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[vc_row][vc_column][vc_column_text]Vergangene Woche besuchten Wolf-Harald Krüger, Präsident, und Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, brandenburgische Betriebe in der Region Uckermark, um sich über die derzeitige Situation und Probleme zu informieren.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“67807″ onclick=“link_image“][vc_column_text]

Fleisch und Wild GmbH aus Angermünde

Vergangene Woche besuchten Wolf-Harald Krüger, Präsident, und Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, brandenburgische Betriebe in der Region Uckermark, um sich über die derzeitige Situation und Probleme zu informieren. Eine Station davon war Fleisch und Wild GmbH aus Angermünde.

 

Ergänzend Auswertung/Meinung/Zitat…

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Stippvisite beim  Zahntechniker in Schwedt

Thomas Schramm, Zahntechnikermeister und Geschäftsführer/Mitinhaber der Lorenz Dental Schwedt GmbH & Co. KG., fürchtet den 3D-Druck und auch die Konkurrenz im nahen Polen und aus China nicht. „Das fachmännische Bewerten und fachgerechte Beraten, die medizinischen, physiologischen und kiefernorthopädischen Kenntnisse verschaffen uns Vorteile. Kunden/Patienten sind anspruchsvoll und geben auch mehr Geld für Handgefertigtes. Wir machen uns neue Techniken für immer bessere Qualität zunutze. Wir bilden aus und begrüßen bald unsere nächste, von uns qualifizierte Meisterin im Labor.“
Den Betrieb des gebürtigen Zwickauers gibt es seit 1999 in Schwedt. Kammerpräsident Wolf-Harald Krüger und Hauptgeschäftsführer Uwe Hoppe besuchten den erfolgreichen Dentisten auf ihrer Tour durch uckermärkische Meisterbetriebe.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“67806″ onclick=“link_image“][vc_column_text]

Sattlermeisterin Karolin Werkmeister aus Schwedt

Vergangene Woche besuchten Wolf-Harald Krüger, Präsident, und Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, brandenburgische Betriebe in der Region Uckermark, um sich über die derzeitige Situation und Probleme zu informieren. Eine Station davon war bei Sattlerin Karolin Werkmeister aus Schwedt.

 

Ergänzend Auswertung/Meinung/Zitat…[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“67808″ onclick=“link_image“][vc_column_text]

Brinkmann und Wiehn Kältetechnik GmbH aus Berkholz-Meyenburg

Vergangene Woche besuchten Wolf-Harald Krüger, Präsident, und Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, brandenburgische Betriebe in der Region Uckermark, um sich über die derzeitige Situation und Probleme zu informieren. Eine Station davon war Brinkmann und Wiehn Kältetechnik GmbH aus Berkholz-Meyenburg.

 

Ergänzend Auswertung/Meinung/Zitat…[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“5/6″][vc_column_text]Handwerk ist attraktiv, Handwerk hat Bestand. Um Jugendlichen zukunftssichere Alternativen zum Abitur und Studium aufzuzeigen, veranstalteten das Überbetriebliche Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft (ÜAZ), die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) und die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg im Mai erstmalig eine gemeinsame Lehrberufeschau des Handwerks in der Oderstadt.

256 Schüler der Klassenstufen 8 – 12 folgten der Einladung, um Handwerksberufe live zu erleben, um sich auszuprobieren und um mit den Meistern, Lehrlingen und Gesellen ins Gespräch zu kommen. Die Ausbilder des ÜAZ stellten Tätigkeiten im Trockenbau, Tief- und Straßenbau, Garten- und Landschaftsbau sowie Zimmerer-, Tischler- und Maurerhandwerk vor. Die Lehrberufeschau wurde durch 11 regionale Betriebe getragen, die gemeinsam mit den Ausbildern des ÜAZ und den Mitarbeitern der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) spannende Handwerksberufe in über 20 Gewerken vorstellten. Unter anderem konnten die Schüler eine spezielle Deko-Spachteltechnik der Maler probieren, ihre Geschicklichkeit am Schweißsimulator testen, unter Anleitung frisieren, Fußbodenheizungen verlegen und bei den Dachdeckern Schieferschindeln bearbeiten.
Darüber hinaus informierte die Ausbildungsberatung „Passgenaue Besetzung“ der Handwerkskammer vor Ort über derzeit 136 Lehrberufe im Handwerk.
Ein großer Dank geht an folgende Handwerksbetriebe:

• KDH Energie- und Versorgungstechnik GmbH aus Frankfurt (Oder)
• Innung des Maler- und Lackiererhandwerks Oderland, Frau Antoniak und Herr van Dyk
• Blitz-Foto Marko Kümpfel aus Frankfurt (Oder)
• Brandenburg Komplettbau GmbH aus Neuzelle
• Elektro Jahn GmbH & Co. KG aus Frankfurt (Oder)
• Innung des Schornsteinfegerhandwerks im Kammerbezirk in Frankfurt (Oder)
• Tischlermeister Uwe Netzker aus Frankfurt (Oder)
• Perlwitz GmbH aus Niederjesar
• Renault Autohaus König aus Eisenhüttenstadt
• Dentallabor Bothur und Mechold GmbH aus Frankfurt (Oder)
• Hotspotblinds GmbH aus Wiesenau

Wer noch eine Lehrstelle für dieses Jahr sucht oder sich für eine Lehre im Handwerk interessiert, kann sich gern mit den Betrieben oder der Abteilung Berufsbildung der Handwerkskammer in Verbindung setzen.

