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Farbabweichungen als Sachmangel

 

Es ist ein Trugschluss, Farbabweichungen zwischen der gelieferten und vereinbarten Materialfarbe als unbeachtlichen optischen Mangel abzutun, wenn die Funktionsfähigkeit in keiner Weise betroffen ist.  Maßgebend ist, was ein objektiver Betrachter gemessen an der getroffenen vertraglichen Vereinbarung als Vertragserfüllung erwarten darf. Ob der Käufer Nacherfüllung verlangen kann, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, ob bei Abwägung der gegenseitigen Interessen der mit einer Nacherfüllung verbundene Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zu der optischen Beeinträchtigung bzw. zu der Wertsteigerung des Käufers steht.

Terrassendielen

Werden Terrassendielen zwar alle mit dem vereinbarten Farbton (konkret: Palisander) geliefert, entstammen aber zwei verschiedenen Produktionschargen, so dass sie sich in der Helligkeit des Farbtones deutlich erkennbar unterscheiden und bei gemeinsamer Verlegung kein optisch einheitliches Erscheinungsbild ergeben, liegt trotz der Zuordnung beider zum vereinbarten Farbton ein Sachmangel vor, weil auch die Vereinbarung des Farbtons „Palisander“ aus dem Empfängerhorizont so zu verstehen ist, dass nicht innerhalb des Farbtons Helligkeitsunterschiede auftreten, welche bei den in der Fläche zu verlegenden Dielen einem optisch einheitlichen Erscheinungsbild entgegenstehen. (OLG Naumburg, Urt. v. 27.09.2013 – 10 U 9/13)

Fahrzeuge

Ist im Kaufvertrag über ein neues Fahrzeug die Farbe „Schwarz“ vereinbart und demgemäß vertraglich geschuldet, und ist die Farbe des gelieferten Fahrzeugs ein Schwarzton mit erheblicher Blaustichigkeit, so weicht die Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit eines „schwarzen“ Fahrzeugs ab, und es liegt daher ein Sachmangel i.S. des § 434 Abs.1 BGB vor. In diesem Fall beruhte der Kaufentschluss des Klägers maßgeblich auf Werbeprospekt und Bildmappe, in denen das Fahrzeug in einem eindeutigen Schwarzton abgebildet ist. Weitere Gespräche über die Farbe des Fahrzeugs gab es zwischen den Parteien nicht, da es das Fahrzeug dieser Edition nur in der einen, in Prospekt und Bildmappe „carbonschwarz“ genannten Farbe gab. Um die Farbvorstellung des Klägers nicht zur vertraglichen Sollbeschaffenheit werden zu lassen, hätte der Beklagte die Farbvorstellung des Klägers ggf. durch Vorlage der Farbpalette berichtigen müssen. (LG Aachen, Urt. v. 26.04.2005 – 12 O 493/04)

Dachziegel

Die Lieferung von Dachziegeln in der Farbausführung „tiefschwarz“ anstatt in dem bestellten Farbton „brillantschwarz“ stellt auch dann einen Sachmangel (§ 434 Abs.1 Satz 1, Abs.3 BGB) dar, wenn die Farbunterschiede kaum erkennbar sind und die Ziegel keine Funktionsunterschiede aufweisen. Die Klägerin, ein Baustoffhandel, machte Kaufpreisansprüche u. a. für die Lieferung von rund 2600 Dachziegeln geltend, die der Beklagte bei ihr im eigenen Namen für die Dacheindeckung seines Kunden bestellte. Der Kunde und Bauherr hatte sich aber für Dachziegel der Farbvariante „brillantschwarz“ und nicht für die in der Rechnung genannte Farbausführung „tiefschwarz“ entschieden. Im Verlauf der Dacheindeckungsarbeiten klärte die Klägerin den Beklagten telefonisch auf, dass es sich bei dem Farbton der Dachziegel nicht um die bestellte Farbvariante „brillantschwarz“ sondern um „tiefschwarz“ handelt. Eine noch offene Forderung hat der Beklagte trotz Mahnung nicht beglichen, weil der Bauherr seinerseits eine Zahlung unter Berufung auf die aufgetretenen Farbabweichungen verweigert hat. Anzumerken ist hierbei, die geringfügigen Farbunterschiede sind für einen Laien nicht ohne weiteres feststellbar, denn auch die Ziegel mit der Farbe „tiefschwarz“ werden mit einer glänzenden Glasur gebrannt. Bei dem Anspruch auf Nacherfüllung kann der Verkäufer aber die Einrede der Unzumutbarkeit der Nacherfüllung (§ 439 Abs.3 BGB) entgegenhalten. Bei Abwägung der gegenseitigen Interessen ist der Nacherfüllungsaufwand in Form einer Neueindeckung mit Ziegeln der Farbvariante „brillantschwarz“ unverhältnismäßig hoch im Vergleich zur minimalen Wertsteigerung, die hiermit für den Bauherrn verbunden wäre. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass der Bauherr eine schwarz glänzende Dachfläche erhalten hat, wenn auch nicht in der gewünschten Stärke. Diese wird ihm aber, anders als bei optischen Beeinträchtigungen im Wohnbereich, nicht unmittelbar und vor allem nicht in besonderer Deutlichkeit vor Augen geführt. Daher ist die aufgetretene Farbabweichung und damit auch das Interesse des Bauherrn an einem Austausch der Ziegel nach objektiver Einschätzung als gering zu werten. Somit kann die Klägerin die Nacherfüllung verweigern und den Bauherrn in diesem Fall auf ein Minderungsrecht verweisen. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2008 – 10 U 68/07)[/vc_column_text][vc_column_text]

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit trotz gekündigtem Arbeitsverhältnis

[/vc_column_text][vc_column_text]Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in den §§ 3 und 8, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im unverschuldeten Krankheitsfall nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen hat, selbst wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit gekündigt hat.

