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[vc_row][vc_column][vc_column_text]Im Rahmen des Wilhelmsauer Kunstmarktes im September 2016 stellten 16 Künstler aus dem Oderbruch, aus Buckow und Berlin Kunstwerke vor, die sie zum Thema HANDWERK erschaffen hatten.

Eine Auswahl dieser Gemälde, Fotoserien, Grafiken und Installationen ist nun, noch bis Mitte November, im BIC Frankfurt (Oder) zu sehen.

Zur Eröffnung der Ausstellung, Ende September, konnten die Besucher einige der Künstler persönlich im Business and Innovation Centre Frankfurt (Oder), Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder) treffen und sich über die Werke austauschen. Eröffnet wurde die Ausstellung von Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammmer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg. Die Laudatio hielt Ingrid Panse, die zu einem Teil der Künstler jahrelange gute Kontakte pflegt.

Die Ausstellung ist öffentlich und Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr auf der Galerie des Empfangsbereiches des BIC zu besuchen. Interessenten sind herzlich willkommen.

Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier

 

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[vc_row][vc_column][vc_column_text]Am 9. September war es soweit! Der 17,5 Meter hohe Gildebaum  – der größte seiner Art in Brandenburg –  wurde in Müllrose eingeweiht. Mit dem Gildebaum wollen die in Müllrose ansässigen Gewerbetreibenden ihre Verbundenheit zu ihrer Stadt dokumentieren und damit auf eine über 300-jährige Tradition Müllroser Innungen hinweisen. Auch die Vereine von Müllrose haben dort einen Platz gefunden.

Über 500 Besucher waren bei der Festveranstaltung dabei, auf der zünftig und mit Blasmusik und Chorgesang gefeiert wurde. Den Segen für den Gildebaum spendete Pfarrer Johannes Simang (Berlin), der lange Pfarrer in Müllrose war und selbst ein gelernter Handwerker ist. Seine Rede endete mit den Worten „Gott schütze das ehrbare Handwerk“. In zahlreichen Grußworten wurde das Engagement der Müllroser Gewerbetreibenden und des Schirmherren Ulrich Zimmer gewürdigt. In seiner Rede an die Festbesucher und die Müllroser dankte Ulrich Zimmer den zahlreichen Unterstützern, die den Bau des Gildebaumes möglich gemacht haben. 24 Zunftzeichen schmücken den Baum. Diese wurden emailliert und sind von beiden Seiten sichtbar, sowohl von der Straße als auch von der Festwiese am Schützenhaus aus. Informationstafeln geben Auskunft über die Zeichen, die Beteiligten und das Vereinsleben in Müllrose. Hochwertige Bänke laden zum Verweilen ein. Angst, dass der Gildebaum mit seinen 5 Tonnen Gewicht nicht hält, muss keiner haben. Im Fundament sind 9 Kubikmeter Betonestrich verbaut.

Zum Video Gildebaumeinweihung hier klicken

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Wir informieren Sie über die Ergebnisse der Untersuchung des Instituts für Baurecht in Hannover zu einer möglichen Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken.

Im Rahmen eines Forschungsprojekts hat das Institut für Baurecht e.V. Hannover im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Frage untersucht, ob bei Bauwerken die Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche angezeigt ist.

Den Abschlussbericht zu dieser Untersuchung hat das Ministerium jetzt veröffentlicht. Das Institut kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass die derzeitige gesetzliche Verjährungsfrist angemessen erscheint und daher eine Verlängerung nicht notwendig ist. Erfasst und ausgewertet wurden die Erfahrungen der an der Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von Gebäuden beteiligten Personengruppen, Unternehmen und sonstigen Institutionen durch repräsentative Befragungen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks war durch das Institut für Baurecht frühzeitig in die Untersuchung eingebunden, weil die Forscher auf einen Zugang zu Betrieben und Sachverständigen des Handwerks angewiesen waren. Durch die Vermittlung entsprechender Kontakte zu den Sachverständigen über die Handwerkskammern, aber auch die fachliche Einbindung der Verbände, konnte erreicht werden, dass sich das Handwerk umfassend in das Forschungsprojekt einbringen konnte. Dies spiegelt nicht zuletzt auch das Gesamtergebnis der Untersuchung wider.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Immobilienverband Deutschland (IVD) und der Verband Privater Bauherren (VPB) haben eine Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten in Bauangelegenheiten mit Sitz in Berlin eingerichtet. Betriebe des Bauhandwerks müssen diese Stelle im Rahmen ihrer Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung nennen.

