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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Durch die (zumindest saisonale) Erholung des konjunkturellen Umfelds, aber auch durch die politisch gesetzten Rahmenbedingungen zur Gestaltung der Energie- und Klimawende, sehen sich viele Handwerksbetriebe mit deutlich gestiegenen und weiter steigenden Energiepreisen konfrontiert. Infolge der absehbar weiterhin hohen Energiepreise amortisieren sich Investitionen in die Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz schneller und werden attraktiver – zumal vonseiten der Politik die Klimaneutralität betrieblicher Prozesse bis zum Jahr 2040 angestrebt wird.[/vc_column_text][vc_single_image image=“112311″ img_size=“large“][vc_column_text]Um aktuelle Informationen über die Energiekostenbelastung in den Betrieben und die Realisierung von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs zu gewinnen, möchte der ZDH gemeinsam mit den Handwerkskammern eine Umfrage zum Thema „Energiekosten und Energieeffizienz im Handwerk“ durchführen.

Mit dieser Umfrage sollen u. a. Daten zur Veränderung des Anteils der Energiekosten an den betrieblichen Umsätzen, umgesetzte und geplante Maßnahmen zur Energieverbrauchssenkung und aus betrieblicher Sicht bestehende Hürden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Energieeffizienz verbessernden Maßnahmen gewonnen werden. Der
Fragebogen umfasst insgesamt 4 Fragen

Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um die folgenden Fragen zu beantworten. Sie helfen uns damit, Hdie Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten und die Stärke des Handwerks auch in Zukunft zu wahren.

Die Umfrage beinhaltet insgesamt 4 (komplexe) Fragen.

Den im Download befindlichen Fragebogen senden Sie bitte bis spätestens 30. April 2022 per Post an uns zurück. Sofern Sie den Übertragungsweg per Fax bevorzugen, können Sie den Fragebogen gern an folgende Fax-Nr. senden: 0335 5619-123 oder per Mail an bb@hwk-ff.de.

Alternativ können Sie ab dem 14. März 2022 hier den Online-Umfragebogen ausfüllen.
Unternehmer, die diese Variante wählen, müssen bei Aufrufen der Seite einmalig eine Mailadresse angeben, an die dann ein Passwort gesendet wird. Die Mailadresse dient nur der Übermittlung des Passwortes und wird nicht gespeichert. Wenn der Unternehmer für den Fragebogen freigeschaltet ist, wird dieser vollständig am Bildschirm ausgefüllt, ein Ausdrucken und Versenden per Post/Fax ist weder möglich noch nötig.

Die Umfrage läuft bis zum 30. April 2022.

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben anonym. Alle Angaben werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen streng vertraulich behandelt und nur in Gesamtergebnissen veröffentlicht.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Jördis Kaczmarek (Telefon 0335 5619-120) zur Verfügung.

Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen recht herzlich.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Fragebogen HWK FF 2022[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-list-alt“]Zur Online-Umfrage „Energiekosten und Energieeffizienz im Handwerk“[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Neue Empfehlung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „Sicherer Einsatz von Jitsi Meet“ Telefon oder Videokonferenz?

Nie war es selbstverständlicher, alternativ zum Telefon oder einem Treffen vor Ort, auch virtuelle Meetings anzusetzen. Beschleunigt durch die COVID-19-Pandemie ist der Bedarf an Videotelefonie sowie Videokonferenzen stark angestiegen. Laut der BSI-Umfrage zu IT-Sicherheit im Homeoffice 2020 haben 38% der Unternehmen erst aufgrund der COVID-19 Situation Videokonferenzsysteme neu aufgesetzt.

