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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Online-Seminar der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.

Viele Handwerksbetriebe sind aktuell weiter von drastisch steigenden Preisen und Lieferengpässen bei verschiedenen Bau- und Rohstoffen betroffen. Sind Preiserhöhungen auch kein neues Thema für das Handwerk, so ist doch die derzeitige Lage im Hinblick auf Umfang und Geschwindigkeit der Preissteigerungen beispiellos. Viele Unternehmen reagieren und versuchen bereits in den Verträgen mit ihren Kunden sogenannte „Preisgleitklauseln“ vorzusehen, welche die nachträgliche Preisanpassung bei geänderten Materialpreisen ermöglichen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“139344″ img_size=“large“][vc_column_text]In einem Online-Seminar der Auftragsberatungsstelle Brandenburg am 24.11.2022, 10.00 – 12.30 Uhr, werden die Anwendung von Preisgleitklauseln und deren Auswirkungen dargestellt. Das Seminar richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Vergabestellen. Im Rahmen des Seminars, bei dem für Mitgliedsbetriebe der brandenburgischen Handwerkskammern ein reduziertes Teilnahmeentgelt in Höhe von 39,00 Euro (netto) gilt, ist die Diskussion und der Austausch zum Thema ausdrücklich erwünscht.

Anmeldung unter: https://www.abst-brandenburg.de/veranstaltungen/online-seminar-die-loesung-aller-probleme-lieferengpaesse-und-preisgleitung/[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am 8. Oktober 2022 wurden 69 Gesellinnen und Gesellen in den Meisterstand erhoben. Handwerkskammerpräsident Wolf-Harald Krüger überreichte 14 Frauen und 55 Männern ihren Meisterbrief-Schmuckurkunde. Sie verstärken künftig die Gewerke Elektrotechniker, Friseure, Holz- und Bautenschützer, Installateure und Heizungsbauer, Kraftfahrzeugtechniker, Maler und Lackierer, Metallbauer, Tischler, Zimmerer.[/vc_column_text][vc_raw_html]JTNDaWZyYW1lJTIwd2lkdGglM0QlMjI1NjAlMjIlMjBoZWlnaHQlM0QlMjIzMTUlMjIlMjBzcmMlM0QlMjJodHRwcyUzQSUyRiUyRnd3dy55b3V0dWJlLmNvbSUyRmVtYmVkJTJGU2p3UzVJNzloWEUlMjIlMjB0aXRsZSUzRCUyMllvdVR1YmUlMjB2aWRlbyUyMHBsYXllciUyMiUyMGZyYW1lYm9yZGVyJTNEJTIyMCUyMiUyMGFsbG93JTNEJTIyYWNjZWxlcm9tZXRlciUzQiUyMGF1dG9wbGF5JTNCJTIwY2xpcGJvYXJkLXdyaXRlJTNCJTIwZW5jcnlwdGVkLW1lZGlhJTNCJTIwZ3lyb3Njb3BlJTNCJTIwcGljdHVyZS1pbi1waWN0dXJlJTIyJTIwYWxsb3dmdWxsc2NyZWVuJTNFJTNDJTJGaWZyYW1lJTNF[/vc_raw_html][vc_column_text]Auch der Jahrgang 2022 zeigte, dass man im Handwerk nie zu jung oder zu alt für die Karriereleiter ist. Der jüngste Meisterabsolvent dieses Jahrganges ist gerade einmal 20 Jahre, der älteste Jungmeister 58.

Die beste, gewerkeübergreifende, Meisterin 2022 kommt aus Panketal (Landkreis Barnim): Friseurmeisterin Jenny Michalski. Der beste Jungmeister kommt aus Märkisch-Oderland: Der 34-jährige Installateur- und Heizungsbauermeister Marcel Knels ist Inhaber der K&L Haustechnik in Haselberg bei Wriezen.

