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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am Mittwoch (25.9.) hat das Bundeskabinett die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek eingebrachte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beschlossen. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Es ist gut, dass Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ihre Ankündigungen vom Juni zur Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes rasch umgesetzt hat und jetzt ein entsprechender Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden konnte.“ Der Zentralverband begrüßt, dass die Novelle vorsieht, die berufliche Fortbildung im Rahmen des Aufstiegs-BAföG künftig besser finanziell zu fördern. Vor allem die Förderung von bis zu drei aufeinander aufbauenden Fortbildungen ist ein wichtiger Beitrag, um die dringend benötigten Fachkräfte zu sichern. Sie ist zudem Ausdruck jener Wertschätzung, die das Fortbildungssystem der Höheren Berufsbildung verdient. Damit kommen wir einer gleichwertigen Behandlung der beruflichen und akademischen Ausbildung ein weiteres Stück näher.

Für Existenzgründer ist darüber hinaus ein vollständiger Darlehenserlass geplant. Das ist ein gutes Signal, um mehr junge Handwerker zur Betriebsgründung oder –nachfolge zu ermuntern. „Das ist auch von gesamtgesellschaftlichem Interesse, da in den nächsten Jahren Zehntausende Unternehmensnachfolgen anstehen“, sagt Schwannecke.

Um die volle Gleichbehandlung zwischen akademischer und beruflicher Bildung herzustellen, ist es erforderlich, dass alle erfolgreichen Prüfungsabsolventen vom Restdarlehen für die Fortbildungskosten befreit werden. Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung müssen Absolventen der Höheren Berufsbildung, die keine berufliche Selbständigkeit anstreben, 25 % ihrer Fortbildungskosten selber tragen und werden damit im Vergleich zu kostenfrei Studierenden benachteiligt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit Blick auf den Tag des Handwerks organisierte die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg die erste Lehrberufeschau des Handwerks in Neuzelle. 230 Schülerinnen und Schüler folgten am 16. September unserer Einladung und testeten ihr Geschick in den Gewerken der anwesenden Handwerker.

Die Acht- bis Zehntklässler der Oberschule und des Gymnasiums aus dem Stift Neuzelle schweißten etwa unter Anleitung der Firma Heckmann zwei Hälften eines Herzens zusammen, bauten mit der BK Bau einen Holztisch zusammen und lernten vom Autohaus Noack den fachmännischen Reifenwechsel. André Müller, Wolfgang Müller Bauservice (wir berichteten im DHB und online über den Generationswechsel im Betrieb), brachte den Jugendlichen den Beruf des Pflasterers näher und die Klosterbrauerei Neuzelle informierte bei der Verkostung hauseigener Brausen über die Ausbildung zum Brauer und Mälzer.

Bei Christine Hamann, die zusammen mit ihrem Vater die Hamann Elektromontage GmbH führt, konnten die Schüler versuchen, den Stromlauf zu schließen und eine Lampe zum Leuchten zu bringen. „Ich finde das ganz klasse, dass das hier organisiert wurde“, sagte Bezirksschornsteinfegermeister Andy Rosengart aus Diehlo. Dass das Schornsteinfegen nicht nur bedeutet, mit einem Besen den Schacht wieder freizumachen, erklärte er den Schülern mit diverser Technik. Nachdem es bei den Schornsteinfegern „hoch hinaus“ ging, zeigten die Tiefbauer der Firma Kaufmann, was unter der Erde zu beachten ist.

Die feine Handwerkskunst der Optiker brachte die Firma Fielmann mit auf das Betriebsgelände der Agrargenossenschaft Neuzelle, auf dessen Grundstück die Lehrberufeschau des Handwerks stattfand. Bleibenden Eindruck dürften die ausgefallenen Brillengestelle gemacht haben, die die Schüler selber bearbeiten durften. Ebenfalls ein eigenes Werkstück brachten die Jugendlichen von der Metall- und Balkonbau Hansmann GmbH mit nach Hause: Dort bogen und nieteten sie Miniatur-Werkzeugkoffer aus Metall.

Wir bedanken uns bei allen Handwerkern, die die Lehrberufeschau ermöglicht haben![/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“81493,81494,81495,81496,81497,81498,81499,81500,81501,81502,81503,81504,81505,81506,81507,81508,81509,81510,81511,81512,81513,81514,81515,81516,81517,81518,81519,81520,81521,81522,81523,81524,81525,81526,81527,81528″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Große Koalition hat sich auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken des Handwerks geeinigt.  Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und Carsten Linnemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, melden heute (9. September 2019) in einem gemeinsamen Pressestatement: „Die Reform der Handwerksordnung kommt“. Die Koalition wird jetzt einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht ins parlamentarische Verfahren einbringen.