Seit Februar 2017 müssen Unternehmer, die mehr als 10 Personen beschäftigen, nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Verbrauchern auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Auskunft darüber geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen und, wenn ja, auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Hierüber sowie über die Informationspflichten nach Eintritt einer Verbraucherstreitigkeit informierten wir mit dem Newsletter im Februar 2017.

Nun wurde eine spezielle Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten in Bauangelegenheiten eingerichtet. Sie ist für Streitigkeiten zuständig, die ihren Grund in einem Verbrauchervertrag haben,

  1. durch den der Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird (Verbrauchervertrag),
  2. der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen (Bauträgervertrag).

Angesichts dieses Zuständigkeitsbereichs geht die Stelle in Bauangelegenheiten der Allgemeinen Schiedsstelle in Kehl vor. Der Hinweis auf die Stelle ist von Bauunternehmern in ihren AGB und auf ihrer Webseite jedoch nur dann vorzunehmen, wenn sich der Betrieb bereit erklärt, an diesem Verfahren teilzunehmen. Allerdings besteht nach Eintritt einer Verbraucherstreitigkeit ausnahmslos für alle Bauunternehmer eine Pflicht zur Verbraucherinformation zur Aushändigung in Textform.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat Musterformulierungen in einem ZDH Praxis Recht zur Verfügung gestellt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Anja Schliebe“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mülltrennung ist sei 1. August 2017 noch viel detaillierter vorgeschrieben. Umfangreiche Dokumentationspflichten gehen damit einher. Diese entfallen nur, wenn bei Bau- und Abbruchmaßnahmen weniger als zehn Kubikmeter an Abfällen entstehen. Entscheiden sich Betriebe gegen eine getrennte Sammlung, müssen sie dokumentieren, warum die getrennte Sammlung technisch nicht möglich ist oder warum die getrennte Sammlung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Die bislang geltende 15 Jahre alte Gewerbeabfallverordnung wird jetzt modernisiert. Sie regelt die Entsorgung der so genannten gewerblichen Siedlungsabfälle, die eine ähnliche Zusammensetzung wie Hausmüll haben, also keine typischen Produktionsabfälle sind. Notwendig geworden war eine Neufassung aufgrund der EU-weit geltenden 5-stufigen „Abfallhierarchie“. Waren bisher die stoffliche und die energetische Verwertung von Abfällen auf gleicher Ebene, muss nun der stofflichen Verwertung grundsätzlich der Vorrang eingeräumt werden. Damit gibt es die neue Pflicht, Abfälle getrennt nach zehn verschiedenen Materialien zu sammeln, zu befördern und der Wiederverwertung zuzuführen.

Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemisch, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel und Fliesen beziehungsweise Keramik müssen einzeln sortiert und verwertet werden. Zudem muss diese Trennung auch noch ganz genau dokumentiert – etwa fotografiert – und Lagepläne der Abfallbehälter gezeichnet werden. Derjenige, der den Abfall zur Wiederverwertung oder zum Recycling übernimmt, muss das bestätigen. Diese Dokumentationspflichten entfallen nur, wenn insgesamt weniger als zehn Kubikmeter an Bau- und Abbruchabfällen anfallen.
Für kleine Handwerker ist das absolut nicht praktikabel. Verbände des Handwerks hatten bereits im Vorfeld die zusätzliche Bürokratie beklagt. Nach Schätzungen könnten schon bei kleinsten Baumaßnahmen Kosten von 100 Euro für die Dokumentation anfallen. Die Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen müssen die praktischen Gegebenheiten an – zumeist kleinen – handwerklichen Betriebsstandorten und auf Baustellen angemessen berücksichtigen, ist aus dem Zentralverband des Deutschen Handwerks zu hören. Das Gesetz gehe in weiten Teilen an der Praxis vorbei.

