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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Gründerpreis Barnim-Uckermark für Friseurmeisterin

Vor 2 Jahren mit eigenem Salon gestartet

Die 32-jährige Friseurmeisterin Annika Stüwe betreibt ihren Salon „Art of Hair by Anni“ seit dem 1. Oktober 2017 in Finowfurt. „Es brauchte den Schubser meines Bruders “, schildert Stüwe ihre Entscheidung ins Unternehmertum, die „kein einfacher Schritt war“.  Auch die ausgefallene Einrichtung ihres Salons und ihr Engagement in der Friseurinnung überzeugten die Jury. Mit Wohnzimmergefühl und Eleganz im Damenbereich und mit Garagenoptik und Werkstattflair bei den Herren hebt sich Annika Stüwe von ihren Mitbewerbern ab.

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Foto: privat/Annika Stüwe[/vc_column_text][vc_column_text]ExistenzGründerPartner Oderland 2019

Große Freude für Bianca Gerner und Stefan Thierbach (Sliderfoto). Das Landschaftsbau-Duo aus Bad Saarow gewann am 5. November den Preis der Existenzgründerpartner Oderland. Die beiden Gartenbaumeister setzten sich gegen 13 Mitbewerber durch. Sie zeigen, dass sie ihre ökologische Unternehmensidee wirklich leben. Diese Authentizität spiegele sich in großer Kundenzufriedenheit. So begründete Landrat Rolf Lindemann in seiner Laudatio die Entscheidung der Jury bei festlichen Preisverleihung auf der Burg Beeskow. Gerner und Thierbach hatten ihre Firma „Gernbach“ im Jahr 2016 gegründet. Der Preis ist in diesem Jahr mit 2019 Euro dotiert.

Aus dem Handwerk hatten sich am Wettbewerb die Orgelwerkstatt Christian Scheffler aus Sieversdorf, der Raumdesigner David Deetz aus Fürstenwalde und die Elektroinstallation Balk & Lobback GmbH aus Eisenhüttenstadt beteiligt.

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Fotos: hwk-ff.de/Mirko Schwanitz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“koebsch“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Bundestag hat sich auf die Mindestausbildungsvergütung für Lehrlinge geeinigt. Ab 2020 soll es im ersten Lehrjahr 515 Euro monatlich geben, bis 2023 soll die Vergütung auf 620 Euro steigen. Nach Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung betrifft das bundesweit im Handwerk ab 2020 knapp 20 Prozent der Ausbildungsbetriebe. Im Osten müssen mehr als 50 Prozent der ausbildenden Handwerksbetriebe das Lehrgeld auf die Höhe der Mindestausbildungsvergütung anheben. Ob das sofort und spürbar zu einem Rückgang bei den angebotenen Ausbildungsplätzen führt, werden wir im Herbst 2020 sehen. Vielleicht werden durch die erhöhte Vergütung absolut mehr Lehrstellen besetzt? Vielleicht bewerben sich mehr gute Schulabgänger?

