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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Praxis Recht zum Widerruf bei Verbraucherverträgen ist an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angepasst worden. Dieser hat entschieden, dass bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen eine wirksame Widerrufsbelehrung voraussetzt, dass der Verbraucher die Belehrung sowie die Muster- Widerrufserklärung in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger ausgehändigt bekommt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26. November 2020 (I ZR 169/19) die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Belehrung von Verbrauchern über ihr Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen klargestellt. In den nun veröffentlichten Entscheidungsgründen führt der BGH aus, dass eine ordnungsgemäße Belehrung eines Verbrauchers erstens die Aushändigung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger voraussetzt. Eine Kenntnisnahme seitens des Verbrauchers genügt dagegen nach Auffassung des BGH nicht. Zweitens ist Verbrauchern das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zusammen mit der Belehrung und in derselben Form, d.h. ebenfalls auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, zur Verfügung zu stellen.

Der ZDH-Arbeitskreis Zivilrecht hat die maßgeblichen Aspekte des Widerrufsrechts von Verbrauchern praxisgerecht aufgearbeitet und in einem Praxis Recht zusammengefasst. Das Praxis Recht zum Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern wurde mit Blick auf die vom BGH aufgestellten Anforderungen überarbeitet. Insbesondere wird nun die Voraussetzung der erforderlichen Aushändigung der Muster-Widerrufserklärung deutlicher als bisher herausgestellt. Die informative Übersicht wird durch verschiedene Muster für Widerrufsbelehrungen sowie ein Merkblatt zur Unterscheidung von Werkverträgen und Werklieferungsverträgen ergänzt und steht Ihnen zur weiteren Verwendung zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Widerrufsrecht

Anlage 1

Anlage 2[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Bundesanzeiger vom 30.01.2020 (BAnz AT 30.01.2020 V1) ist die aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangene Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom 21.01.2020 bekannt gemacht worden. Diese Verordnung trat am 01.02.2020 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2021.

Die Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom 21.01.2020 regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages vom 14.08.2019 zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik (TV Mindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anwendung findet, die unter seinen am 01.02.2020 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung im Sinne des fachlichen Geltungsbereichs des TV Mindestlohn überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches erbringt.

Der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrages vom 14.08.2019 umfasst alle Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – (RTV) in der jeweils geltenden Fassung fallen.

Übersicht über den Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk gemäß TV Mindestlohn vom 14.08.2019:

Für ungelernte Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn 1.

Ungelernte Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen. Hierzu gehören das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen und das Reinigen von Baustellen.

Für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) gilt der Mindestlohn 2.

Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) sind Arbeitnehmer, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen. Arbeitnehmer, die über
a) den Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk,
b) einen diesem gleichgestellten staatlich anerkannten inländischen oder ausländischen Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden Nachweis, der zur Ausführung von Dachdeckerarbeiten qualifiziert,
verfügen.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]

Übersicht der tariflichen Mindestlöhne

Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitnehmer)

seit 01.01.2020:12,40 €
ab 01.01.2021:
 12,60 €

Mindestlohn 2 (gelernte Arbeitnehmer/Gesellen)

seit 01.01.2020: 13,60 €
ab 01.01.2021:
14,10 €[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bekanntmachung Bundesanzeiger[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Europa-Universität Viadrina richtet Workshop für Firmen aus / Jetzt anmelden!

Wie können Unternehmen angesichts eines sich dynamisch entwickelnden Marktumfeldes gute Entscheidungen für ihre Produkte treffen und ihre Prozesse optimieren? Antworten auf diese Frage bietet der Workshop „Einsatz von Kreativitätstechniken in dynamischen Unternehmen“ am Mittwoch, dem 18. April, 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr, an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer sind herzlich eingeladen in den Senatssaal im Viadrina-Hauptgebäude, Große Scharrnstraße 59, Raum 109.

 

Um Anmeldung bis Mittwoch, den 11. April, per E-Mail wird gebeten: transferstelle@europa-uni.de

Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Informationen zu der Veranstaltung:  www.europa-uni.de/transferstelle

 

Prof. Dr. Georg Stadtmann, Inhaber des Lehrstuhls für Makroökonomie, hält einen Vortrag mit dem Titel „Kreativitätstechniken: Produkte und Prozesse – Marktentwicklung – Entscheidungsfindung“. Anhand von Praxisbeispielen erläutert und diskutiert der Volkswirt mit den Teilnehmenden, wie Firmen im Rahmen eines Marktumfeldes, das sich dynamisch entwickelt, Ideen generieren, systematisch entwickeln und bewerten können.

