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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Am 23. September wurden in der Eberswalder St. Marien-Kirche 72 Lehrlinge freigesprochen. Acht Zimmerer, neun Elektroniker, elf Friseure-innen, drei Kfz-Mechatroniker, eine Metallbauer, sechs Maler und Lackierer, drei Schilder- und Leuchtreklamehersteller, siebzehn Tischler, vier Orgelbauer, ein Sattler, fünf Bäcker/-innen sowie vier Fachverkäufer/-innen im Lebensmittelhandwerk Fachbereich Bäckerei und Konditorei erhielten ihre Gesellenurkunden.[/vc_column_text][vc_media_grid element_width=“3″ grid_id=“vc_gid:1666468393781-9484ea7f-d65f-0″ include=“138300,138301,138302,138303,138304,138305,138306,138307,138308,138309,138310,138311,138312,138313,138314,138315,138316,138317,138318,138319,138320,138321,138322,138323,138324,138325,138326,138327,138328,138329,138330,138331,138332,138333,138334,138335,138336,138337,138338,138339,138340,138341,138342,138343,138344,138345,138346,138347,138348,138349,138350,138351,138352,138353,138354,138355,138356,138357,138358,138359,138360,138361,138362,138363,138364,138365,138366,138367,138368,138369,138370,138371,138372,138373,138374,138375,138376,138377,138378,138379,138380,138381,138382,138383,138384,138385,138386,138387,138388,138389,138390,138391,138392,138393,138394,138395,138396,138397,138398,138399,138400″][vc_column_text]

Fotos: Leif Kuhnert // HWK-FF:DE

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Fast 600 Schülerinnen und Schüler kamen am 15. September auf das Gelände in der Eberswalder Straße 33 in Eberswalde. 25 Betriebe und Institutionen boten die Möglichkeit, sich in handwerklichen Berufen Auszuprobieren und über Entwicklungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren. Viele der Betriebe und Innungsvertreter nahmen erstmalig an diesem Format der Berufsorientierung teil und waren begeistert. Auch die Jugendlichen gingen mit jeder Menge Anregungen und Erfahrungen wieder in den Unterricht.[/vc_column_text][vc_media_grid element_width=“3″ grid_id=“vc_gid:1666299123016-811c20b2-aedf-7″ include=“138123,138124,138125,138126,138127,138128,138129,138130,138131,138132,138133,138134,138135,138136,138137,138138,138139,138140,138141,138142,138143,138144,138145,138146,138147,138148,138149,138150,138151,138152,138153,138154,138155,138156,138157,138158,138159,138160,138161,138162,138163,138164,138165,138166,138167,138168,138169,138170,138171,138172,138173,138174,138175,138176,138177,138178,138179,138180,138181,138182,138183,138184,138185,138186,138187,138188,138189,138190,138191,138192,138193,138194,138195,138196,138197,138198,138199,138200,138201,138202,138203,138204,138205,138206,138207,138208,138209,138210,138211,138212,138213,138214,138215,138216,138217″][vc_column_text]

Fotos: hwk-ff.de/Silke Köppen

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Neben den Lieferkettenstörungen und den nach wie vor hohen Material- und Rohstoffkosten belastet die derzeitige Energiepreisentwicklung nahezu alle Handwerksunternehmen in Ostbrandenburg. Besonders stark davon betroffen sind die energieintensiven Handwerke, wie z. B. Bäcker, Fleischer, Textilreiniger, Brauereien und Kfz-Werkstätten.

Das Handwerk benötigt kurzfristige Steuer- und Abgabenentlastungen bei den Energiepreisen sowie Hilfsprogramme. Ansonsten wird es viele Betriebe womöglich bald nicht mehr geben. Die Entlastungsprogramme dürfen sich nicht wie bisher nur auf Verbraucher und Industriebetriebe konzentrieren. Das Handwerk ist dringend auf bezahlbare Energie, z. B. durch Einführung einer Preisbremse und wirkungsvolle finanzielle Förderinstrumente, angewiesen. Es ist höchste Zeit, unverzüglich zu handeln und den Unternehmen eine Perspektive für die kommenden Monate aufzuzeigen. Das gleiche gilt für die Frage der Versorgungssicherheit mit Energie. Gerade das Handwerk und der Mittelstand sind die tragenden Säulen der Wirtschaft und bei der Verteilung von Energie gleichrangig zu berücksichtigen. Nur so kann auch die dringend notwendige Energiewende mit dem Handwerk gelingen.