Damit würde ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt. „Wir legen bei der Entscheidung, bei welchen Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt wird, klare, objektive und eindeutige Kriterien an“, heißt es da.

„Das ist ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk“, reagierte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). „Zukunftssicherung und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Handwerk werden so auf einer breiteren Basis möglich.“

Fehlende Meisterpflicht führte zu Fehlentwicklungen

Seit der Novelle der Handwerksordnung im Jahr 2004 sei es zwar nicht in allen Gewerken, aber in einigen besonders augenfällig zu Fehlentwicklungen gekommen: weniger Auszubildende, weniger Fachkräfte, weniger Qualität, schneller vom Markt verschwindende Betriebe und infolge dessen ein geringerer Gewährleistungs- und Verbraucherschutz. Daher sei es gut, sagt Wollseifer, dass diese jetzt korrigiert werden sollen. Für mehr Ausbildung, mehr Qualifikation, mehr Qualität, mehr Gewährleistungs- und Verbraucherschutz.

Gesetzentwurf zur Wiedereinführung zügig im Parlament verabschieden

„Auch in Zukunft sollen Verbraucher ein qualitativ hochwertiges, ausbildungs- und betriebsnachhaltiges Handwerk vorfinden. Der Meisterbrief ist der Garant, um das Ausbildungs- und Qualifizierungssystem und damit auch Fachkräfte im Handwerk für die Zukunft zu gewährleisten“, betont Wollseifer.

Der ZDH hofft, dass der Gesetzentwurf zügig im Parlament verabschiedet wird. „Die nunmehr verbleibenden zulassungsfreien Handwerke müssen unabhängig davon die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben wie Handwerke mit Meisterpflicht. Hierzu gehört nicht zuletzt die verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Option einer zukünftigen Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk.“

Meisterpflicht bietet Qualitätsarbeit und Verbraucherschutz

Man wolle natürlich die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts einhalten, versichern Linnemann und Bartol. Auch sie sind überzeugt, „dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert“. Die Meisterpflicht trage außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei, schreiben Linnemann und Bartol.

Ziel sei es, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung. Entscheidend für die Einführung der Meisterpflicht sei, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem sollen solche Handwerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind.

Der Entscheidung war ein intensiven Dialog- und Anhörungsprozess durch das Bundeswirtschaftsministerium im Sommer vorangegangen, bei dem alle Gewerke und Sozialpartner, darunter auch der ZDH, angehört worden sind. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages gab es eine umfassende Anhörung.

Das sind die zwölf Gewerke:

In den folgenden zwölf Gewerken soll die Meisterpflicht wieder eingeführt werden. Das wird übrigens nicht alle Berufsverbände freuen, denn es hatten sich ungefähr doppelt so viele für die Rückkehr zur Meisterpflicht eingesetzt:

Bestandsschutz soll es für Betriebe geben, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen.

Das Bundeswirtschaftsministerium werde nun gebeten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung folgen die Beratungen im Bundesrat und Bundestag. „Unser Ziel ist es, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt.“

Sicherheit und Verbraucherschutz durch Meisterpflicht

Auch der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, ist hoch erfreut darüber, „dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen – Fliesenleger, Estrichleger, Beton- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger –  die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A zurückzuführen.“

Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. Pakleppa weiter: „Das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teilen nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute Ausbildung.“

Das Baugewerbe hofft auf eine schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfes, damit die Wiedereinführung der Meisterpflicht auch tatsächlich Anfang 2020 in Kraft treten kann.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_single_image image=“81370″ img_size=“medium“][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_separator][vc_message]Machen Sie jetzt Ihren Meister in den Bildungseinrichtungen der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.[/vc_message][vc_column_text]Text: Kirsten Freund / handwerksblatt.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Auf Initiative der Maler- und Lackierer­Innung Oderland kamen im Juni 2018 mehr als 550 Schüler zur Berufsorientierung am Helenesee. Zur diesjährigen Ausgabe stieg die Zahl der Schüler auf mehr als 900 an. 16 Schülerteams paddelten im Drachenbootrennen gegeneinander während ihre Mitschüler anfeuerten und sich bei den mehr als 100 anwesenden Handwerkern über mehr als 25 Handwerksberufe informierten.

