen Wirtschaft so laut sein, dass sie auch gehört werden“, wirbt Friseurmeisterin Kerstin Höppner. Motto: Misch Dich ein – für das Handwerk!

Ramona Melchert, aus der Handwerkskammer, führt die Geschäfte der Handwerksjunioren.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]Weitere Infos erhaltet ihr auch über Ramona Melchert[/vc_column_text][cq_vc_employee name=“melchert“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Wirtschaftskammern Ostbrandenburgs und die Arbeitsagenturen Eberswalde und Frankfurt laden zu den jährlichen Last-Minute-Lehrstellenbörsen ein. Handwerksbetriebe, die noch auf Suche sind, merken sich die beiden Termine für ihre Region gern vor und melden sich als Aussteller am besten an. Am 5. Juli findet der Lehrstellenmarkt im Paul-Wunderlich-Haus von 9 bis 13 Uhr statt. Es werden Jugendliche aus den Landkreisen Barnim und Uckermark, die noch keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben, erwartet. 2015 nahmen über 300 Ausbildungswillige das Angebot in Eberswalde wahr, wo sich fast vierzig Firmen präsentierten. Als „Volltreffer“ erwiesen sich Kontakte und individuelle Gespräche, die direkt mit Arbeitgebern geführt worden sind.[/vc_column_text][vc_column_text]Am 7. Juli findet die zweite Last-Minute-Börse ebenfalls von 9 bis 13 Uhr im Frankfurter Bildungszentrum der Handwerkskammer statt. Firmen, Betriebe und Institutionen, die sich für die Frankfurter Ausgabe der Last-Minute-Börse als Aussteller melden möchten, wenden sich bitte an:[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]Weitere Informationen zur Last-Minute-Lehrstellenbörse:[/vc_column_text][cq_vc_employee name=“bennet“][vc_column_text]Informationen gibt auch auf www.azubi-ostbrandenburg.de und im facebook: www.facebook.com/azubi.ostbrandenburg.de[/vc_column_text][vc_column_text]Abteilung Berufsbildung der Handwerkskammer,Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder), Telefon: 0335 – 56 19 – 1 50, Telefax: 0335 – 56 57 73 39; Mail: bb@hwk-ff.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Bei den renommierten offenen polnischen Friseurmeisterschaften im Rahmen der Messe Look Anfang Mai in Poznań landete die junge Frau aus Fürstenwalde, die den Friseurberuf im dritten Lehrjahr im Salon „Hieske-Haarfantasien – Haarspezialisten“ erlernt, die Vizemeisterin mit 224 Punkten im Damenfach. Hier hatte die Engländerin Lucy Knight mit 246 Punkten die Nase vorn.

Die Friseur-Meisterschaften im Rahmen der Messe LOOK & Beauty Vision ist ein wichtiger, etablierter und renommierter Wettbewerb der Friseure und sehr erfolgreiche Verkaufsmesse für Brancheninsider und Endverbraucher. Mehr als

16.000 Besucher machten sich an diesem Frühlingswochenende auf der internationalen Fachmesse rund um die Schönheit ein Bild, über das, was der Markt bereithält. Zum Präsentieren und zum Verkauf wurden Produkte rund um Haarstyling, Haarschmuck, Pflege, Make-up, Nagelpflege und Saloneinrichtung angeboten. Begleitet mit Workshops und umfangsreichem Programm, in dem die renommierten Frisören uns ihre Teams die neusten Trends und die friseurtechnischen Neuheiten zum Hair-Cut & Styling live veranschaulicht und ein Stückchen ihrer Kunstgeheimnissen Preis gegeben haben.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_images_carousel images=“50420,50419″ img_size=“medium“ autoplay=“yes“ wrap=“yes“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]Die diesjährige Mannschaft: Carolin Strothoff (gestartet zusätzlich im Wettbewerb „Geflochtenes und Zopf“ – an die Kunst grenzende Kategorie); Hannes Deimerlein  (gestartet in der Kategorie: „Hochzeitsfrisuer“) Und zwei Betreuerinnen und Ausbilderinnen:  Frau Barbara Hieske (Salon-Inhaberin) und ihre langjährige und vertraute Mitarbeiterin Ivonne Schäfer.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Handwerk sucht Germany’s Power People. Das Deutsche Handwerksblatt startet die gemeinsame Aktion mit seinen Partnern, der SIGNAL IDUNA GRUPPE und der IKK classic. Attraktive Handwerkerinnen und Handwerker, die sich und ihren Beruf vor der Kamera präsentieren möchten, können sich bewerben. Jeder, der mitmachen will, lädt sein Foto auf germanyspowerpeople.de hoch. Die Online-Abstimmung ist bereits in vollem Gange und läuft noch bis zum 26. August (Bewerbungsschluss ist am 19. August). Voting und News gibt es auch via App für iPhone und Android (Suchwort: Kalenderstar).

