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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Nutzer des E-Mail-Dienstes Exchange Server von Microsoft sind erneut dazu aufgerufen, Sicherheitsupdates zu installieren. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sieht dringenden Handlungsbedarf. Erst im März hatten sich Hacker über Schwachstellen Zugriff auf die Systeme zehntausender deutscher Unternehmen verschaffen können.

Anfang März rief das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die „IT-Bedrohungslage rot“ aus. Hacker hatten zuvor über mehrere Sicherheitslücken den E-Mail-Dienst Exchange Server von Microsoft attackiert. Auch die Systeme zehntausender deutscher Unternehmen wurden höchstwahrscheinlich mit Schadsoftware infiziert.

Diesmal soll den Angreifern zuvorgekommen werden. Nach Hinweisen vom US-Geheimdienst hat Microsoft vier weitere Lücken in seiner E-Mail-Software mit einem Update gestopft. Die Schwachstellen sind kritisch, seien bislang aber noch nicht für Angriffe genutzt worden, erklärte Microsoft. In seiner aktuellen Sicherheitswarnung bewertet das BSI die Bedrohungslage mit Gelb (siehe Infokasten).

Da Exchange Server aktuell im Fokus von Hackern stehen, geht die Behörde „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ von einer baldigen Ausnutzung aus. Das BSI rät daher dringend dazu, die von Microsoft bereitgestellte Sicherheitsupdates für die Exchange-Versionen 2013, 2016 und 2019 zu installieren.

Nach IT-Attacken im März: Systeme müssen teils komplett neu aufgesetzt werden

Im März profitierten die Angreifer mitunter davon, dass Aktualisierungen manuell installiert werden müssen und nicht alle Nutzer schnell reagierten. Insbesondere die Systeme kleiner und mittelständischer Betriebe würden häufig noch Schwachstellen aufweisen, die seit über einem Jahr bekannt sind und noch nicht gepatched wurden, teilte das Bundesamt mit.

Hinter den Angriffen im März vermutet Microsoft chinesische Hacker. Bei einer erfolgreichen Attacke war es möglich, Daten aus dem E-Mail-System abzugreifen. Durch den Zugriff auf das System konnten die Angreifer zudem Schadsoftware nachladen, die für Folgeangriffe genutzt werden kann. Ob die eigenen System betroffen sind, können Administratoren anhand eines Skripts prüfen, das von Microsoft bereitgestellt wird. Betroffene müssten ihre Systeme unter Umständen komplett neu aufsetzen, so das BSI.

Quelle: Max Frehner/Deutsche Handwerkszeitung/16. April 2021[/vc_column_text][vc_message]

IT-Bedrohungslage: Die 4 Stufen des BSI

1 / Grau: Die IT-Bedrohungslage ist ohne wesentliche Auffälligkeiten auf anhaltend hohem Niveau.

2 / Gelb: IT-Bedrohungslage mit verstärkter Beobachtung von Auffälligkeiten unter temporärer Beeinträchtigung des Regelbetriebs.

3 / Orange: Die IT-Bedrohungslage ist geschäftskritisch. Massive Beeinträchtigung des Regelbetriebs.

4 / Rot: Die IT-Bedrohungslage ist extrem kritisch. Ausfall vieler Dienste, der Regelbetrieb kann nicht aufrechterhalten werden.[/vc_message][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Seit 1. Januar 2021 gilt die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“. Die Verordnung betrifft insbesondere Kosmetikbetriebe.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124190″ img_size=“large“][vc_column_text]Zum 01.01.2021 ist die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) in Kraft getreten. Daraus ergeben sich insbesondere für Kosmetiker umfangreiche Pflichten. Beispielsweise gilt eine Anzeigepflicht der Geräte, ein Fachkundenachweis sowie eine Dokumentation der mit diesen Geräten durchgeführten Anwendungen und die Geräteinstallation und – wartung. Bei zertifizierten Schulungsanbietern, allerdings ist die Zertifizierung der Anbieter noch schwierig, insofern ist auch die Schulung derzeit (Stand: Mai 2021) kaum möglich. Die NiSV schreibt verbindlich vor, dass die AnwenderInnen betroffener Geräte spätestens zum 31.12.2021 (Fristverlängerung bis 2023 wahrscheinlich, aber noch nicht beschlossen) nachweisen müssen, dass sie die in §§ 4 bis 9 NiSV beschriebenen Fachkundeanforderungen erfüllen. Diesen Fachkundeanforderungen entsprechen verschiedene Lehrgangsmodule. Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) wird in Kürze die entsprechenden Fachmodule anbieten. Gern stehen Ihnen unsere Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung.