Der Workshop wird veranstaltet von der Transferstelle der Europa-Universität Viadrina in Kooperation mit der Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Wirtschaft. Die Veranstaltung wird gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Die Transferstelle der Europa-Universität Viadrina unterstützt den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft durch die Vermittlung von Forscherinnen und Forschern sowie Studierenden der Viadrina aus den Fachrichtungen Wirtschaft, Recht und Kultur an regionale Unternehmen.

 

Weitere Informationen:

Europa-Universität Viadrina

Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +49 (0)335 – 5534 4515

presse@europa-uni.de

www.europa-uni.de

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Heute erhielten 11 Lehrerinnen ihre Zertifikate zum Lehrgang „Gemeinsames Lernen an beruflichen Schulen – Professionalisierung des Bildungspersonals“. Im Mittelpunkt standen Themen aus der rehabilitationspädagogischen Weiterbildung mit dem Ziel, berufliche Handlungskompetenz von Lehrerinnen und Lehrern in der Ausbildung zu fördern und zu stärken.

Das ist gelungen, so das Fazit der Teilnehmerinnen. In den neun Einheiten wurde viel Neues angeregt, Sichtweisen auf Problemlagen verändert und nicht zuletzt Mut gemacht Dinge auch einmal anders zu betrachten. Einen großen Blumenstrauß und Applaus gab es für die Dozentin Frau Altenburg für ihre kompetente Arbeitsweise und das Miteinander. Die Resonanz der Teilnehmerinnen zeigt, dass der Bedarf bei den Pädagogen an Weiterbildungen dieser Art groß ist. Sie selbst wünschen sich aufbauende Kurse und für ihre Kollegen die Möglichkeit auch an einer Weiterbildung dieser Art teilnehmen zu können.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Informationen zum Projekt:

Staatssekretär – Fortbildungsreihe für Lehrer[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Zibulski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Glücklich: Harald Bieber erhielt am Freitag (9.3.) den Bayerischen Staatspreis für sein patentiertes Parallelrollmaß. Medaille und Urkunde verleiht Bayern Wirtschaftsministerin Aigner am Sonntag in München. Prämiert ist der Preis mit 5000 Euro. „Für mich als ist das hier was ganz Großes. Der Preis wird helfen, das Werkzeug bekannt zu machen. Der Verkauf und die Bestellungen laufen hier sehr schön. Ich bin zufrieden und glücklich. Was will man mehr“, so der Müncheberger Tischlermeister.

Harald Bieber präsentiert auf dem Sonderstand „INNOVATION gewinnt“ zur Internationalen Handwerksmesse in München das Parallelrollmaß. Die Erfindung basiert auf einer Zeichnung seiner Frau. Jetzt geht‘s ans Vermarkten. Und mit dem Staatspreis gibt es zusätzlich Schwung und auch eine willkommene Finanzspritze.[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“72291,72290,72279″][vc_column_text]Der Zuspruch und das Interesse des Fachpublikums und der Messebesucher auf der IHM ermutigen den lächelnden Tischlermeister, die Vermarktung des Parallelrollmaßes zu forcieren. Am liebsten im TV, doch „ich bin kein Schauspieler oder Moderator wie die Könner bei den Verkaufssendern“. Harald Bieber sucht nach Marketingpartnern, will jedoch nicht übern Tisch gezogen werden.

Das kleine Gerät macht aus verständigen Laien auf jeden Fall Perfektionisten beim Anzeichnen von Linien auf jeglichen Materialien. Für Profis ist es schlichtweg effektiv, weil genau, unkompliziert und nützlich wie ein Zollstock. Das Werkzeug passt in jede Hosentasche. Ob Tischler, Möbel- oder Küchenmonteur, Fußbodenleger, Bootsbauer, Wohnmobilbauer, Trockenbauer, Fliesenleger usw. usf. – jeder, der seine Produkte exakt an bauliche Gegebenheiten anpassen muss weiß, mit wie viel Aufwand das verbunden sein kann. Mehrfaches Messen, Übertragen und dann hat man doch eine kleine Lücke am Werkstück, da irgendwo doch noch eine kleine Beule oder Delle vorhanden war. Noch schwieriger wird es, wenn man an Rundungen anarbeiten muss. Erschwerend kommt hinzu, das selbst ein Laie sofort erkennen kann, ob es sich um eine „gute Arbeit“ handelt oder nicht. Für Handwerker, deren Anspruch mehr ist als „ganz gut“ ist das Parallelrollmaß das perfekte Werkzeug.

Vor fünf Jahren skizzierte seine Frau die Idee. Auf dem Weg bis zum deutschen und europäischen Patent brauchte Bieber nicht nur Geld, sondern Stehvermögen wegen der Bürokratie.