Danach lädt die Jury je 18 Kandidatinnen und Kandidaten zum großen Fotoshooting für den Handwerkskalender „Germany’s Power People 2017“ ein. Vom 8. bis 11. September werden die Teilnehmer in Düsseldorf von einem professionellen Fotografen ins Rampenlicht gerückt.

Je zwölf weibliche und männliche Teilnehmer werden zum Kalenderstar fürs nächste Jahr. Von ihnen schickt eine Jury jeweils sechs in das Rennen um die begehrten Titel Miss und Mister Handwerk. Im Dezember stellen das Deutsche Handwerksblatt, die SIGNAL IDUNA GRUPPE und die IKK classic die Kandidaten vor. Bevor es auf der Internationalen Handwerksmesse in München ernst wird, können Fans, Freunde und Familie wieder per Online-Abstimmung ihre Favoriten unterstützen. Die endgültige Entscheidung fällt dann im März in München.

Im Pressebereich halten wir alle Informationen, Bilder und Werbe-Banner zum Wettbewerb als Download bereit.

 germanyspowerpeople.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

Pressekontakt:

handwerksblatt.de

Deutsches Handwerksblatt
Claudia Stemick
Auf’m Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 390 98 60
E-Mail: stemick@verlagsanstalt-handwerk.de[/vc_column_text][vc_single_image image=“50452″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am 1. April 2012 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ in Kraft. Wer über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt, hat nun einen Anspruch darauf, diese Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf hin überprüfen zu lassen. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) ist für die Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen zuständig.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Schmidt“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Beratung und Antrag

Interessenten sollten in jedem Fall unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Die Servicestelle der Handwerkskammer Reutlingen hilft, den passenden inländischen Referenzberuf zu finden, informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten zur Weiterbildung. Im Anschluss an dieses Beratungsgespräch können Sie den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

bmbf_merkblatt_bewertung_auslaendischer_berufsabschluesse_2012

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Prüfung

Die Handwerkskammer prüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und einem deutschen Abschluss bestehen. Erlauben die vorliegenden Unterlagen keine abschließende Prüfung, können ergänzend ein Fachgespräch oder ein Arbeitsprobe herangezogen werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Bescheinigungen

Ist eine hohe Übereinstimmung mit einem deutschen Berufsabschluss gegeben, stellt die Kammer eine Gleichwertigkeitsbescheinigung aus.

Wenn keine Gleichwertigkeit attestiert werden kann, erhalten Antragsteller eine Beschreibung der wesentlichen Unterschiede. Antragssteller, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen, werden darüber informiert, wie sie die Gleichwertigkeit erreichen können (Eignungsprüfung, Qualifizierung).[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Kosten

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt zurzeit 100 Euro. Die Kosten können allerdings deutlich höher ausfallen, wenn zum Beispiel die Kompetenzen und Qualifikationen aufgrund fehlender Nachweise nachträglich festgestellt werden müssen. Die Höchstgrenze liegt bei 600 Euro. Hinzu kommt gegebenenfalls das Honorar für einen Dolmetscher. Die voraussichtlichen Gesamtkosten können vorab in einem unverbindlichen Beratungsgespräch geklärt werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Weitere Informationen

Die wichtigsten Informationen des Portals „Anerkennung in Deutschland“ gibt es seit kurzem neben Deutsch und Englisch in weiteren Sprachen – nämlich auf Italienisch, Polnisch, Rumänisch Spanisch und in Zukunft auch auf Türkisch. Den „Anerkennungs-Finder“ wird es allerdings aufgrund der Größe und Dynamik der Datenbank weiterhin nur auf Deutsch und Englisch geben.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]Anerkennung in Deutschland – Internetportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung[/vc_column_text][vc_column_text]Informationsportal des Bundeswirtschaftsministeriums[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″ el_class=“ul style=„color:#ff0000;„“][vc_column_text]Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Im Anschluss daran erteilt die zuständige Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“50134″ img_size=“large“][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Schmidt“][vc_column_text]Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.[/vc_column_text][vc_column_text]Kurzübersicht[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Warum lohnt es sich für Betriebe, geflüchtete Menschen zu beschäftigen?

