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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Handwerker prägen mit ihren Werkstätten und Geschäften in vielen kleineren Kommunen das Bild – vom Bäcker, Fleischer, Friseur, Kosmetiker bis hin zum Orthopädie- und Sanitätsfachgeschäft, dem Glaser, der Kfz-, Tischler- oder Heizungswerkstatt. Sie sollen sich mit Dienstleistern, Händlern, Gastronomen, Verwaltungen und Immobilienbesitzern zu einer Bewerbung zusammenschließen und für mehr Attraktivität der Innenstädte kämpfen. Bringen Sie Ihre Kommune ins Gespräch und auf Trab! Unter dem Motto „Kreative Innenstadt — online entdecken und live erleben“ sollen die Teilnehmer des Wettbewerbs Konzepte entwickeln, die Gemeindezentren stärken. Für die besten Ideen wird ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 47 000 Euro vergeben. Wie in den Vorjahren gibt es auch bei der zehnten CityOffensive zwei Kategorien: Event und Kampagne.

In der Kategorie „Event“ sollen Veranstaltungen organisiert werden, die Menschen in die Innenstadt ziehen. Kampagnen sollen die Angebote der Zentren online und offline bewerben.

Einreichen können Gruppen ihre Konzepte bis 18. Februar 2018.

 

Die CityOffensive 2018 wird von folgenden Partnern getragen:

IHK Ostbrandenburg, Sparkasse Oder-Spree, Sparkasse Barnim, EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH, Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg, Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, Handelsverband Berlin-Brandenburg und Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Baugewerbe

Im Bundesanzeiger vom 27.02.2018 (BAnz AT 27.02.2018 V1) ist die aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangene Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe bekannt gemacht worden. Diese Verordnung tritt am 01.03.2018 in Kraft und am 31.12.2019 außer Kraft.

Die Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn) vom 03.11.2017  auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anwendung findet, die unter seinen am 01.03.2018 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung im Sinne des fachlichen Geltungsbereichs des TV Mindestlohn überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Abs.2 SGB III erbringt.

Der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrages vom 03.11.2017 umfasst alle Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe in der jeweils geltenden Fassung fallen.

Übersicht über den Mindestlohn im Baugewerbe gemäß TV Mindestlohn vom 03.11.2017:

In den alten Bundesländern:

Ab 01.01.2018 Lohngruppe 1: 11,75 € Lohngruppe 2: 14,95 €
Ab 01.03.2019 Lohngruppe 1: 12,20 € Lohngruppe 2: 15,20 €

 

In Berlin:

Ab 01.01.2018 Lohngruppe 1: 11,75 € Lohngruppe 2: 14,80 €
Ab 01.03.2019 Lohngruppe 1: 12,20 € Lohngruppe 2: 15,05 €

In den neuen Bundesländern:

Ab 01.01.2018 Lohngruppe 1: 11,75 €
Ab 01.03.2019 Lohngruppe 1: 12,20 €

Es gilt der Mindestlohn der Arbeitsstelle. Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf den Mindestlohn ihres Einstellungsortes. Ist der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben sie Anspruch auf diesen Mindestlohn, solange sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Dachdeckerhandwerk

Im Bundesanzeiger vom 27.02.2018 (BAnz AT 27.02.2018 V3) ist die aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangene Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom 21.02.2018 bekannt gemacht worden. Diese Verordnung tritt am 01.03.2018 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019.

Die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom 21.02.2018 regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages vom 24.11.2017 zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik (TV Mindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anwendung findet, die unter seinen am 01.03.2018 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung im Sinne des fachlichen Geltungsbereichs des TVMindestlohn überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches erbringt.

Der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrages vom 24.11.2017 umfasst alle Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – (RTV) in der jeweils geltenden Fassung fallen.