Wichtig:

[/vc_column_text][cq_vc_accordion contentcolor=“#333333″ accordiontitle=“Nutzer welcher Geräte sind betroffen?,Welche Behandlungen dürfen nur noch durch approbierte Ärztinnen und Ärzte geschehen?,Welche Pflichten ergeben sich?,Was beinhaltet die Anzeigepflicht der Geräte?,An wen soll die Meldung der Geräte erfolgen?,Was muss die Meldung beinhalten?,Anwendungs-Dokumentation – wie geht das?,Wie erledige ich die Dokumentation der Geräteinstallation und -wartung?,Was hat es mit dem Fachkundenachweis auf sich?,Wo kann ich den Fachkundenachweis erlangen?“][accordionitem]
Alle Geräte, durch deren Einsatz Menschen Nicht-Ionisierender Strahlung ausgesetzt werden (Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation und Ultraschall).

Typisch im Kosmetikhandwerk:

Seltener im Kosmetikhandwerk:

Außerhalb des Handwerks:

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Bislang fehlt eine Rechtsprechung zu den Grenzen der vorgenannten Kriterien, so dass bei der Zuordnung Zweifel verbleiben können. Insofern ist zur Vorsicht zu raten. Das gilt auch, wenn Geräte in verschiedenen Einstellungen betrieben werden können und dabei möglicherweise unterschiedliche Wirkmechanismen kombinieren können. Bislang ist unbeantwortet, ob dann die die am „risikoreichste“ Anwendung des Gerätes zählt oder die reale Anwendung im Einzelfall.

Wenden Sie sich im Zweifel an die zuständige Aufsichtsbehörde. Nicht vollständig geklärt ist auch, wie eine ärztliche Aufsicht aussehen könnte.
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Bis zum 31. März 2021 müssen alle bereits vor dem 01.01.2021 vorhandenen Geräte bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Neue Geräte müssen 2 Wochen vor Inbetriebnahme gemeldet werden.
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Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Arbeitsschutz

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften aus dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) und der darauf gestützten Rechtsverordnungen. Die Abteilung Arbeitsschutz im LAVG ist für folgende Aufgaben zuständig:

Bei den Überwachungstätigkeiten werden Anlagen und deren Betrieb auf Einhaltung der Rechtsvorschriften hin überprüft.

Sollte die Notwendigkeit bestehen, kann das LAVG Maßnahmen anordnen, die zur Erfüllung der Pflichten des Betreibers der Anlage zu ergreifen sind. Auch der Betrieb der Anlage kann untersagt werden. Darüber hinaus werden Ordnungswidrigkeiten verfolgt und geahndet.

Mitteilungen an das LAVG, Abteilung Arbeitsschutz, können per E-Mail an amr@lavg.brandenburg.de oder per Post (Kontakdaten in der rechten Spalte) gesendet bzw. direkt an den zuständigen Regionalbereich des LAVG gerichtet werden. Den zuständigen Regionalbereich erfahren Sie hier: Regionalbereiche des LAVG

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Für die Entscheidung über Anträge und Bekanntgabe von Prüfstellen nach § 6a NiSG ist das Referat 15 „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Produktsicherheit“ im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) zuständig.

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Die Meldung muss gemäß § 3 Abs. 3 der NiSV folgende Angaben enthalten:

Gemäß der NiSV ist die Anzeige formfrei, d. h. zuständige Stelle muss grundsätzlich jede Meldung akzeptieren, welche die erforderlichen Informationen beinhaltet.

