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[vc_row][vc_column width=“2/3″ offset=“vc_col-lg-offset-2″][vc_row_inner][vc_column_inner width=“2/3″][vc_column_text]Am 26. September 2021 wird ein neuer Bundestag gewählt. Welche Konzepte halten die zur Wahl stehenden Kandidaten und Parteien für das Handwerk bereit? Welche Erwartungen hat das Handwerk an die Politik? Wie soll eine Politik umgesetzt werden, die das Handwerk stärkt, Ausbildung, Arbeit und Unternehmertum sichert? Diese und andere Fragen diskutieren Handwerkerinnen und Handwerker mit den Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten der Parteien im Rahmen dieser vom Brandenburgischen Handwerkskammertag organisierten Diskussion.

Gesprächspartner sind:

Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

www.hwk-cottbus.de        www.hwk-ff.de           www.hwk-potsdam.de[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/3″][vc_column_text][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Termindetails[/vc_message][/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″ offset=“vc_col-lg-offset-2″][vc_row_inner][vc_column_inner width=“2/3″][vc_column_text]Seit geraumer Zeit forscht Richard Rath von der BTU Cottbus an einer Definition des Begriffes „Gute Arbeit“. Gesucht werden Handwerker*innen, die bereit sind, ihm einige Fragen zu beantworten.

2019 beschloss das Brandenburger Bündnis für Gute Arbeit das Aktionsprogramm „Zukunft des Handwerks“. Vor diesem Hintergrund will die Wissenschaft den Begriff „Gute Arbeit“ genauer definieren.

Denn: Alle Berufseinsteiger wünschen sich eine „gute Arbeit“. Alle Arbeitnehmer hätten sie gerne. Und alle Arbeitgeber möchten sie anbieten. Doch: was ist eigentlich eine „gute Arbeit“? Wann verdient ein Job dieses Prädikat? Und welche Anforderungen muss er erfüllen, damit er mit diesem Begriff „geadelt“ wird? Seit einiger Zeit forscht Richard Rath von der BTU Cottbus an einer wissenschaftlichen Definition des Begriffs. Klar ist im Moment nur eines: Noch ist vieles unklar! Sie können ihm helfen, diese Unklarheiten zu beseitigen!

In einem zwei- bis dreistündigen Workshop möchte Richard Rath Handwerkerinnen und Handwerker zu ihren Erfahrungen befragen, welche Erfahrungen „Guter Arbeit“ konnten Sie bisher sammeln? Was wünschen Sie sich für eine solche Arbeit?

Wer an der zukünftigen Definition der „Guten Arbeit“ mitarbeiten möchte: Richard Roth freut sich über Ihre Kontaktaufnahme unter Richard.Rath@b-tu.de oder 0176 247 82 785.[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/3″][vc_column_text][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Weitere Informationen[/vc_message][/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Handwerkskammer Koblenz und weitere Schlüsselressorts bündeln Krisenmanagement in Deutschlands größtem Wiederaufbau-Projekt

Koblenz/AHRTAL. Damit Hilfsangebote des Handwerks passgenau an Betroffene der Flutkatastrophe im Ahrtal vermittelt werden, ist die neue Internetplattform www.baut-mit-auf.de freigeschaltet. Hier werden alle Leistungen des helfenden Handwerks präzise und übersichtlich vorgestellt, Betroffene können nach den erforderlichen Gewerken ganz einfach filtern.

„Nach der ersten Blaulichtphase haben sich nun Vertreter wichtiger Schlüsselressorts an einen Tisch gesetzt und Möglichkeiten einer optimalen und durchorganisierten Hilfestellung besprochen“, erklären Ralf Hellrich und Kurt Krautscheid, Hauptgeschäftsführer und Präsident der Handwerkskammer (HwK) Koblenz für das Organisationsteam. Beteiligt sind unter anderem die Krisenstäbe der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Handwerksorganisationen, insbesondere Kreishandwerkerschaften und Innungen, das Technische Hilfswerk (THW), Energieversorger sowie regionale Unternehmen. Entstanden ist so ein Netzwerk, das in alle Bereiche handwerklicher Leistungen und ihrer organisatorischen Zuordnung hineinreicht.