Nach der Vorschrift des § 8 Abs.1 Satz 1  Entgeltfortzahlungsgesetz wird der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Bei § 8 Abs.1 Satz 1  handelt es sich nicht um eine Regelung des Kündigungsrechts, sondern die Vorschrift enthält eine besondere Ausgestaltung des Entgeltfortzahlungsanspruchs. Grundsätzlich setzt der Entgeltfortzahlungsanspruch das Bestehen des Arbeitsverhältnisses voraus. Das Gesetz löst mit § 8 Abs.1 Satz 1  den Entgeltfortzahlungsanspruch vom Bestand des Arbeitsverhältnisses. Auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses führt dann nicht dazu, dass hierdurch sich der Arbeitgeber Entgeltfortzahlungsleistungen ersparen kann. § 8 Abs.1 Satz 1 stellt den Arbeitnehmer bezüglich des Entgeltfortzahlungsanspruchs so, als wäre das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden. Die durch Krankheit veranlasste Kündigung ist für den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers hinwegzudenken, das Arbeitsverhältnis wird insoweit als fortbestehend fingiert. Das bedeutet für die vierwöchige Wartezeit des § 3 Abs.3 Entgeltfortzahlungsgesetz, dass sie trotz krankheitsveranlasster Kündigung bei andauernder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers vier Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses als erfüllt gilt. Das wiederum hat zur Folge, dass dem erkrankten Arbeitnehmer von diesem Zeitpunkt an, also nach Ablauf von vier Wochen seit Vertragsbeginn, dieselben Entgeltfortzahlungsansprüche zustehen, wie wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden wäre.

Quelle: BeckOK ArbR/Ricken, 42. Ed. 1.12.2016, EFZG § 8; BAG Urteil vom 26.05.1999 – 5 AZR 338/98[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_single_image image=“66940″][/vc_column][/vc_row]

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Teilen sich mehrere Personen ein häusliches Arbeitszimmer, kann jetzt jeder die Höchstgrenze von 1.250 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Die Voraussetzungen, den Freibetrag für ein häusliches Arbeitszimmer zu nutzen, sind streng. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) aber seine bisherige Rechtsprechung gelockert. Bisher konnte man ein Arbeitszimmer nur einmal bei der Steuer geltend machen. Teilten sich zum Beispiel zwei Personen den Raum, schaute einer in die Röhre.

Jetzt kann der Höchstbetrag von 1.250 Euro von jedem, der das Arbeitszimmer nutzt und dafür Aufwendungen hat, in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Er oder sie müssen natürlich die strengen Voraussetzungen des entsprechenden Paragrafen 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfüllen. Es darf dann zum Beispiel für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

Ehepaar teilte sich das Arbeitszimmer im Einfamilienhaus

Im ersten Fall (Az: VI R 53/12) hatte sich ein Paar gemeinsam ein Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus geteilt, das ihnen jeweils zur Hälfte gehörte. Finanzamt und Finanzgericht (FG) erkannten die Aufwendungen von jährlich etwa 2.800 Euro nur in Höhe von 1.250 Euro an und ordneten diesen Betrag beiden Personen je zur Hälfte zu.

Der BFH hat sich auf die Seite der Steuerzahler gestellt. Der Steuerabzug für das häusliche Arbeitszimmer müsse jedem Steuerpflichtigen gewährt werden, dem für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Voraussetzung: Er muss in dem Arbeitszimmer einen Arbeitsplatz haben und er muss die Aufwendungen, die er geltend macht, auch getragen haben.

Der BFH hat zudem klargestellt, dass die Kosten bei Ehegatten jedem Ehepartner grundsätzlich zur Hälfte zuzuordnen sind, wenn sie ein häusliches Arbeitszimmer im gemeinsamen Eigenheim auch zusammen nutzen.

Finanzgerichte müssen noch die Details klären

Im konkreten Fall hatte das Finanzgericht allerdings noch nicht geklärt, ob der Arbeitnehmerin im Arbeitszimmer ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Der BFH hat die Sache deshalb an das Finanzgericht zurückverwiesen.

Im zweiten Fall (Az: VI R 86/13)  betont der BFH, dass für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer feststehen muss, dass dort überhaupt eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit stattfindet. Außerdem muss der Umfang dieser Tätigkeit es glaubhaft erscheinen lassen, dass der Steuerpflichtige hierfür ein häusliches Arbeitszimmer vorhält. Dies hatte das FG nicht aufgeklärt. Der BFH musste die Vorentscheidung daher auch in diesem Verfahren aufheben und die Sache an das FG zurückverweisen.

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH vom 15. Dezember 2016 (VI R 53/12 und VI R 86/13), veröffentlicht am 22. Februar 2017.

Quelle: handwerksblatt.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_single_image image=“55082″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Viele Holzhandwerker sind regelmäßig Gast in der Eberswalder Hochschule. Der Wald- und der Stadtcampus in der Kreisstadt sind nach 25 Jahren Studien-, Lehr und Veranstaltungsorte von über 2000 Studenten. Im Jahr 1992 starteten 45 junge Leute an der HNE. „Gut Holz! möchte man sagen, und auf jeden Fall: Herzlichen Glückwunsch.“ Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg schätzt die Hochschule als Partner in Projekten, bei Workshops und in Kooperationen. Prof. Dr. Klaus Dreiner von der Hochschule möchte die Zusammenarbeit nicht missen und „braucht die Kontakte zur Praxis, mit den Chefs und Betriebsinhabern, weil wir alle mit dem besten, nachhaltigsten, vielfältigsten und traditionellstem Naturmaterial auf verschiedene Weise umgehen. Handwerk und Hochschule bilden für mich eine produktive Kombination, die sich als Gegensätze wirksam befruchten.“

Beliebt und nachgefragt bei den Könnern aus dem Handwerk ist die Innovationswerkstatt mit ihren modernen Maschinen und den „Werkstattgesprächen“. Die Meister, Ingenieure und Firmenchefs tauschen sich hier nicht nur untereinander aus, sondern saugen neueste Informationen über Produkte, Verfahren und Technologien ihrer Branche auf.

Mit dem Future Lab Projekt organisieren die HWK und die HNEE seit 2016 jährlich ein gemeinsames Bildungsprojekt, das bis 2018 jeweils in den Sommerferien durchgeführt wird. Ziel ist es, junge Menschen für eine grüne und nachhaltige Berufs- und Studienwahl zu interessieren und zu gewinnen. In 4-tägigen Sommercamps, die als Angebote informellen und außerschulischen Lernens konzipiert sind, soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit geboten werden, eine breite Palette beruflicher Richtungen mit „grünem“ Charakter auszuprobieren.