Tipp:
Prüfen Sie beim Blick in die Herstellerunterlagen für Ihre eigenen Zwecke, ob die Geräte mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. Damit bestätigt der Hersteller die Übereinstimmung seines Produkts mit den EU-weit verbindlichen, sogenannten „harmonisierten Normen“, die auf dieses Produkt anzuwenden sind. Im besten Fall enthält die technische Dokumentation des Herstellers zusätzlich eine Konformitätserklärung. Jedes von der NiSV betroffene Gerät, unterliegt auch den europäischen Harmonisierungsvorschriften, die eine CE-Kennzeichnung verlangen.

Wenn eine Meldung Bestandsgeräte betrifft, sollten Sie dies angeben, um Rückfragen zu vermeiden. Nennen Sie dabei das Datum der Erstinbetriebnahme bei Ihnen. Vermutlich reicht der Behörde der bloße Hinweis aus, bei Bedarf könnten Sie über z.B. eine Rechnung das Kaufdatum belegen.

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Sie führen eine Liste, wann Sie welchen Patienten mit welcher Methode behandelt haben, dokumentieren das Ergebnis und ggf. besondere Vorkommnisse während der Behandlung. Dokumentieren Sie ebenfalls die Beratung des Kunden sowie seine Zustimmung.

Führen Sie diese Angaben möglichst in einer Dokumentation zusammen.

Beratung und Aufklärung der behandelten Personen:

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Die erforderlichen Angaben sind in § 3 Abs. 2 aufgeführt.

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Nutzer der Geräte müssen bis zum 31. Dezember 2021 den Nachweis erbringen, dass sie für die Nutzung der Geräte ausreichend qualifiziert sind.
Aktuell (Stand: Mai 2021) wurde über eine Verlängerung Einreichfrist bis 2023 noch nicht entschieden.

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Bei zertifizierten Schulungsanbietern, allerdings ist die Zertifizierung der Anbieter noch schwierig, insofern ist auch die Schulung derzeit (Stand: Mai 2021) kaum möglich.

Details und aktuelle Schwierigkeiten:
Die NiSV schreibt verbindlich vor, dass die AnwenderInnen betroffener Geräte spätestens zum 31.12.2021 (Fristverlängerung bis 2023 wahrscheinlich, aber noch nicht entschlossen) nachweisen müssen, dass sie die in §§ 4 bis 9 NiSV beschriebenen Fachkundeanforderungen erfüllen. Diesen Fachkundeanforderungen entsprechen verschiedene Lehrgangsmodule:

Außer bei der EMF-Stimulation müssen die einzelnen Fachmodule immer mit den „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ kombiniert werden (GK + OS, GK + US, GK + EK; ES ohne GK).

Das Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist nicht erforderlich, wenn eine Person

Leider ist das Angebot zugehöriger Lehrgänge derzeit noch im Aufbau. Bislang finden sich nur wenige Bildungsträger, die für solche Lehrgänge werben und diese bereits konkret anbieten.

Dabei ist zu beachten, dass die Lehrgänge die Vorgaben der Fachkunderichtlinie „Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen“ einhalten müssen, damit die Prüfungsabschlüsse anerkennungsfähig sind. Diese Richtlinie wurde vom zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit herausgegeben.

Fazit:
Bislang bestehen allenfalls beschränkte Schulungsmöglichkeiten. Gleichzeitig läuft die Zeit bis zur Nachweisfrist 31. Dezember 2021. Verschiedene Verbände fordern daher eine Verschiebung dieser Frist. Die Politik hat aber bislang nicht reagiert, so dass es möglicherweise beim 31.12.2021 bleibt. Inoffizielle Stellen gehen jedoch von einer Fristverlängerung bis 2023 aus.