Die wichtigsten Fakten

Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemisch, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel und Fliesen beziehungsweise Keramik müssen einzeln sortiert und verwertet werden. Zudem muss diese Trennung auch noch ganz genau dokumentiert – etwa fotografiert – und Lagepläne der Abfallbehälter gezeichnet werden.

Diese Dokumentationspflichten entfallen nur, wenn insgesamt weniger als zehn Kubikmeter an Bau- und Abbruchabfällen anfallen. Nach Schätzungen könnten schon bei kleinsten Baumaßnahmen Kosten von 100 Euro für die Dokumentation anfallen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Im Friseursalon zu arbeiten, Haare waschen, färben und schneiden, schicke Frisuren zu machen, ist seine Sache. Darum schaut der Siebzehnjährige bei einem Praktikum im Frankfurter Salon Frisierkunst GmbH mit Begeisterung Friseurmeisterin Barbara Merten über die Schulter, lernt jeden Tag ein bisschen dazu.

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Poles Arad kommt aus dem Irak. In der Nähe von Mossul als Christ aufgewachsen, musste seine Familie mit zwei Schwestern und einem Bruder aus dem Land fliehen. Für den groß gewachsenen Poles ein langer Weg, die Türkei und der Libanon waren seine Stationen, ehe er vor zwei Jahren in Deutschland ankam. Alles war neu und anders für den Halbwüchsigen, der still und zurückhaltend wirkt. „Poles ist freundlich, sehr interessiert und mich begeistert, wie gut er schon unsere Sprache spricht, nach so kurzer Zeit“, freut sich Barbara Merten. Poles lächelt: „Es gefällt mir hier“, sagt er und dass er gern später den Friseurberuf erlernen würde.

Das Praktikum ist nur ein erster Schritt auf einem langen Weg, das wissen der Praktikant und die Friseurmeisterin. Barbara Merten bemüht sich, Poles so viel es geht zu zeigen. “Natürlich muss er noch eine Menge lernen, vor allem die Schule weiterbesuchen, denn er hat in seiner Heimat nur sieben Klassen absolvieren können. Da gilt es, viel nachzuholen, denn ohne solide Grundkenntnisse, vor allem in Biologie oder Chemie, ist die Ausbildung nicht zu schaffen“, weiß sie. Aber das Wichtigste sei, dass Poles motiviert bleibt und es unbedingt wolle.
Inzwischen ist Poles Praktikum beendet. Der Siebzehnjährige geht wieder zur Schule ins Konrad Wachsmann Oberstufenzentrum in Frankfurt.

Bei der Praktikumsplatzsuche hat ihn die Willkommenslotsin der Handwerkskammer Frankfurt (Oder), Natalja Kugler, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, unterstützt. Sie hat den Kontakt zu der Saloninhaberin von Frisierkunst GmbH Kerstin Höppner, Vorstandsmitglied der Handwerksjunioren der Handwerkskammer hergestellt und den Praktikumsplatz organisiert.

Jetzt freut sich Poles auf die Ferien, Freunde treffen, Sport treiben und den Cousin in Berlin besuchen…
Und vielleicht wird er auch wieder ein paar Tage im Friseursalon sein. Im Salon Frisierkunst GmbH ist er jedenfalls willkommen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kugler“][vc_column_text]Bundesministerium

Willkommentslotsen[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Lehrlingszahlen, die auf ein Drittel zusammengeschmolzen sind und wachsende Ansprüche an den Kenntnisstand im Umgang mit teurer Technik – Brandenburgs Handwerksbetriebe sehen schwierigen Zeiten entgegen. Anfang Juli forderte der Brandenburgische Handwerkskammertag in der Potsdamer Staatskanzlei, die Meisterausbildung der akademischen insofern gleichzustellen, als sie genau so kostenlos sein sollte wie ein Studium.

