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Betrachten Sie den Beitragsbescheid der BG Bau unter dem Aspekt Unfallvermeidung – Umlage aus Arbeitsunfällen.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg lädt interessierte Handwerker zu der Veranstaltung „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz helfen gegen Beitragserhöhung bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ein. Wie lassen sich die Kosten der Umlage in Zukunft vermeiden?

Am 21. Februar findet die Informationsveranstaltung von 16 bis 18 Uhr im Konferenzraum 2 des Bildungszentrums der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg in der Spiekerstraße 11 in 15230 Frankfurt (Oder) statt. Gemeinsam mit Herrn Dipl. Ing. Andreas Steineke von der BG Bau Bezirksprävention Nord und einem Betriebsarzt informieren wir Sie unter anderem über folgende Themen:

Interessierte melden sich bitte bis zum 14. Februar an. Fax: 0335 5619 – 123.[/vc_column_text][vc_btn title=“Hier geht’s zur Einladung!“ link=“url:http%3A%2F%2Fwww.hwk-ff.de%2Fblog%2Feinladung-zur-informationsveranstaltung-arbeitssicherheit-und-gesund-heitsschutz-helfen-gegen-beitragserhoehung-bei-der-berufsgenossenschaft-der-bauwirtschaft-bg-bau%2F||“][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_single_image image=“54594″][/vc_column][/vc_row]

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Seit 1. Januar 2017 gibt es Neuregelungen für Laden- und Registrierkassen.

Seit 1. Januar 2017 gelten erweiterte Regeln für offene wie auch elektronische Ladenkassen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sind alle Geschäftsvorfälle einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufzuzeichnen. Am 31. Dezember 2016 endete die Übergangsfrist zur Nachrüstung elektronischer Kassen. Ab sofort dürfen nur noch Kassen eingesetzt werden, mit denen Einzelumsätze aufgezeichnet werden können und mit denen man diese mindestens für zehn Jahre unveränderbar speichern kann. Obwohl niemand gezwungen ist, seine derzeit noch vorhandene „Schubladenkasse“ abzuschaffen und durch eine elektronische Registrierkasse auszutauschen, müssen Gewerbetreibende, die ihre Leistungen üblicherweise gegen Bargeld erbringen, dennoch ab Neujahr 2017 einige wichtige Neuregelungen beachten.

Damit sollen zukünftig die bestehenden Möglichkeiten manipulativer Eingriffe bei der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen in elektronischen Registrierkassen sowie elektronische und computergestützte Kassensysteme verhindert und damit die Unveränderbarkeit dieser Daten sichergestellt werden.

 

Ausführlich lesen Sie bitte hier auf der Kammer-Website.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_single_image image=“54595″][/vc_column][vc_column][/vc_column][/vc_row]