Fortbildungen/Nachschulungen: alle 5 Jahre

Um die einmal nachgewiesene Qualifikation auf dem aktuellen Stand zu halten, schreibt die NiSV vor, zukünftig mindestens alle fünf Jahre an Fortbildungen (Nachschulungen) teilzunehmen. Diese fallen dann aber deutlich kürzer aus:

[/accordionitem][/cq_vc_accordion][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Zibulski“][cq_vc_employee name=“Ballschmieter“][vc_message]NiSV – Bekanntmachung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen [/vc_message][vc_message]Informationen zu Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen des LAVG[/vc_message][vc_message]LAVG, Regionalbereich Ost, Dienstort Eberswalde
Tramper Chaussee 4
16225 Eberswalde
office.ost@lavg.brandenburg.de
+49 331 8683 – 280[/vc_message][vc_message]LAVG, Regionalbereich Ost, Dienstort Frankfurt (Oder)
Robert-Havemann-Str. 4
15236 Frankfurt (O.)
office.ost@lavg.brandenburg.de
+49 331 8683 – 290[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_media_grid style=“lazy“ gap=“10″ grid_id=“vc_gid:1619690652053-3043a4b0-46f0-10″ include=“118887,118882,118877,118876,118873,118872,118869,118866,118863,118862,118861,118859,118858,118857,118856,118853,118852,118846,118845,118842,118839,118838,118835,118834,118833,118832,118831,118830,118829,118828,118827,118826,118825,118824,118823,118822,118821,118820,118819,118817,118815,118814,118813,118812,118811,118810,118809,118808,118807,118806,118805,118804,118803″][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

Stabil zeigen sich Beschäftigungszahlen und Auftragslage. Das zeigt die jüngste Konjunkturumfrage im Ostbrandenburger Handwerk. Probleme? Bereiten Lieferengpässe und die Preisexplosion bei Baumaterialien. Informationen dazu gibt‘s in der neuen Ausgabe des DHB. Was es noch spannendes zu lesen gibt, dazu mehr von Redakteur Mirko Schwanitz.

DHB 04-2021 jetzt lesen: www.hwk-ff.de/dhb/

https://www.youtube.com/watch?v=lpllf-a5HqY (Youtube)

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Lärmschwerhörigkeit gehört zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Besonders an Arbeitsplätzen in der Baubranche oder metall- sowie holzverarbeitenden Betrieben herrschen dauerhaft Schallpegel zwischen 80 und 110 Dezibel – ab 85 Dezibel wird das Hörvermögen ohne ausreichende Lärmpause geschädigt, oft irreversibel. Dabei lässt sich Lärmschwerhörigkeit besonders einfach vermeiden. Drei Fragen an Gunnar Ballschmieter, Umwelt- und Technischer Berater für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124098″ img_size=“large“][vc_column_text]

Lärm macht nicht nur die Ohren kaputt, sondern schädigt dauerhaft auch andere Organe. Welchen Einfluss hat Lärm auf die eigene Gesundheit?

Gunnar Ballschmieter: Lärm wird von jedem Menschen unterschiedlich als solcher wahrgenommen.  Die Wahrnehmung hängt von der persönlichen Verfassung, den Vorlieben und der Stimmung eines jeden Einzelnen ab. Ja, Lärm macht nicht nur die Ohren kaputt, sondern führt zu sogenannten  physiologischen Beeinträchtigungen, worauf der Körper mit einer Erhöhung von Stresshormonen, Verengung der Blutgefäße und der Verringerung der Magen-Darm-Bewegung reagieren kann. Neben den körperlichen Beeinträchtigungen, geht ständige Lärmbelastung auch auf die Psyche des Menschen. 

Der durch Lärm ausgelöste Stress, kann Angstzustände, Anspannungen, Ärger und Nervosität auslösen. Dieses kann im Arbeitsalltag zur Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit führen. Langfristige Folgen neben der Schwerhörigkeit sind Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems oder des Verdauungssystems.

Wer ist für den Lärmschutz an meinem Arbeitsplatz zuständig?

Gunnar Ballschmieter: Alle Beteiligten! Häufig sieht man auf Baustellen Bauarbeiter lärmende Tätigkeiten verrichten, ohne ihr Gehör zu schützen. So ganz nach dem Motto: „Ist doch nur kurz.“ oder „Das wurde schon immer so gemacht.“ In Erster Linie ist der Beschäftigte für seine Gesundheit selbst verantwortlich und sollte auf das Verwenden eines entsprechenden Gehörschutzes achten.