Gleichzeitig ist ein zunehmend großes Angebot an Videokonferenzlösungen auf dem Markt verfügbar. Diese Angebote unterscheiden sich in Funktionsumfang aber auch Auswirkungen auf die IT-Sicherheit. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei bei der Frage, wo die Inhalte von Gesprächen und Videodaten verarbeitet werden und ob dort die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, um deren Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Die bestmöglichen Rahmenbedingungen für umfassende IT-Sicherheit können erzielt werden, wenn das Videokonferenzsystem auf eigenen Systemen betrieben oder individuell bereitgestellt wird und so die volle Kontrolle und Hoheit über die Daten erhalten bleibt. Das BSI zeigt in seiner aktuellen Empfehlung am Beispiel der freien und quelloffenen Videokonferenzsoftware Jitsi Meet auf, wie ein selbstverwaltetes Videokonferenzsystem konfiguriert sowie betrieben werden kann und welche Aspekte der IT-Sicherheit beachtet werden sollten.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124833″ img_size=“medium“][vc_column_text]Das Papier richtet sich an IT-Verantwortliche im Unternehmen.

Zum Dokument: https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/dok/945734

Weitere Informationen: https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/dok/529976[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Juryentscheidungen getroffen / Preisverleihung am 12. November

Zwölf Unternehmen haben die Chance, den „Zukunftspreis Brandenburg“ 2021 zu gewinnen. Sie wurden von der Hauptjury für das Finale am 12. November im Holiday Inn Berlin Airport Conference Centre in Schönefeld nominiert. Dort werden dann die sechs Preisträger gekürt. Hinzu kommt der Sonderpreis für einen Unternehmer, der sich in besonderer Weise um die brandenburgische Wirtschaft verdient gemacht hat.

Das Leistungsspektrum der Finalisten ist groß. Unternehmen aus der Biotech- und Luftfahrtsparte sind ebenso vertreten wie Maschinenbauer, Tourismusdienstleister, Motorradhändler, Kaffeehersteller und Handwerksbetriebe, die Tradition und Moderne miteinander verbinden.

Die Nominierten setzten sich gegen insgesamt 82 Unternehmen durch, die sich für den Preis in diesem Jahr bewarben. Sie stehen für besondere Leistungen in der Ausbildung, bei der Nachfolge, im Umgang mit Innovationen oder bei der Herstellung von nachhaltigen Produkten.

Der Zukunftspreis Brandenburg würdigt besondere unternehmerische Leistungen. Und damit Beispiele, die Mut machen: kreative, aktive und innovative Unternehmen und Unternehmer, die auch in schwierigen Zeiten die Ärmel hochkrempeln und in die Zukunft investieren.

Bewerber müssen wirtschaftlich auf sicheren Füßen stehen, den Sitz oder die Betriebsstätte im Land Brandenburg haben und dürfen noch keinen Zukunftspreis Brandenburg gewonnen haben.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124765″ img_size=“medium“][vc_column_text]Die Nominierten für den Zukunftspreis Brandenburg 2021 sind:

Grädler Fördertechnik GmbH aus Trebbin
Das Unternehmen ist Spezialist für Fördertechnik sowie alle hiermit im Zusammenhang erforderlichen Serviceleistungen. Der mittelständische Betrieb sieht sich als unabhängige Alternative gegenüber Großkonzernen.

Pentracor GmbH aus Hennigsdorf
Das Medizintechnikunternehmen beschäftigt sich mit der Entwicklung und Vermarktung spezifischer Adsorber. Das erste Produkt – PentraSorb® CRP – kommt bei Behandlungen von akuten Herzinfarkten und von Covid-19 Patienten zum Einsatz.

Birkholz und Mohns Dentallabor aus Oranienburg
Das Unternehmen arbeitet mit den neuesten digitalen Möglichkeiten, was insbesondere Patienten mit komplett zahnfreien Kiefern und geringen Mitteln zugutekommt. In Zeiten von weniger Lehrlingen in diesem Beruf, setzt der Betrieb intensiv auf die Ausbildung junger Menschen.

MB Fensterbau und Tischlerei Mike Beelitz aus Planebruch
Traditionelles Handwerk trifft Innovation: Ursprünglich als Tischlerei gegründet, hat sich der Handwerksbetrieb auf die Fertigung von Sonderelementen im Bereich Brandschutz spezialisiert. Die Kunden kommen aus ganz Europa.

