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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die langjährige Partnerschaft zwischen den beiden Handwerkskammern in Poznań und Frankfurt (Oder) wird unbefristet fortgesetzt. Die neue Kooperationsvereinbarung beschäftigt sich inhaltlich vor allem mit der Fachkräftequalifikation auf beiden Seiten. Das beginnt bei den regelmäßigen Besuchen  von polnischen Jugendgruppen in den Bildungszentren Frankfurt und Hennickendorf und setzt sich über den „Abgleich“ von Ausbildungsstandards in gleichen Gewerken fort. Poznań ist eine der wenigen Kammern in Polen, die bei ihren Mitgliedern schrittweise das System der dualen Ausbildung starteten. Daher hält es Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der ostbrandenburgischen Handwerkskammer für machbar, dass künftig auch deutsche Lehrlinge mit europäischen Austauschprogrammen in Poznań Praktika absolvieren. „Mein Kollege Tomas Wika ist deutschlandweit mit vielen Aktivitäten unterwegs. Wir schätzen, dass er, der nach Hannover und Leipzig, Chemnitz und Potsdam schaut, Frankfurt nicht übersieht. Denn neben der Förderung von Austausch ist uns miteinander wichtig, Vorurteile dies- und jenseits der Grenze abzubauen.“ Angestrebt werden gemeinsame Projekte mit Hochschul- und Bildungseinrichtungen.

In der Boomregion Poznań ist eine Vielzahl modern ausgestatteter Industrie- und Handwerksfirmen angesiedelt. Zu den zahlenmäßig stärksten Handwerksbranchen gehören die Kfz-Mechaniker, spezialisierte Baubetriebe, ein modernes SHK-Handwerk, die Elektrobranche und Tischler wie auch Friseure.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und die Großpolnische Handwerkskammer in Poznań fördern daher auch die Geschäfts- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen deutschen und polnischen Handwerksunternehmen,  insbesondere durch:

Die Wielkopolska Izba Rzemieślnicza in Poznań ist die mitgliederstärkste Handwerkskammer im Nachbarland. Sie vereinigt 44 Innungen und 9 Genossenschaften und kann auf knapp 5000 Mitgliedsbetriebe bauen. Ihr Präsident Jerzy Bartnik ist zugleich der des Zentralverbandes des polnischen Handwerks.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_single_image image=“66964″][vc_column_text]2017 – Vereinbarung Poznan deutsch[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die nächsten Sprechtage in den Beratungsbüros der Handwerkskammer in der Kreishandwerkerschaft Uckermark und in der Kreishandwerkerschaft Barnim finden Sie hier.

 

Kreishandwerkerschaft Uckermark
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 40
17291 Prenzlau
Tel.: 03984/719187 oder 03984/2257

Dienstag, 2. Mai
Rechtsberatung von 10 bis 14 Uhr
Herr Götze
Telefon: 03334/24041

Mittwochs: Kaufmännische Beratung
durch Rüdiger Schulz (nach Vereinbarung)
Telefon: 03334/24041

Geschäftsstelle Eberswalde
bei der Kreishandwerkerschaft Barnim
Freienwalder Straße 44/45
16225 Eberswalde
Telefon: 03334/381795
Fax: 03334/381793

Dienstag, 16. Mai
Rechtsberatung, von 10 bis 14 Uhr
Herr Ludwig[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“wagner“][vc_single_image image=“54706″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Modernisierung der digitalen Infrastruktur in Frankfurt (Oder) ist die strategische Herausforderung für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes. Für den landesweiten Ausbau des Breitbandnetzes konnte die Oderstadt kürzlich den Fördermittelbescheid über insgesamt 4.368.235 Euro entgegennehmen. Die gleiche Summe wird durch das Land Brandenburg bereitgestellt.  Durch diese  Zuwendungen sollen Gesamtinvestitionen von rund 10,1 Mio. Euro ausgelöst und bestehende Lücken bei der Breitbandversorgung im Stadtgebiet geschlossen werden.

„Unser Ziel ist es, durch die Verlegung von Glasfaser nicht nur unsere Stadt künftig besser zu versorgen, sondern auch ein solides Fundament für das Zusammenwachsen der Doppelstadt Frankfurt (Oder)-Słubice zu legen. Zusammenarbeit benötigt schnelle Netze und diese soll es künftig auch bei uns geben – ohne Grenzen.“, so der Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke.