„Noch immer ist der Weg zum Meisterabschluss, anders als das kostenfreie Hochschulstudium, mit finanziellen Belastungen für Meisterschüler verbunden. Diese müssen die Kosten für die Meisterschule selbst tragen. Seit Jahren fordern wir eine Gleichstellung von Studium und Meisterausbildung. Das Handwerk erwartet Gleichbehandlung, die identische Kostenfreiheit“, wandte sich Wolf-Harald Krüger, Präsident der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, an die anwesenden Mitglieder des Bundes- und Landtages.[/vc_column_text][vc_media_grid grid_id=“vc_gid:1666614965677-b8b1c5ca-50fe-0″ include=“137380,137381,137382,137383,137384,137385,137386,137387,137388,137389,137390,137391,137392,137393,137394,137395,137396,137397,137398,137399,137400,137401,137402,137403,137404,137405,137406,137407,137408,137409,137410,137411,137412,137413,137414,137415,137416,137417,137418,137419,137420,137421,137422,137423,137424,137425,137426,137427,137428,137429,137430,137431,137432,137433,137434,137435,137436,137437,137438,137439,137440,137441,137442,137443,137444,137445,137446,137447,137448,137449,137450,137451,137452,137453,137454,137455,137379,137378″][vc_column_text]Fotos: Winfried Mausolf[/vc_column_text][vc_media_grid grid_id=“vc_gid:1666614982504-87f0a44f-d048-3″ include=“138773,138774,138775,138776,138777,138778,138779,138780,138781,138782,138784,138785,138786,138788,138789,138790,138791,138792,138793,138794,138795,138796,138797,138798,138799,138801,138802,138803,138804,138805,138806,138807,138808,138809,138810,138811,138812,138813,138814,138815,138816,138817,138819,138820,138821,138822,138823,138825,138826″][vc_column_text]Fotos: Leif Kuhnert[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]200 Milliarden Euro gegen die Energiekrise

In Anlehnung an die Staatshilfen in der Coronakrise stellte Bundeskanzler Scholz gestern einen 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm, unter anderem auch für die Wirtschaft, vor. Danach kündigte die Bundesregierung am 29.9.2022 an, dass eine Expertenkommission bis Mitte Oktober konkrete Maßnahmen und Umsetzungen vorschlagen wird. In einer akuten Krise müsse man akut handeln, sagte der Bundeskanzler. Die Energiepreise seien zu hoch und müssten runter. Energie müsse überall und für alle bezahlbar sein. Die Bundesregierung will mit dem Paket die hohen Kosten für Energie in Deutschland deutlich senken.  Mit dem Abwehrschirm sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert werden. Neben der Strompreisbremse will die Bundesregierung auch eine Gaspreisbremse einführen.

Daneben soll die Umsatzsteuer  auf  Gas voraussichtlich bis zum Frühjahr 2024  auf 7 Prozent reduziert werden. Gleiches wird auch für Fernwärme gelten, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Die angeschlagenen Gasimporteure sollen auf Staatskosten stabilisiert werden. Für die besonders betroffenen Unternehmen Sefe, Uniper und VNG sollen „maßgeschneiderte Lösungen“ entwickelt werden.

Allerdings müssen auch Anreize zum Gassparen entwickelt werden. Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm, die die Kommission leitet, sagte der „FAZ“: „Anreize, Gas zu sparen, müssen oberste Priorität haben. Wenn eine Gasmangellage eintritt, dann haben alle verloren, ob mit oder ohne Gaspreisbremse.“

„Das Paket setzt  nach vielen Wochen massiver Unsicherheiten zunächst ein Zeichen der Hoffnung und greift die Forderungen des Handwerks auf“, sagt Hwk-Hauptgeschäftsführer Frank Ecker. „Neben der großen Erleichterung müssen jetzt aber auch schnelle Schritte zur Umsetzung folgen!“

Vom Zentralverband des Deutschen Handwerks kommt folgende Einschätzung: Politischer Einsatz mit großer Kraftanstrengung lohnt sich!