Das gesamte Handwerk in Ostbrandenburg leidet unter der derzeitigen Energiepreisentwicklung. Viele Handwerkerinnen und Handwerker haben inzwischen Existenzängste.
Es müssen jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, um die Energieerzeugung in Deutschland maximal auszulasten. Dabei sind neben den erneuerbaren Energien auch die Stromerzeugung aus Kohle- und Atomenergie mit einzubeziehen. Damit kann auch die Verstromung der knappen und teuren Gasressourcen eingedämmt werden. Spekulanten und Profiteure der aktuellen Energiepreisentwicklung müssen durch Steuern oder Abgaben stärker solidarisch herangezogen werden. Zur Wahrung des gesellschaftlichen Friedens muss die Spekulation mit Energie unterbunden werden, denn bezahlbare Energie gehört zur Daseinsfürsorge. Dazu muss schnellstmöglich der Strom – und Gasmarkt reguliert werden. Die Energiepreise müssen wieder die Gestehungskosten widerspiegeln. Spekulation ist durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, statt im Nachhinein die großen Gewinne der Energiekonzerne zusätzlich zu besteuern. Trotz Inflation muss die Kaufkraft der Bevölkerung erhalten bleiben, sonst bricht der Binnenmarkt zusammen.

 

Am Nachmittag des 16. September 2022 veröffentlichte die Staatskanzlei des Landes Brandenburg folgende Pressemitteilung zum PCK und der Treuhandverwaltung der Gesellschafteranteile von ROSNEFT:

Pressemitteilung

 

„Die Schwedter Raffinerie wird weiterleben“ – Woidke begrüßt Weichenstellung des Bundes für PCK

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke hat die Entscheidungen der Bundesregierung zur Sicherung der PCK Schwedt in der Uckermark „mit großer Freude“ begrüßt. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck heute in Berlin sagte er: „Die Treuhänderschaft durch die Bundesregierung stellt die entscheidende Weiche. Das gibt uns die notwendigen Handlungsspielräume – und diese werden wir nutzen.“

 

Woidke weiter: „PCK ist Herz und Rückgrat der Uckermark. Mein Dank gilt all jenen, die dort und weit darüber hinaus für dieses systemrelevante, für die Versorgungssicherheit und Mobilität in Ostdeutschland unerlässliche Unternehmen gekämpft haben. Der Einsatz hat sich gelohnt und es zeigt sich: Wir lassen die Menschen nicht im Stich. Zusammen verhindern wir, dass es zu einem Strukturbruch kommt. Mit den Entscheidungen vom heutigen Tag zeigen wir aber auch, dass unser Staat handlungsfähig ist – auch und gerade in Krisenzeiten. Wir haben abgewogen, gerungen, auch gestritten – aber heute zählt das Ergebnis.“

 

Aus Woidkes Sicht stellen die heutigen Entscheidungen sowohl eine Absicherung der Beschäftigten des PCK beziehungsweise vollständige Weiterbezahlung in Höhe der bisherigen Nettolöhne sicher als auch eine mittel- und langfristige Transformation des Standorts in das nach-fossile Zeitalter. Woidke bedankte sich bei Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Robert Habeck „für den gemeinsamen Einsatz für die Zukunft der PCK und der Stadt Schwedt“.

 

Der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister Michael Stübgen, betonte: „Russland führt einen Energiekrieg, vor dem wir unsere Bürger und Wirtschaft schützen müssen. Die Beschäftigungsgarantie bringt den Menschen etwas Planungssicherheit. Allerdings bleibt die entscheidende Aufgabe, Schwedt künftig ausreichend mit Rohöl zu versorgen. Verbindliche Lösungen müssen jetzt schnell geschaffen werden, damit Ostdeutschland weiter in ausreichendem Maße Diesel, Benzin und Kerosin zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung ist mit ihren Versprechen Brandenburg entscheidend entgegengekommen, sie wird an der Einhaltung der Zusagen gemessen werden.“

 

Die stellvertretende Ministerpräsidentin, Sozialministerin Ursula Nonnemacher, sagte: „Das ist eine sehr gute Nachricht. In einer für alle schwierigen Zeit wurde eine gute Lösung für die Menschen und die ganze Region erzielt. Sie trägt sowohl der Versorgungssicherheit als auch dem notwendigen Strukturwandel und der dringend gebotenen Arbeitsplatzsicherung Rechnung. Gemeinsam werden wir den zahlreichen Krisen trotzen und nachhaltige Perspektiven schaffen, die unser Land weiter voranbringen.“

 