Das Format „Berufe mit Speed“ startete im Vorjahr als Testballon der Maler- und Lackiererinnung Oderland mit Unterstützung durch den Regionalen Wachstumskern und die Stadt Frankfurt (Oder) für die Berufsorientierung im Handwerk. Zahlreiche Firmen und Handwerker­innungen stellten ihr Handwerk auf der Promenade des Helenesees mit einfallsreichen Mitmachaktionen und eigens angereisten Showtrucks aus. Auf dem Wasser eröffnete der Schirmherr der Veranstaltung, der brandenburgische Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Thomas Drescher, standesgerecht mit Pistole das Rennen.[/vc_column_text][vc_column_text]Ein großes Dankeschön an alle beteiligten Unternehmen![/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“81288,81289,81290,81291,81292,81293,81294,81295,81296,81297,81298,81299,81300,81301,81302,81303,81304,81305,81306,81307,81308,81309,81310,81311,81312,81313,81314,81315,81316,81317,81318,81319,81320,81321,81322,81323,81324″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schulz-hellwig“][vc_text_separator title=“Förderer“][vc_single_image image=“81326″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“81327″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“81328″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“81329″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“81330″ img_size=“medium“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mehr als 300 Schüler von 8. bis 10. Klassen aus Frankfurt, Letschin, Seelow, Beeskow, Eisenhüttenstadt lernten am Mittwochvormittag 25 Handwerksberufe im ÜAZ der Bauwirtschaft kennen. Dazu zählten u.a. Maurer, Metallbauer und Maler, Dachdecker, Zimmermann und Steinsetzer, Straßen- bzw. Tiefbauer, Elektrotechniker, Fliesenleger und Tischler, Landmaschinenmechatroniker und Orgelbauer sowie Zahntechniker, Hörgeräteakustiker und Kosmetikerin – 20 Firmen aus der Oderregion gestalteten einen Berufeparcours zum Anfassen. Die Vielfalt live durch Tests und Mitmachaktionen erleben, bereitete vielen Schüler Spaß und Erkenntnisgewinn.

Die Handwerksbetriebe nutzten die für sie kostenfreie Veranstaltung auch, um die Teenager auf Praktika- und Lehrstellenangebote hinzuweisen. Die Lehrberufeschau des Handwerks gibt es seit 2016. Organisiert wird diese jährlich durch die Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt, das ÜAZ und die Handwerkskammer. Die Berufsorientierung für Schüler durch Handwerksfirmen, die Berufsnachwuchs suchen, bringt behutsam und stetig Erfolg. In Ostbrandenburg konnte die Zahl der Neulehrlinge in den letzten vier Jahren seit 2015 um 250 Azubis auf nunmehr 900 Lehrlinge im 1. Lehrjahr kontinuierlich gesteigert werden. „Im Handwerk geht was für Jungs und Mädchen“, weiß der Obermeister der Schornsteinfegerinnung Stephan Rost.

Akteure waren: Schornsteinfegerinnung, der Maler & Lackiererinnung Oderland, Fliesenleger Steffen Müller, BK Bau Neuzelle, Elektro Jahn GmbH & Co. KG, Hörpartner Fürstenwalde, Schönherr & Fritsch Bau, KDH – Sanitär – Heizung – Klima aus Frankfurt, Die Kosmetik-Eule, Brandenburger Landtechnik Verband und dem K&H Landmaschinenhandel aus Jacobsdorf, Heckmann Stahl aus Eisenhüttenstadt, der Amplifon Deutschland GmbH in Frankfurt, W. Sauer Orgelbau aus Müllrose, IDOMA Zahntechnik aus Eisenhüttenstadt, Oevermann Verkehrswegebau, Strabag aus Berlin.[/vc_column_text][vc_column_text]

Impressionen von der Lehrberufeschau

[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“80380,80381,80382,80383,80384,80385,80386,80387,80388,80389,80390,80391,80392,80393,80394,80395,80396,80397,80398,80399,80400,80401,80402,80403,80404,80405,80406,80407,80408″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Handwerk in Ostbrandenburg sucht fähige Handwerksmeister, die bestehende Betriebe übernehmen, ein eigenes Unternehmen gründen oder als Führungskraft in einem Handwerksbetrieb tätig werden.

Alle notwendigen Informationen zu Meisterkursen und zur Förderung der Lehrgangskosten erhalten interessierte Gesellen in den Informationsveranstaltungen der Handwerkskammer (HWK).