Der Arbeitgeber ist natürlich in der Pflicht die notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen und seine Angestellten entsprechend zu unterweisen. Auch ist er gesetzlich verpflichtet anhand einer Gefährdungsbeurteilung, die Lärmemission und die Expositionszeit für die Arbeitsplätze zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Des Weiteren sollte es bei der Anschaffung von Geräten auf die Geräuschemissionen geachtet werden.

Neben der Kontrollfunktion berät die jeweilig Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber, welche Maßnahmen es für seinen betrieblichen Lärmschutz organisieren kann und welche gesetzlich verpflichtend sind. Des Weiteren fördern einige Berufsgenossenschaften die Anschaffung von Otoplastiken (Gehörschutz) mit bis zu 50%.

Auch die zuständigen Betriebsärzte können in diese Beratung mit einbezogen werden. Sie führen bei den Beschäftigten die Angebotsvorsorge gegen Lärmbelastungen G20 durch. Ab einer Auslöseschwelle von 85 dB ist diese Untersuchung verpflichtend.

[/vc_column_text][vc_column_text]

Welchen Service bietet die Handwerkskammer, um Handwerker für den bestmöglichen Schutz zu beraten?

Gunnar Ballschmieter: Auch wir führen eine Erstberatung in puncto Arbeitsschutz für unsere Mitgliedsunternehmen durch. Wir unterstützen die Betriebe beim der Ausarbeitung von Unterweisungen und beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, um ihnen und ihren Beschäftigten einen bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Sprechen Sie uns an!

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][vc_message]Informationen zum Arbeitsschutz[/vc_message][vc_message]Aktion ‚Tag gegen Lärm‘[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

30 JAHRE DEUTSCHE EINHEIT: DER EINIGUNGSVERTRAG WURDE AM 31. AUGUST 1990 GESCHLOSSEN ER VERÄNDERTE MILLIONEN LEBENSLÄUFE, SICHERTE DEN OSTDEUTSCHEN PERSPEKTIVEN UND VERLANGTE VON IHNEN ENORME ANPASSUNGSLEISTUNGEN. OHNE HANDWERKSBETRIEBE UND LEUTE MIT MUT FÜR DEN WEG IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT WÄRE DIE VEREINIGUNG KEINE ERFOLGSGESCHICHTE GEWORDEN.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“124077″ img_size=“large“][vc_column_text]

Gerhard Eberwein (65) ist Geschäftsführer von Hydraulik Service Eberwein im Boitzenburger Land. Der Handwerksmeister hat aus dem Nichts eine hochspezialisierte Firma. Und baute – ganz nebenbei – ein von Touristen gut besuchtes DDR-Museum auf.

DHB: Herr Eberwein, wo waren sie im August 1990, als der deutsche Einigungsvertrag geschlossen wurde?

Gerhard Eberwein: Ich räumte wahrscheinlich meinen Schweinestall aus.

DHB: Sie hielten Schweine?

Gerhard Eberwein: Fast jeder hier hatte welche. Unsere zehn haben wir gleich nach der Wende abgeschafft. Wie auch unsere drei Bullen, die schöne Kuh und das Pferd. Ich brauchte den Platz, um mich selbstständig zu machen. Der Stall wurde meine erste Werkstatt.

DHB: Sie haben sich sofort selbstständig gemacht?

Gerhard Eberwein: Mit einer Drehbank, einer Bohrmaschine und einer Säge und noch vor Abschluss des Einigungsvertrages als Einzelkämpfer. Im Januar 1991 gründete ich meine Firma.

DHB: Klingt, als hätten Sie immer schon vorgehabt, sich selbstständig zu machen…

Gerhard Eberwein (lacht): Nee, nee – Landwirt war mein Traumberuf. Aber mein Vater wollte das nicht. Ich ging in der 8. Klasse ab, lernte Dreher im Prenzlauer Armaturenwerk. Dort blieb ich drei Jahre, holte meine 10. Klasse nach und ging dann als Landmaschinenschlosser in den Kreisbetrieb für Landtechnik.

DHB: … wo ihnen irgendwann die Leitung der Reparaturabteilung angetragen wurde.

Gerhard Eberwein: Genau. Ging aber ohne Meisterabschluss nicht. Also machte der einstige 8. Klasse-Abgänger auch noch seinen Meisterabschluss.