Im Wettbewerb um Fachkräfte und Auszubildende lohnt es sich, neue Wege zu gehen. Dazu gehört auch, die Potenziale von geflüchteten Menschen stärker in den Blick zu nehmen.

Geflüchtete Menschen bringen oft berufliche und soziale Kompetenzen und Erfahrungen aus ihren Herkunftsländern mit. Dazu gehören schulische und beruf- liche Bildungsabschlüsse, Arbeitserfahrung sowie Mehrsprachigkeit, Flexibilität und interkulturelle Erfahrung. Diese Kompetenzen zahlen sich am Arbeitsplatz aus.

In der Regel besteht keine kurz- oder mittelfristige Rückkehrmöglichkeit und viele möchten ihre Verwandten im Herkunftsland unterstützen. Oftmals bringen sie hierfür eine überdurchschnittliche Motivation, Eigeninitiative sowie eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft mit, die auch zum Teil fehlende Sprachkenntnisse und Zeugnisse kompensieren können.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Kugler“][vc_message]

Anerkennung von Berufsabschlüssen

[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Was muss bei einem Praktikum beachtet werden?

Vor Praktikumsaufnahme muss immer die Erlaubnis der Ausländerbehörde beantragt werden. Hierfür muss die BA grundsätzlich ihre Zustimmung erteilen.

Folgende Praktika bedürfen nicht der Zustimmung der BA und sind zudem mindestlohnfrei:

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

Ausführliche Informationen des Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA):

www.kofa.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Was gilt es bei Ausbildungen zu beachten?

Schulische Berufsausbildungen sind für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete rechtlich immer möglich und müssen nicht durch die Ausländerbehörde genehmigt werden.

Betriebliche Berufsausbildungen (duale Ausbildungen) können Asylbewerberinnen und Asylbewerber ab dem vierten Monat und Geduldete, sofern kein Arbeitsverbot vorliegt, ab der Erteilung der Duldung beginnen, sofern die Ausländerbehörde dies erlaubt.

Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden.

Bei staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen muss die BA nicht zustimmen.

Die Ausländerbehörde kann nach den am 1. August 2015 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen die Duldung für die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung zunächst für ein Jahr erteilen. Wenn die Berufsausbildung fortdauert und in einem angemessenen Zeitraum mit ihrem Abschluss zu rechnen ist, sollen die Ausländerbehörden die Duldung für jeweils ein Jahr verlängern. Der Auszubildende muss die qualifizierte Berufsausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres aufnehmen und darf nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien) stammen.

Die Beschränkungen für sichere Herkunftsstaaten gelten auch für die Aufnahme einer Berufsausbildung. Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen keine Ausbildung in Deutschland aufnehmen, wenn sie ihren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben. Das Gleiche gilt für Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten, wenn ihr nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde.

Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung können Geduldete eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern sie eine ihrem Abschluss entsprechende und für ihren Lebensunterhalt ausreichend bezahlte Stelle finden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_message]

Willkommentslotsin 

[/vc_message][vc_message]

Veranstaltungen

[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Anstellung

Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Personen mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete unterliegen folgenden Regeln:

Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 15 Monaten in Deutschland entfällt die Vorrangprüfung. Nach vier Jahren Aufenthalt muss die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr beteiligt werden.

Besondere Regeln gelten für Hochschulabsolventen und Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung in so genannten Engpassberufen mitbringen (Blaue Karte der Europäischen Union, Positivliste der Bundesagentur). Sie erhalten die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ohne vorhergehende Vorrangprüfung. Bei Hochschulabsolventen, die mindestens 48.800 Euro pro Jahr verdienen, entfällt die Zustimmungspflicht der Bundesagentur vollständig.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

Wie erkennt ein Arbeitgeber den Status des Bewerbers?

Link zur Status von flüchtlingen erkennen[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Welche Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es?

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete:

Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis:

Arbeitgeber:

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]www.arbeitsagentur.de

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie u. a. als erste Orientierung den Migration-Check. Hier können Sie schnell erfragen, ob die potenzielle ausländische Mitarbeiterin bzw. der potenzielle ausländische Mitarbeiter für die Arbeit in Deutschland eine Arbeitserlaubnis benötigt und ob diese erteilt werden kann.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Welche Regelungen gelten für die von der BA geförderten betrieblichen Maßnahmen?