Übersicht über den Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk gemäß TV Mindestlohn vom 24.11.2017:

Für ungelernte Arbeitnehmer/Mindestlohn 1

Ab 01.01.2018                                              12,20 €

 

Für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)/Mindestlohn 2

Ab 01.01.2018                                              12,90 €

Ab 01.01.2019                                              13,20 €

Gelernte Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen. Arbeitnehmer, die über

  1. den Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk,
  2. einen diesem gleichgestellten staatlich anerkannten inländischen oder ausländischen Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden Nachweis, der zur Ausführung von Dachdeckerarbeiten qualifiziert,

verfügen, haben Anspruch auf den Mindestlohn 2.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Gebäudereinigerhandwerk

Im Bundesanzeiger vom 27.02.2018 (BAnz AT 27.02.2018 V2) ist die aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangene Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung bekannt gemacht worden. Die Verordnung tritt am 01.03.2018 in Kraft und am 31.12.2020 außer Kraft.
Die Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung vom 10.11.2017 (TVMindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anwendung findet, die unter seinen am 01.03.2018 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Gebäudereinigerleistungen erbringt.

Der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrages vom 10.11.2017 (TVMindestlohn) umfasst alle Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung) in der jeweils geltenden Fassung fallen.

Übersicht über den Mindestlohn im Gebäudereingerhandwerk gemäß Tarifvertrag vom 10.11.2017:

In den alten Bundesländern, einschließlich Berlin

Ab 01.01.2018 Lohngruppe 1: 10,30 € Lohngruppe 6: 13,55 €
Ab 01.01.2019 Lohngruppe 1: 10,56 € Lohngruppe 6: 13,82 €
Ab 01.01.2020 Lohngruppe 1: 10,80 € Lohngruppe 6: 14,10 €

 

In den neuen Bundesländern

Ab 01.01.2018 Lohngruppe 1: 9,55 € Lohngruppe 6: 12,18 €
Ab 01.01.2019 Lohngruppe 1: 10,05 € Lohngruppe 6: 12,38 €
Ab 01.01.2020 Lohngruppe 1: 10,55 € Lohngruppe 6: 13,50 €

Bundeseinheitlich

Ab 01.12.2020 Lohngruppe 1: 10,80 € Lohngruppe 6: 14,10 €

Zu den Lohngruppen 1 und 6 gehören folgende Tätigkeiten:

Lohngruppe 1

Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen und Raumausstattungen; Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes.

Lohngruppe 6

Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen und Außenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art; Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen.

Es gilt der Mindestlohn der Arbeitsstelle. Werden Beschäftigte an anderer Arbeitsstelle eingesetzt, behalten sie den Anspruch auf den Mindestlohn der Arbeitsstelle, auf der sie zuerst nach ihrer Einstellung gearbeitet haben, wenn der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle niedriger ist. Ist der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben sie Anspruch auf diesen Mindestlohn, solange sie auf dieser Arbeitsstelle arbeiten.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Baugewerbe[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Dachdecker[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Gebäudereiniger[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Deutsche Handwerksblatt (DHB) verlost in Kooperation mit der Signal Iduna Gruppe Tickets für die Heimspiele der Borussia im Signal Iduna Park. Um an der Verlosung teilzunehmen, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff  „BVB“ an: verlosung@handwerksblatt.de.

Bitte beachten: Es können nur Einsendungen mit vollständiger Adresse, Firma sowie Berufsbezeichnung und Telefonnummer berücksichtigt werden. Die gewonnenen Karten dürfen nicht weiterverkauft werden – ansonsten drohen juristische Konsequenzen!

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Datenschutz im Handwerksbetrieb – Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“

Termin

6. März
16.00 –  19.00 Uhr

Ort

HWK Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
Konferenzraum 2 des Bildungszentrum
Spiekerstraße 11
15230 Frankfurt (Oder)

Referent:    Gerd M. Fuchs, Rechtsanwalt, Foxlaw(R)

Anmeldung (bis 2. März 2018)