„Während ein Student für sein Studium nichts zu bezahlen braucht, ist die Meisterausbildung mit hohen Kosten verbunden“, sagte der Präsident des Handwerkskammertages Robert Wüst nach einem Spitzengespräch mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Hier erwarte das Handwerk die Unterstützung der Politik, um eine Gleichstellung zu erreichen.

Spitzengespräch_Meister

Robert Wüst, Präsdident des deutschen Handwerkskammertages, Beate Fernengel, Präsidentin der IHK Potsdam, Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg

 

In den kommenden zehn Jahren würden rund 9.000 Handwerksunternehmen einen Nachfolger benötigen, weil der bisherige Chef in den Ruhestand geht. Dafür brauche es motivierten, gut ausgebildeten und qualifizierten jungen Nachwuchs. Um diesen für eine Nachfolge zu begeistern und das Gründergeschehen auch für die Unternehmensnachfolge weiter voranzutreiben, sei die wirtschaftspolitische Unterstützung für Nachfolgerinnen und Nachfolger unerlässlich, wolle man den bestehenden Betrieben den Fortbestand ermöglichen, so der Präsident des Handwerkskammertages des Landes Brandenburg.

Die vor einigen Jahren eingeführte Meistergründungsprämie sei eine wichtige Hilfe, bestätigte Wüst. Doch reiche das nicht aus. Benötigt würden „schnell greifende Instrumente“.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Infrastrukturprojekte der Wachstumsregion Berlin und Brandenburg müssen im Interesse der Wirtschaft sowie der Bürger dringend vorangebracht werden. Darüber sind sich die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, der Bauindustrieverband sowie die Fachgemeinschaft Bau, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in Brandenburg und in Berlin, sowie der Handelsverband Berlin-Brandenburg einig. Das erklärten sie anlässlich der Gründung der „Allianz der Wirtschaft“ am 6. Juli in Potsdam und fordern damit die Politik auf, dafür die Weichen zu stellen.

Arbeitsplätze, Ausbildung, Wohlstand in der Hauptstadtregion: Zwar belegten die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Wachstumsraten und die ausgezeichneten aktuellen Konjunkturbewertungen eine sehr positive Geschäftslage der Berliner und Brandenburger Unternehmen. Der private Konsum, Innovationen und vor allem hochwertige Produkte und Dienstleistungen hätten die Hauptstadtregion zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort gemacht, der zunehmend Gäste und Investoren anzieht und sich auch international positionieren kann. Jedoch wird dies oft von Politik, Gesellschaft und Medien zu wenig wahrgenommen oder als Selbstverständlichkeit empfunden.

„Die Wirtschaft steht bereit, noch mehr Verantwortung zu übernehmen. Allerdings werden Branchen wie das produzierende Gewerbe, der Handel, die Bauwirtschaft und der Dienstleistungssektor durch die internationale Lage sowie durch eine zunehmende Diskussion um den EU-Binnenmarkt verunsichert. Dem wollen wir entgegentreten, um kurzfristig und umfassend die notwendigen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige und reibungslose Weiterentwicklung der Berlin-Brandenburger Wirtschaft zu schaffen.“ Das sagte Beate Fernengel, Präsidentin der IHK Potsdam und Initiatorin des neuen Bündnisses. Grundlage hierfür seien vor allem moderne und leistungsfähige Infrastrukturen für Mobilität und Kommunikation. Nur mit ihnen könne die Region ihren Erfolgsweg im globalen Wettbewerb weiter beschreiten.