Die HNE war zur denkmal-Messe 2016 in Leipzig mit dem Bernauer Partner und Meisterbetrieb Kreidezeitfenster Mitaussteller auf dem Gemeinschaftsstand der Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg, den die Handwerkskammer organisierte.

Hervorgehoben werden muss der duale Studiengang „Holz“ an der HNE, der die handwerkliche Berufsausbildung mit dem Studium verbindet.

Und auch beim Handwerk 4.0 treffen die beiden ostbrandenburgischen Institutionen auf gegenseitiges Interesse und setzen Partnerschaft um.

Während der Klimaschutzwoche vom 12. bis 17. Juni gibt es an der HNE Eberswalde ein vielfältiges Programm, das von Mitmachaktionen bis hin zu wissenschaftlichen Vorträgen reicht, dezentrale Lösungsansätze und Diskussionsrunden bietet und Klimaschutz erlebbar macht. Schließlich findet am 17. Juni ein Tag der offenen Tür statt.[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“67361,67360,67359,67358,67357″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_single_image image=“67356″ onclick=“link_image“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Der Elektrotechnikermeister Manuel Trebbin schaffte es in sieben Jahren vom Azubi zum Niederlassungsleiter bei der Firma „Schulz Systemtechnik“ in Lebus.

Eigentlich wollte Manuel Trebbin Profi-Fußballer werden. Um seinen Traum zu verwirklichen, trainierte er erst an der Sportschule Frankfurt und später an der Sportschule Berlin. Doch als klar war, dass es mit der Karriere als Mittelfeldmotor nichts werden würde, entschied er sich stattdessen auf sein technisches Verständnis zu setzen. Trebbin begann eine Ausbildung als Elektriker für Energie- u. Gebäudetechnik bei der Firma „Schulz Systemtechnik“ in Lebus.

Sein Ehrgeiz war jedoch auch im Handwerk ungebrochen. Schnell absolvierte er seine Lehre, kurz darauf arbeitete er im Betrieb bereits als Projektleiter. „Auf einmal hatte ich ständig mit Ingenieuren und anderen Handwerksmeistern zu tun. Da war mir klar, dass ich mich weiterbilden muss“, sagt Manuel Trebbin.

2011 begann er deshalb mit der Meisterschule. Eine lehrreiche Zeit für den Ost-Brandenburger. „Ich habe damals viele interessante Menschen aus anderen Berufen kennengelernt“, sagt der Jungmeister. Privat musste er dafür viel zurückstecken. „Für die Freundin und Hobbys war leider wenig Zeit“, sagt Trebbin. Über drei Jahre fuhr er jedes Wochenende in die Meisterschule nach Frankfurt. Groß war die Erleichterung, als er 2014 seinen Meisterbrief erhielt.

Ursprünglich war sein Plan einmal, Elektrotechnik nach dem Abitur zu studieren. Doch seine Noten reichten nicht für die begrenzten Studienplätze. Im Nachhinein ist er jedoch froh über dieses Schicksal: „Ich würde heute jedem empfehlen zunächst praktische Erfahrungen zu sammeln“, sagt der Lebuser. Seine Karriere entwickelte sich auch so blendend: Innerhalb von nur sieben Jahren arbeitete er sich vom Azubi zum Niederlassungsleiter der Firma „Systemtechnik Schulz“ in Lebus hoch. „Das ging alles sehr schnell und überraschend“, sagt Manuel Trebbin.

Nun ist er für alle Belange, die den Standort betreffen, zuständig: Er berät Kunden vor Ort, schreibt Angebote, erstellt Schalt- u. Übersichtspläne, akquiriert Aufträge und sorgt für deren Abwicklung, um die Auslastung für die insgesamt 18 Mitarbeiter zu gewährleisten. Seine Verantwortung ist immens: „Als Azubi war ich früher bei Dienstschluss alle Sorgen los. Heute wache ich manchmal nachts auf und denke, wie ich manches besser machen könnte.“

Seine Firma entwickelt und wartet computergestützte Systeme für Nutztieranlagen in Ostdeutschland und Osteuropa. Dort steuern seine Systeme das Klima, die Beleuchtung und Fütterungsprozesse bis hin zu Alarm- und Überwachungseinrichtungen in den Tierzuchtbetrieben. Trebbin will jedoch zukünftig auch in andere Branchen mit dem Knowhow der Firma vordringen. Sich selbst sieht er ebenfalls noch nicht am Ende seines Weges angekommen.

In naher Zukunft will er an der Handwerkskammer die Ausbildung zum Betriebswirt absolvieren. „Bei dem technischen Wandel heute man muss ständig am Ball bleiben“, sagt Trebbin. Nur im Fußball, immer noch wichtiger Bestandteil seines Lebens, hat sich diese Sichtweise verändert. Als sein Trainer beim SV Blau-Weiss Markendorf ihn letztens kritisierte, er solle mehr die Mitspieler dirigieren, winkte Trebbin gleich ab: „Das habe ich schon genug auf der Arbeit.“[/vc_column_text][vcfastgallery_mosaic fgm_height=“500″ fg_secondary_color=“#ffffff“ pp_time=“5000″ images=“67298″][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]Manuel Trebbin

Niederlassungsleiter
(Schulz Systemtechnik)
Lebus[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-newspaper-o“]Alle Portraits anzeigen[/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_separator][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Mit Ende 20 hat Jens Smykalla bereits seinen Meistertitel als KFZ-Lackierer in der Tasche und arbeitet im technischen Außendienst. Doch das reicht ihm noch nicht.

Jens Smykalla wollte schon immer etwas mit Autos machen. Sein erstes Schulpraktikum absolvierte er als KFZ-Mechatroniker, das zweite als Auto-Lackierer. Die Arbeit dort gefiel ihm so gut, dass er sich entschied, eine Ausbildung in dem Handwerk zu beginnen. „Ich stellte mir das toll vor: jeden Tag Autos lackieren, vielleicht auch mal zweifarbig oder einen getunten Wagen“, erzählt Jens Smykalla. Doch der Arbeitsalltag entpuppte sich nicht ganz so wie erhofft.