Henrik Klohs
Beauftragter für Innovation und Technologie

Telefon 0335 – 56 19 122
E-Mail Henrik.Klohs@hwk-ff.de

[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Die zweite Veranstaltung zur EU-Datenschutzgrundverordnung und dem geänderten Bundesdatenschutzgesetz führt die Kammer am 20. März durch. Unternehmen werden nach ihrer Größe und der Art der verwendeten Daten unterschiedlich stark reglementiert. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Nach einer Einführung durch einen Referenten des Bundesministeriums für Wirtschafts und Energie (BMWi) mit dem Titel „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung – Chance und Herausforderung für Unternehmen“ erläutert der Berliner Rechtsanwalt Dr. Carlo Piltz (Reusch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) in seinem Vortrag „Die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Unternehmen“ die neuen Anforderungen im Datenschutz und zeigt Tipps für die betroffenen Unternehmen auf.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung – Chance und Herausforderung für Unternehmen

Termin

20. März
17.00 –  19.00 Uhr

Ort

Berufsbildungsstätte der HWK Frankfurt (Oder) — Region Ostbrandenburg
Rehfelder Straße 50
15378 Hennickendorf

Anmeldung (bis 14. März 2018)

Bennet Zimmermann

Telefon 0335 – 56 19 158
E-Mail Datenschutzbeauftragter@hwk-ff.de

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“zimmermann“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt auf einer neuen Website Aktivitäten zur Berufsorientierung von Geflüchteten und Neuzugewanderten vor. Die Website informiert über das Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ (BOF) mit dem Schwerpunkt Handwerk sowie über verschiedene andere Projekte der Initiative Bildungsketten in einzelnen Bundesländern. Darüber hinaus gibt sie Einblick in die Arbeit mit Neuzugewanderten im regulären Berufsorientierungsprogramm (BOP).

Die Seite beinhaltet eine Projektlandkarte, Hinweise zur Antragstellung im Programm BOF, Berichte und Erfahrungen zur Projektumsetzung, Publikationen, Praxisbeispiele und Kontakte. Eine Übersicht über Einrichtungen zur Vernetzung vor Ort und Verlinkungen auf Infomaterialien runden das Angebot ab.

Als weitere Schwerpunkte kommen im Jahr 2018 ein Website-Bereich zu Seminarangeboten – u. a. mit umfangreichen Lehrbriefen aus der Fortbildungsreihe zu interkulturell sensibler Berufsorientierung – sowie ein Bereich zur Potenzialanalyse für Geflüchtete hinzu.

Zum Berufsorientierungsprogramm[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Von Kamerun nach Deutschland

Nach erfolgreicher Einstiegsqualifizierung bei der Firma Elektro-Kohl hat timothy Titasamdifur jetzt die Ausbildung begonnen und will mit Ehrgeiz auch die berufsschule meistern.

In der Fürstenwalder Dobrowolski-Straße werden alte DDR-Wohnblöcke komplett saniert und modernisiert. Auch in Hausnummer 3 wird gesägt, gebohrt, gehämmert, geschraubt. Unter den Handwerkern der 27-jährige Timothy, der dabei ist, Elektroleitungen im Flur zu erneuern. Timothy strahlt über das ganze Gesicht: „Es macht mir Spaß!“, sagt er kurz und blickt zu seinem Kollegen Domenic Pelz, einem jungen Elektrohelfer, der gern mit dem immer gut gelaunten Kameruner zusammenarbeitet. Timothy sei kein Anfänger, man merke, dass er bereits Erfahrungen im Elektrohandwerk habe, stellt Pelz fest.

Timothy Titasamdifur lebt seit 2015 in Deutschland. Frankfurt (Oder) ist jetzt sein Zuhause. Er gehört zu über 7000 Menschen, die 2015 aus Kamerun, einem Land in Zentralafrika mit über 24 Millionen Einwohnern, geflohen ist, um irgendwo in Europa eine bessere Zukunft zu finden. Der Afrikaner ist in Bamenda aufgewachsen, hat dort sein Abitur gemacht und später sogar zwei Semester Wirtschaft an der Universität in Jaunde, der Hauptstadt des Landes, studiert. Das Elektrohandwerk habe ihn schon in der Heimat interessiert, erzählt er. Seit 2002 jobbte er deshalb regelmäßig in Elektrofirmen in seinem Heimatland. Später auf der Flucht war er Erntehelfer in Nigeria, der Türkei und dem Niger, spricht neben Englisch und Französisch auch Bali und Türkisch fließend.In der Fürstenwalder Dobrowolski-Straße werden alte DDR-Wohnblöcke komplett saniert und modernisiert. Auch in Hausnummer 3 wird gesägt, gebohrt, gehämmert, geschraubt. Unter den Handwerkern der 27-jährige Timothy, der dabei ist, Elektroleitungen im Flur zu erneuern. Timothy strahlt über das ganze Gesicht: „Es macht mir Spaß!“, sagt er kurz und blickt zu seinem Kollegen Domenic Pelz, einem jungen Elektrohelfer, der gern mit dem immer gut gelaunten Kameruner zusammenarbeitet. Timothy sei kein Anfänger, man merke, dass er bereits Erfahrungen im Elektrohandwerk habe, stellt Pelz fest.