Dr. Frank Büchner, Präsident der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, fügte hinzu: „Die Hauptstadtregion wächst und die Infrastruktur muss Schritt halten. Wir brauchen eine massive Anstrengung, um rasch genügend Kapazitäten auf Straßen, Schienen, Wasserwegen und im Luftverkehr zu schaffen. Zudem ist ein leistungsfähiges Gigabit-Breitbandnetz auch in ländlichen Regionen für die Unternehmen unerlässlich. Denn es gilt, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Nur mit guten Rahmenbedingungen für Investitionen schaffen wir es, den Aufwärtstrend zu unterstützen – auch wenn das konjunkturelle Umfeld einmal schwieriger werden sollte. Das gilt neben der Modernisierung der Infrastruktur auch für das Fachkräfte-Angebot. Hier liegt noch viel Arbeit vor uns.“

Stephan Schwarz, Präsident der Handwerkskammer Berlin, sagte: „Die Wirtschaft bildet Fachkräfte aus, schafft Netzwerke und gestaltet unsere Zukunft aktiv mit. Daher wird sich die Allianz für Wirtschaft aus Kammern und Verbänden engagiert in die Zukunftsgestaltung des Wirtschaftsstandorts Berlin-Brandenburg einbringen. Dafür muss die Politik günstige Rahmenbedingungen für die Betriebe schaffen.“

Allianz_der_Wirtschaft_Forderungspapier[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Michael Thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Meisterprüfung bestanden!

Von September 2016 bis zum Juni 2017 haben sich 8 Frauen und ein Mann auf die Meisterprüfung Teil 1 und 2 im Friseur- Handwerk vorbereitet. Der Kurs fand jeweils am Montag und Samstag statt. Für viele eine Doppelbelastung und somit eine harten Zeit für die Teilnehmer. Doch nun ist es geschafft und die Prüfungen vorbei.

Im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung (Teil 2) wurde in 2 Handlungsfeldern geprüft:  Gestaltung und Technik sowie im Salonmanagement. Im fachpraktischen Teil musste in 4,5 Stunden ein Meisterprüfungsprojekt erarbeitet werden. Zu einem selbstgewählten Thema wurden jeweils für eine Dame und einen Herren eine entsprechende Frisur und die passende Kosmetik gestaltet. Hinzu kam ein Fachgespräch, in dem alle Schritte, Fachtechniken und Herangehensweisen besprochen wurden.

Darüber hinaus wurden Situationsaufgaben gestellt, wie:

Bis auf eine/n der Meisterschüler haben alle die Prüfung erfolgreich abgelegt. Herzlichen Glückwunsch an 8 neue Friseurmeister!

Wer auch eine Karriere im Handwerk als Friseurmeister anstrebt, kann sich gleich für den kommenden Kurs (Teilzeit und Vollzeit) im Herbst anmelden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Katrin Uhr“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Als eine der führenden robusten Volkswirtschaften in Europa erwartet die belgisch-luxemburgische Wirtschaftsunion 2017 einen Anstieg des BIP von 1,2 % in Belgien und von 4,2 % in Luxemburg.

Aus Sicht deutscher Unternehmen bietet dieser Markt für deutsche Produkte weltweit nicht nur deutlich höhere Margen in vielen Produkt-Segmenten, sondern ist ein beherrschbarer Markt, der relativ kurzfristige Umsätze ermöglicht und sehr gut für Exporteinsteiger aus Deutschland geeignet ist. Eine besonders ausgeprägte Nachfrage in Belgien/Luxemburg besteht nachdem im Bereich der Bauwirtschaft und des Bauhandwerks. Der Schwerpunkt wird auf die Denkmalpflege gelegt. Für die erforderlichen Planungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten besteht ein hoher Bedarf an Know-how und innovativen Lösungen. Eingesetzte Technologien und Materialien in diesen Ländern entsprechen nicht dem aktuellen Stand und es mangelt an Fachkräften. Deutsches Handwerk genießt einen guten Ruf. Produkte und Dienstleistungen aus „Made in Germany“ sind sehr angesehen.

Für das Baugewerbe gibt es die Förderung durch das „BMWi-Markterschließungsprogramm für KMU“.

Aus diesem Grund bieten  Ihnen die IHK Cottbus vor Ort ein kostenloses, persönliches Beratungsgespräch zu „Belgien/Luxemburg“ am 13. Juli 2017 an.

Den Gesprächstermin stimmen wir dann mit Ihnen telefonisch ab. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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