In den ersten Berufsjahren muss er fast ausschließlich Schäden an Unfallwagen beheben. Drei Jahre sammelt er so Berufserfahrung, ehe er sich entschließt, 2012 mit der Meisterausbildung zu beginnen, um sich für höhere Positionen zu qualifizieren. „Ich wollte nicht auf der Stelle stehen bleiben, sondern mich weiterentwickeln“, sagt Jens Smykalla. Mit der Meisterausbildung wollte er möglichst früh beginnen, um nicht zu lange aus dem Schul- und Lernalltag heraus zu sein.

Mittlerweile arbeitet er im technischen Außendienst einer Firma bei Berlin, die Autolacke vertreibt. Der Jungmeister fährt nun selbst in die Lackierereien und stellt dort neue Produkte vor und weißt Mitarbeiter ein. Jens Smykalla ist glücklich mit seiner Entscheidung den Meistertitel gemachen zu haben: „Man hat nicht mehr den Fließbandstress als Lackierer und mehr Abwechslung im Arbeitsalltag“, sagt der Alt-Landsberger. Sein Arbeitsradius reicht von Mecklenburg-Vorpommern über Berlin bis in den Süden Brandenburgs. Weil er seine Meisterausbildung berufsbegleitend absolvierte, war es jedoch gar nicht so einfach, diese mit den Kundenterminen zu vereinbaren. „Manchmal stand ich noch an der Ostseeküste bei einem Kunden und wusste das gleich der Unterricht los geht“, sagt der Ende 20-Jährige über die stressige Zeit.

Fahrzeuge lackiert er jetzt nur noch zu Schulungszwecken und für sich selbst. Auf dem Familienhof in Altlandsberg stehen ein himmelblauer Trabant und ein grünes Simson-Moped, die Jens Smykalla beide selbst lackiert hat. „Ich bin ein kleiner Ost-Freak“, sagt der Jungmeister. „Ich liebe es, alte DDR-Fahrzeuge wieder in ihren Originalzustand zu bringen.“ Nebenbei arbeitet er zudem an der nächsten Weiterqualifizierung, denn Smykalla hat ehrgeizige Ziele. In den nächsten Jahren will er die Prüfung zum Betriebswirt im Handwerk erfolgreich bestehen, um später auch als Berater tätig sein zu können.[/vc_column_text][vcfastgallery_mosaic fgm_height=“500″ fg_secondary_color=“#ffffff“ pp_time=“5000″ images=“67291″][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]Jens Smykalla
Maler- und Lackierermeister
Altlandsberg[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-newspaper-o“]Alle Portraits anzeigen[/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_separator][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Anfänge des Frankfurter Gebäudereinigungsbetriebes mit dem strahlenden Namen „Top-Glanz“ wären am 04. April 1990 eher als glanzlos zu bezeichnen.

Als die Wende durchs Land brauste, sahen der damalige Lagerverwalter Hans-Joachim Gabriel, der Hausmeister Peter Christen und Jürgen Klemke, ihre Jobs akut in Gefahr. Was sie gelernt hatten, ahnten sie, würden sie nicht mehr anwenden können. Die drei Freunde fragten sich: Was können wir noch? Sie kamen auf die Idee, eine Gebäudereinigungsfirma zu gründen, riefen die erste GmbH dieser Branche in der Oderstadt ins Leben und begannen wieder ganz unten.

„Wir kauften die ersten Reinigungsgeräte wie Eimer, Schrubber und Lappen, und zogen vor unserer eigentlichen Arbeit und auch danach los, um Fenster, Fußböden und Toiletten auf Hochglanz zu bringen“, erinnert sich der Mitte 70-jährige Mitbegründer Peter Christen. Sobald es die Einkünfte zuließen, stellten sie einen Mitarbeiter ein. Der erste Betriebssitz war der eigene Keller, später folgten gemietete Räume im Stadtzentrum oder auch in Birnbaumsmühle. Seit mehr als zehn Jahren ist Top-Glanz im Lillihof nahe Westkreuz angesiedelt.  Anfänglich nahmen die Gründer keine Kredite auf, denn „wir wussten ja nicht, wie es weitergehen wird“, so Peter Christen.

Als die Lage für sie überschaubar war, inzwischen hatten sie zwölf Mitarbeiter, nahmen sie Kredite auf wie für Saugmaschinen und für einen Traktor. Nach und nach kamen zu den Dienstleistungen in Gebäuden die Grünanlagenpflege und der Winterdienst für Gehwege hinzu. Ihre ersten großen Auftraggeber waren die Europa-Universität, die IHK und das Finanzamt. Stolz ist die Belegschaft auch darauf, dass sie seit 2003 bei den zahlreichen Fenstern des Schlosses Neuhardenberg für klare Sicht auf den prächtigen Park sorgen darf.

Dazu kamen zwischen 1992 und 95 viele S-Bahnhöfe im südlichen Teil Berlins, erinnert sich Uwe Roszanowske, einer der beiden Fensterputzer der Firma. Er ist gerade von der Frühschicht gekommen, in der er im Oderturm zahlreiche Schaufenster zum Glänzen gebracht hat. Als Mitarbeiter der ersten Stunde erinnert sich Roszanowske, dass er bereits in der Anfangszeit gut verdient hat. Er habe auch nie auf seinen Lohn warten müssen.

Aus Arbeitgebersicht sah das oft anders aus. „Nicht selten haben wir zusammengesessen und uns gefragt, wovon wir unsere Mitarbeiter bezahlen sollen, denn längst nicht jeder Kunde beglich seine Rechnung pünktlich“, erklärt Christen. Dennoch habe er sein Berufsleben nach der Wende nicht bereut. „Es hat Freude gemacht, Leuten Arbeit zu geben.“ Die besten Mitarbeiter kamen über die Mund-zu-Mund-Propaganda. Es waren Freunde und Bekannte der eigenen Mitarbeiter. Vom Arbeitsamt geschickte Leute waren dagegen seiner Meinung nach völlig unbrauchbar.