Timothy freut sich, dass ihm Natalja Kugler, Willkommenslotsin bei der Handwerkskammer, anbot, bei der Firma Elektro-Kohl GmbH in Fürstenwalde eine Einstiegsqualifizierung zu beginnen. „Weil er schon sehr gut Deutsch sprach und auch von seinem Bildungsstand gute Voraussetzungen hatte, sollte er die Möglichkeit bekommen, in seinem Wunschberuf die Ausbildung zu beginnen“, erzählt die engagierte Frau, die vor allem Timothys Willen und seine starke Motivation voranzukommen, schätzt. Und sie lobt die Firma Elektro Kohl GmbH als einen verlässlichen Partner. Der Elektromeisterbetrieb, der von Sven Kohl geleitet wird und regelmäßig ausbildet, ist zufrieden mit dem jungen Mann aus dem fernen Kamerun. „Nach einigen Anfangsschwierigkeiten – er musste sich z.B. erst an die deutsche Pünktlichkeit gewöhnen – hat er sich sehr gut eingearbeitet, berichtet Katrin Kohl.

Der junge Mann mit den strahlend weißen Zähnen und das Team der Firma Elektro-Kohl glauben fest daran, dass er die Lehre zum Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik schafft. Für die Firma ist er ein Glücksfall, da kaum noch Lehrlinge zu finden sind.[/vc_column_text][vc_single_image title=“Timothy Titasamdifur“][vc_separator][vc_column_text]Mehr Informationen erhalten sie unter:

Projekt Willkommenslotse

und

Flüchtlinge im Unternehmen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Dem Handwerksbetrieb Lorenz Dental Schwedt wurde Anfang Januar das Brandenburger Umweltsiegel verliehen. Die Zweigstelle in Prenzlau, die sich bereits seit 2004 alle drei Jahre der Rezertifizierung stellt, gehört zu den 68 Betrieben, die das Brandenburger Umweltsiegel tragen.

Das Brandenburger Umweltsiegel ist ein regionales und vereinfachtes Umweltmanagementsystem, das im Rahmen der Umweltpartnerschaft Brandenburg vergeben wird. Es richtet sich an Handwerksbetriebe sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die Umweltschäden vermeiden und die betriebliche Umweltleistung in der Produktion, bei den Produkten oder Dienstleistungen verbessern wollen. Gleichzeitig kann die Einführung des Brandenburger Umweltsiegels den Einstieg in ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ISO 14001 befördern.

Das Brandenburger Umweltsiegel ist zudem die Eintrittskarte in die Umweltpartnerschaft Brandenburg mit vielen Vorteilen für die teilnehmenden Unternehmen in Brandenburg.

Zur Website: Umweltsiegel Brandenburg

[/vc_column_text][vc_separator][vc_single_image image=“71279″ img_size=“large“][vc_column_text]

Thomas Schramm (li.) von Lorenz Dental erhält von Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) die Auszeichnung mit dem Brandenburger Umweltsiegel.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Fachkräftesicherung in der Unternehmenspraxis von Bauunternehmen“ ist an den Messetagen vom 20. bis 23. Februar das Thema des SHK-Branchentreffs aus Berlin und Brandenburg. Weiterhin auf dem Sonderprogramm in Halle 25:

• Schwerpunkte: Energetische Gebäudesanierung, Barrierefreiheit, Digitalisierung

• Trinkwasserhygiene, Heizungsmodernisierung, Barrierefreiheit

• Nachwuchssuche und -angebote: Großes Ausbildungspalette im KarriereCenter Bau.