Die nächsten Veranstaltungen, an denen Betriebe ihre Türen zur Berufsorientierung für junge Menschen öffnen, findet am 19. Mai 2017 im Gewerbegebiet Müllrose als „Tag des offenen Unternehmens“ und im Bernauer Gymnasium als „Einblicke:Berufe“ statt. Hier gibt es die Möglichkeit, sich direkt in den Betrieben vor Ort zu informieren und in die Produktion zu schauen.[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“7288,7289,7290,7291,7292,7293,7294,7295,7296,7297,7298,7299,7300,7301,7304,7305,7306,7307,7308,7309,7310,7311,7312,7313,7314,7315,7316,7317,7319,7321″][/vc_column][vc_column width=“1/6″][cq_vc_employee name=“koeppen“][cq_vc_employee name=“Thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_single_image image=“67706″][vc_column_text]Versorgungswerk der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, seiner Kreishandwerkerschaften und Innungen e. V.

 

Sehr geehrte Mitglieder,

hiermit lade ich Sie gemäß § 7 der Satzung des Versorgungswerkes zur turnusmäßigen Mitgliederversammlung ein.

Diese findet am Donnerstag, den 22. Juni 2017 um 14:00 Uhr im Hotel Schloss Neuhardenberg, Frühstücksraum, Schinkelplatz in 15320 Neuhardenberg statt.

Tagesordnung:
  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Geschäftsbericht zur Vereinstätigkeit im Geschäftsjahr 2016
  3. Bericht der Rechnungsprüferin für das Jahr 2016
  4. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2016
  5. Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017
  6. Änderung Entschädigungsordnung
  7. Verschiedenes

Frank Ecker
Geschäftsführer[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“ecker“][cq_vc_employee name=“wagner“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ferien stehen immer irgendwie vor der Tür. Vor allem die Sommerferien bieten vielen Jugendlichen die Gelegenheit, sich etwas Geld zu verdienen und gleichzeitig Einblicke in die Berufswelt zu bekommen. Für Praktika oder befristete Jobs gibt es jedoch bestimmte Regeln:

Zunächst gilt: Unter 15 Jahren geht bei Schülern gar nichts. Das ist das Mindestalter bei ihnen für einen Ferienjob. Bis zum Ende der Schulpflicht darf der Ferienjob die Dauer von vier Wochen im Kalenderjahr nicht überschreiten. Wer seine Schulpflicht erfüllt hat, kann unbegrenzt in den Ferien jobben.

Bis zur Vollendung der Vollzeitschulpflicht muss der Ferienjob auf maximal vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt bleiben. Insgesamt darf maximal nur an 20 Ferienjob-Tagen (es gilt die Fünf-Tage-Woche) gearbeitet werden. Für Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, ist die Dauer der Ferienarbeit nicht begrenzt.

Sozialversicherungbeiträge für Studenten?

Wenn nach einem Sommerjob eine Berufsausbildung anschließt, wird schon die Tätigkeit des Ferienjobs versicherungspflichtig. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Krankenkasse über die Versicherungsbedingungen für Schüler oder Studenten im Ferienjob zu informieren.

Studenten brauchen unabhängig vom Verdienst keine Beiträge für die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-und Arbeitslosenversicherung) zu zahlen, sofern sie nur in den Semesterferien (maximal drei Monate) oder laufend nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Darüber hinaus entsteht Sozialversicherungspflicht. Ebenfalls Beitragsfreiheit gibt es bei der Rentenversicherung, wenn nicht mehr als zwei Monate innerhalb eines Jahres oder laufend für maximal 400 Euro gearbeitet wird.

Unfallversicherung für Schüler, Studenten und Praktikanten

Mehr zum Jugendarbeitsschutz im Handwerkslexikon
Das Jugendarbeitsschutzgesetz
Infos zum Ferienjob vom brandenburgischen Familienministerium
Arbeitnehmer sind während eines Ferienjobs oder Praktikums bei Arbeitsunfällen gesetzlich versichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hin. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt allein der Arbeitgeber. Dessen Unfallversicherungsträger ist auch für die Ferienjobber oder Praktikanten zuständig. Die Personalabteilung kann darüber Auskunft geben, welcher Unfallversicherungsträger das im Einzelnen ist.