In den folgenden Jahren wurde Gabriel Meister der Gebäudereinigung und Christen qualifizierte sich zum Desinfektor und Kammerjäger. Er schätzt den Markt – allein in Frankfurt (Oder) bemühen sich 79 größere und kleinere Unternehmen um Gebäudereinigungsaufträge – als heiß umkämpft an und freut sich darüber, dass „Top-Glanz“ weiterhin sehr gefragt ist. Täglich sind alle Mitarbeiter mit ihren Fahrzeugen im Einsatz. Wenn Not am Mann ist, sorgt selbst die Sekretärin vor Ort für die gewünschte Reinheit!

Nach dem frühen Tod Hans-Joachim Gabriels vor zwei Jahren hat dessen Sohn Jan Gabriel als alleiniger Geschäftsführer die Leitung übernommen. Der Anfang 40-jährige Kfz-und Flugzeugmechaniker bereitete sich mit Lehrgängen z.B. zu Fach- und Rechtsfragen auf seine neuen Herausforderungen vor. Er weiß: Nichts bleibt so wie es ist und Verträge sind kein Ruhekissen. Sie werden nach Ablauf stets neu verhandelt. Da zählen Top-Leistungen, Zuverlässigkeit und ein guter Ruf, wenn man im Geschäft bleiben will!

Mehr unter www.top-glanz-ffo.de[/vc_column_text][vcfastgallery_mosaic fgm_height=“500″ fg_secondary_color=“#ffffff“ pp_time=“5000″ images=“67287″][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]TOP-GLANZ REINIGUNGSSERVICE und VERTREIBS GmbH

Herr Jan Gabriel
Fürstenwalder Poststraße 106
15234 Frankfurt (Oder)
Tel: 0335 410414
Fax: 0335 410415

www.top-glanz-ffo.de[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-newspaper-o“]Alle Portraits anzeigen[/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_separator][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]„Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern als Chance für meinen Betrieb von morgen?“ Unter diesem Motto hat die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und das IQ-Netzwerk Brandenburg Betriebe aus den Landkreisen Märkisch Oderland, Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder) zu einer Informationsveranstaltung im April in die HWK-Bildungsstätte in Hennickendorf eingeladen.

Experten von der Ausländerbehörde, der Bundesagentur für Arbeit, des IQ-Netzwerkes und Mitarbeiter der Handwerkskammer haben dabei mit 40 Teilnehmern verschiedene Themen zur Ausbildung und Beschäftigung von ausländischen Kräften im Unternehmen erörtert.

Vom Flüchtling ohne Deutschkenntnisse bis zur Fachkraft – glaubt man den Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit, kann das fünf bis sechs Jahre dauern, deutlich länger als bei einem in Deutschland geborenen Auszubildenden. Handwerksbetriebe sind trotzdem gern bereit, motivierte Flüchtlinge und ausländische Jugendliche zu qualifizieren und auszubilden.

In einer kurzen Einführung berichtete Michaela Schmidt, Abteilungsleiterin Berufsbildung der HWK, über die aktuellen Zahlen auf dem Ausbildungsmarkt und über mögliche Wege der Gewinnung von  ausländischen Auszubildenden aus der EU und von zugewanderten ausländischen Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten. Auch aufgrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit in einigen EU-Ländern steigt das Interesse an einer dualen Berufsausbildung in Deutschland – eine mögliche Chance für hiesige Unternehmen bei der Lösung des Nachwuchsproblems. „Wir wollen mit Ihnen auch darüber reden, wie Flüchtlinge Arbeit und Bildung bekommen und wie ihre vorhandenen Qualifikationen anerkannt werden können“, startete Michaela Schmidt die Veranstaltung.

Die Vorträge behandelten Themen wie interkulturelle Kompetenzen im Betrieb (IQ-Netzwerk) sowie Anerkennungsverfahren (nationale und internationale Fachkräftesicherung der HWK). In diesem wird festgestellt, welche Kenntnisse und Fertigkeiten im Beruf bereits vorliegen und welche im Vergleich zum Gesellen- bzw. Meisterabschluss noch fehlen. Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland informierten über den rechtlichen Rahmen für Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern, die Willkommenslotsin der Handwerkskammer gab darüber hinaus praktische Hinweise zur Beschäftigung von Flüchtlingen.

Flankiert wurden die Vorträge durch Beispiele aus der Praxis. So hat die Firma Elektro Jahn aus Frankfurt (Oder) bisher überwiegend positive Erfahrungen mit ausländischen Mitarbeitern gemacht, auch durch das von der Handwerkskammer begleitete Projekt „MobiPro-EU“, im Rahmen dessen polnische Jugendliche im Betrieb lernen. Die positiven Erfahrungen mit den jungen Polen bewog den Betrieb sogar dazu, seine Internetseite ins Polnische übersetzen zu lassen, um so auch im Nachbarland für eine Ausbildung in Deutschland zu werben.

Die Firma Forth Elektrotechnik GmbH aus Eberswalde beschäftigt derzeit einen Afghanen in einer Einstiegsqualifizierungs-Maßnahme (EQ). Der junge Mann besucht die Berufsschule, kommt mit den anderen Lehrlingen in der Firma gut klar, benötigt aber Nachhilfe beim Erlernen der deutschen Sprache. Ein mögliches Instrument zur Unterstützung könne hier das Programm ASA sein, zu dem die Handwerkskammer Beratungen anbietet.

In der abschließenden Diskussion konnten die Fachleute dann noch offene Fragen der Teilnehmer zu Themen wie z. B. Einstiegsqualifizierung, Eingliederungszuschuss oder Förderung von Sprachkursen beantworten.[/vc_column_text][vcfastgallery_mosaic images=“67269,67270,67271,67272″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Kugler“][vc_single_image image=“67268″][/vc_column][/vc_row]

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Wendezeit-Gründer: 02. Januar 1990 legte der Müllroser Glasermeister Burkhard Dahlick den Grundstein für eine selbstständige Existenz. Für ihn stand fest: Ich werde Kapitalist!