DHB: Nur das ihr Meister für Landtechnische Instandhaltung nach der Wende nicht anerkannt wurde

Gerhard Eberwein: So ist das Leben. Nicht immer gerecht. Ich habe sofort die Anpassungslehrgänge gemacht.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124078″ img_size=“large“][vc_column_text]DHB: Klingt als wäre der Übergang einfach gewesen…

Gerhard Eberwein: Einfach?! Ich fing als Subunternehmer für ein Braunschweiger Unternehmen an, reparierte Zylinder und handelte mit Schläuchen. Damals bin ich mit meinem Trabi täglich rund 400 Kilometer zu Kunden gefahren. Gleich bei den ersten Aufträgen gab es Probleme mit der Bezahlung. 1991 machte ich gerade einmal 3000 Mark Umsatz. Mein Gewinn? Gerade einmal 1000 Mark.  Heute haben wir einen Umsatz von 100 000 Euro – im Monat. 1995 kaufte ich das Gelände meines früheren Arbeitgebers und startete mit drei Mitarbeitern Heute haben 20 Beschäftigte und bilden seit 13 Jahren Lehrlinge aus.

DHB: Sie haben nie auf billig gesetzt?

Gerhard Eberwein: Nein. Wenn die Kunden meinen Preis nicht bezahlen wollen, können Sie woanders hingehen. Weil unsere Qualität aber von Beginn an stimmte, mache ich heute noch 70 Prozent der Aufträge ohne Angebot. Die Kunden zahlen den Preis, den ich ihnen nach Abschluss der Arbeiten nenne. Es hat sich rumgesprochen, dass meine Preise nie zu hoch, sondern fair sind.

DHB: Kennen Sie sich eigentlich noch immer mit Tieren aus?

Gerhard Eberwein: Wieso? Wollen Sie eine Kuh kaufen? Dann sollten Sie darauf achten, dass der Schwanz nie länger ist als bis zum Hacken… Interview: Mirko Schwanitz[/vc_column_text][vc_single_image image=“124080″ img_size=“large“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schwanitz“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-map-marker“]Hydraulikservice Eberwein
Rosenower Str. 5
17268 Boitzenburger Land[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-globe“]www.eberwein-hydraulik.de[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-phone“]039889 86 909[/vc_message][vc_column_text]Logo: Zu Besuch im Handwerk[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

In den Manufakturen Sieversdorf, Petersdorf und Altglietzen in Ostbrandenburg fertigt das GOLEM-Team seit rund 30 Jahren keramische Produkte nach altbewährten Techniken und Rezepturen.

Über 7000 Fliesenmotive soll es im deutschsprachigen Raum gegeben haben, doch das alte Handwerk ging immer mehr verloren. 250 davon wurden in Sieversdorf für Restaurierungsprojekte wiederbelebt. Ein Prozess, der Monate dauern kann, bis man den Originalen besonders nah gekommen ist.

Ist möglicherweise ein Bild von Text „21€ JUGENDSTIL- -HANDWERK WIRD IN SIEVERSDORF NEU ERFUNDEN 23€ rbb BRANDENBURG AKTUELL“

Direktlink zum Beitrag (Facebook)

Das erste digitale Deutsche Handwerksblatt des neuen Jahres ist online. Frischer im Design, spritziger in den Texten. Redakteur Mirko Schwanitz sagt, worauf Sie sich freuen können. Die Januarausgabe jetzt lesen: http://dev.hwksystem.de/deutsches-handwerksblatt-hwk-frankfurt-oder-region-ostbrandenburg/

https://www.youtube.com/watch?v=vewd4C1UNeU (Youtube)

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Kabinett hat sich in dieser Woche noch einmal mit der Eindämmungsverordnung beschäftigt. Für den Bereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist die wesentlichen Änderung eine Testpflicht für Schulen sowie für die Beschäftigten der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.

Ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zu Schulen nur den Personen gestattet, die der jeweiligen Schule einen Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen; hierauf ist im Eingangsbereich der betreffenden Schule hinzuweisen. Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal haben an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine Bescheinigung über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorzulegen.