Aktuell stehen Versorgungsleistungen ganz oben auf der Agenda. So müssen die Haushalte wie auch die Betriebe entlang der Ahr wieder an Stromnetze angeschlossen werden. Hier arbeiten Energieversorger und Elektrohandwerk Hand in Hand und kommen zügig voran. Parallel werden betroffene Gebäude getrocknet, müssen neue Türen und Fenster wie auch Heizungen erhalten.

„Der Bedarf ändert sich also von Tag zu Tag und wir müssen den dynamischen Aufbauprozess kontrolliert und effektiv steuern“, erklären die Initiatoren die Herausforderungen der nächsten Wochen und Monate.

Die Hilfsbereitschaft des bundesweiten Handwerks ist enorm „und bei uns gehen täglich Hunderte Nachfragen ein. Das zu koordinieren, ist die Schlüsselaufgabe.“[/vc_column_text][vc_single_image image=“125212″ img_size=“medium“][vc_column_text]Im ersten Schritt können sich Betriebe auf der neuen Plattform registrieren. Diese werden für die Betroffenen nach Gewerk in einer Art „Marktplatz“ veröffentlicht. So kann dann der direkte Kontakt zu den Handwerkern erfolgen. Die Plattform wächst ständig weiter und es wird bereits an einer eigenen App gearbeitet, mit der im zweiten Schritt der Wiederaufbau von einzelnen Objekten – privat wie gewerblich – organisiert werden kann. Für besonders hart Betroffene wird es im nächsten Schritt ein „Paten-Projekt“ geben.

Weitere Infos gibt die Pressestelle der Handwerkskammer Koblenz: joerg.diester@hwk-koblenz.de, Tel. 0261/ 398 161

Beim Wiederaufbau nach der Hochwasserkatstrophe im Ahrtal spielt das Handwerk eine Schlüsselrolle. Die Hilfsbereitschaft ist enorm und wird ab sofort über die Internetplattform  www.baut-mit-auf.de koordiniert.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Fünf Ostbrandenburg-Tipps- zum Internationalen Tag der Sachertorte. Was eine wirklich gute Sachertorte ausmacht, erfahren Sie hier:[/vc_column_text][vc_single_image image=“121743″ img_size=“large“][vc_column_text]Frankfurt/Oder

Bäckerei – Konditorei – Baumgärtel & Café Diana OHG

Straße des Friedens 41
15306 Lindendorf OT Sachsendorf

033601 439

Café Diana

Marktpl. 4,
15230 Frankfurt (Oder)

0335 536672

www.baeckerei-konditorei-baumgaertel.de[/vc_column_text][vc_single_image image=“121744″ img_size=“large“][vc_column_text]Schwedt/Oder

Konditorei & Bäckerei Schäpe

Wartiner Straße 1
16303 Schwedt/Oder

03332 419555

www.konditorei-schäpe.de[/vc_column_text][vc_single_image image=“121745″ img_size=“large“][vc_column_text]Strausberg

Tortenduft Manufaktur – Konditorei und Café

Große Straße 18,
15344 Strausberg

03341 21 49 186

www.tortenduft.de[/vc_column_text][vc_single_image image=“121746″ img_size=“large“][vc_column_text]Friedland

Zucker am Markt

Markt 5
15848 Friedland

033676 16272

www.zuckerammarkt.de[/vc_column_text][vc_single_image image=“121747″ img_size=“large“][vc_column_text]Fürstenwalde