Uwe Hoppe, HWK-Hauptgeschäftsführer, meint: In Hinblick auf den anhaltenden Facharbeiterbedarf und die zunehmend alternden Belegschaften sollte sich die Ausbildungsbereitschaft unserer Handwerksfirmen erhöhen. Mit dem Signal, dass auch das Lehrlingsentgelt gestiegen ist. Er findet, es ist gut investiertes Geld, wenn die Mitarbeiterzahlen durch eigenen Berufsnachwuchs stabil bleiben oder wachsen. Wer ausbildet, der sollte vom Staat jedoch Anerkennung für die Ausbildungsleistungen erhalten. Die im Handwerk besonders ausgeprägten Unterschiede zwischen Branchen und Regionen müssen berücksichtigt bzw. ausgeglichen werden. Politik sollte handeln, wenn sie so einschneidend das Geld anderer, nämlich der Betriebe, ausgibt – mit erhöhten finanziellen Unterstützungen von kleinen Firmen, die ausbilden, mit Zuschüssen, Erleichterungen, Abgabensenkungen. Es liegen ja eine Menge Vorschläge auf den Tischen. . Parlamente und Regierungen müssen durch schnelles Handeln vermeiden, dass ein Problem zu einer Krise wird, in der dann zu spät und oft falsch gehandelt wird. Es muss jetzt Druck auf unsere Abgeordneten gemacht werden. Ein nochmaliger bzw. weiterer Wegzug bzw. Rückgang junger Leute aus Ostdeutschland wegen fehlender Zukunftschancen wie in den 1990er/ 2000er Jahren ist im Osten nicht noch einmal zu verkraften. Es ist noch immer schmerzhaft zu spüren, wie sehr eine gut ausgebildete Powergeneration aus den 1990ern und 2000ern als Leistungsträger fehlt.[/vc_column_text][vc_column_text]Der Bundestag hat eine Mindestausbildungsvergütung für Azubis beschlossen. Demnach erhalten Auszubildene ab 2020 im ersten Lehrjahr 515 Euro im Monat. Dieser Basiswert soll mit den Jahren weiter ansteigen: Ab 2021 sollen Lehrlinge 550 Euro im ersten Lehrjahr verdienen, ab 2022 bereits 585 Euro und ab 2023 sogar 620 Euro. Ab 2024 wird die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr wird dem wachsenden Beitrag der Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung außerdem durch Aufschläge auf den Betrag aus dem Jahr des Ausbildungsbeginns Rechnung getragen.

Ausnahmen von der Mindestvergütung sind künftig dennoch möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen. Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestvergütung. So können die Tarifpartner für bestimmte Regionen oder Branchen auch in Zukunft passgerechte Lösungen finden. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen.

Handwerk sagt, die Schmerzgrenze ist erreicht

Rückblick: Zu den damaligen Vorschlägen von Bundesbildungsministerin Karliczek erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit dem Vorschlag, eine Mindestausbildungsvergütung gesetzlich festzulegen, wird die Schmerzgrenze von vielen ausbildenden Handwerksbetrieben gerade in strukturschwachen Regionen überschritten. Jede gesetzliche Regelung einer Mindestausbildungsvergütung muss den gerade im Handwerk besonders ausgeprägten Unterschieden zwischen den Branchen und Regionen gerecht werden.“ Ansonsten, so Schwannecke, drohe eine strukturelle Schwächung des umfassenden Ausbildungsengagements gerade der kleinen Betriebe des Handwerks, die für die Versorgung mit dringend gesuchten Fachkräften schwerwiegende Folgen hätte.

Die Festlegung von Ausbildungsvergütungen sei und müsse auch zukünftig eine Kernaufgabe der Tarifvertragsparteien in Deutschland bleiben. Diese könnten am besten einschätzen, welche Ausgestaltung von Ausbildungsvergütungen aufgrund der branchen- und regionalen Besonderheiten für die ausbildenden Unternehmen tragbar sei.

„Ganz sicher wird die Mindestausbildungsvergütung Ausbildung nicht forcieren und erleichtern“, erklärte aktuell Holger Schwannecke. In den Ballungsräumen und leistungsstarken Regionen mit Betrieben, die eine hohe Wertschöpfung haben, sei sie sicherlich zu verkraften. Aber in ländlichen, strukturschwachen Regionen bestehe die Befürchtung, dass sich gerade Klein- und Kleinstbetriebe aus der Ausbildung zurückziehen, einfach weil sie es sich nicht mehr leisten könnten. Die Kosten für eine dreijährige Ausbildung lägen schon jetzt im Schnitt bei rund 16.500 Euro. Durch die Mindestausbildungsvergütung steige diese Kosten noch weiter und besonders für viele Kleinstbetriebe würden sie damit die Grenze der Verkraftbarkeit überschreiten.