„Die Bundesregierung hat heute weitreichende Maßnahmen vorgestellt, um Wirtschaft und Verbraucher bei den Energiekosten zu entlasten. Damit reagiert die Politik auf eine sich zuspitzende Krisenlage, die für viele Betriebe und Beschäftigte im Handwerk mittlerweile eine existenzielle Bedrohung ist. Bereits Ende August hatte der ZDH der Bundesregierung einen konkreten Handlungsvorschlag unterbreitet, um Gas- und Strompreise effektiv zu dämpfen. Wir begrüßen es, dass die Regierung diesen Vorstoß aufgegriffen hat. Das heute vorgestellte Eckpunktepapier enthält unsere zentralen Forderungen: Neben einer Strompreisbremse soll es auch eine Gaspreisbremse sowie Härtefallhilfen geben. Auch das Belastungsmoratorium entspricht unserer Forderung, die wir seit geraumer Zeit mit Nachdruck erheben. Jetzt kommt es darauf an, diese Beschlüsse schnell mit Leben zu erfüllen. Die notwendigen preisdämpfenden Effekte müssen schnellstmöglich bei unseren Betrieben und Beschäftigten ankommen. Dazu stehen wir im ständigen und engen Austausch mit der Bundesregierung und der Gaskommission.“[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Anlage Wirtschaftlicher Abwehrschirm[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Neben den Lieferkettenstörungen und den nach wie vor hohen Material- und Rohstoffkosten belastet die derzeitige Energiepreisentwicklung nahezu alle Handwerksunternehmen in Ostbrandenburg. Besonders stark davon betroffen sind die energieintensiven Handwerke, wie z. B. Bäcker, Fleischer, Textilreiniger, Brauereien und Kfz-Werkstätten.

Das Handwerk benötigt kurzfristige Steuer- und Abgabenentlastungen bei den Energiepreisen sowie Hilfsprogramme. Ansonsten wird es viele Betriebe womöglich bald nicht mehr geben. Die Entlastungsprogramme dürfen sich nicht wie bisher nur auf Verbraucher und Industriebetriebe konzentrieren. Das Handwerk ist dringend auf bezahlbare Energie, z. B. durch Einführung einer Preisbremse und wirkungsvolle finanzielle Förderinstrumente, angewiesen. Es ist höchste Zeit, unverzüglich zu handeln und den Unternehmen eine Perspektive für die kommenden Monate aufzuzeigen. Das gleiche gilt für die Frage der Versorgungssicherheit mit Energie. Gerade das Handwerk und der Mittelstand sind die tragenden Säulen der Wirtschaft und bei der Verteilung von Energie gleichrangig zu berücksichtigen. Nur so kann auch die dringend notwendige Energiewende mit dem Handwerk gelingen.

Das gesamte Handwerk in Ostbrandenburg leidet unter der derzeitigen Energiepreisentwicklung. Viele Handwerkerinnen und Handwerker haben inzwischen Existenzängste.
Es müssen jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, um die Energieerzeugung in Deutschland maximal auszulasten. Dabei sind neben den erneuerbaren Energien auch die Stromerzeugung aus Kohle- und Atomenergie mit einzubeziehen. Damit kann auch die Verstromung der knappen und teuren Gasressourcen eingedämmt werden. Spekulanten und Profiteure der aktuellen Energiepreisentwicklung müssen durch Steuern oder Abgaben stärker solidarisch herangezogen werden. Zur Wahrung des gesellschaftlichen Friedens muss die Spekulation mit Energie unterbunden werden, denn bezahlbare Energie gehört zur Daseinsfürsorge. Dazu muss schnellstmöglich der Strom – und Gasmarkt reguliert werden. Die Energiepreise müssen wieder die Gestehungskosten widerspiegeln. Spekulation ist durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, statt im Nachhinein die großen Gewinne der Energiekonzerne zusätzlich zu besteuern. Trotz Inflation muss die Kaufkraft der Bevölkerung erhalten bleiben, sonst bricht der Binnenmarkt zusammen.

 

Am Nachmittag des 16. September 2022 veröffentlichte die Staatskanzlei des Landes Brandenburg folgende Pressemitteilung zum PCK und der Treuhandverwaltung der Gesellschafteranteile von ROSNEFT:

Pressemitteilung

 

„Die Schwedter Raffinerie wird weiterleben“ – Woidke begrüßt Weichenstellung des Bundes für PCK

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke hat die Entscheidungen der Bundesregierung zur Sicherung der PCK Schwedt in der Uckermark „mit großer Freude“ begrüßt. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck heute in Berlin sagte er: „Die Treuhänderschaft durch die Bundesregierung stellt die entscheidende Weiche. Das gibt uns die notwendigen Handlungsspielräume – und diese werden wir nutzen.“

