Bezugsdauer Kurzarbeitergeld | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Bezugsdauer Kurzarbeitergeld

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die gesetzliche Grundlage bildet der § 104 SGB III. Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für 12 Monate bezogen werden. Unterbrechungen der Kurzarbeit von mindestens 1 Monat können die Bezugsfrist verlängern. Hat Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 Kurzarbeit eingeführt und bei der Arbeitsagentur angezeigt, kann Kurzarbeitergeld bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31. …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die gesetzliche Grundlage bildet der § 104 SGB III.

Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für 12 Monate bezogen werden. Unterbrechungen der Kurzarbeit von mindestens 1 Monat können die Bezugsfrist verlängern.

Hat Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 Kurzarbeit eingeführt und bei der Arbeitsagentur angezeigt, kann Kurzarbeitergeld bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2020, bezogen werden. Grundlage dieser Regelung ist die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld.

Ab 1. Januar 2021 gilt:

Hat Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt und bei der Arbeitsagentur angezeigt, kann ab 1. Januar 2021 Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate, höchstens bis zum 31. Dezember 2021, bezogen werden. Grundlage dieser Regelung ist die zweite Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld.

Bei Unterbrechungen der Kurzarbeit von 3 Monaten oder länger muss Kurzarbeit wieder neu angezeigt werden. Das Kurzarbeitergeld kann in diesem Fall erst ab dem Monat wieder gewährt werden, in dem die neue Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Eine (Verlängerungs-) Anzeige ist erforderlich, wenn die 21-monatige Bezugsdauer in der Zeit bis Dezember 2020 abgelaufen ist und die Kurzarbeit danach fortgesetzt werden muss. Dies gilt auch, sofern der bewilligte Bezugszeitraum verlängert werden muss.

Weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld#1478910157024[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Erste Verordnung Bezugsdauer[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Zweite Verordnung Bezugsdauer[/vc_message][/vc_column][/vc_row]