Kjellberg Finsterwalde
Ein Lausitzer „Hidden Champion“ des Maschinenbaus: Als Pionier der Schweißtechnik 1921 gestartet, ist das Unternehmen heute für Schweißelektroden & -maschinen, Sondermaschinen und vor allem für leistungsfähige Plasmaanlagen bekannt.

Spreewelten GmbH aus Lübbenau/Spreewald
Schwimmen mit Pinguinen und damit die Spreewelten, gehört inzwischen zu den bekanntesten Marken im Spreewald und auch in Brandenburg. Über 310.000 Gäste kommen inzwischen pro Jahr in das Erlebnisbad. Auch in Zeiten des Fachkräftemangels ist es dem Unternehmen gelungen, fast alle Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich zu besetzen.

HARLEY STATION aus Königs Wusterhausen
Seit 2000 vertreibt der Harley-Davidson Vertragshändler des Landes Brandenburg und von Südberlin Neu- und Gebrauchtfahrzeuge höchster Qualität, Fashion, Funktionsbekleidung, Schmuck, Geschenkartikel, Zubehör- und Ersatzteile. Darüber hinaus werden Events und Trainings veranstaltet. Das brandneue Premiumrestaurant rundet den Standort ab.

Konditorei Klinkmüller aus Luckau
Dank höchster Authentizität und Liebe zum Detail werden die Kunden mit außergewöhnlichen Meisterwerken begeistert. Der qualitätsbewusste Einkauf von Rohstoffen vor allem aus der Region sowie Frankreich, Italien, der Schweiz und Spanien garantiert eine zusatzstofffreie Vielfalt der Produkte.

APUS-Aeronautical Engineering GmbH aus Strausberg
Die Kernkompetenzen des Unternehmens mit internationalem Kundenkreis sind sowohl innovative Luftfahrtantriebe, Flugmechanik als auch die Zulassung von Luftfahrtsystemen. Derzeit werden zwei hybridelektrische Flugzeuge entwickelt.

UniCaps GmbH aus Frankfurt (Oder)
Was 2016 als Start-up, welches Tee in industriell kompostierbaren Kapseln Dritter von einem externen Partner produzieren ließ, begann, ist heute zu einem hochgradig integrierten Produktionsunternehmen für nachhaltige Kaffee- und Teeprodukte geworden.

Robert Engelhardt – Der Elektromeister GmbH aus Bernau
Der familiengeführte Handwerksbetrieb ist Partner bei allen Fragen rund um E-Installationen und in sämtlichen Gebäuden – vom Einfamilienhaus bis zum gewerblichen oder industriellen Bauprojekt. Schwerpunkte liegen in der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter.

BDP Baudenkmalpflege Prenzlau GmbH & Co. KG aus Prenzlau
Das Unternehmen hat sich der Pflege und Sanierung von historischen Bausubstanzen verschrieben. Dabei geht es auch um den Erhalt alter Techniken. Durch die regelmäßige Ausbildung von Lehrlingen wird versucht, die Zukunft dieses Handwerks zu erhalten.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Hintergrund:

Zu den Unterstützern und Partnern des wichtigsten Wirtschaftspreises in Brandenburg zählen die sechs Wirtschaftskammern – IHKs und HwKs – sowie namhafte Institutionen und Unternehmen wie die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), die Deutsche Bank, die Bürgschaftsbank Brandenburg, die EWE AG sowie die Agenturen für Arbeit Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Neuruppin. Medienpartner sind die drei brandenburgischen Regionalzeitungen „Märkische Oderzeitung“, „Märkische Allgemeine Zeitung“  und „Lausitzer Rundschau“ sowie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).