 

Woidke weiter: „PCK ist Herz und Rückgrat der Uckermark. Mein Dank gilt all jenen, die dort und weit darüber hinaus für dieses systemrelevante, für die Versorgungssicherheit und Mobilität in Ostdeutschland unerlässliche Unternehmen gekämpft haben. Der Einsatz hat sich gelohnt und es zeigt sich: Wir lassen die Menschen nicht im Stich. Zusammen verhindern wir, dass es zu einem Strukturbruch kommt. Mit den Entscheidungen vom heutigen Tag zeigen wir aber auch, dass unser Staat handlungsfähig ist – auch und gerade in Krisenzeiten. Wir haben abgewogen, gerungen, auch gestritten – aber heute zählt das Ergebnis.“

 

Aus Woidkes Sicht stellen die heutigen Entscheidungen sowohl eine Absicherung der Beschäftigten des PCK beziehungsweise vollständige Weiterbezahlung in Höhe der bisherigen Nettolöhne sicher als auch eine mittel- und langfristige Transformation des Standorts in das nach-fossile Zeitalter. Woidke bedankte sich bei Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Robert Habeck „für den gemeinsamen Einsatz für die Zukunft der PCK und der Stadt Schwedt“.

 

Der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister Michael Stübgen, betonte: „Russland führt einen Energiekrieg, vor dem wir unsere Bürger und Wirtschaft schützen müssen. Die Beschäftigungsgarantie bringt den Menschen etwas Planungssicherheit. Allerdings bleibt die entscheidende Aufgabe, Schwedt künftig ausreichend mit Rohöl zu versorgen. Verbindliche Lösungen müssen jetzt schnell geschaffen werden, damit Ostdeutschland weiter in ausreichendem Maße Diesel, Benzin und Kerosin zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung ist mit ihren Versprechen Brandenburg entscheidend entgegengekommen, sie wird an der Einhaltung der Zusagen gemessen werden.“

 

Die stellvertretende Ministerpräsidentin, Sozialministerin Ursula Nonnemacher, sagte: „Das ist eine sehr gute Nachricht. In einer für alle schwierigen Zeit wurde eine gute Lösung für die Menschen und die ganze Region erzielt. Sie trägt sowohl der Versorgungssicherheit als auch dem notwendigen Strukturwandel und der dringend gebotenen Arbeitsplatzsicherung Rechnung. Gemeinsam werden wir den zahlreichen Krisen trotzen und nachhaltige Perspektiven schaffen, die unser Land weiter voranbringen.“

 

Finanzministerin Katrin Lange. „Jeder, der die öffentliche Debatte um die Zukunft der PCK-Raffinerie in Schwedt verfolgt hat, kann sich vorstellen, dass es harte Verhandlungen mit dem Bund waren. Mein Ziel war es, die Raffinerie zu erhalten. Ein Stopp der Produktion der PCK-Raffinerie hätte fatale Folgen insbesondere für die Wirtschaft am Standort Schwedt, aber auch darüber hinaus. Insofern begrüße ich das mit dem Bund erreichte Ergebnis. Der zentrale Punkt ist, dass die Bundesregierung zugesagt hat, dass es weiter ihr Ziel ist, eine vollständige Versorgung der PCK- Raffinerie mit Rohöl zu erreichen. Ferner ist für die Beschäftigten der PCK-Raffinerie wichtig, dass der bestehende Tarifvertrag fortbesteht.“

 

Wirtschafts- und Energieminister Jörg Steinbach: „Die Ertüchtigung der Pipeline ist der wichtigste Schritt, um so schnell wie möglich eine Auslastung der PCK Raffinerie zu erreichen, die sich dem Niveau des Betriebes vor Kriegsbeginn nähert. Schwedt und die Region brauchen eine wirtschaftlich betriebene Raffinerie mit ihren Arbeitsplätzen, sowie auch die Versorgung mit Kraftstoffen aufrechterhalten bleiben muss. Darüber hinaus ist es wichtig, schnelle Schritte in Richtung Transformation zu gehen. Für die Zukunft der Raffinerie PCK sehe ich einen integrierten Chemie-Standort mit Fokus auf zukunftsfähigen Power-to-Liquids und Wasserstoffanwendungen in Kombination mit erneuerbaren Energien.“