Höhere Vergütung soll Abbrecherquote senken

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz die Berufsausbildung attraktiver machen und Abbrecherzahlen in der Ausbildung verringern. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte im Bundestag, die duale Ausbildung sei neben „Made in Germany“ ein Markenzeichen Deutschlands. Erfolg sei aber kein Selbstläufer, sagte sie mit Verweis auf nicht besetzte Lehrstellen.

Von der geplanten Mindestvergütung könnten langfristig rechnerisch rund 115.000 junge Menschen profitieren. So viele Azubis verdienten jedenfalls nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit Ende 2017 weniger als 500 Euro im Monat, viele davon sogar weniger als 400 Euro. Die durchschnittliche Monatsvergütung von Friseur-Azubis liegt laut Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung im 1. Lehrjahr aktuell bei 406 Euro. Fleischer-Auszubildende (Ost) verdienen sogar nur 310 Euro, Schornsteinfeger-Azubis 450 Euro.

Was die Abbrecherquote anbelangt sieht das handwerksnahe Ludwig-Fröhler-Institut (LFI) in München andere Aspekte wichtiger an als die Vergütung: „Hauptpunkte sind immer das Betriebsklima, eine gute und breit aufgestellte Ausbildung sowie rechtzeitig unterbreitete Übernahme- und Karrieremöglichkeiten„, sagte LFI-Bildungsexpertin Andrea Greilinger. Das LFI hat sich eingehend damit beschäftigt, wie Handwerksbetriebe Auszubildende finden und halten können.

Welche Betriebe betroffen wären

Fragen, welche Betriebe von einer Mindestausbildungsvergütung betroffen wären, also ihren Auszubildenden mehr zahlen müssten, und wie hoch die zu erwartende Kostensteigerung für Betriebe ausfallen könnte, hatte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit einer datengestützten Simulation untersucht. Diese Simulationen zeigten, dass etwa elf Prozent aller Ausbildungsbetriebe in Deutschland von einem angenommenen Betrag von 500 Euro Mindestausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr betroffen wären. Mehr als jeder dritte Ausbildungsbetrieb in Deutschland (35 Prozent) müsste seine Ausbildungsvergütung bei einem angenommenen Betrag von 650 Euro anpassen. Handwerksbetriebe, kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und Betriebe in Ostdeutschland wären von einer Mindestausbildungsvergütung dadurch besonders herausgefordert.

Durch die Einführung der Mindestausbildungsvergütung werden sich folglich auch die Kosten erhöhen, die Betriebe für die Ausbildung insgesamt aufwenden müssen. Hiervon wäre nach den Berechnungen des BIBB ebenfalls das Handwerk überproportional betroffen. Die Nettokostensteigerungen können je nach Ausbildungsbereich, Betriebsgröße, Region und angenommener Vergütungshöhe zwischen 1 und 15 Prozent liegen. Wenn nur die von der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung betroffenen Betriebe betrachtet werden, würden die Kostensteigerungen noch deutlicher ausfallen.

„Mit den vom BIBB durchgeführten Simulationen können keine abschließenden Aussagen über die tatsächlichen Auswirkungen der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung getroffen werden“, erklärt BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. „Sie können aber in der Diskussion über die Größenordnung einen wichtigen Beitrag leisten. Letztendlich gilt es, die Ausbildungsbereitschaft gerade der Kleinbetriebe nicht weiter zu gefährden.“

Quelle: www.handwerk-magazin.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg nimmt eine Sonderstellung bei den Fachausschüssen der Handwerkskammer ein. Seine Aufgaben sind im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die Kompetenz dieses Ausschusses geht über eine beratende Funktion hinaus- er hat rechtssetzende Kraft. Es reicht hier nicht das Interesse eines jeden Mitglieds an ehrenamtlicher Arbeit aus. Die Arbeitgeber – und Arbeitnehmervertreter und deren Stellvertreter (jeweils 6) werden über die Vollversammlung der Handwerkskammer gewählt, die Lehrervertreter (mit beratender Stimme) werden vom Bildungsministerium des Landes Brandenburg bestimmt. Alle Mitglieder werden dann vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen für eine Mitarbeit für 4 Jahre berufen.