Streben Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber oder Geduldete eine Berufsausbildung an, kann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) in Frage kommen. Diese bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten im täglichen Arbeitsprozess zu beobachten. Die Betriebe können so Ausbildungsinteressenten an eine Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen, wenn sie aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind. Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertragsverhältnisses, in dem insbesondere die Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme definiert und die Vergütung festgelegt werden.

Eine Zustimmung der BA ist nicht erforderlich, jedoch muss eine Genehmigung der Ausländerbehörde beantragt werden. Betriebe müssen die Förderung der EQ vor Beginn bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragen.

Um vorhandene berufsfachliche Kenntnisse festzustellen oder solche zu vermitteln, kann eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) erfolgen. Diese wird von oder bei einem Arbeitgeber durchgeführt und darf die Dauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Es ist keine Genehmigung der Ausländerbehörde und kein weiteres Zustimmungsverfahren bei der BA erforderlich. Jedoch muss die Maßnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorher beantragt werden. Eine Teilnahme ist grundsätzlich erst nach Ablauf der 3monatigen Wartefrist möglich. Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerbern, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, ist die Teilnahme ohne Einhaltung einer Wartezeit möglich. Darunter fallen Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber aus den Herkunftsstaaten Syrien, Iran, Irak und Eritrea.

Soweit im Einzelfall für Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Geduldete eine betriebliche Umschulung oder betriebliche Ausbildung im Rahmen einer Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) durch die BA in Betracht kommt, ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. Die Zustimmung der BA entfällt, wenn die betriebliche Umschulung oder Ausbildung auf den Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf gerichtet ist.

Bei allen genannten Maßnahmen der Arbeitsförderung durch die BA findet der allgemeine gesetzliche Mindestlohn keine Anwendung, da es sich bei den berufspraktischen Phasen um Maßnahmebestandteile handelt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

Weitere Informationen

www.bamf.de

www.arbeitgeber.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Firmen aus den Regionen Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Frankfurt (Oder) können beim 2. Jobdating Arbeitssuchende treffen und ihre Arbeitsplatzofferten unterbreiten. Die Veranstaltung findet am 20. April von 10 bis 12 Uhr im Bildungszentrum der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg statt. Für Unternehmen soll die Veranstaltung die Chance bieten, einen ersten Kontakt zu den Interessenten herzustellen. Die Arbeitssuchenden sind nicht ausschließlich arbeitslos. Handwerker der Region sollten die Möglichkeit angesichts der Suche nach Facharbeitern nutzen, um mit dem Erstkontakt Hemmschwellen abzubauen und sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]

Ort und Zeit:

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Region Ostbrandenburg
Bildungszentrum. Konferenzebene

20. April von 10 bis 12 Uhr[/vc_column_text][vc_column_text]

Unternehmen können sich kostenfrei als Aussteller melden bei:

GSM Training & Integration GmbH

Telefon: 0335 61008607

Mail: frankfurtoder-camp@gsm-group.de[/vc_column_text][cq_vc_employee name=“Kaczkowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Dank der praktischen „Handübungen“ an allen Firmenpräsentationen in der Flughalle waren die Schüler und WAT-Lehrer der zehn Klassen aus  8 Schulen zufrieden mit den drei aktionsreichen Stunden in Neuhardenberg.

Es haben sich beteiligt: Dachecker, Zimmermannsleute, Sanitär-Heizung-Klima-Firmen, Sattler und Dekorateur, Rollladenbauer und Kfz-Mechaniker, Musikinstrumentenbauer und Bäcker, Landmaschinenschlosser/-mechaniker sowie Flugzeugmechaniker, Trockenbauer und Schweißer, Zahntechniker und Schornsteinfeger, Fliesen- und Plattenleger, Maurer und Restaurator sowie das Bildungszentrum der Handwerkskammer.

Vielen Dank an alle Firmen!

 

Für andere Regionen werden ähnliche Veranstaltungen geplant.

Der Fokus liegt ganz klar auf den neunten und zehnten Klassen. Bei den älteren Schülern rückt die Entscheidung, welche berufliche Laufbahn sie einschlagen möchten, langsam näher. Die Lehrberufsschauen des Handwerks sollen die Möglichkeiten bieten, „Schülern Einblick in handwerkliche Berufe zu geben und auch unseren Mitgliederbetrieben Anlass sein, sich zu präsentieren“, sagt Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.