 

In der Wendezeit schlug die Stunde der Unangepassten und der Querdenker. Viele von ihnen machten wahr, was der brave DDR-Bürger bis dahin nicht für möglich gehalten hätte. Einer von ihnen war der heutige Müllroser Glasermeister und Geschäftsführer der Glaserei Fassaden Technik GmbH, Burkhard Dahlick, der gleichzeitig auch Geschäftsführer und Gesellschafter der Oderglas GmbH ist.

Als junger Industriemeister leitete er im Frankfurter Halbleiterwerk die Abteilung Gasbereitstellung. Da er den Grundsatz „Arbeitszeit ist Leistungszeit“ ganz wörtlich nahm und verlangte, dass seine Mitarbeiter nur an Gewerkschaftsversammlungen außerhalb der Arbeitszeit teilnehmen sollten, bekam er als Nichtgewerkschaftsmitglied Ärger mit der Leitung des Betriebes. Schließlich kündigte er selbst und verabschiedete sich mit den Worten: „Ich werde Kapitalist!“ Er erkundigte sich bei der Handwerkskammer, in welchem Gewerk er sich anmelden könne. Freunde hatten ihm einen Schlüsseldienst schmackhaft gemacht. Doch sein Antrag wurde abgelehnt, weil es mit der Firma Grohnau in Frankfurt schon einen solchen Betrieb gab.

Halb im Scherz riet ihm ein anderer Bekannter: „Burkhard, du hast doch sowieso schon ’ne Scheibe, werde doch Glaser.“ Tatsächlich war dieses Gewerk in Frankfurt und Umgebung ein Engpass in der sozialistischen Mangelwirtschaft und eine Gewerbeanmeldung aussichtsreich. Also ging Burkhard Dahlick ab 1987 in die Glaserlehre.

Ein Jahr vor der Wende machte sich der Unbeirrbare in seiner Garage selbstständig und holte den geforderten Meisterabschluss nach Feierabend nach. Er eröffnete in Müllrose ein Ladengeschäft und Filialen in Frankfurt und Eisenhüttenstadt. Und er stellte die ersten Mitarbeiter ein, in der Hochkonjunktur beschäftigte er insgesamt 16 Glaser.

Konnte Burkhard Dahlick sein Material bis zur Wende noch von der Frankfurter Baustoffversorgung beziehen, war er nach deren Schließung gezwungen, in Westberlin einzukaufen. „Nur große Bestellmengen wurden geliefert, alles andere musste man sich selber holen. Das war umständlich“, meint der Meister zurückblickend. Inzwischen hatte der Selfmademan im Laufe von drei Jahren allein – bis auf die Elektrik – sein Haus gebaut. Und er kam auf die Idee sein eigener Lieferant zu werden. So entstanden als erste Gebäude des neuen Gewerbeparkes Müllrose, den er ins Leben rief, die Bauten von „Oderglas“. Zusammen mit einem Partner aus dem Altbundesgebiet, der das nötige Know-how mitbrachte, zog Dahlick eine moderne Produktion hochwertiger Bau- und Fassadengläser auf, von der heute Glasereien, Fensterbauer, Tischlereien und Metallbauer deutschlandweit und auch in Polen profitieren.

Gebogene Scheibenelemente für das Ramada-Hotel Berlin und Wärme-, Schall- und Sonnenschutz sowie Sicherheitsaspekte berücksichtigende Gläser aus Müllrose prägen z.B. die Neubauten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und das Hackesche Quartier in Berlin. Alarmgebende Gläser wurden für den Landtag in Potsdam geliefert. Das Bundesministerium für Umwelt wurde mit bis zu 1 Tonne schwerem großformatigen Sicherheitsglas ausgerüstet.

Der über 60-jährige Glasermeister hat sein Ziel erreicht. An seiner beruflichen Weichenstellung bereut er nur eines: „Die Entscheidung hätte 20 Jahre eher fallen müssen.“ Er könne sich nichts anderes vorstellen als die Selbstständigkeit. „Allerdings schwimmt man nicht nur in der Schokoladensoße. Arbeitstage von zehn bis vierzehn Stunden und Arbeit am Wochenende sind nichts Seltenes.“ Und nicht nur einmal drohte seinem Unternehmen die Insolvenz, weil Zahlungen von Kunden ausblieben. Solche existentiellen Situationen belasten nicht nur ihn, sondern die ganze Familie. Zum Ausgleich gönnt sich der erfolgreiche Unternehmer, der sein Wissen und seine Erfahrungen auch als Stadtverordneter der CDU-Fraktion einbringt, einen Wagen der gehobenen Klasse und jedes Jahr einen Urlaub in dem Land, das für ihn zu seiner zweiten Heimat geworden ist: Brasilien.

Mehr zur Firma lesen Sie auch im Internet unter: www.glaserei-gft.de und www.oderglas.de[/vc_column_text][vcfastgallery_mosaic fgm_height=“500″ fg_secondary_color=“#ffffff“ pp_time=“5000″ images=“67244,67245,67246″][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]ODERGLAS GmbH

Gewerbeparkring
15299 Müllrose

033606 883 0

GFT
Glaserei Fassaden Technik

Gewerbeparkring 33
15299 Müllrose

033606 787390[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-newspaper-o“]Alle Portraits anzeigen[/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_separator][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]

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Die Farbe des Firmenschildes an ihrem Haus ist schon etwas abgeblättert. Doch wer zu Bärbel Kernchen, der einen von zwei Friseurinnen von Groß Lindow kommt, braucht keinen Wegweiser. Zum Salon geht es in das Kellergeschoss hinab. Hier wurden die Kunden schon zur großen Eröffnung am 1. September 1990 Empfangen.

 

Das Frisieren liege ihr im Blut, meint sie. Nicht ohne Stolz zeigt sie die Mitgliedskarte der Friseur-Zwangsinnung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder), die am 7. Oktober 1929 auf den Namen ihrer Mutter Erna Paschke ausgestellt ist. Sie hatte im damaligen Ober-Lindow ihren Salon eröffnet und war die erste, die weit und breit einen neuartigen Dauerwellenapparat in Betrieb nahm, den man noch heute im Salon  ihrer Tochter besichtigen kann.