Der Vorsitz wird alternierend von einem Vertreter der Arbeitgeber und von einem Vertreter der Arbeitnehmer geführt. Die Arbeitsweise ist größtenteils durch das Berufsbildungsgesetz vorgegeben. Es schreibt vor, dass der Ausschuss in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören ist. Zu den wichtigen Aufgaben gehören unter anderem der Erlass von Prüfungsregelungen sowie von Rechtsvorschriften für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Regelmäßig wird über die Situation am Ausbildungsmarkt diskutiert.

Am 22. Oktober 2019 traf sich der Berufsbildungsausschuss in seiner neuen Zusammensetzung im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) in Hennickendorf. Als Vorsitzende wurde von den Arbeitgebervertretern Frau Janine Antoniak und von den Arbeitnehmervertretern Herr Ralf Kaiser gewählt. Beide Mitglieder arbeiten bereits seit mehreren Jahren aktiv im Berufsbildungsausschuss. Der Berufsbildungsausschuss hat in seiner Sitzung eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Festgelegt wurde auch, dass sich dieses Gremium künftig noch aktiver im Rahmen seiner Aufgaben auf die Entwicklung und die Sicherung der Qualität der beruflichen Bildung konzentrieren wird. Dazu ist unter anderem geplant, einen Qualitätsausschuss zu bilden. Die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses sind:

Arbeitgeber: Janine Antoniak, Matthias Krüger, Steffen Münn, Sven-Eric Fredrich, Dirk Wurl, Steffen Schoppe, Uwe Jahn, Sandy Fredrich, Matthias Bär, Wolfram Süllke, Silvia Schütz, Marina Busacker

Arbeitnehmer: Ralf Kaiser, Siegried Bohm, Jörg Ullrich, Astrid Gehrke, Thomas Meseke, Christine Schill, Evelyn Berger, Mehmet Yaman, Ullrich Brendling, Klaus Ritschel, Hans Stegemann, Manuela Scholz

Lehrer: Dico Futh, Gunnar Steguhn, Joachim Schenk, Iris Winkel, Peter Müller, Andreas Wendt, Silvia Feske, André Haase, Mirko Jordan, Dirk Kaslack, Uwe Straubhaar, Nadine Heinrichs

Berufungszeitraum: 01.07.2019 – 30.06.2023[/vc_column_text][vc_column_text]Mitglieder für Prüfungsausschüsse gesucht

Die Geschäftsstelle Prüfungswesen sucht Interessierte für das Ehrenamt des Prüfers. Für den Fortbildungsprüfungsausschuss „ geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der HwO/geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der HwO“ suchen wir Handwerksmeister oder Betriebswirte des Handwerks, bzw. Absolventen von Betriebswirtschaftlichen Studiengängen. Die Mitarbeit im Prüfungsausschuss bietet die Möglichkeit, sich aktiv mit der fachlichen Fortbildung von Führungskräften auseinanderzusetzen.

Für den Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement“ werden ebenfalls ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer gesucht. Neben Handwerksmeistern und Betriebswirten des Handwerks sind auch Angestellte oder leitende Angestellte mit  abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung und Berufserfahrung als Prüfer willkommen.

In die ehrenamtliche Tätigkeit, für die es eine Aufwandsentschädigung gibt,  müssen im Jahr ca. 10 bis 20 Stunden investiert werden, je nach Anfall von Prüfungen.

Für weitere Informationen oder Interesse an einer Mitarbeit rufen Sie uns einfach an.