Die Selbsttests sollen, wie in der Arbeitsgruppe „Sichere und offene Schule“ vereinbart, ab der Woche des 19. April 2021 in der Regel zu Hause durchgeführt werden.  Wenn Schülerinnen und Schüler den Test vergessen haben, kann er an der Schule durchgeführt werden. Bei einem positiven Testergebnis ist die Schule unverzüglich zu verlassen.

Personen, die Schülerinnen und Schüler zum Unterricht der Primarstufe in die Notbetreuung in Grundschulen oder in Förderschulen bringen oder sie von dort abholen, ist der kurzzeitige Zutritt von Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses gestattet.

Diese Zutrittsregelungen für die Schulen gelten für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen (insbesondere Horte) entsprechend. Auch das in der Kindertagesbetreuung tätige Personal muss sich ab dem 19. April 2021 testen lassen.  Kinder in der vorschulischen Kindertagesbetreuung (Krippen, Kindergärten und insoweit auch Kindertagespflege) sind von den Zutrittsregelungen ausgenommen.

Für Kindertagespflegestellen gilt das Zutrittsverbot und die beschriebene Testpflicht nur während der Betreuungszeiten. Kindertagespflegepersonen, die die verordnete Testung für die Kindertagespflegestelle ablehnen, dürfen keine Betreuungsleistung erbringen.

Das Zutrittsverbot für Schule, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen gilt nicht für Personen,

Mit der Einführung der Testpflicht ab dem 19. April 2021 nehmen die Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht in den Jahrgangsstufen teil, die im Wechselmodell unterrichtet werden (Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht).

Es sind dies

Schülerinnen und Schüler, die die Bestätigung eines negativen Tests nicht vorlegen, verbringen die Lernzeit zu Hause, nehmen am Distanzunterricht für die Lerngruppe teil und werden ansonsten mit Lernaufgaben versorgt.

Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ erhalten durchgängig Präsenzunterricht. Hier können die Eltern entscheiden, ob die Kinder teilnehmen. Mit der Einführung der Testpflicht entfällt die Aufhebung der Präsenzpflicht.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungs- und Begabungsklassen, der Jahrgangstufen 7 bis 11 und 12 (Gesamtschule und berufliches Gymnasium) sowie der beruflichen Schulen und der Schulen des Zweiten Bildungswegs erhalten bis auf Weiteres Distanzunterricht. Für sie besteht die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht.

Weitere Informationen:

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

MODERNES TRADITIONSHANDWERK: SEIT 1990 BETREIBT ROLAND OPPELT SEINE KORBFLECHTEREI IN WALDSIEVERSDORF. NOCH 1990 GAB ES IN BRANDENBURG ÜBER 100 KORBMACHEREREIEN. SEITDEM SCHRUMPFT DIE ZUNFT DRAMATISCH. DABEI – UND DAS IST KAUM ZU GLAUBEN – IST DIE KORBFLECHTEREI WIEDER EIN BERUF MIT ZUKUNFT. Von Mirko Schwanitz

[/vc_column_text][vc_single_image image=“123921″ img_size=“large“ add_caption=“yes“][vc_column_text]Eng ist das kleine Geschäft in Waldsieversdorf. Darin: die weite Welt eines uralten Handwerks. Geflochtene Körbe in einem hohen Regal. Schalen aus Wasserhyazynthen. Ein Stuhl mit Achteckgeflecht. Ausklopfer erinnern daran, dass es noch Stangen geben muss, über denen man Teppiche vermöbelt.[/vc_column_text][vc_single_image image=“123922″ img_size=“large“ add_caption=“yes“][vc_column_text]Im Nachbarraum Roland Oppelt, vor sich das „Schrägbrett“ – seit hunderten Jahren Arbeitsbank des Korbflechthandwerks.  Zwischen seinen Knien vibrieren senkrecht Weidenruten. Um sie herum flechten Oppelts kräftige Hände – Lage für Lage. Ein jeder wird mit einem Schlageisen festgeklopft.

