Kosmetikstudios: Beschlüsse im Eilverfahren des OVG Berlin-Brandenburg | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Kosmetikstudios: Beschlüsse im Eilverfahren des OVG Berlin-Brandenburg

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Eilanträge eines Nagel-, eines Kosmetik- sowie eines Massage-Studios, die sich gegen das coronabedingte Verbot des Erbringens körpernaher Dienstleistungen wendeten, wurden am 6. November 2020 durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Die Pressemitteilung des Gerichtes dazu informiert, dass die Beschlüsse unanfechtbar sind. Beschl. v. 05.11.2020 – OVG 11 S 99/20 (Massagestudio) Beschl. v. 06.11.2020 – …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Eilanträge eines Nagel-, eines Kosmetik- sowie eines Massage-Studios, die sich gegen das coronabedingte Verbot des Erbringens körpernaher Dienstleistungen wendeten, wurden am 6. November 2020 durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.

Die Pressemitteilung des Gerichtes dazu informiert, dass die Beschlüsse unanfechtbar sind.
Beschl. v. 05.11.2020 – OVG 11 S 99/20 (Massagestudio)
Beschl. v. 06.11.2020 – OVG 11 S 98/20 (Kosmetikstudio) und OVG 11 S 100/20 (Nagelstudio)

Enthalten sind auch Begründungen, dass kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu anderen Wirtschaftsbereichen vorliege, wie z. B. zu Dienstleistungen im Friseurgewerbe.

Hier der Pressetext zu den Beschlüssen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]