Im KarriereCenter Bau der bautec 2018 können sich Schülerinnen und Schüler über die SHK-Ausbildungsberufe Anlagenmechaniker SHK, Ofen- und Luftheizungsbauer, Klempner sowie Behälter- und Apparatebauer informieren. Dazu wird eine Werkstattstraße aufgebaut. Als besonderes Highlight findet dort am 21. Februar 2018 ein Praxistag gemeinsam mit der Industrie statt. Monteure treten vor den Augen der jungen Besucher in einem Wettbewerb an und demonstrieren praktische Tätigkeiten wie Montagearbeiten oder Fehlererkennung, aber auch theoretisches Wissen.

Mehr Informationen:

bautec.com

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]In Deutschland werden seit dem 1. Januar 2018 Kassenprüfungen durchgeführt. Neu ist, dass Betriebsprüfer vom Finanzamt zu einer sogenannten Kassennachschau unangekündigt ins Unternehmen kommen dürfen. Sie fokussieren sich auf die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kassenführung. Durch Weiterbildungen werden die Prüfer bei den bevorstehenden Kassennachschauen erkennen, ob eine manipulative Beeinflussung an den elektronischen und digitalen Kassen möglich wäre oder bereits stattgefunden hat – beide Vorkommnisse sind strafbar.

 

Durchläuft Ihre Kasse eine Kassennachschau positiv?

Ab 2018 werden bundesweit häufiger Kassennachschauen durchgeführt. Erhalten sie Tipps zur Kassenprüfung und Machen Sie den Test zur Überprüfung, ob Ihre Registrierkasse eine Kassenprüfung bestehen würde.

Tipps und Test für die Kassenprüfung[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Bereits seit 1. Januar 2017 gelten erweiterte Regeln für offene wie auch elektronische Ladenkassen. Seitdem sind alle Geschäftsvorfälle einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufzuzeichnen. Am 31. Dezember 2016 endete die Übergangsfrist zur Nachrüstung elektronischer Kassen. Daher dürfen nur noch Kassen eingesetzt werden, mit denen Einzelumsätze aufgezeichnet werden können und mit denen man diese mindestens für zehn Jahre unveränderbar speichern kann.

Damit sollen die bestehenden Möglichkeiten manipulativer Eingriffe bei der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen in elektronischen Registrierkassen sowie elektronische und computergestützte Kassensysteme verhindert und damit die Unveränderbarkeit dieser Daten sichergestellt werden.

Ausführlich lesen Sie bitte Hier.

Hier der jüngste Beitrag aus dem Deutschen Handwerksblatt dazu.

[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bericht DHB[/vc_message][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][cq_vc_employee name=“melchert“][vc_message]Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Seite.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

»Mit Handwerk hoch hinaus«! Das gilt nicht nur für Dachdecker.

 

Noch nie seit der Wende ging es den Handwerkern querbeet so gut wie derzeit. Und das zu recht: Mit Biss, Talent und Meisterschaft sind es vor allem sie mit ihren geschickten Händen, die für ein behagliches Jetzt sorgen und unser Land an allen Ecken fit für die Zukunft machen. Handwerk ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft und erhält Geschichte. Freuen auch Sie sich über das wachsende Ansehen und die Bestrebungen in der Politik, Karrieren und Perspektiven im Handwerk verstärkt zu fördern.

In diesem Sinne danken wir Ihnen für die gute Zusammenarbeit, wünschen Ihnen und Ihrer Familie erholsame Feiertage, ein friedliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr viel Erfolg, Gesundheit und Glück!

 

Herzlichst
Ihre Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]In dem Dienstleistungsflyer mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern finden Sie alle Leistungen, die die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg für ihre Mitglieder anbietet.

Die aktuelle Variante steht für Sie zum Download als PDF bereit:

Dienstleistungsflyer[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Dienstleistungsflyer[/vc_message][/vc_column][/vc_row]