Die Lehrgangskosten können mit dem Aufstiegs-BAföG bis zu 64 % rückzahlungsfrei gefördert werden. Zusätzlich erhalten alle Absolventen den Meister-Bonus in Höhe von 1.500 EUR. Wer sich dann noch selbstständig macht oder einen Handwerksbetrieb übernimmt, kann darüber hinaus bis zu 12.000 EUR Meistergründungsprämie erhalten.

Link zum Aufstiegsbafög

Link zur Meistergründungsprämie

Die Termine für die kommenden Infoveranstaltungen sind:

20. August 2019, 17 bis 18.30 Uhr in Frankfurt (Oder)
16. September 2019, 15 bis 17 Uhr in Hennickendorf
30. September 2019, 15 bis 17 Uhr in Hennickendorf

Folgende Themen werden besprochen:

Anmeldung zu den Infoabenden über Telefon: 0335 5619 200 oder per E-Mail: bz@hwk-ff.de

Weiterführende Informationen auch zu Lehrgängen und Seminaren unter https://www.weiterbildung-ostbrandenburg.de/[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“zibulski“][cq_vc_employee name=“randasch“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Öffentliche Bestellung – Erstbestellung

Gemäß §§ 1 bis 7 der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg (SVO) wurde die nachstehend benannte Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt.

Im Maurer- und Betonbauerhandwerk

Kerstin Neumann
Friedrichshagener Straße 15
15566 Schöneiche bei Berlin

für die Zeit vom 19.07.2019 bis 18.07.2024.

Frankfurt (Oder), 19. Juli 2019

Wolf-Harald Krüger         Uwe Hoppe
Präsident                          Hauptgeschäftsführer

 

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Öffentliche Bestellung – Wiederbestellung

Nach Ablauf ihrer Bestellzeit wurden gemäß § 5 Abs.3 SVO die nachstehend benannten Sachverständigen wiederbestellt.
Für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk

Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister
Rico Schneiderat
Kronheide 3
16303 Schwedt/Oder

Für die Zeit vom 21.06.2019 bis 20.06.2024
Für das Elektrotechnikerhandwerk

Dipl.-Ing. (FH) René Pötzsch
Privatweg 6
15517 Fürstenwalde/Spree

für die Zeit vom 21.06.2019 bis 20.06.2021

Erlöschen der öffentlichen Bestellung

Nach Ablauf seiner Bestellzeit am 03.06.2019 ist
gemäß § 22 Nr.3 Sachverständigenordnung die
öffentliche Bestellung des nachstehend benannten Sachverständigen erloschen.

Für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk

Dipl.-Ing. Ulf Zeiger
Lichtenberg, Bauernweg 1b
15234 Frankfurt (Oder)

Für seine geleisteten Dienste als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sprechen wir Herrn Zeiger unsere Anerkennung aus.

Frankfurt (Oder), 21. Juni 2019

Wolf-Harald Krüger         Uwe Hoppe
Präsident                          Hauptgeschäftsführer[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Seit 1. Juli 2019 müssen in der Europäischen Union (EU) alle neuen Typen von Elektro- und Hybridfahrzeugen mit einem sogenannten Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sein. Das besagt die EU-Verordnung Nr. 540/2014 vom 16. April 2014.

AVAS ist ein System, das Fahrzeuggeräusche simuliert, um Unfälle insbesondere mit Fußgängern und Radfahrern zu verhindern. Denn: Statistiken aus den USA zeigen bereits eine stark erhöhte Zahl von Unfällen zwischen leisen Elektroautos und Fußgängern auf.

Ab 1. Juli 2021 müssen die Hersteller dann nicht nur bei neuen Fahrzeugtypen, sondern bei allen Neuwagen mit Elektro- und Hybridantrieb ein AVAS einbauen. Ältere Fahrzeuge können, müssen aber nicht nachgerüstet werden. Ein Anhang zur Verordnung enthält die Anforderungen, denen die Systeme der Autohersteller genügen müssen.

Wann müssen Elektroautos zu hören sein?

Elektro- und Hybridautos müssen künftig zwischen dem Anfahren und dem Erreichen einer Geschwindigkeit von 20 km/h wie auch beim Rückwärtsfahren ein Geräusch erzeugen. Läuft bei einem Hybridfahrzeug der Verbrennungsmotor, darf das AVAS allerdings keine Geräusche machen.