„Mit den Fördermitteln von Bund und Land können wir die Voraussetzungen schaffen, die unterversorgten Bereiche bis Ende 2018 mit 50 Mbit/s zu versorgen. Und dies flächendeckend! Der hohe Anteil von Glasfaserpunkten, insbesondere für Gewerbegebiete, Schulen und Institutionen im geförderten Ausbaugebiet, wurde vom Bundesministerium ausdrücklich gewürdigt. Hier schaffen wir die Voraussetzungen für den Sprung in die Gigabit-Gesellschaft“, erläutert Wirtschaftsreferent Mario Quast.

Bereits am 4.4.2017 steigt die Stadt in eine erste Beratung mit dem Land ein, um die nun nötigen Ausschreibungen zu besprechen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_single_image image=“66862″ img_size=“medium“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Zum einen hat der Gesetzgeber erstmals  eine Definition des Arbeitsvertrages geschaffen und zum anderen das  Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reformiert.

1. Definition des Arbeitsvertrages

In das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde eine Definition des Arbeitsvertrages aufgenommen. Der neue „§ 611a Arbeitsvertrag“ lautet:

 (1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.

 (2) Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Insgesamt entspricht diese gesetzliche Definition des Arbeitsvertrages im Wesentlichen der bisherigen Rechtsprechung. Auch die  Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von anderen Vertragsverhältnissen, zum Beispiel vom Werkvertrag, bleibt grundsätzlich unverändert. Sie erfolgt weiterhin durch eine wertende Gesamtbetrachtung der jeweiligen Einzelumstände. Im Ergebnis ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Durchführung von Aufträgen auf der Grundlage von Werkverträgen durch Handwerksbetriebe.

2. Änderungen im Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung

Im Bereich des  Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gibt es deutliche Änderungen und Verschärfungen, die sich auch auf Handwerksbetriebe, die auf  Leiharbeit zurückgreifen, auswirken können.

a) Offenlegungspflichten

Verleiher und Entleiher haben die  Überlassung eines Leiharbeitnehmers in ihrem Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen, bevor sie den Leiharbeitnehmer überlassen oder tätig werden lassen („Bezeichnungspflicht“). Vor der Überlassung haben sie die Person des Leiharbeitnehmers unter Bezugnahme auf diesen Vertrag zu konkretisieren („Benennungspflicht“). Außerdem ist der Leiharbeitnehmer vor jeder Überlassung darüber zu informieren, dass er beim Entleiher als Leiharbeitnehmer tätig wird.

Bei Verstößen droht dem Verleiher und Entleiher jeweils eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro. Außerdem kommt in zivilrechtlicher Hinsicht kraft Gesetzes ein  Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher zustande, falls der Arbeitnehmer nicht von seinem Widerspruchsrecht (form- und fristgebundene Festhaltenserklärung) wirksam Gebrauch macht. Mit den  neuen Offenlegungspflichten will der Gesetzgeber einer „verdeckten“ Arbeitnehmerüberlassung in Form eines „Scheinwerkvertrages“ entgegenwirken. Eine auf Vorrat eingeholte Verleiherlaubnis („Reserveerlaubnis“) schützt künftig nicht mehr vor den genannten Rechtsfolgen.

b) Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten

Der Leiharbeitnehmer darf nach dem neuen Recht grundsätzlich  nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate bei demselben Entleiher tätig werden. Abweichende Regelungen, zum Beispiel Überschreitungen des Höchstzeitraums, sind auf der Grundlage tariflicher Regelungen der Einsatzbranche möglich. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Entleiher abweichende tarifliche Regelungen inhaltsgleich durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung übernehmen beziehungsweise von einer tariflichen Öffnungsklausel Gebrauch machen (insoweit gilt eine Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten).