 

In der heutigen gemeinsamen Erklärung ist vereinbart:
Der Bund wird alles unternehmen, um weiterhin eine vollständige Versorgung der PCK mit Öl aus anderen als russischen Quellen sicherzustellen. Dafür investiert der Bund 400 Millionen. Euro für die Ertüchtigung der Pipeline, die die PCK von Rostock aus mit Öl versorgt (Komplettfinanzierung). Alleine diese Investition soll für eine Auslastung der PCK von 75 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} sorgen. Weitere Bezugsquellen wird der Bund prüfen, etwa die Verarbeitung von kasachischem Öl. Für eine mögliche Versorgung aus Polen wurde mit der Treuhand-Lösung ein entscheidendes Hindernis aus dem Weg geräumt.

 

Wenn Mitarbeitende in Kurzarbeit gehen müssen, erhalten sie weiterhin ihr vollständiges Netto-Gehalt. Dies wird der Bund in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern regeln.

 

Für die Sicherung und Transformation der ostdeutschen Raffineriestandorte werden Bund und Länder insgesamt etwa 1,3 Milliarden Euro investieren. Darin enthalten sind 750 Millionen Euro Mittel vom Bund und den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt für ein Sofortprogramm über 15 Jahre. Brandenburg wird sich an diesen Kosten beteiligen.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 – 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 – 1416
Mail: presseamt@stk.brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.de

[/vc_column_text][vc_message]

Statement

PCK-Existenz nicht gefährden   

Die angespannte Situation um das PCK in Schwedt beobachten wir mit großer Sorge. Das PCK ist ein Stabilitätsfaktor für die ganze Region und damit auch für das Handwerk von existenzieller Bedeutung. Viele Handwerksbetriebe sind als Auftragnehmer wirtschaftlich unmittelbar von der Raffinerie abhängig. Aber auch viele andere Handwerksunternehmen in der Uckermark würden einen drohenden Kaufkraftverlust massiv zu spüren bekommen. Die vorzeitige Kappung der Erdölversorgungsleitung, die über das von der EU beschlossene Embargo für russisches Öl hinausgeht, wird daher von vielen Betroffenen abgelehnt. Bevor dieser Schritt gegangen wird, müssen Alternativen bereitstehen, um den Weiterbetrieb des PCK mit der gewohnten Auslastung und die Versorgung der Region mit Treibstoffen sicherzustellen. Der Bund ist in der Pflicht, den Fortbestand des Werkes und den Erhalt der Arbeitsplätze zu garantieren.[/vc_message][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Sonderinformation des Präsidenten[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]PM heute nach den Energiegipfeln

PM Ostdeutsche Präsidententreffen mit dem Ostbeauftragten

Resolution

 

ZDH zum Thema Energiekosten[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Diese soll sich ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kfz konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Die Anschaffung von gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen wird nur noch bis 31. August 2023 gefördert.

Der sogenannte Umweltbonus wird ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert. So soll der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst werden.

Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem nur noch Privatpersonen begrenzt, auch Handwerksbetriebe gehen ab diesem Zeitpunkt leer aus und erhalten keinen Zuschuss mehr. Daher sollten Handwerkerinnen und Handwerker geplante Vorhaben prüfen und wenn möglich vorziehen, wenn sie, wenngleich auch nur noch den abgesenkten Bonus erhalten wollen. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.[/vc_column_text][vc_single_image image=“131875″ img_size=“large“][vc_column_text]Die Eckpunkte im Detail:

Förderung ab dem 1.1.2023

Förderung ab dem 1.9.2023

Förderung ab dem 1.1.2024

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Zum 1. August 2022 soll das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts (sog. EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie) in Kraft treten. Mit dem Umsetzungsgesetz sind zahlreiche Gesetzesänderungen verbunden, die sich vor allem auf das Nachweisgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Berufsbildungsgesetz auswirken. Hinzu treten daneben auch neue Begründungspflichten des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer einen Wunsch nach der Veränderung seiner Arbeitsform anzeigt.