Bärbel Kernchen hat ihren Beruf im Geschäft von Heinz Frevel, der späteren PGH Figaro in Groß-Lindow, erlernt. Hier war sie fast zwanzig Jahre lang die Objektleiterin. Als die Wende kam, wollte sie nicht in der PGH bleiben. Inzwischen schon 49 Jahre alt, stellte sie den Antrag auf Ausnahmebewilligung und machte sich selbstständig.

Da in ihr Haus eine moderne Heizung Einzug hielt, wurde der Kohlenkeller frei. Hier richtete sie mit Hilfe der Familie und von Handwerkern ihren Salon ein, der anfangs bescheiden ausfiel. Da die PGH ihren Standort aufgab, konnte sie einen Teil des Inventars günstig erwerben. „Am Anfang habe ich auch meine Ware über die PGH bezogen. Ein Bekannter erzählte mir, dass in Eisenhüttenstadt der Intershop schließen würde“, erinnert sie sich. „Hier kaufte ich billig Warenträger und Vorhänge.“

Bärbel Kernchen konnte einen großen Teil ihres Kundenstammes erhalten und modernisierte im Laufe der Jahre ihren Salon. Stolz ist sie z.B auf ihren elektronisch gesteuerten Hairmaster, der noch mehr kann als die Trockenhauben. Über zehn Jahre arbeitete sie mit einer Mitarbeiterin. Doch dann rechnete es sich nicht mehr. Die Stammkunden werden weniger, viele gehen nach Polen, meint sie.

Bärbel Kernchen hat bereits die 70 geknackt, doch sie sieht deutlich jünger aus. Sie hat nicht die Absicht reich zu werden und bleibt bei ihren moderaten Preisen. „Ich habe meine Rente“, sagt sie „und das, was ich einnehme, betrachte ich als mein Taschengeld. Ich arbeite, weil es mir Spaß macht und ich meinen Kunden treu bleiben will.“ Manche ihrer Kunden schaffen nicht mehr den Weg zu ihr. Sie sucht sie daher für Fön- oder Dauerwelle mit dem Fahrrad oder dem Auto auf, je nachdem wie weit der Weg ist.

Die meisten Kunden vereinbaren telefonisch einen Termin. Manche kommen aber auch so vorbei. Dann kann es sein, dass sie einen Zettel an der Tür vorfinden, auf dem steht „Komme gleich wieder“. Dann nämlich steht die Friseurin am Heerd, kühlt sich im Pool ab oder kümmert sich um die Enkel.

Bärbel Kernchen findet, sie hat vor über 20 Jahren mit ihrer Selbstständigkeit eine gute Wahl getroffen. „Sonst hätte ich jeden Tag nach Frankfurt, Müllrose oder Brieskow-Finkenheerd zur Arbeit fahren müssen. So aber brauche ich nur die Treppe herunterzugehen.“

Sie scheint rundum zufrieden zu sein. „Wenn nicht die Probleme mit dem Grundwasser wären“, sagt sie. Nach mehreren Regentagen überflutete das Wasser den Boden ihres Salons. „Da mussten wir ihn schnell leerräumen. Doch seit der letzten Renovierung habe ich keine Sorgen mehr.“[/vc_column_text][vcfastgallery_mosaic fgm_height=“500″ fg_secondary_color=“#ffffff“ pp_time=“5000″ images=“67224,67223″][vc_column_text]2015[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]Bärbel Kernchen
Friseursalon

Lindenstraße 20
15295 Groß Lindow

033609 859[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-newspaper-o“]Alle Portraits anzeigen[/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_separator][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]

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Trotz hervorragender Konjunktur spürbarer Beschäftigungsaufbau nicht möglich, weil keine Facharbeiter mehr „vermittelbar“ sind

„Das erfolgreiche Wachstum der letzten 5 Jahre jetzt für Mitarbeiterbindung und -qualifizierung nutzen.“ Das rät Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, den Mitgliedsbetrieben im Kammerbezirk. In der Pressekonferenz zur Frühjahrskonjunkturumfrage bemerkte er: „Das wichtigste Gut im Handwerk, die menschliche Fachkraft mit ihrem Können, ihrem Verstand und ihrer Motivation, ist nicht einfach so mal und nebenbei und auf Zuruf einzukaufen am Markt wie Steine, Glas oder Mehl.“

Die gegenwärtige Konjunkturlage beweist, so Hoppe, dass Produktionskapazitäten ohne Facharbeiter nicht einfach aufgestockt werden können, um die Nachfrage zu befriedigen. „Das betrifft bei weitem nicht nur den Bausektor und verarbeitende Gewerke, sondern auch klassische handwerkliche Dienstleistungen des Lebensalltags.“

Die Frühjahrskonjunkturumfrage belegt – neben den glänzenden Werten der Geschäftslage, des Auftragsbestandes, der Betriebsauslastung und der positiven Umsatzentwicklung, dass knapp 78 Prozent der Befragten ihre Mitarbeiterzahlen nicht änderten. „Es sind schlichtweg keine Facharbeiter mehr auf dem Arbeitsmarkt verfügbar“, resümiert Hoppe. So konnten nur 6,1 Prozent zusätzliche Einstellungen vornehmen – das war ähnlich selten vor wie im Vorjahr. 16,2 Prozent verringerten ihre Mitarbeiterzahl – oft altersbedingt, ohne Ersatz dafür zu finden/finden zu können. Viele Wirtschaftsbranchen und auch der öffentliche Dienst suchen angestrengt Personal und richten ihre Personalentwicklungspolitik neu aus. Das unterstreichen mehrere Rekrutierungskampagnen, auch vom Bund, die der Bundeswehr, der Polizei und von Behörden.

Die konjunkturellen Höhepunkte im Einzelnen

Geschäftslage: Die anhaltend positive Lage am deutschen Arbeitsmarkt, das auch weiterhin niedrige Zinsniveau und die rege Wohnungsbautätigkeit beflügeln die Binnenkonjunktur und befördern die Geschäfte der Handwerksbetriebe. 86,5 Prozent, soviel wie noch nie in einer Frühjahresumfrage, waren mit ihrer aktuellen Geschäftslage mindestens zufrieden, davon 46,0 Prozent mit guten Nennungen. In den Ausbaugewerben bescheinigten 60,4 Prozent und im Bauhauptgewerbe 51,9 Prozent  der Unternehmen eine besonders gute Stimmungslage. Im Gesundheitsgewerbe lag dieser Anteil bei 46,2 Prozent, bei den Nahrungsmittelbetrieben und in den Personenbezogenen Dienstleistungsgewerben mit jeweils 42,9 Prozent. In den Handwerken für den gewerblichen Bedarf nahm fast ein Drittel der Befragten eine gute Einschätzung vor. Stark verbessert zeigt sich die Geschäftslage der Kfz-Handwerke. Hier wurde der stabilste Stimmungswert mit 73,9 Prozent  erreicht. Das Konjunkturhoch wird in den kommenden Monaten anhalten.