Ausführliche Informationen gibt es unter www.zukunftspreis-brandenburg.de oder auf facebook.com/zukunftspreis[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″ offset=“vc_col-lg-offset-2″][vc_row_inner][vc_column_inner width=“2/3″][vc_column_text]Der Handwerkskammertag des Landes Brandenburg hat sich in einem aktuellen offenen Brief an Ministerpräsident Dietmar Woidke und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach gewandt mit der dringenden Bitte, die Corona-Hilfen für das Friseur- und Kosmetikhandwerk auszuweiten. „Insbesondere Friseur- und Kosmetikbetriebe können derzeit keinerlei Einnahmen erzielen. Dennoch haben sie keine Möglichkeit, diese Hilfen zu beantragen, die weit bessere Unterstützungskonditionen bieten als die ansonsten vorgesehenen Überbrückungshilfen. Vielen InhaberInnen gehen nach den letzten Wochen nun die liquiden Mittel aus. Wir bitten Sie daher eindringlich um weitere Hilfen für diese Betriebe“, so der Handwerkskammertag.

Die Finanzhilfen des Bundes bezuschussen nur die Fixkosten und nicht die weiterlaufenden Ausgaben der BetriebsinhaberInnen, wie beispielsweise Krankenversicherung oder private Kreditverpflichtungen. Es gilt, diese Förderlücke zu schließen und beispielsweise einen Unternehmerlohn nach baden-württembergischem Vorbild zu zahlen. Friseur- und Kosmetikbetriebe brauchen zudem eine klare Öffnungsperspektive. Sie investierten in den letzten Monaten in Hygienekonzepte und sind nachweislich keine Infektionsherde.

Den offenen Brief an Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke finden Sie hier.

Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

www.hwk-cottbus.de              www.hwk-ff.de             www.hwk-potsdam.de[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Thieme“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row][vc_row full_width=“stretch_row“ css=“.vc_custom_1630439317905{background-color: #d0e3f9 !important;}“][vc_column][svc_post_layout skin_type=“s6″ query_loop=“size:3|order_by:date|order:DESC|categories:726″][vc_separator color=“custom“ accent_color=“#d0e3f9″][vc_empty_space][/vc_column][/vc_row]

Die Regierung hat bei der Überbrückungshilfe III, die noch nicht beantragt werden kann, nachgebessert: Über­brückungs­hil­fe ver­ein­facht und ver­bes­sert

Auch Friseurunternehmen können diese Förderung nutzen. Betriebe, die im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur November-/Dezemberhilfe hatten, sind antragsberechtigt. Die Überbrückungshilfe III ersetzt anteilig bis zu 90% Fixkosten  https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html

Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:

Um das Verfahren möglichst unbürokratisch und einfach auszugestalten, gibt es einen Musterkatalog fixer Kosten, die berücksichtigt werden können: insbesondere Mieten und Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, etc.

Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.Corona-Dezemberhilfe

Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe können diejenigen Betroffenen, die nach den November-Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten. Auch bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gibt es die Möglichkeit für Abschlagszahlungen. Erste Abschlagszahlungen werden voraussichtlich Anfang Januar fließen. Abschlagszahlungen werden bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt; Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen. Die Antragstellung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgt wiederum über die bundesweit einheitliche Plattform:  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember nochmal im Überblick

Die Antragsfristen der aktuellen Corona-Hilfen wurden angepasst:

Die Überbrückungshilfe II kann nun bis 31.03.2021 beantragt werden.

Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:

Um das Verfahren möglichst unbürokratisch und einfach auszugestalten, gibt es einen Musterkatalog fixer Kosten, die berücksichtigt werden können: insbesondere Mieten und Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, etc.

Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.

Handwerkskammer_geschlossen_Corona (002)

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Lage und Rahmenbedingungen des betrieblichen Standorts sind für Handwerksbetriebe ein zentraler wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Entscheidet der Standort doch bspw. über die Nähe zu potenziellen Kunden und Geschäftspartnern, die Anbindung an das Straßennetz oder die Verfügbarkeit schneller Internetverbindungen. Insbesondere in den Ballungsräumen wird das Flächenangebot zudem knapper – auch aufgrund konkurrierender Nutzungen. Die Folgen können eine Verdrängung der Betriebe an die Stadtränder oder Einschränkungen bei der Erweiterung des Geschäftsbetriebs aufgrund fehlender zusätzlicher Gewerbeflächen am Standort sein. In den ländlichen Räumen erschwert hingegen häufig die mangelnde infrastrukturelle Erschließung die Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs.