Der ZDH hat Handlungshilfen erarbeitet, die die Betriebe bei der Umsetzung der anstehenden Neuregelungen unterstützen sollen.

Obwohl die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, die im Rahmen des Nachweisgesetzes zur Verfügung zu stellenden Informationen in elektronischer Form bereitzustellen, hat der nationale Gesetzgeber in den Änderungen des Nachweisgesetzes davon bedauerlicherweise keinen Gebrauch gemacht. Wie bisher ist dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen zu übergeben. Die elektronische Form bleibt weiter ausgeschlossen. Die damit für die Handwerksbetriebe verbundenen bürokratischen Lasten sind erheblich. Der ZDH wird sich daher auch in Zukunft für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses einsetzen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“131853″ img_size=“large“][vc_column_text]Bei Arbeitsverträgen, die bereits vor dem 1. August 2022 bestanden haben, gilt:

Arbeitgeber müssen in diesen „Altfällen“ nicht unbedingt die noch ausstehenden wesentlichen Vertragsbedingungen nachreichen. Dies gilt nur nach Aufforderung des Arbeitnehmers (§ 5 NachwG). Der Arbeitgeber hat in diesem Fall spätestens am siebten Tag nach Zugang der Aufforderung beim Arbeitgeber die Niederschrift mit den Angaben nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 10 NachwG dem Arbeitnehmer auszuhändigen; die Niederschrift mit den übrigen Angaben nach § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG ist spätestens einen Monat nach Zugang der Aufforderung zu überreichen. Soweit ein schriftlicher Arbeitsvertrag die nach dem neuen Nachweisgesetz erforderlichen Angaben enthält und dem Arbeitnehmer bereits ausgehändigt wurde, entfällt diese Verpflichtung des Arbeitgebers.

Folgen der Nichtbeachtung des Nachweisgesetzes

Ordnungswidrigkeit

Anders als die bisherige Fassung des Nachweisgesetzes stellt ein Verstoß gegen das Gesetz nunmehr eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar (§ 4 NachwG). Verstöße können zukünftig mit einem Bußgeld von bis zu 2000 Euro geahndet werden. So handelt der Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er

oder

Im Rahmen der Bußgeldbemessung soll bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 17 Abs. 3 S. 2 Hbs. 1 OWiG die wirtschaftliche Situation von KMU besonders einbezogen werden.

Schadensersatz

Die Verletzung der Nachweispflicht kann zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber nach §§ 286, 284, 249 BGB führen.

Erfüllungsanspruch

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nach dem 1. August 2022 begonnen hat, kann von seinem Arbeitgeber einen Erfüllungsanspruch aus §§ 2, 3 NachwG auf Niederlegung, Unterzeichnung und Aushändigung der Niederschrift einfordern. Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis bereits vorher bestanden hat, kann von seinem Arbeitgeber die Aushändigung der fehlenden wesentlichen Arbeitsbedingungen nach § 5 NachwG verlangen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message]ZDH-Praxis:
Handlungshilfe für die Beratungspraxis[/vc_message][vc_message]ZDH-Praxis:
Neue Begründungspflichten des Arbeitgebers ab 1. August 2022[/vc_message][vc_message]ZDH-Praxis:
Konsequenzen für die Praxis[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Katalog von Fragen und Antworten (FAQ) enthält Erläuterungen zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Zu finden ist dieser unter Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten.

Da das Land Brandenburg das Bundesmodell übernommen hat, können die erforderlichen Daten für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nach diesem Modell eingesetzt werden. Die Abgabefrist für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts endet am 31. Oktober 2022. Bis dahin müssen alle Grundstückseigentümer eine entsprechende Erklärung an ihr Finanzamt zu übermitteln. Seit 1. Juli 2022 können die Angaben, u. a. über das Steuerportal Elster-Online www.elster.de, übermittelt werden. Wer keine Möglichkeit hat, die Erklärung elektronisch abzugeben, kann sie in Papierform einreichen.