Beschäftigungsentwicklung: Die Beschäftigungslage war überwiegend stabil und erbrachte ähnliche Werte wie bei der Vorjahresumfrage. 77,6 Prozent der Befragten änderten ihre Mitarbeiterzahl nicht. Zusätzliche Einstellungen kamen mit 6,1 Prozent ähnlich selten vor wie im Vorjahr; 16,2 Prozent verringerten ihre Mitarbeiterzahl. Die Beschäftigungslage im Personenbezogenen Dienstleistungsgewerbe (91,3 Prozent) und bei den Nahrungsmittelbetrieben (85,7 Prozent) stellt sich am stabilsten dar. Saisonüblich war im Bauhauptgewerbe der deutlichste  Beschäftigungssaldo von minus 18,5 Punkten zu verzeichnen. Die Zuwächse in der Belegschaft blieben durchweg in allen Gruppen im einstelligen Bereich. Bedeutend positiver wurde die Mitarbeitersituation im Kfz-Bereich wiedergegeben. Zukünftig gehen die Betriebe von einer stabilen, leicht steigenden Mitarbeiterzahl aus.

Auftragslage: Die Einschätzung des Auftragsbestandes wird fast identisch zu den Befragungsergebnissen des Vorjahres vorgenommen. Während 57,3 Prozent der Befragten einen gleichbleibenden Auftragsbestand einschätzen, melden 12,7 Prozent Auftragszuwächse und 30,0 Prozent Auftragsrückgänge. Im Vergleich zum Vorjahr gelang den Kfz-Betrieben per Saldo der größte Auftragszuwachs, währenddessen sich im Ausbaugewerbe die Auftragslage wieder relativiert. Im Vorjahresvergleich ist saldiert ein deutlicher Rückgang des Auftragsbestandes zu konstatieren. Eine ähnliche Entwicklung ist bei den Handwerken  für den gewerblichen Bedarf erkennbar. Keinen Auftragszuwachs meldeten die Nahrungsmittelgewerbe, allerdings bei einer insgesamt sehr stabilen Auftragslage von 78,6 Prozent. Als durchschnittlicher Auftragsvorlauf wurden gute 8,4 Wochen ermittelt.

Betriebsauslastung: Bei der Betriebsauslastung konnten die guten Werte der Vorjahresumfrage fast erreicht werden. Der Anteil der Betriebe mit mindestens 70%-iger Auslastung bewegte sich fast auf Vorjahresniveau bei aktuell 54,8 Prozent. Der Anteil mit einer schlechten, d.h. zu weniger als 50%-igen Auslastung zeigt sich leicht verschlechtert mit 22,0 Prozent. 23,1 Prozent waren mehr als 90 Prozent ausgelastet. Die besten Werte diesbezüglich wies das Ausbaugewerbe mit 36,2 Prozent auf, allerdings um 4,3 Punkte gegenüber dem Vorjahr eingetrübt. Daneben zeigten sich die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 51,4 Prozent und die Handwerke für den gewerblichen Bedarf mit 56,5 Prozent zufrieden mit einer Auslastung über 70 Prozent.  Weniger gut lief es für einen Teil der Bauhauptbetriebe (saisonal bedingt) und in den Gruppen Personenbezogene Dienstleistungsgewerbe, Handwerke für den gewerblichen Bedarf sowie Nahrungsmittel.

Umsatzentwicklung: Die Umsatzentwicklung zeigt sich typisch für die Jahreszeit und nahezu identisch mit dem Vorjahreswerten. Der Umsatzindikator des Ostbrandenburger Handwerks gab  lediglich um einen Zähler nach. 47,8 Prozent meldeten ein stabiles Umsatzniveau. Mit 9,3 Prozent fiel der Anteil der Betriebe, die einen Umsatzanstieg melden konnten, etwas niedriger aus. Von Umsatzrückgängen war mit 43,0 Prozent ein ähnlich hoher Anteil wie im Vorjahr betroffen. Alle Gruppen mussten Umsatzrückgänge akzeptieren, am deutlichsten die Gesundheits- und die Bauhauptgewerbe. Im kommenden Quartal ist man sehr optimistisch und erwartet in fast allen Gruppen per Saldo ein deutliches Umsatzplus. Die größte Zuversicht zeigen wieder die Nahrungsmittelbetriebe, aber auch im Kfz-Gewerbe, im Ausbaugewerbe, im Bauhauptgewerbe und in den Personenbezogenen Dienstleistungsgewerben ist man optimistisch.

Preisentwicklung: 54,3 Prozent meldeten wieder gestiegene Einkaufspreise. Ein Anteil von 43,4 Prozent konnte mit stabilen Einkaufspreisen kalkulieren. Im gleichen Zeitraum war mit 29,2 Prozent ein deutlich höherer Anteil der Betriebe in der Lage die Verkaufspreise zu erhöhen, am besten gelang das  den Ausbaubetriebe und dem Nahrungsmittelgewerbe. 62,7 Prozent der Betriebe veränderten ihre Verkaufspreise nicht. Die Preisdynamik im Verkauf wird sich auch in den nächsten Monaten, gekoppelt an die Einkaufspreise, fortsetzen und in fast allen Gewerkegruppen zu höheren oder stabilen Verkaufspreise führen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“köbsch“][vc_btn title=“Konjunkturberichte“ color=“chino“ link=“url:http%3A%2F%2Fwww.hwk-ff.de%2Fueber-uns%2Fkonjunkturberichte%2F||“][vc_single_image image=“67156″][/vc_column][/vc_row]