Förderung für gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Förderung bestehender Betriebe] Förderung für gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen

Das Bundesumweltministerium fördert mit Investitionszuschüssen Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Die Anlagen verbrauchen durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme erheblich weniger elektrische Energie und verursachen dadurch deutlich geringere Treibhausgasemissionen. In vielen Fällen werden auch Kältemittel mit geringer Treibhauswirkung oder halogenfreie Kältemittel eingesetzt, wodurch auch die direkten Treibhausgasemissionen sinken.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Die Kälte-Klima-Richtlinie

Ab 1. Januar 2017 gilt eine neue Förderrichtlinie:
Das Bundesumweltministerium fördert mit Investitionszuschüssen Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Die Anlagen verbrauchen durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme erheblich weniger elektrische Energie und verursachen dadurch deutlich geringere Treibhausgasemissionen. In vielen Fällen werden auch Kältemittel mit geringer Treibhauswirkung oder halogenfreie Kältemittel eingesetzt, wodurch auch die direkten Treibhausgasemissionen sinken.

Neben Unternehmen können gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen Anträge stellen.

  • Die Fördergegenstände und Fördergrenzen wurden erweitert. Mehr Vorhaben als bisher sind potenziell förderfähig.
  • Die Förderung ist leichter zu kalkulieren. Sie erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen.
  • Die Höhe der Förderung hängt dabei von der Art der Maßnahme (Neuerrichtung, Voll- oder Teilsanierung), der Art der Anlage sowie von deren Kälteleistung ab.

Was wird gefördert?

  • Kleine Kompressions-Kälteanlagen mit zwei bis fünf Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme (keine steckerfertigen Geräte)
  • Kompressions-Klimaanlagen einschließlich Mono-Split-Klimaanlagen und Heiz-/Kühlsysteme mit 5 bis 300 Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme
  • Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 300 Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme
  • Anlagen mit Ammoniak als Kältemittel mit 5 bis 200 Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme
  • Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 Kilowatt Kälteleistung

Förderfähig sind die Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen sowie die Voll- oder Teilsanierung von Bestandsanlagen.

Weitere Hinweise zur Antragstellung beim BAFA sowie Fördervoraussetzungen finden Sie in Merkblatt (pdf-Datei  siehe Download) oder im Internet .

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Merkblatt[/vc_message][/vc_column][/vc_row]