Uwe Voigt
Leiter Geschäftsstelle Meister- und Fortbildungsprüfungswesen
Telefon: 0335 5554 – 220
Telefax: 0335 56577 – 522
uwe.voigt@hwk-ff.de

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Auf Initiative der Maler- und Lackierer­Innung Oderland kamen im Juni 2018 mehr als 550 Schüler zur Berufsorientierung am Helenesee. Zur diesjährigen Ausgabe stieg die Zahl der Schüler auf mehr als 900 an. 16 Schülerteams paddelten im Drachenbootrennen gegeneinander während ihre Mitschüler anfeuerten und sich bei den mehr als 100 anwesenden Handwerkern über mehr als 25 Handwerksberufe informierten.

Das Format „Berufe mit Speed“ startete im Vorjahr als Testballon der Maler- und Lackiererinnung Oderland mit Unterstützung durch den Regionalen Wachstumskern und die Stadt Frankfurt (Oder) für die Berufsorientierung im Handwerk. Zahlreiche Firmen und Handwerker­innungen stellten ihr Handwerk auf der Promenade des Helenesees mit einfallsreichen Mitmachaktionen und eigens angereisten Showtrucks aus. Auf dem Wasser eröffnete der Schirmherr der Veranstaltung, der brandenburgische Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Thomas Drescher, standesgerecht mit Pistole das Rennen.[/vc_column_text][vc_column_text]Ein großes Dankeschön an alle beteiligten Unternehmen![/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“81288,81289,81290,81291,81292,81293,81294,81295,81296,81297,81298,81299,81300,81301,81302,81303,81304,81305,81306,81307,81308,81309,81310,81311,81312,81313,81314,81315,81316,81317,81318,81319,81320,81321,81322,81323,81324″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schulz-hellwig“][vc_text_separator title=“Förderer“][vc_single_image image=“81326″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“81327″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“81328″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“81329″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“81330″ img_size=“medium“][/vc_column][/vc_row]

Mehr als 300 Schüler von 8. bis 10. Klassen aus Frankfurt, Letschin, Seelow, Beeskow, Eisenhüttenstadt lernten am Mittwochvormittag 25 Handwerksberufe im ÜAZ der Bauwirtschaft kennen. Dazu zählten u.a. Maurer, Metallbauer und Maler, Dachdecker, Zimmermann und Steinsetzer, Straßen- bzw. Tiefbauer, Elektrotechniker, Fliesenleger und Tischler, Landmaschinenmechatroniker und Orgelbauer sowie Zahntechniker, Hörgeräteakustiker und Kosmetikerin – 20 Firmen aus der Oderregion gestalteten einen Berufeparcours zum Anfassen. Die Vielfalt live durch Tests und Mitmachaktionen erleben, bereitete vielen Schüler Spaß und Erkenntnisgewinn.

Die Handwerksbetriebe nutzten die für sie kostenfreie Veranstaltung auch, um die Teenager auf Praktika- und Lehrstellenangebote hinzuweisen. Die Lehrberufeschau des Handwerks gibt es seit 2016. Organisiert wird diese jährlich durch die Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt, das ÜAZ und die Handwerkskammer. Die Berufsorientierung für Schüler durch Handwerksfirmen, die Berufsnachwuchs suchen, bringt behutsam und stetig Erfolg. In Ostbrandenburg konnte die Zahl der Neulehrlinge in den letzten vier Jahren seit 2015 um 250 Azubis auf nunmehr 900 Lehrlinge im 1. Lehrjahr kontinuierlich gesteigert werden. „Im Handwerk geht was für Jungs und Mädchen“, weiß der Obermeister der Schornsteinfegerinnung Stephan Rost.

Akteure waren: Schornsteinfegerinnung, der Maler & Lackiererinnung Oderland, Fliesenleger Steffen Müller, BK Bau Neuzelle, Elektro Jahn GmbH & Co. KG, Hörpartner Fürstenwalde, Schönherr & Fritsch Bau, KDH – Sanitär – Heizung – Klima aus Frankfurt, Die Kosmetik-Eule, Brandenburger Landtechnik Verband und dem K&H Landmaschinenhandel aus Jacobsdorf, Heckmann Stahl aus Eisenhüttenstadt, der Amplifon Deutschland GmbH in Frankfurt, W. Sauer Orgelbau aus Müllrose, IDOMA Zahntechnik aus Eisenhüttenstadt, Oevermann Verkehrswegebau, Strabag aus Berlin.