Der Versicherungsschutz ist unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts. Unbezahlte Praktika sind genauso versichert wie Mini- oder Midi-Jobs. Dabei beginnt der Versicherungsschutz am ersten Arbeitstag und bezieht sich auch auf den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause.

Nicht versichert über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung ist, wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt. Das gilt in der Regel auch dann, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt. Betroffene sollten sich deshalb schon vor der Abreise über die Absicherung gegen Arbeitsunfälle im Gastland informieren.

Quelle: handwerksblatt.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_single_image image=“67397″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Im Bundesanzeiger wurde am 28.04.2017 die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk bekannt gemacht. Danach finden die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 9. Dezember 2016 auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anwendung, die unter seinen am 01.05.2017 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt. Die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk ist am 1. Mai 2017 in Kraft getreten. Sie tritt am 30.04.2021 außer Kraft.

Die Rechtsnormen des Tarifvertrages vom 9. Dezember 2016 gelten mit Inkrafttreten der Neunten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk für alle Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV) in der jeweils geltenden Fassung fallen. Nicht erfasst werden a) Fahrzeug- und Metalllackierer, die in stationären Werkstätten tätig sind,
b) Personen, die nachweislich
– Schüler einer allgemeinbildenden, weiterführenden Schule oder einer berufsvorbereitenden Schule (im Rahmen ihrer Erstausbildung) sind oder
– aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienvorbereitung ein Praktikum absolvieren oder
– innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen zum Zwecke der Berufsfindung beschäftigt sind,
c) gewerbliches Reinigungspersonal und anderes gewerbefremdes Hilfspersonal, das ausschließlich in den Verwaltungs-, Verkaufs- und Sozialräumen des Betriebs tätig ist.

Es gilt der Mindestlohn der Arbeitsstelle (Baustelle). Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch mindestens den Anspruch auf den Mindestlohn ihres Einstellungsortes (Betriebssitz). Ist der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben die Arbeitnehmer Anspruch auf den höheren Mindestlohn der Arbeitsstelle, solange sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind.

Die Mindestlöhne des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 9. Dezember 2016 betragen

a) Für „Ungelernte Arbeitnehmer“/Mindestlohn 1
ab 1. Mai 2017 10,35 €,
ab 1. Mai 2018 10,60 €
ab 1. Mai 2019 10,85 €
ab 1. Mai 2020 11,10 €

b) Für „Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“/Mindestlohn 2
– In den alten Bundesländern, einschließlich Berlin
ab 1. Mai 2017 13,10 €
ab 1. Mai 2018 13,30 €
ab 1. Mai 2020 13,50 €
– In den neuen Bundesländern, einschließlich Brandenburg
ab 1. Mai 2017 11,85 €
ab 1. Mai 2018 12,40 €
ab 1. Mai 2019 12,95 €
ab 1. Mai 2020 13,50 €[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_single_image image=“59510″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Mogiljow Industrie- und Unternehmerverband (Belarus) und die ostbrandenburgische Handwerkskammer unterzeichneten Ende April einen Kooperationsvertrag. Bei den Treffen und Gesprächen in Frankfurt  (Oder) und Hennickendorf berichteten die Gäste aus Mogiljow, dass die weißrussische Wirtschaft das deutsche duale Ausbildungssystem übernehmen wolle. Auch die Regierung und Behörden des Landes sehen in dem Erfolgsmodell aus Deutschland eine nachahmenswerte Variante für die Berufs- und Facharbeiterausbildung, hieß es am Rande. So werden sich die Kooperationspartner gegenseitig beim Aufbau von Kontakten und Beziehungen zwischen Unternehmen im Mogiljower Gebiet und im Kammerbezirk, auch hinsichtlich möglicher Vereinbarungen zwischen Betrieben und Organisationen, unterstützen und helfen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_single_image image=“67396″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die nächsten Sprechtage der Abteilung Recht in den Beratungsbüros der Handwerkskammer in der Kreishandwerkerschaft Uckermark und in der Kreishandwerkerschaft Barnim finden Sie hier.

 

Kreishandwerkerschaft Uckermark
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 40
17291 Prenzlau
Tel.: 03984/719187 oder 03984/2257

Dienstag, 6. Juni
Rechtsberatung von 10 bis 14 Uhr
Herr Götze
Telefon: 03334/24041

Geschäftsstelle Eberswalde
bei der Kreishandwerkerschaft Barnim
Freienwalder Straße 44/45
16225 Eberswalde
Telefon: 03334/381795
Fax: 03334/381793

Dienstag, 16. Mai
Dienstag, 20. Juni
Rechtsberatung, von 10 bis 14 Uhr
Herr Ludwig[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“wagner“][vc_single_image image=“54706″][/vc_column][/vc_row]