Ab 2025 soll in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer gelten.[/vc_column_text][vc_single_image image=“131791″ img_size=“large“][vc_column_text]Künftig gilt wertabhängiges Berechnungsmodell

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie finanzieren damit zum Beispiel Straßen, Schwimmbäder oder Kitas. Die Gesamtsumme der Grundsteuer soll durch die Reform zukünftig nicht steigen, sie setzt sich nur anders zusammen. Bislang spielten nur die Größe des Grundstücks und die Gebäudefläche eine Rolle, nicht aber die Lage des Grundstücks. Mit dem wertabhängigen Berechnungsmodell, auf dem die neue Grundsteuer basiert, soll sich das nun ändern. Auf manche Eigentümer könnten damit in Zukunft höhere Kosten zukommen.

Lage entscheidet über Höhe der Grundsteuer

Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die Nachbarschaft der Immobilie sein. Hat sie seit 1964 beziehungsweise seit 1935 eher einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Steuer steigen. Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.

Auch für Mieter könnte die Grundsteuerreform höhere Kosten mit sich bringen. Denn die Steuer darf weiterhin von den Eigentümern auf die Betriebskosten umgelegt werden. Vor allem in Großstädten dürften Mieter künftig mehr bezahlen.

Ergebnisse erst Ende 2024

Erst wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben und damit alle Daten bei den Finanzämtern eingegangen sind, beginnt die Berechnung der neuen Grundsteuer. Bis Ende 2023 haben die Finanzämter Zeit, einen neuen Grundsteuermessbetrag aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl zu bestimmen. Den geben sie an die Kommunen weiter, die die neue Grundsteuer bis Ende 2024 berechnen. Ab 2025 wird sie dann gelten. Eine Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell soll alle sieben Jahre erfolgen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ab 1. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für Erstinverkehrbringer von Verpackungen. Danach müssen sich auch Handwerksbetriebe, die ausschließlich Serviceverpackungen nutzen, im Register LUCID registrieren. Bei der Registrierung kann dann angegeben werden, dass ausschließlich Serviceverpackungen genutzt werden. Die Systembeteiligungspflicht kann weiterhin auf den Vorvertreiber übertragen werden, sodass kein Vertragsabschluss mit einem dualen System und keine Mengenmeldung erforderlich ist.[/vc_column_text][vc_single_image image=“131742″ img_size=“large“][vc_column_text]Zusätzlich müssen sich ab 1. Juli 2022 aber auch alle Betriebe registrieren, die Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht nach § 15 Absatz 1 VerpackG in Verkehr bringen.

Dabei handelt es sich um folgende Verpackungen:
• Transportverpackungen
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
• Mehrwegverpackungen und
• Einweggetränkeverpackungen, die gemäß § 31 der Pfandpflicht unterliegen.

Die Registrierung wird im Register LUCID durchgeführt. Weitere Informationen sind unter anderem auf der Website der ZSVR zu finden: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/uebersicht-aenderungen-verpackg[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Ballschmieter“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-video-camera“]https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme/verpackungsgesetz-20[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Der im Frühjahr 2020 verordnete Lockdown mit der Schließung zahlreicher Betriebe brachte auch viele Handwerksbetriebe in Existenznot. Mit der Soforthilfe des Landes Brandenburg konnten viele besonders betroffene Unternehmen unbürokratisch und schnell unterstützt werden. Nun fordert die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auch alle Handwerksbetriebe auf, die Berechtigung der damals ausgereichten Hilfszahlungen zu prüfen. Die Frist hierfür wurde zwischenzeitlich bis zum 18.03.2022 verlängert. Bis dahin müssen die Unternehmen selbst ermitteln, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Rückzahlung zu erfolgen hat.