Der 56-Jährige kommt ursprünglich aus Frankfurt am Main und schulte mit 23 von Drucker auf Tischler um, machte seinen Meister mit 32 und sich erst vor drei Jahren selbstständig. Der Tischlermeister war neun Jahre Technischer Leiter bei einem Küchenvertrieb und davor in einem großen Möbelkaufhaus. Vier Tage fahren er und seinen zwei Kollegen bundesweit auf Montage. Und immer freitags prüfen sie die erledigten Jobs und gehen die der nächsten Woche(n) durch. Und fertigen in Handarbeit und in Kleinserie das Werkzeug für den Onlineshop.[/vc_column_text][vc_separator][vc_video link=“https://youtu.be/B3UosnG2lOQ“ title=“Handwerkskammer Frankfurt (Oder)“][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Integration von Flüchtlingen ist für die Politik, Gesellschaft und Wirtschaft eine große Herausforderung. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Handwerksunternehmen bereit stehen, motivierte Flüchtlinge zu qualifizieren und auszubilden. Dabei müssen sie Chancen ergreifen und Hürden überwinden, um neue Wege zu gehen.

Gemeinsam mit dem Angermünder Bildungswerk führt die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg eine Veranstaltung für Betriebe durch.

Mit unserer Veranstaltung „Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern als Chance für meinen Betrieb von Morgen?“ möchten wir Ihnen gemeinsam mit Experten z. B. von der Ausländerbehörde und der Arbeitsagentur Mut machen, Flüchtlingen und Migranten eine Perspektive zu geben und die Integration durch Ausbildung und Arbeit zu unterstützen. Dabei werden wir nicht nur auf  die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beschäftigung eines Geflüchteten eingehen, sondern auch praktische Hinweise geben und Ihnen gute Beispiele aus der Praxis vorstellen. Wir wollen mit Ihnen darüber reden, wie Flüchtlinge Arbeit und Bildung bekommen  und wie ihre Qualifikationen anerkannt werden können. Ein Betrieb, welcher sich bereits für die Integration von ausländischen Fachkräften engagiert, wird über seine Erfahrungen berichten. Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen!

Die Veranstaltung richtet sich an Ausbildungsbetriebe aus der Uckermark und dem Barnim und an Bildungsträger aus der Region, die sich mit dem Thema in der täglichen Praxis beschäftigen.

am: 14.03.2018
im: Angermünder Bildungswerk e.V.
Puschkinallee 12
D-16278 Angermünde

in der Zeit von 15:30 Uhr – 18:00 Uhr

Anmeldung bitte an: aleksandra.ziomko-zmuda@hwk-ff.de
oder telefonisch: 0335 5619 131

TOP der Veranstaltung 14.03.2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Ziomko-Zmuda-Aleksandra“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Zur Unterstützung von Menschen mit Fluchthintergrund und ihren Ausbildungsbetrieben hat die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern eine kostenlose App für das Erlernen insbesondere von beruflichen Fachbegriffen entwickelt. Die App „Mein Vokabular“ ist insbesondere für Menschen geeignet, die eine Ausbildung im Handwerk machen und Probleme mit der Fachsprache haben, aber auch sonst für jeden, der seine Fachsprache verbessern möchte. Mit der App lässt sich ein individuelles Bildwörterbuch für jeden Beruf in jeder beliebigen Sprache anlegen. Durch zusätzliche Tonaufnahmen lassen sich die Begriffe leichter üben.

Mehr Informationen unter: www.hwk-bayern.de/artikel/deutsch-lernen-mit-der-kostenlosen-app-meinvokabular[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Deutsch lernen mit der kostenlosen App „MeinVokabular“

Mit einem selbst erstellten Bildwörterbuch die Fachsprache üben.

meinvokabular

Für wen ist die App gedacht?

Die App wurde von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern speziell für Menschen mit Fluchthintergrund entwickelt, die eine Ausbildung im Handwerk machen und Probleme mit der Fachsprache haben.

Prinzipiell kann aber jeder die App nutzen, der die Fachsprache verbessern möchte.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“72199″ onclick=“custom_link“ img_link_target=“_blank“ link=“https://itunes.apple.com/de/app/meinvokabular/id1316947718?mt=8″][vc_single_image image=“72201″ onclick=“custom_link“ img_link_target=“_blank“ link=“https://play.google.com/store/apps/details?id=com.at2_software.hwk_vokabelapp&hl=de“][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kugler“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Im Bundesanzeiger vom 27.02.2018 (BAnz AT 27.02.2018 V2) ist die aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangene Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung bekannt gemacht worden. Die Verordnung tritt am 01.03.2018 in Kraft und am 31.12.2020 außer Kraft.

Die Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung vom 10.11.2017 (TVMindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anwendung findet, die unter seinen am 01.03.2018 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Gebäudereinigerleistungen erbringt.

Der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrages vom 10.11.2017 (TVMindestlohn) umfasst alle Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung) in der jeweils geltenden Fassung fallen.