Um die Betroffenheit der Handwerksbetriebe von diesen Entwicklungen bewerten zu können, hat der ZDH im Zuge der Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2019 gemeinsam mit 26 Handwerkskammerneine Umfrage zum Thema „Betriebsstandorte im Handwerk“ durchgeführt. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich aktiv an dieser Sonderumfrage.

 

Die Umfrage beinhaltete  insgesamt 7 Fragen:

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass attraktive Gewerbeflächen insbesondere in den Ballungsgebieten knapper werden. Zudem gibt es Verdrängungstendenzen durch andere Gewerbetreibende oder Wohnbebauung und es fehlt an Erweiterungsmöglichkeiten um zu wachsen:

Der Bericht zur Auswertung der Sonderumfrage auf Bundesebene sowie eine kurze regionale Zusammenfassung  stellen wir Ihnen als Download auf diesen Seiten gern zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Auswertung HWK FF

Auswertung ZDH[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_gallery interval=“3″ images=“81121,81122,81123,81124,81125,81126,81127″ img_size=“large“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Antragstellerinnen und Antragstellern mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk (Meistergründungsprämie Brandenburg).

Ziel ist es, im Bereich des Handwerks für hochqualifizierte Fachkräfte einen Anreiz für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen zu setzen, um hierdurch den Bestand von Handwerksunternehmen in Brandenburg abzusichern oder zu steigern sowie hieraus resultierend durch den Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Förderfähige Maßnahmen

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für den Antrag der Basisförderung ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller beabsichtigt, eine Existenzgründung oder eine Übernahme eines Unternehmens im Handwerk im Land Brandenburg vorzunehmen.

Fördervoraussetzung ist außerdem, dass der Antragsteller/-in Staatsangehörige/-r der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz ist. Andere Antragstellerinnen/Antragsteller müssen einen Aufenthaltstitel nachweisen, der die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erlaubt.

Voraussetzung für den Antrag der Basisförderung ist u.a.auch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller sich innerhalb von drei Jahren nach bestandener deutscher Meisterprüfung oder innerhalb von drei Jahren nach Feststellung einer entsprechenden vollen Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in dem von ihr bzw. ihm ausgeübten Handwerk erstmalig selbstständig macht und nach der Existenzgründung bzw. Unternehmensübernahme im Handwerk keine Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit erzielt.

Weiterhin ist es erforderlich, sich bei der für den beabsichtigten Unternehmenssitz zuständigen Handwerkskammer zu ihrem/seinem Existenzgründungs- bzw. Unternehmensübernahmekonzept, in dem die Voraussetzungen einer tragfähigen Existenzgründung nachvollziehbar dargelegt sind, beraten lässt.

Das Vorhaben darf zudem nicht vor Antragstellung und grundsätzlich nicht vor Bewilligung mittels eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides begonnen worden sein.

Als Vorhabenbeginn ist regelmäßig der Abschluss eines der Existenzgründung oder der Übernahme eines Handwerksbetriebes zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Vertragsabschlüsse im Vorfeld der Gründung wie z. B. für in Anspruch genommene Beratungsleistungen, für die Erstellung eines Businessplanes, für die Gewerbeanmeldung oder für den Rechteerwerb an einem Handwerksbetrieb (Übernahme oder tätige Beteiligung) gelten nicht als Beginn des Vorhabens; damit verbundene Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig.