Impressionen von der Lehrberufeschau

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Wer als Fahrzeuglenker auf dem Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung infolge eines Niesanfalls die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Gerichtsbescheid vom 30. Juli 2018, S 12 U 327/18).

Der Sachverhalt

Der Kläger, ein selbständiger Landschaftsgärtner, war mit seinem LKW auf dem Weg von seinem Gartenlager zu seiner Wohnung unterwegs. Dabei erlitt er einen Niesanfall und griff nach seinem Taschentuch, das sich auf dem Armaturenbrett neben dem Radio befand. Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und zog sich eine Rippenfraktur zu.

Die Entscheidung

Das Sozialgericht Stuttgart (Az. S 12 U 327/18) hat entschieden, dass hier kein Arbeitsunfall vorlag.

Der Kläger habe zwar während des Unfalls grundsätzlich unter Versicherungsschutz gestanden, weil er sich auf einem mit seiner versicherten Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort dieser Tätigkeit befunden habe.

Ein Arbeitsunfall liege aber nur dann vor, wenn das konkrete Handeln des Versicherten zur Fortbewegung auf dem Weg zur oder von der versicherten Tätigkeit gehöre. Das habe die Kammer hier nicht feststellen können.

Weder ein Niesanfall noch ein Griff nach Taschentüchern stelle einen auf das Zurücklegen des Weges gerichtete Verrichtung dar. Dass der Niesanfall Folge der vor Fahrtantritt verrichteten Tätigkeit im Gartenlager gewesen sei, habe mangels medizinischer Befunde nicht festgestellt werden können.

Gericht:
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.07.2018 – S 12 U 327/18

SG Stuttgart, PM
Rechtsindex – Recht & Urteile[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bezeichnete auf einer Diskussionsveranstaltung in der Berufsbildungsstätte der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) das Handwerk als „deutschen Jobmotor“. Er und anwesende Handwerker waren sich einig, dass der vor Jahren noch wenig beachtete Facharbeitermangel inzwischen „eine Wachstumsbremse“ ist. Der SPD-Politiker räumte weiter ein, dass der Wert der dualen Ausbildung im letzten Jahrzehnt auch durch die Politik nicht ausreichend in den Fokus gerückt worden sei. „Seit zwei Jahren zeigen wir für die Stärkung und Förderung von Beschäftigung in kleinen und mittelständischen Betrieben klare Kante. Konzerne und Großunternehmen kommen gerade bei der Frage von Personal- und Fachkräftesicherung ganz gut ohne Hilfe klar.“ Der Arbeitsminister forderte das Handwerk auf, sich verstärkt um die fast 1,6 Millionen jungen Erwachsenen zwischen 20 und 30 zu kümmern, die keinen Lehrabschluss haben. „Für die Weiterbildung dieser Gruppe stehen viele Fördergelder der Bundesagentur für Arbeit bereit“, warb Heil. „Heben Sie diese stille Arbeitsmarktreserve!“ Noch vor qualifizierten Zuwanderern aus Drittstaaten gehöre den einheimischen Benachteiligten die Aufmerksamkeit aus Wirtschaft und Politik. Die Diskutanten aus dem Handwerk kritisierten, dass in fast allen Schuljahrgängen das Üben und Ausprägen handwerklicher Fertigkeiten und Fähigkeiten verkümmern. Niemand müsse sich wundern, dass Handarbeit nicht geachtet bzw. angestrebt würde.