Bäckerei Mahlkow

Gartenstraße 29 A

15517 Fürstenwalde

03361 323 20[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schwanitz“][cq_vc_employee name=“grosser“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_single_image image=“113592″ img_size=“large“][vc_column_text]Wir sind umgezogen! An alle Handwerksfirmen im Barnim und in der Uckermark: Die neuen Beratungsräume der Kammer finden Sie ab sofort in der Eberswalder Straße 33, 16227 Eberswalde. Das ist auch der neue Sitz der Kreishandwerkerschaft Barnim. Freundliche und tatkräftige Unterstützung kamen von Obermeister Ralf Ortlieb (Fleischerei Ortlieb), Obermeister Björn Wiese Privatbäckerei Wiese), Obermeister Detlef Frommhold (D. Frommhold & Sohn GmbH), Ringo Becker (Kfz-Reparaturwerkstatt Becker-Basdorf GmbH) und Ober- und Malermeister Uwe Manke.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“bergemann“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-map-marker“]Handwerkskammer Frankfurt (Oder) — Region Ostbrandenburg
Eberswalder Straße 33
16227 Eberswalde[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″ offset=“vc_col-lg-offset-2″][vc_row_inner][vc_column_inner width=“2/3″][vc_column_text]Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege empfiehlt seit 25.06.2020: Eine Haarwäsche vor dem Haarefärben ist nicht nötig, wenn Beschäftigte beim Auftragen und Auswaschen der Farbe Handschuhe tragen. Bislang galt, dass Friseure und Friseurinnen ihrer Kundschaft vor jeder Dienstleistung die Haare waschen sollen. Diese Änderung zu vorherigen Empfehlungen ergibt sich aus aktuellen Erkenntnissen über die Infektionswege von SARS-CoV-2. Es sind jedoch die jeweiligen Vorgaben der Landesregierungen der Bundesländer zu beachten.
Die §§ 3 und 5 Abs.2 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung in Brandenburg (SARS-CoV-2-UmgV Bbg) regeln die besonderen Abstands- und Hygieneregeln sowie den Arbeitsschutz für körpernahe Dienstleistungen. Danach haben die jeweils Verantwortlichen auf der Grundlage eines für ihren jeweiligen Bereich geltenden Hygienekonzepts die Einhaltung der erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln im Einzelfall sicherzustellen, insbesondere

  1. die Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebots von 1,5 Metern,
  2. die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts von Personen,
  3. den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft; raumlufttechnische Anlagen sind ohne Umluft zu betreiben,
  4. das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung nach § 2 Abs.2 SARS-CoV-2-UmgV Bbg,
  5. das Erfassen von Personendaten in einem Anwesenheitsnachweis gemäß Absatz 2 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung. Das sind der Vor- und Familienname und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Betroffenen. Bei der Erfassung dieser Daten ist zu verhindern, dass Betroffene Kenntnis von personenbezogenen Daten anderer Betroffener erhalten. Der Anwesenheitsnachweis ist für die Dauer von vier Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aufzubewahren oder zu speichern und auf Verlangen an das zuständige Gesundheitsamt herauszugeben. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist der Anwesenheitsnachweis zu vernichten oder zu löschen.

Arbeitgeber haben auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept umzusetzen. Dabei sind die einschlägigen besonderen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz sowie die entsprechenden Vorgaben und Hinweise der Arbeitsschutzbehörde und des zuständigen Unfallversicherungsträgers zum Arbeitsschutz und dazu vorhandene branchenspezifische Konkretisierungen zu beachten, wie die von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege erarbeiteten bereichsspezifischen Konzepte und Empfehlungen zur Verhinderung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus.  Danach wird insbesondere eine Bewirtung der Kunden nicht empfohlen. Auch Zeitschriften sollten nur unter Hygieneauflagen (bei Beschäftigten: Händehygiene nach Kontakt) zur Verfügung gestellt werden.[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-file-pdf-o“]SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Friseurhandwerk[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-file-pdf-o“]SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Kosmetik[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-file-pdf-o“]SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Podologie[/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]