Zu den Lohngruppen 1 und 6 gehören folgende Tätigkeiten:

Lohngruppe 1

Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen und Raumausstattungen; Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes.

Lohngruppe 6

Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen und Außenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art; Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen.

Es gilt der Mindestlohn der Arbeitsstelle. Werden Beschäftigte an anderer Arbeitsstelle eingesetzt, behalten sie den Anspruch auf den Mindestlohn der Arbeitsstelle, auf der sie zuerst nach ihrer Einstellung gearbeitet haben, wenn der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle niedriger ist. Ist der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben sie Anspruch auf diesen Mindestlohn, solange sie auf dieser Arbeitsstelle arbeiten.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]

Übersicht der tariflichen Mindestlöhne

In den alten Bundesländern, einschließlich Berlin:

Ab 01.01.2019 

Lohngruppe 1: 10,56 €

Lohngruppe 6: 13,82 €

Ab 01.01.2020

Lohngruppe 1: 10,80 €

Lohngruppe 6: 14,10 €

 

In den neuen Bundesländern:

Ab 01.01.2019                  

Lohngruppe 1: 10,05 €

Lohngruppe 6: 12,83 €

Ab 01.01.2020        

Lohngruppe 1: 10,55 €

Lohngruppe 6: 13,50 €

 

Bundeseinheitlich:

Ab 01.12.2020

Lohngruppe 1: 10,80 €

Lohngruppe 6: 14,10 €[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bekanntmachung Bundesanzeiger[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Im Bundesanzeiger vom 27.02.2018 (BAnz AT 27.02.2018 V3) ist die aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangene Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom 21.02.2018 bekannt gemacht worden. Diese Verordnung trat am 01.03.2018 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019.

Die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom 21.02.2018 regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages vom 24.11.2017 zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik (TV Mindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anwendung findet, die unter seinen am 01.03.2018 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung im Sinne des fachlichen Geltungsbereichs des TVMindestlohn überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches erbringt.

Der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrages vom 24.11.2017 umfasst alle Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – (RTV) in der jeweils geltenden Fassung fallen.

Übersicht über den Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk gemäß TV Mindestlohn vom 24.11.2017:

Für ungelernte Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn 1.

Ungelernte Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen. Hierzu gehören das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen und das Reinigen von Baustellen.

Für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) gilt der Mindestlohn 2.

Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) sind Arbeitnehmer, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen. Arbeitnehmer, die über

  1. den Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk,
  2. einen diesem gleichgestellten staatlich anerkannten inländischen oder ausländischen Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden Nachweis, der zur Ausführung von Dachdeckerarbeiten qualifiziert,

verfügen.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]

Übersicht der tariflichen Mindestlöhne

Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitnehmer)

Ab 01.01.2018: 12,20 €

Mindestlohn 2 (gelernte Arbeitnehmer/Gesellen)

Ab 01.01.2019: 13,20 €[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bekanntmachung Bundesanzeiger[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Vorbereitender Workshop für soziale Organisationen am 28. Februar 2018

 

„WIRtschaft in Aktion“ geht in die 6. Runde! Der lokale Aktionstag ist der 27. Juni 2018. MitarbeiterInnen aus Unternehmen aller Größen und Branchen bringen ihr Wissen und ihre Tatkraft in gemeinnützige, nachhaltige Projekte ein. Sie arbeiten für einen Tag in sozialen Einrichtungen.

In Vorbereitung auf den lokalen Aktionstag findet ein Workshop für gemeinnützige Einrichtungen am 28. Februar 2018 von 15 bis 17 Uhr in der Volkshochschule Frankfurt (Oder) statt. Unter Anleitung werden die TeilnehmerInnen u.a. in Kleingruppen an der Entwicklung konkreter Projektideen arbeiten. Selbstverständlich gibt es hilfreiche Tipps und Tricks zum Ablauf und zur Durchführung des Aktionstages. Anmeldungen sind bis zum 14. Februar 2018 unter freiwilligenzentrum-frankfurt-oder@caritas-brandenburg.de möglich.

Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Uwe Hoppe, konnte als diesjähriger Schirmherr gewonnen werden. Er setzt auf viele Mitmacher und starke Beteiligung: „Firmen können ihr breites und vielfältiges gesellschaftliches Engagement d in unserer Stadt sichtbar machen. Dafür ist ‚WIRtschaft in Aktion – Für Frankfurt (Oder)´ eine bewährte Möglichkeit, mit der Unternehmen sowie soziale Träger nur gewinnen können.“

Gefördert wird das Gesamtprojekt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. So kann das soziale Engagement in der Region mit insbesondere einer Fotodokumentation, einer Abschlussbroschüre sowie mit einem Abschlussempfang abgebildet sowie gewürdigt werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]