Bei Verstößen gegen die Überlassungshöchstdauer wird wiederum als zivilrechtliche Rechtsfolge ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer kraft Gesetzes begründet (Ausnahme: form- und fristgerechter Widerspruch des Arbeitnehmers). Außerdem drohen dem Verleiher eine Geldbuße von bis zu 30.000,00 Euro und – in gewerberechtlicher Hinsicht – erlaubnisrechtliche Konsequenzen (zum Beispiel Versagung, Nichtverlängerung oder Widerruf der Überlassungserlaubnis).

c) Gleichstellung von Leiharbeitnehmern beim Arbeitsentgelt nach neun Monaten (Equal Pay)

Das neue Recht begrenzt die Möglichkeit, durch Tarifvertrag vom Gleichstellungsgrundsatz (Equal Pay) abzuweichen grundsätzlich auf die ersten neun Monate der Überlassung des Leiharbeitnehmers an den Entleiher. Nach diesem Zeitraum hat der Leiharbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das vergleichbare Stammarbeitnehmer im Betrieb des Entleihers erhalten. Eine längere Abweichung ist aufgrund eines Tarifvertrages der Verleihbranche bei gestufter Heranführung an ein tarifadäquates Arbeitsentgelt der Einsatzbranche bis zu 15 Monaten Einsatzdauer möglich.

d) Verbot des Kettenverleihs

Bisher war nicht eindeutig geklärt, ob es zulässig ist, dass der Entleiher den Leiharbeitnehmer an einen anderen Entleiher weiterverleiht. Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) war ein derartiger Kettenverleih nicht gestattet. Im neuen AÜG ist nunmehr ein  Verbot des Kettenverleihs festgelegt. Bei Verstößen gegen das Verbot droht für den Verleiher und den Entleiher eine Geldbuße bis zu 30.000 Euro. Außerdem kommt – soweit beim (Weiter-)Verleih durch dieses Unternehmen keine Verleiherlaubnis vorliegt – zivilrechtlich ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzarbeitgeber zustande. Es sei denn, der Arbeitnehmer widerspricht dem Übergang des Arbeitsverhältnisses form- und fristgerecht. Dann bleibt das Arbeitsverhältnis zum Erstverleiher bestehen. Daneben kommen erlaubnisrechtliche Konsequenzen in Betracht.

e) Weitere Regelungen

Das neue Recht enthält weitere Änderungen, unter anderem ein  Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher und zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten im Einsatzbetrieb oder -unternehmen, zum Beispiel nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Anuschka Kilany – Handwerkskammer für München und Oberbayern

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die überdurchschnittlich gute Auftragslage im Handwerk existiert auch im ostbrandenburgischen Musikinstrumentenbauerhandwerk. Michael Schulz, Geschäftsführer der Sauer-Orgelbau-Traditionsfirma mit Sitz in Müllrose äußerte „nahezu verwundert“: „Ich kann mich vor Arbeit kaum retten. Wir arbeiten schon für 2018 vor. Zu den nächsten Feiertagen ‚Ostern‘ fallen hauptsächlich Reparaturen an.“

Tatsächlich in dasselbe Horn blies Trompeten-Baumeister Christian Dobberstein aus Frankfurt (Oder). „In 2016 gab es einen Wandel.“ Er bekommt seine Aufträge vor allem von großen Orchestern, lebt von Instrumentenrestaurierungen und orientiert sich stark auf die gewachsene und stabile Auslandsnachfrage. Derzeit herrscht sozusagen Wohlklang. Misstöne produziert das Thema Berufsnachwuchs. Problem bleibe die Lehrlingssuche, die natürlich, so Dobberstein, jeder Betrieb für sich lösen müsse. „Wir sind zu Dritt in der Firma: Vater, Sohn und die Chefin. Es ist schwer, Lehrlinge zu finden. Wenn man jedoch einen hat, dann ist er nach der Ausbildung wieder weg.“ Die Attraktivität der Region, die Bezahlung, die Karriereperspektiven – wenn der Mix zwischen privatem Glück und privater Zufriedenheit mit beruflicher Erfüllung nicht stimme, so Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der ostbrandenburgischen Handwerkskammer, dann verliert auch das heimische Handwerk.

Christian Dobberstein: „Jeder Arbeiter, der seinen Beruf ernsthaft betreibt, wird freiwillig den Meister machen.“ Er muss sich aber nicht unbedingt selbstständig machen (wollen). Wie der angestellte Tischlermeister Torsten Kessel von Modellbau Stein aus Frankfurt an der Oder. Er stellt fest, wie sehr sich die Arbeitswelt und seine Aufgaben geändert haben. „Nichts bleibt wie es ist. Ich bin Modellbauer, habe aber damit nicht mehr viel zu tun. Der Markt ist aufgebraucht. Derzeit setze ich Stadtmobiliar, Parkanlagen und Gartenschauen um. Ich mache derzeit in Stahlbau und Tischlerei. Ich bin seit 14 Jahren dabei (in der Firma). Bis zur Wende habe ich fast ausschließlich im Modellbau gearbeitet.“

Und genauso haben sich Ausbildungsberufe geändert, sind Berufe verschwunden, neue kamen hinzu, viele wurden zusammengelegt. Mit der Digitalisierung im Handwerk ändern sich Berufsbilder. Allerdings kaum bei den Blechblasinstrumentenbauern und Orgelbauern. Hier wirkt der Charme des Tradierten.