Sofern mit dem Vorhaben unmittelbar nach der Antragstellung begonnen werden soll, ist der vorzeitige Maßnahmebeginn bei der Bewilligungsbehörde (ILB) zu beantragen und die Genehmigung abzuwarten. Bei einer Übernahme eines Handwerksbetriebes oder einer tätigen Beteiligung gilt mit dem Eingang des Antrages auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der Bewilligungsbehörde der vorzeitige Maßnahmebeginn ausnahmsweise als genehmigt.

Zuwendungsfähige Ausgaben (betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben) müssen mindestens in der Höhe des beantragten zweckgebundenen Zuschusses nachgewiesen werden.

Voraussetzung für den Antrag der ergänzenden zweiten Stufe der Arbeits-/Ausbildungsplatzförderung ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nach Ablauf von drei Jahren nach der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate den Nachweis erbringt

oder

 

Die Voraussetzung ist auch gegeben, wenn die juristische Person des privaten Rechts, die die Antragstellerin/der Antragsteller gegründet oder übernommen hat bzw. an der die Antragstellerin/der Antragsteller beteiligt ist, die Anforderungen des Satzes 1 erfüllt.

Machen sich mehrere Antragstellerinnen/Antragsteller in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft gemeinsam selbstständig oder übernehmen ein Unternehmen im Handwerk bzw. beteiligen sich an einem solchen, kann die juristische Person oder die Personengesellschaft entsprechend der Anzahl der Gründerinnen/Gründer oder Übernehmerinnen/Übernehmer bzw. der die Beteiligung eingehenden Personen – maximal jedoch 3 – die Förderung nach Stufe 1 und 2 erhalten.

Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger kann sein,

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 8.700 EUR.
Die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 3.300 EUR.

Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

Für die Basisförderung:

Für die zweite Stufe der Förderung:

Verfahren

Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104 – 106
14480 Potsdam

Die Antragsformulare und weiterführende Informationen zur Meistergründungsprämie sind auf dem Kundenportal der  ILB  verfügbar und können ab sofort von dort bezogen werden.

Vor der Einreichung des Antrages bei der ILB auf Gewährung der Basisförderung hat die Antragstellerin/der Antragsteller die fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einzuholen und dazu eine Beratung zum geplanten Existenzgründungsverfahren bzw. zur Unternehmensübernahme in Anspruch zu nehmen.

 Bewilligungsverfahren

Über den Antrag entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen.

Quelle:  Amtsblatt für Brandenburg  vom 28.10.2015 Nr. 42  (als Download auf diesen Seiten)
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“köbsch“][vc_column_text]Ansprechpartner[/vc_column_text][cq_vc_employee name=“Melchert“][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][cq_vc_employee name=“Stadie“][cq_vc_employee name=“rehse“][cq_vc_employee name=“dirsat“][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]Sind Sie an einer Beratung zur Meistergründungsprämie Brandenburg interessiert, dann kontaktieren Sie uns bitte.

[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_column_text]Download

Amtsblatt 42_15

Flyer Meistergründungsprämie[/vc_column_text][vc_raw_html]JTNDaWZyYW1lJTIwZnJhbWVib3JkZXIlM0QlMjIwJTIyJTIwc2Nyb2xsaW5nJTNEJTIybm8lMjIlMjB3aWR0aCUzRCUyMjAlMjIlMjBoZWlnaHQlM0QlMjIwJTIyJTIwc3JjJTNEJTIyJTJGJTJGd3d3LnJlbWludHJleC5jb20lMkZjZW5nJTJGcHViJTJGY2VuZy10ci5odG1sJTNGcCUzRGNmYmFlYTcxODEyZmY0NDUwZGI1YTZlMmM3NWJkMzY2JTI2b3AlM0RhNWQxZjNjMmQyMWQ4OTFlN2JlMjRiMjM4N2YxYWJiZCUyMiUzRSUzQyUyRmlmcmFtZSUzRQ==[/vc_raw_html][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Deutsche Handwerksblatt sucht wieder gemeinsam mit seinen Partnern, der SIGNAL IDUNA GRUPPE und der IKK classic, attraktive Handwerkerinnen und Handwerker, die sich und ihren Beruf vor der Kamera präsentieren möchten. Jeder, der mitmachen will, kann sein Profil auf germanyspowerpeople.de hochladen. Die Online-Abstimmung ist bereits in vollem Gange und läuft noch bis zum 30. August (Bewerbungsschluss ist am 23. August).