 

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„Die Rente mit 63, die Mindestausbildungsvergütung und die massive finanzielle Unterstützung von ALG II- bzw. Hartz-IV-Empfängern schwächen uns“, konfrontierten Handwerker den Minister mit der Realität aus ihrem Umfeld. Insbesondere die komfortable Situation von Nichtarbeitern mit den Unterstützungsleistungen des Staates gegenüber Beschäftigen, die ihr Monatseinkommen hart erarbeiten müssten, stört viele Handwerksvertreter. Heil versicherte, dass mit dem Teilhabechancengesetz wieder, wie in den 1990er Jahren, die „produktiven Lohnkostenzuschüsse“ als Unterstützung für kleine Betriebe abrufbar sind. Im Fokus der Bundespolitik stehe die Stärkung und Förderung von KMU.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Teilhabechancengesetz[/vc_message][vc_message]Förderung WeGebAU[/vc_message][vc_message]Aufstiegs-BAföG[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_gallery type=“image_grid“ images=“81041,81043,81042,81044,81045,81039,81046,81047,81048,81049,81050,81051,81052,81053,81054,81055″][vc_column_text]Fotos: Leif Kuhnert[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Handwerk in Ostbrandenburg sucht fähige Handwerksmeister, die bestehende Betriebe übernehmen, ein eigenes Unternehmen gründen oder als Führungskraft in einem Handwerksbetrieb tätig werden.

Alle notwendigen Informationen zu Meisterkursen und zur Förderung der Lehrgangskosten erhalten interessierte Gesellen in den Informationsveranstaltungen der Handwerkskammer (HWK).

Die Lehrgangskosten können mit dem Aufstiegs-BAföG bis zu 64 % rückzahlungsfrei gefördert werden. Zusätzlich erhalten alle Absolventen den Meister-Bonus in Höhe von 1.500 EUR. Wer sich dann noch selbstständig macht oder einen Handwerksbetrieb übernimmt, kann darüber hinaus bis zu 12.000 EUR Meistergründungsprämie erhalten.

Link zum Aufstiegsbafög

Link zur Meistergründungsprämie

Die Termine für die kommenden Infoveranstaltungen sind:

20. August 2019, 17 bis 18.30 Uhr in Frankfurt (Oder)
16. September 2019, 15 bis 17 Uhr in Hennickendorf
30. September 2019, 15 bis 17 Uhr in Hennickendorf

Folgende Themen werden besprochen:

Anmeldung zu den Infoabenden über Telefon: 0335 5619 200 oder per E-Mail: bz@hwk-ff.de

Weiterführende Informationen auch zu Lehrgängen und Seminaren unter https://www.weiterbildung-ostbrandenburg.de/[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“zibulski“][cq_vc_employee name=“randasch“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Öffentliche Bestellung – Erstbestellung

Gemäß §§ 1 bis 7 der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg (SVO) wurde die nachstehend benannte Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt.

Im Maurer- und Betonbauerhandwerk

Kerstin Neumann
Friedrichshagener Straße 15
15566 Schöneiche bei Berlin

für die Zeit vom 19.07.2019 bis 18.07.2024.

Frankfurt (Oder), 19. Juli 2019

Wolf-Harald Krüger         Uwe Hoppe
Präsident                          Hauptgeschäftsführer

 

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Öffentliche Bestellung – Wiederbestellung

Nach Ablauf ihrer Bestellzeit wurden gemäß § 5 Abs.3 SVO die nachstehend benannten Sachverständigen wiederbestellt.
Für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk

Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister
Rico Schneiderat
Kronheide 3
16303 Schwedt/Oder

Für die Zeit vom 21.06.2019 bis 20.06.2024
Für das Elektrotechnikerhandwerk

Dipl.-Ing. (FH) René Pötzsch
Privatweg 6
15517 Fürstenwalde/Spree

für die Zeit vom 21.06.2019 bis 20.06.2021

Erlöschen der öffentlichen Bestellung

Nach Ablauf seiner Bestellzeit am 03.06.2019 ist
gemäß § 22 Nr.3 Sachverständigenordnung die
öffentliche Bestellung des nachstehend benannten Sachverständigen erloschen.