Die meisten Ausbildungsberufe werden moderner, technischer, anspruchsvoller. „Handwerker können auch das – jungen Leuten aufzeigen, dass es eine gute Alternative zum Studium oder zum Beamten gibt“, meint Tischlermeister Kessel, Arbeitnehmer und Vorstandsmitglied der Handwerkskammer.

Der Minister sagte auch zu, zu Problemen der 53 „verschwundenen „Meister in vielen Gewerken Unterstützung zu geben, um eventuell die 2004 getroffenen Entscheidungen des Bundes zurückzudrehen.[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“66720,66721,66722,66723,66728,66729,66731,66732″ title=“Besuch Wirtschaftsminister Gerber in der Handwerkskammer“][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_column_text]Meistergründungsprämie[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Stellenausschreibung

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) -Region Ostbrandenburg ist eine moderne, zukunfts-und dienstleistungsorientierte Interessenvertretung für ca. 12.000 Handwerksunternehmen in Ostbrandenburg. Neben den hoheitlichen Aufgaben und einem vielfältigem Beratungsangebot bietet die Handwerkskammer ein umfangreiches Angebot an Aus-und Weiterbildungsmöglichkeiten. Zur Verstärkung unseres Bildungszentrums suchen wir eine/n :

Ausbilder/in für Elektrotechnik

zunächst befristet vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2019 in Vollzeit aus. Arbeitsort sind die Bildungsstätten der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) -Region Ostbrandenburg in Frankfurt (Oder) und Hennickendorf.

Qualifikationsanforderungen:

Inhaltliche Aufgabenstellung:

Die Vergütung erfolgt nach TV-L. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 31.03.2017 an das Personalbüro der Handwerkskammer Frankfurt (Oder)-Region Ostbrandenburg, Bahnhofstraße 112, 15230 Frankfurt (Oder).

Die zu besetzende Stelle ist für Frauen und Männer in gleicher Weise geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt.

Elisabeth Hofmann
Personalreferentin[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Hofmann“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]1. Ausrichter

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Teilnahme am „Daumen hoch für das Handwerk“- Gewinnspiel. Ausrichter des Gewinnspiels ist Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder).

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Teilnahme über Gewinnspiel-Bots oder Gewinnspiel-Services oder ähnliche Dienste ist nicht gestattet.

2.2. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert die Angabe der E-Mail-Adresse, Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Postleitzahl sowie im Fall des Gewinns zur Zusendung der Gewinne die Angabe einer inländischen Postanschrift. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen.

3. Teilnahmezeitraum/Ablauf des Gewinnspiels

3.1. Ab dem 20.03.2017 werden in Werbebeilagen Daumen eingebunden/ gedruckt.

3.2. Die Anzahl dieser Daumen muss zur Teilnahme vom 20.03.2017 bis zum 31.03.2017 per eMail mitgeteilt werden. Auf der Webseite www.hwk-ff.de wird die gültige eMail-Adresse dargestellt.

4. Teilnahmeausschluss

Der Ausrichter behält sich das Recht vor, im Einzelfall solche Teilnehmer von der Auslosung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das System manipulieren bzw. entsprechendes versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen oder Rechtsvorschriften verstoßen.

5. Ermittlung der Gewinner

Die Gewinner werden am 31.03.2017 per Los ermittelt und innerhalb von 14 Tagen unter der angegebenen E-Mail-Adresse elektronisch benachrichtigt.

6. Gewinne

6.1
2 Freikarten für die Show THE ONE Grand Show im Friedrichstadtpalast in Berlin.

Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung oder Tausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
Sollte der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Gewinnmitteilung die Annahme des Gewinns bestätigen, so verfällt der Gewinn.