Finanzministerin Katrin Lange. „Jeder, der die öffentliche Debatte um die Zukunft der PCK-Raffinerie in Schwedt verfolgt hat, kann sich vorstellen, dass es harte Verhandlungen mit dem Bund waren. Mein Ziel war es, die Raffinerie zu erhalten. Ein Stopp der Produktion der PCK-Raffinerie hätte fatale Folgen insbesondere für die Wirtschaft am Standort Schwedt, aber auch darüber hinaus. Insofern begrüße ich das mit dem Bund erreichte Ergebnis. Der zentrale Punkt ist, dass die Bundesregierung zugesagt hat, dass es weiter ihr Ziel ist, eine vollständige Versorgung der PCK- Raffinerie mit Rohöl zu erreichen. Ferner ist für die Beschäftigten der PCK-Raffinerie wichtig, dass der bestehende Tarifvertrag fortbesteht.“

 

Wirtschafts- und Energieminister Jörg Steinbach: „Die Ertüchtigung der Pipeline ist der wichtigste Schritt, um so schnell wie möglich eine Auslastung der PCK Raffinerie zu erreichen, die sich dem Niveau des Betriebes vor Kriegsbeginn nähert. Schwedt und die Region brauchen eine wirtschaftlich betriebene Raffinerie mit ihren Arbeitsplätzen, sowie auch die Versorgung mit Kraftstoffen aufrechterhalten bleiben muss. Darüber hinaus ist es wichtig, schnelle Schritte in Richtung Transformation zu gehen. Für die Zukunft der Raffinerie PCK sehe ich einen integrierten Chemie-Standort mit Fokus auf zukunftsfähigen Power-to-Liquids und Wasserstoffanwendungen in Kombination mit erneuerbaren Energien.“

 

In der heutigen gemeinsamen Erklärung ist vereinbart:
Der Bund wird alles unternehmen, um weiterhin eine vollständige Versorgung der PCK mit Öl aus anderen als russischen Quellen sicherzustellen. Dafür investiert der Bund 400 Millionen. Euro für die Ertüchtigung der Pipeline, die die PCK von Rostock aus mit Öl versorgt (Komplettfinanzierung). Alleine diese Investition soll für eine Auslastung der PCK von 75 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} sorgen. Weitere Bezugsquellen wird der Bund prüfen, etwa die Verarbeitung von kasachischem Öl. Für eine mögliche Versorgung aus Polen wurde mit der Treuhand-Lösung ein entscheidendes Hindernis aus dem Weg geräumt.

 

Wenn Mitarbeitende in Kurzarbeit gehen müssen, erhalten sie weiterhin ihr vollständiges Netto-Gehalt. Dies wird der Bund in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern regeln.

 

Für die Sicherung und Transformation der ostdeutschen Raffineriestandorte werden Bund und Länder insgesamt etwa 1,3 Milliarden Euro investieren. Darin enthalten sind 750 Millionen Euro Mittel vom Bund und den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt für ein Sofortprogramm über 15 Jahre. Brandenburg wird sich an diesen Kosten beteiligen.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
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14473 Potsdam
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Internet: www.brandenburg.de

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Statement

PCK-Existenz nicht gefährden   

Die angespannte Situation um das PCK in Schwedt beobachten wir mit großer Sorge. Das PCK ist ein Stabilitätsfaktor für die ganze Region und damit auch für das Handwerk von existenzieller Bedeutung. Viele Handwerksbetriebe sind als Auftragnehmer wirtschaftlich unmittelbar von der Raffinerie abhängig. Aber auch viele andere Handwerksunternehmen in der Uckermark würden einen drohenden Kaufkraftverlust massiv zu spüren bekommen. Die vorzeitige Kappung der Erdölversorgungsleitung, die über das von der EU beschlossene Embargo für russisches Öl hinausgeht, wird daher von vielen Betroffenen abgelehnt. Bevor dieser Schritt gegangen wird, müssen Alternativen bereitstehen, um den Weiterbetrieb des PCK mit der gewohnten Auslastung und die Versorgung der Region mit Treibstoffen sicherzustellen. Der Bund ist in der Pflicht, den Fortbestand des Werkes und den Erhalt der Arbeitsplätze zu garantieren.[/vc_message][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Sonderinformation des Präsidenten[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]PM heute nach den Energiegipfeln

PM Ostdeutsche Präsidententreffen mit dem Ostbeauftragten

Resolution

 

ZDH zum Thema Energiekosten[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ein großer Teil der 47 bestandenen Lehrlinge nahm am 10. September 2022 den Gesellenbrief im Dom in Fürstenwalde persönlich entgegen. Kreishandwerksmeister Thomas Charlet eröffnete die Freisprechung der Gesellinnen und Gesellen, die von der Kreishandwerkerschaft Oder-Spree organisiert wurde. Im feierlichen Rahmen wurden auch die beiden Besten ausgezeichnet. Vertreter der Signal-Iduna-Gruppe und der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg gratulierten Florian König und Enrico Ortel.