„In der 8. Klasse machte ich ein Praktikum bei einem Korbmacher in Müncheberg. Ich erinnere mich an Blasen und schmerzende Hände. Warum ich mich trotzdem für dieses Handwerk entschied? Weil ich sah, wie gut der Altmeister verdiente! 1988 machte ich meine Gesellenprüfung.“ Oppelt ist damals 18 Jahre alt. Er zieht nach Berlin, arbeitet dort als Geselle. Im April 1990 macht er sich in Waldsieversdorf selbstständig und beginnt in Frankfurt und Dresden mit der Meisterausbildung. „Mein Ausbilder ahnte, dass wir seine letzten Schüler sein würden. Da er als Restaurator bereits mit Materialien arbeitete, die sonst kein Korbmacher zu Gesicht bekam, setzte er seinen ganzen Ehrgeiz daran, uns sein gesamtes Wissen weiterzugeben.“[/vc_column_text][vc_single_image image=“123924″ img_size=“large“ add_caption=“yes“][vc_column_text]Die Gegend um Eisenhüttenstadt war in den 1990er Jahren eine Hochburg brandenburgischer Korbflechtkunst. Gut 50 Betriebe gab es im Umkreis. Roland Oppelts Werkstatt liegt außerhalb dieses Kreises. Seine Auftragsbücher waren dennoch vom ersten Tag an voll. Dann kam der Sonntag der Währungsunion. „Als ich am Montag, den 2. Juli 1990, aufsperrte, blieben die Kunden weg. Als hätte sie jemand über Nacht umprogrammiert“, erinnert sich der Meister.

Doch er orientiert sich neu, macht auf sich aufmerksam. „Vor allem auf Märkten. Viele ältere Kollegen wollten sich nicht umstellen. Heute bin ich in einem Großraum von vier Millionen Einwohnern einer von ca. fünf Korbmachereien und kann mich vor Arbeit kaum retten. Korbflechterei hätte wieder eine Zukunft. Nur: Wer sagt es jungen Leuten? Wer begeistert sie dafür?“[/vc_column_text][vc_single_image image=“123925″ img_size=“large“ add_caption=“yes“][vc_column_text]Er tut, was er kann: Gibt Flechtkurse. Unterrichtet an zwei Volkshochschulen. Und macht sich Sorgen um sein Handwerk, das auszusterben droht. „Es gibt in Deutschland nur noch eine Ausbildungsstätte. Im oberfränkischen Lichtenfels werden pro Jahr bis zu 12 Flechtern ausgebildet. Und das, obwohl man mit unserem Handwerk gutes Geld verdienen kann“, sagt Oppelt. Tatsächlich sind die Körbe und Klopfer, die Taschen und Truhen nur der kleinste Teil der Arbeit eines modernen Korb- und Flechtwerkgestalters. So nennt sich der vielseitige Beruf heute, bei dem die Meisterpflicht, wie in vielen anderen Gewerken, entfallen ist. Ich habe Aufträge von Gartenbauunternehmen und Spielplatzgestaltern, etwa um Weidendome zu pflanzen oder Sichtschutzelemente zu gestalten. Ich arbeite mit Architekturbüros, gestalte Treppenaufgänge und –geländer. Bin gefragt bei der Restauration von Möbeln. Wir arbeiten längst nicht mehr nur mit Weide. Sondern auch mit Binsen, gedrehtem Seegras oder Papierschnüren. Ein Produkt allein zu kreieren und zu produzieren, das macht das Glücksgefühl in meinem Beruf aus“, sagt er versonnen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“123926″ img_size=“large“ add_caption=“yes“][vc_column_text]Wenn die Sonne in seine Werkstatt scheint, geht das Licht mit all den Naturmaterialien alchemistische Verbindungen ein. Alles strahlt. Sepiafarben. Wie auf einem Foto aus alter Zeit. Doch was Oppelt hier macht, ist modernes Handwerk, zeitgemäße Kunst. Und die beherrscht er wie nur wenige: An der Wand hängt eine Urkunde vom Welttreffen der Korb- und Flechtwerkgestalter. Sie erklärt ihn zu einem der besten seiner Zunft.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schwanitz“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-map-marker“]

Flechtwerkstatt Roland Oppelt
Dahmsdorferstr. 1
15377 Waldsieversdorf

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033433 6007

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