Fahrzeuge, die beim Rückwärtsfahren sowieso einen Warnton von sich geben, müssen ebenfalls keine zusätzlichen Geräusche produzieren. Der Grund für die Begrenzung auf Tempo 20 ist, dass bei höheren Geschwindigkeiten das Abrollgeräusch der Reifen den Motor in der Regel übertönt. Das AVAS muss laut EU-Verordnung mit einem leicht erreichbaren Schalter zum Ein- und Ausschalten ausgestattet und beim Start automatisch eingeschaltet sein

Wie müssen sich die Autos anhören?

Elektro- und Hybridautos müssen im vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbereich Geräusche erzeugen, die einem Verbrennungsmotor der gleichen Fahrzeugklasse entsprechen. Es muss sich um ein Dauergeräusch handeln, das eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweist – zum Beispiel eine Beschleunigung.

Wie genau das Geräusch klingen soll, ist nicht vorgeschrieben. Daher basteln bei allen Automobilherstellern seit geraumer Zeit Sounddesigner an Motorgeräuschen, die zu der jeweiligen Marke und dem jeweiligen Fahrzeug passen.

Welche Vor- und Nachteile bringt die Neuregelung?

Für Fußgänger und Radfahrer verringert sich durch die Warngeräusche die Gefahr einer Kollision mit einem Elektro- oder Hybridfahrzeug. Allerdings kritisieren viele, dass ein Vorteil des Elektroantriebs – nämlich dessen Lautlosigkeit – damit entfällt. Denn immerhin ist ständiger Verkehrslärm eine große Belastung für unsere Städte und die Gesundheit ihrer Bewohner.

Verkehrsteilnehmer sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die Regelung zunächst nur für neue Fahrzeugtypen und später dann für Neuwagen gilt. Das heißt: Bereits zugelassene Elektrofahrzeuge dürfen bis auf Weiteres geräuschlos unterwegs sein. Fußgänger sollten also trotz der Neuregelung beim Überqueren von Straßen besonders vorsichtig sein und lieber einmal mehr nach links und nach rechts schauen, empfiehlt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice)

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014

Quelle: D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (ERGO)

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

Geht achtsam mit euch und miteinander um, raten Lore Sülwald (rechts) und Katrin Rahnefeld sowohl Führungskräften und als auch Arbeitern/Angestellten. Bewusst muss jeder auf die vielen verschiedenen Lebensbereiche achten.

Experten geben Ihnen am 8. August Tipps, wie Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig stärken können.

Termin: http://dev.hwksystem.de/blog/event/gesunde-unternehmen-brauchen-gesunde-mitarbeiter-2/

https://www.youtube.com/watch?v=xsxgszpRVpE (Youtube)

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Lage und Rahmenbedingungen des betrieblichen Standorts sind für Handwerksbetriebe ein zentraler wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Entscheidet der Standort doch bspw. über die Nähe zu potenziellen Kunden und Geschäftspartnern, die Anbindung an das Straßennetz oder die Verfügbarkeit schneller Internetverbindungen. Insbesondere in den Ballungsräumen wird das Flächenangebot zudem knapper – auch aufgrund konkurrierender Nutzungen. Die Folgen können eine Verdrängung der Betriebe an die Stadtränder oder Einschränkungen bei der Erweiterung des Geschäftsbetriebs aufgrund fehlender zusätzlicher Gewerbeflächen am Standort sein. In den ländlichen Räumen erschwert hingegen häufig die mangelnde infrastrukturelle Erschließung die Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs.

Um die Betroffenheit der Handwerksbetriebe von diesen Entwicklungen bewerten zu können, hat der ZDH im Zuge der Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2019 gemeinsam mit 26 Handwerkskammerneine Umfrage zum Thema „Betriebsstandorte im Handwerk“ durchgeführt. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich aktiv an dieser Sonderumfrage.

 

Die Umfrage beinhaltete  insgesamt 7 Fragen:

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass attraktive Gewerbeflächen insbesondere in den Ballungsgebieten knapper werden. Zudem gibt es Verdrängungstendenzen durch andere Gewerbetreibende oder Wohnbebauung und es fehlt an Erweiterungsmöglichkeiten um zu wachsen:

Der Bericht zur Auswertung der Sonderumfrage auf Bundesebene sowie eine kurze regionale Zusammenfassung  stellen wir Ihnen als Download auf diesen Seiten gern zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Auswertung HWK FF

Auswertung ZDH[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_gallery interval=“3″ images=“81121,81122,81123,81124,81125,81126,81127″ img_size=“large“][/vc_column][/vc_row]