6.2.
Der Gewinner willigt in die Veröffentlichung von der Übergabe an den Gewinner erstellten Fotos in der lokalen Presse Oder/und auf den Webseiten sowie den Facebookseiten der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ein.
7. Modifikation und Beendigung des Gewinnspiels

Der Ausrichter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen zu beenden bzw. abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Bei einem Abbruch bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Ausrichter.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Koeppen“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Normalerweise beginnt für den 26-jährigen Kfz-Technikermeister Leon Pethke aus Walsleben bei Neuruppin der Tag am frühen Morgen in der Autowerkstatt des heimischen Familienunternehmens „Autodienst Jürgen Pethke“. Fahrzeuge in Gang zu setzen, ist sein Metier.

Seit er es jedoch in den Endausscheid zur „Mister Handwerk“-Wahl schaffte, hat er noch andere Aufgaben, die ziemlich ungewohnt, aber auch aufregend für den jungen Handwerker sind, zum Beispiel Fragen der Presse zu beantworten.

„Wie kam es zu seiner Teilnahme am Wettbewerb?“

Eigentlich habe er es seiner Schwester zu verdanken, dass er es bis in den Endausscheid schaffte und nicht nur den Monat September des aktuellen Kalenders „Gemany`s Power People“ schmückt, sondern beim Endausscheid am 8. März auf der Internationalen Handwerksmesse in München glücklicher Sieger wurde, so der junge Mann.

„Es ist unglaublich! Super! Ich fasse es nicht. Jeder hier hätte es verdient“, so seine spontane Reaktion, als er erfuhr, dass er gewonnen hat. Er überzeugte die Jury auch mit seiner Ausstrahlung und Freundlichkeit. Leon Pethke macht nun ein Jahr lang Werbung für seinen Handwerksberuf: „Ich finde es gut, dass Germany’s Power People den Fokus auf das Handwerk richtet. Ich kann nur jedem jungen Handwerker raten, sich einmal für diesen Wettbewerb zu bewerben“.

Leon Pethke ist bereits der zweite bundesweite Mister Handwerk aus Brandenburg. Fleischermeister Matthias Weiland aus Doberlug-Kirchhain gewann den Titel 2013.

Aus dem Kammerbezirk Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg hatte es die Strausberger Fotografin Christine Bongert in den Kalender 2017 geschafft, jedoch nicht auf den Laufsteg in München.

Der 9. Wettbewerb startet im Frühsommer mit dem nächsten Bewerbungsverfahren. Den genauen Termin erfahren Sie im Deutschen Handwerksblatt. Gesucht werden, getreu dem Motto „Handwerk hat Power. Und sieht gut aus.“ Handwerkerinnen und Handwerker, die ihren Beruf mit Leidenschaft ausüben und das vor der Kamera zeigen wollen.

Weitere Informationen finden Sie >HIER<.[/vc_column_text][vcfastgallery_mosaic fgm_height=“150″ fg_gallery_name=“Impressionen der Wahl Ms. & Mr. Handwerk“ images=“66360,66361,66362,66363,66364,66365,66366,66367,66368,66359″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_single_image image=“66370″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Hier sind Sie richtig!

Mit der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg können Sie nun zwei Freikarten für die Show THE ONE Grand Show im Friedrichstadtpalast gewinnen.

Beantworten Sie bitte unsere Frage: Wie viele Handwerker-Daumen haben Sie in Ihrer Werbebeilage gefunden?

Senden Sie einfach eine Mail mit der Zahl, der Ausgabe die Sie gelesen haben und Ihren Kontaktdaten bis zum 26.03.2017 an:

wirtschaftsmacht@hwk-ff.de

Die Gewinner werden bis zum 31.03.2017 von uns benachrichtigt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gewinnspielteilnahme ab 18 Jahren.
Mitarbeiter des Verlages und der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“koeppen“][vc_single_image image=“66352″ img_size=“large“][vc_btn title=“Teilnahmebedingungen“ color=“info“ link=“url:http%3A%2F%2Fwww.hwk-ff.de%2F%3Fp%3D66384||target:%20_blank“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Frankfut (Oder) – Region Ostbrandenburg sucht einen:

Dolmetscher / sprachkundigen Begleiter (m/w)

Bei Interesse und Fragen melden Sie sich bitte bis zum 17.03.2017.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“mosig“][/vc_column][/vc_row]