Danach lädt die Jury je 18 Kandidatinnen und Kandidaten zum großen Fotoshooting für den Handwerkskalender „Germany’s Power People 2019“ ein. Vom 13. bis 16. September werden die Teilnehmer in Düsseldorf von einem professionellen Fotografen ins Rampenlicht gerückt.

Je zwölf weibliche und männliche Teilnehmer werden zum Kalenderstar fürs nächste Jahr. Von ihnen schickt eine Jury jeweils sechs in das Rennen um die begehrten Titel Miss und Mister Handwerk. Im Dezember stellen das Deutsche Handwerksblatt, die SIGNAL IDUNA GRUPPE und die IKK classic die Kandidaten vor. Bevor es auf der Internationalen Handwerksmesse in München ernst wird, können Fans, Freunde und Familie wieder per Online-Abstimmung ihre Favoriten unterstützen. Die endgültige Entscheidung fällt dann im März in München.

Im Pressebereich halten wir alle Informationen, Bilder und Werbe-Banner zum Wettbewerb als Download bereit.

Mehr Informationen:

germanyspowerpeople.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_video link=“https://www.youtube.com/watch?v=1fjIfUIJnOI“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Bewerbungsstart

Ab sofort können sich Unternehmen im Land Brandenburg für den „Brandenburgischen Ausbildungspreis 2018“ bewerben.

Arbeitsministerin Diana Golze ruft alle engagierten Ausbildungsbetriebe auf, ihre Bewerbung bis zum 15. Juli 2018 einzureichen. Der Wettbewerb wird bereits zum 14. Mal ausgeschrieben. In diesem Jahr werden zehn Preise vergeben. Das Preisgeld beträgt jeweils 1.000 Euro. Die Verleihung findet am 29. November 2018 im Brandenburg-Saal der Staatskanzlei des Landes Brandenburg in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr statt.

Arbeitsministerin Diana Golze: „Es gibt viele Unternehmen in Brandenburg, die mit großem Einsatz und viel Kreativität junge Menschen für einen Beruf qualifizieren. Mit dem Ausbildungspreis würdigen wir diesen wichtigen Einsatz und wollen damit gleichzeitig noch mehr Betriebe motivieren, selbst in die Ausbildung junger Menschen zu investieren. Denn gerade in Zeiten des steigenden Fachkräftebedarfes gilt für alle Betriebe: Den eigenen Nachwuchs selbst auszubilden ist der beste Weg, gut qualifizierte Fachkräfte für die Zukunft zu sichern.“

Gesucht werden Betriebe, die sich zum Beispiel durch Qualität und Kontinuität in der Ausbildung auszeichnen, innovative Ausbildungselemente nutzen, sich ehrenamtlich engagieren oder benachteiligten Jugendlichen mit entsprechender Unterstützung eine Ausbildung ermöglichen.

Der Ausbildungspreis 2018 wird in zehn Kategorien verliehen, darunter für das Engagement in der Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung und für besonderes interkulturelles Engagement. Der Bewerbungsbogen ist im Internet unter www.ausbildungskonsens-brandenburg.de eingestellt oder als Download.

Der Brandenburgische Ausbildungspreis steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dietmar Woidke und ist eine Initiative des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses – einem Bündnis von Wirtschaft, Industrie und Handelskammern, Handwerkskammern, Gewerkschaften, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und der Landesregierung.

Der Preis wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Im vergangenen Jahr haben sich rund 80 Unternehmen am Wettbewerb beteiligt.

Eine Übersicht der Förderer und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Jörg Wiesniewski“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Flyer[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bewerbungsbogen[/vc_message][/vc_column][/vc_row]