Mit dem Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg aus Frankfurt entwickelte die Handwerkskammer und die Stadt Frankfurt (Oder)ein Kofferserie „Handwerkszeug“. Das neue System der Berufskoffer soll zukünftig in Schulen die „praktische Anschauung“ geben, was im Handwerk an Berufen alles möglich ist. Die Berufskoffer enthalten alle grundlegenden Werkzeuge, die für den jeweiligen Beruf benötigt werden. Darunter Fliesenleger, Elektriker, Maurer, Koch und Tischler, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Hauptzielgruppe sind Grundschüler. „Die Schüler können dann wenigstens mal Werkzeuge anfassen“, lautet die Devise. In der Regel bedienen sie heute nur noch Mobiltelefone und Computer. Dass Technikaffinität von den Auszubildenden heute in vielen handwerklichen Berufen verlangt wird, konnten die Schüler auch bei Andreas Noack von der Peter Clausen Landtechnik aus Neuhardenberg erfahren. Der 130 PS starke Schlepper hinter ihm, in den die Schüler sich setzen können und immer wieder über die technische Ausstattung staunen. „Auch in der Landwirtschaft ist der Laptop heutzutage eins der wichtigsten Arbeitsmittel. Bei unseren Lehrstellen sind gute Kenntnisse in naturwissenschaftlichen Fächern wichtig“, sagt Noack.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“49834″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“49898″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“49899″ img_size=“medium“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column][vc_column_text]25 Friseureleven aus Ostbrandenburg und Polen rangen mit Kämmen, Scheren und Fönen am 10. April um den Oderlandpokal der Friseur-Innungen im Bürgerhaus „Fürstenwalder Hof“ um den Titel. Am Ende holte sich Julia Fischer aus Fürstenwalde den Gesamtsieg.

 

Der Wettbewerb der Lehrlinge und Gesellen des Friseurhandwerks fand erstmals in Fürstenwalde statt. Die Premiere bezeichnete Conrad Rohde, Obermeister der Friseur-Innung, als gelungen. Das Starterfeld kam aus dem gesamten Kammerbezirk. Was die Lehrlinge in ihren Salons und im Unterricht gelernt haben, konnten sie mit Schere, Spray, Gel und Lockenstab anschaulich unter Beweis stellen. Frisieren und Schminken – die Ausschreibung in den einzelnen Wettbewerben vom ersten bis dritten Lehrjahr, von Damen bis Herren, von Hochsteckfrisur bis kurzen Männerhaarschnitt war breit gefächert. Einziger deutscher männlicher Friseurlehrling: Hannes Dennerlein.

 

Hochschwanger trat die Oderlandpokalinhaberin und zweimalige Siegerin Jessica Wagner aus Bad Freienwalde an, um den Pokal endgültig in den Heimatsalon zu holen. Doch ihr gelang der notwendige Hattrick nicht. Jubel herrschte am Abend bei Julia Fischer aus Fürstenwalde. Sie gewann den Wanderpokal, der nun ein Jahr zum wiederholten Mal im Salon Hieske in Fürstenwalde glänzt. Die 19-Jährige fährt im Mai zu den gesamtpolnischen Meisterschaften nach Poznan. Klar ist durch die Jury-Entscheidung aber auch: Da Fischer schon im dritten Lehrjahr ist, wird es 2017 einen neuen Sieger / eine neue Siegerin beim Oderlandpokal geben.

 

Die Lehrlingszahlen im Friseurhandwerk in Ostbrandenburg:

Es lernen gegenwärtig in alle drei Lehrjahren insgesamt 88 Lehrlinge. Davon nur fünf Männliche.

Nach Lehrjahren unterteilt schlüsselt sich die Anzhal wie folgt auf:

  1. Lehrjahr: 38
  2. Lehrjahr: 23
  3. Lehrjahr: 27

 

Vor zwei Jahren ergab die Abfrage zum 31. März 2016 folgendes Bild bei den Friseurlehrlingen:

  1. Insgesamt: 98
  2. davon männlich: 7
  3. davon weiblich: 91

im

  1. Lehrjahr:       37
  2. Lehrjahr:       28
  3. Lehrjahr:       33

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][cq_vc_coverslider images=“49192,49873,50087,50088,50089,50090,50091,50092″ onclick=“lightbox“ delaytime=“5″ navstyle=“customized“ buttonbackground=“#448dde“ buttonhoverbackground=“#222f46″][captionitem][/captionitem]
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