Dazu sagt Kammerpräsident Wolf-Harald Krüger: „Auch wenn nach den Gesprächen des Handwerkskammertages mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg die Prüf- und Rückzahlungsfrist nun bis zum 18. März 2022 verlängert wurde, ist die Verunsicherung und der Ärger bei den Unternehmerinnen und Unternehmern weiterhin groß. Das zeigen insbesondere die Anfragen bei der Handwerkskammer. Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen mit betriebswirtschaftlichen Beratungen zur Berechnung der Förderkriterien. Unverständlich bleibt für viele Betriebe, dass die Voraussetzungen der Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 geändert wurden. Im Ergebnis hängt es nunmehr nicht davon ab, wann und zu welchen Bedingungen der Antrag gestellt wurde, sondern davon, wann der Zuwendungsbescheid erlassen wurde. Darauf hatten die Antragsteller allerdings keinen Einfluss. Auch der Zeitraum der Berechnung ist für einige Betriebe problematisch. Nach den Schließungszeiten gab es Nachholeffekte, die die tatsächliche Situation zu Ungunsten der Unternehmen beeinflussen, etwa im Friseur- und Kosmetikhandwerk. Gerade diese Betriebe, die aktuell ohnehin wegen der in Brandenburg geltenden Beschränkungen hohe Umsatzverluste beklagen, wären bei Rückzahlungen besonders betroffen. Auch die Vergleiche zu den Regelungen anderer Bundesländer bei der Ermittlung der Rückzahlungsforderungen haben die Aufmerksamkeit des Handwerks geweckt. Das Land Brandenburg sollte hier angemessen nachsteuern. Die Soforthilfe war eine wichtige Stütze in schwierigen Zeiten. Wir müssen nun erreichen, dass die Rückzahlung nicht zu einer weiteren Existenzbedrohung für die Betriebe wird.“[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Hilfe und Beratung zu Soforthilfe-Rückzahlungen[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_single_image image=“133406″ img_size=“large“][vc_column_text]„Eigentlich wollte ich Malerin werden. Doch dann war ich auf einer Lehrberufeschau im ÜAZ und lernte dort Frau Breetsch vom Studio ‚Kosmetik Eule’ kennen“, erzählt Saskia Schröder. „Und plötzlich kam mir der Gedanke: Kosmetikerin – ist auch ein Traumberuf!“ Die junge Frau vereinbarte ein Praktikum. „Da konnte ich schon mal ‚hineinschnuppern‘.“ Anschließend absolvierte sie bei Anika Breetsch ein berufsvorbereitendes Jahr. Und nun ist die Zwanzigjährige seit 2021 Auszubildende. Anika Breetsch hatte den Mut, ihr einen Ausbildungsplatz anzubieten – trotz Corona-Pandemie und prekärer Lage in der Kosmetikbranche. „Saskia ist eine sehr interessierte Auszubildende. Sie hat Ehrgeiz und ich kann mich auf sie verlassen“, sagt die Kosmetikmeisterin. Für Saskia ist ihre Ausbilderin ein großes Vorbild. Gemeinsam mit ihr will sie ihr Handwerk auch bei der nächsten Lehrberufeschau der Handwerkskammer in Frankfurt (Oder) präsentieren „Das Schöne an meinem Beruf? Ich kann mit meiner Arbeit Menschen glücklich machen“, schwärmt Saskia Schröder. „Ich finde es toll, wenn Kunden zufrieden und entspannter aus unserem Kosmetikstudio gehen und wiederkommen, weil sie eine Fußpflege oder Rückenmassage genossen haben. Deshalb liebe ich den Beruf so sehr!“ Jetzt freut sie sich erst einmal auf ein Praktikum in Albi im Süden Frankreichs. „Ich bin gespannt, zu sehen, wie unsere Kolleginnen dort arbeiten. Vor allem aber will ich auch von ihnen etwas lernen.“[/vc_column_text][vc_single_image image=“133407″ img_size=“large“][vc_single_image image=“133408″ img_size=“large“ alignment=“center“ onclick=“custom_link“ img_link_target=“_blank“ link=“https://www.azubi-ostbrandenburg.de/lehrling-des-monats/“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“grosser“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-map-marker“]Kosmetik-Eule
Walter Korsing Str. 22
15230 Frankfurt (Oder)[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-globe“]www.kosmetik-eule.de[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-phone“]0335 6659703[/vc_message][vc_column_text]Logo: Zu Besuch im Handwerk[/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_single_image image=“129908″ img_size=“large“ onclick=“custom_link“ link=“/deutsches-handwerksblatt-hwk-frankfurt-oder-region-ostbrandenburg/“ css=“.vc_custom_1645532750774{margin-bottom: 0px !important;padding-top: 2em !important;padding-bottom: 0px !important;}“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-arrow-circle-right“]Erschienen im Deutschen Handwerksblatt 02-2022[/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-arrow-circle-right“]Lehrling des Monats – jetzt vorschlagen![/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]