Für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk

Dipl.-Ing. Ulf Zeiger
Lichtenberg, Bauernweg 1b
15234 Frankfurt (Oder)

Für seine geleisteten Dienste als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sprechen wir Herrn Zeiger unsere Anerkennung aus.

Frankfurt (Oder), 21. Juni 2019

Wolf-Harald Krüger         Uwe Hoppe
Präsident                          Hauptgeschäftsführer[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Seit 1. Juli 2019 müssen in der Europäischen Union (EU) alle neuen Typen von Elektro- und Hybridfahrzeugen mit einem sogenannten Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sein. Das besagt die EU-Verordnung Nr. 540/2014 vom 16. April 2014.

AVAS ist ein System, das Fahrzeuggeräusche simuliert, um Unfälle insbesondere mit Fußgängern und Radfahrern zu verhindern. Denn: Statistiken aus den USA zeigen bereits eine stark erhöhte Zahl von Unfällen zwischen leisen Elektroautos und Fußgängern auf.

Ab 1. Juli 2021 müssen die Hersteller dann nicht nur bei neuen Fahrzeugtypen, sondern bei allen Neuwagen mit Elektro- und Hybridantrieb ein AVAS einbauen. Ältere Fahrzeuge können, müssen aber nicht nachgerüstet werden. Ein Anhang zur Verordnung enthält die Anforderungen, denen die Systeme der Autohersteller genügen müssen.

Wann müssen Elektroautos zu hören sein?

Elektro- und Hybridautos müssen künftig zwischen dem Anfahren und dem Erreichen einer Geschwindigkeit von 20 km/h wie auch beim Rückwärtsfahren ein Geräusch erzeugen. Läuft bei einem Hybridfahrzeug der Verbrennungsmotor, darf das AVAS allerdings keine Geräusche machen.

Fahrzeuge, die beim Rückwärtsfahren sowieso einen Warnton von sich geben, müssen ebenfalls keine zusätzlichen Geräusche produzieren. Der Grund für die Begrenzung auf Tempo 20 ist, dass bei höheren Geschwindigkeiten das Abrollgeräusch der Reifen den Motor in der Regel übertönt. Das AVAS muss laut EU-Verordnung mit einem leicht erreichbaren Schalter zum Ein- und Ausschalten ausgestattet und beim Start automatisch eingeschaltet sein

Wie müssen sich die Autos anhören?

Elektro- und Hybridautos müssen im vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbereich Geräusche erzeugen, die einem Verbrennungsmotor der gleichen Fahrzeugklasse entsprechen. Es muss sich um ein Dauergeräusch handeln, das eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweist – zum Beispiel eine Beschleunigung.

Wie genau das Geräusch klingen soll, ist nicht vorgeschrieben. Daher basteln bei allen Automobilherstellern seit geraumer Zeit Sounddesigner an Motorgeräuschen, die zu der jeweiligen Marke und dem jeweiligen Fahrzeug passen.

Welche Vor- und Nachteile bringt die Neuregelung?

Für Fußgänger und Radfahrer verringert sich durch die Warngeräusche die Gefahr einer Kollision mit einem Elektro- oder Hybridfahrzeug. Allerdings kritisieren viele, dass ein Vorteil des Elektroantriebs – nämlich dessen Lautlosigkeit – damit entfällt. Denn immerhin ist ständiger Verkehrslärm eine große Belastung für unsere Städte und die Gesundheit ihrer Bewohner.

Verkehrsteilnehmer sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die Regelung zunächst nur für neue Fahrzeugtypen und später dann für Neuwagen gilt. Das heißt: Bereits zugelassene Elektrofahrzeuge dürfen bis auf Weiteres geräuschlos unterwegs sein. Fußgänger sollten also trotz der Neuregelung beim Überqueren von Straßen besonders vorsichtig sein und lieber einmal mehr nach links und nach rechts schauen, empfiehlt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice)

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014

Quelle: D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (ERGO)

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