Allen ein herzliches Willkommen im Handwerk![/vc_column_text][vc_media_grid element_width=“3″ grid_id=“vc_gid:1666298634857-b3b021f2-d8f0-6″ include=“138086,138087,138088,138089,138090,138091,138092,138093,138094,138095,138096,138097,138098,138099,138100,138101,138102,138103,138104,138105,138106,138107,138108,138109,138110,138111,138112,138113,138114,138115,138116,138117,138118,138119,138120″][vc_column_text]

Fotos: hwk-ff.de/Silke Köppen

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“koeppen“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Über 30 Lehrlinge wurden am 7. September 2022 von der Kreishandwerkerschaft Oderland und deren Innungen in den Gesellenstand erhoben. Die Junggesellinnen und Junggesellen sowie deren Angehörige nahmen die Ehrung in der Seeterrasse Güldendorf bei Frankfurt (Oder) entgegen. Auch die beiden Besten wurden ausgezeichnet, Elektroniker Jan Niklas Kalisch und Lars-Erik Büchle. Beide erhielten von der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg einen Weiterbildungsgutschein. Vielleicht ein Anreiz für eine Karriere im Handwerk mit einer Meisterschule.[/vc_column_text][vc_media_grid element_width=“3″ grid_id=“vc_gid:1666298274614-a7aabf69-f228-6″ include=“138054,138055,138056,138057,138058,138059,138060,138061,138062,138063,138064,138065,138066,138067,138068,138069,138070,138071,138072,138073,138074,138075,138076,138077,138078,138079,138080,138081,138082,138083″][vc_column_text]

Fotos: hwk-ff.de/Silke Köppen

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“koeppen“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Cottbus/Frankfurt (Oder)/Potsdam. Nach den gestrigen Ergebnissen der Klausurtagung der Bundesregierung macht sich auch im brandenburgischen Handwerk Enttäuschung breit.

Robert Wüst, Präsident des Handwerkskammertages Land Brandenburg sagt dazu: „Es ist bitter, dass die Bundesregierung nach ihrer Kabinettsklausur keine konkreten Entlastungen vorgestellt hat. Das verstärkt die Unsicherheiten. Die Energiepreisentwicklung der letzten Wochen ist längst auch zur Belastungsprobe für das Handwerk geworden. Energieintensive Handwerksbranchen, wie Bäckereien, Fleischereien oder Textilreinigungen sind besonders betroffen. Gestörte Lieferketten, Materialengpässe, steigende Inflation und Kaufzurückhaltung belasten das Handwerk zusätzlich. Sollte die Preisentwicklung zu weiteren Absagen von Bau- und Sanierungsprojekten führen, wären nicht nur die Ausbauziele im Wohnungsbau und beim Klimaschutz gefährdet, sondern auch viele Betriebe in der brandenburgischen Bauwirtschaft massiv betroffen.

Wir fordern daher eine realistische Energiepolitik, die die Interessen der Handwerkswirtschaft berücksichtigt. Die Politik steht in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass unseren Betrieben mittel- und langfristig bezahlbare Energie verlässlich zur Verfügung steht. Der auch durch die Sanktionen gegen Russland verschärfte Preisauftrieb muss beendet werden. Notwendig ist eine Energiepreisbremse, die unseren Betrieben Planungssicherheit bietet. Zudem brauchen besonders betroffene Betriebe zusätzliche Unterstützung. Die Ausrichtung der bisherigen Hilfen auf international tätige Industrieunternehmen greift zu kurz. Auch regional ausgerichtete Handwerksbetriebe mit einem hohen Energieverbrauch müssen berücksichtigt werden. Sollten diese Unternehmen weiterhin bei Bundeshilfen ausgenommen bleiben, müssen sie durch Förderinstrumente des Landes Brandenburg unterstützt werden.“[/vc_column_text][vc_single_image image=“132199″ img_size=“large“][vc_column_text]Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften. Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

 

www.hwk-cottbus.de                  www.hwk-ff.de              www.hwk-potsdam.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Diese soll sich ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kfz konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Die Anschaffung von gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen wird nur noch bis 31. August 2023 gefördert.

Der sogenannte Umweltbonus wird ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert. So soll der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst werden.

Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem nur noch Privatpersonen begrenzt, auch Handwerksbetriebe gehen ab diesem Zeitpunkt leer aus und erhalten keinen Zuschuss mehr. Daher sollten Handwerkerinnen und Handwerker geplante Vorhaben prüfen und wenn möglich vorziehen, wenn sie, wenngleich auch nur noch den abgesenkten Bonus erhalten wollen. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.[/vc_column_text][vc_single_image image=“131875″ img_size=“large“][vc_column_text]Die Eckpunkte im Detail:

Förderung ab dem 1.1.2023

Förderung ab dem 1.9.2023

Förderung ab dem 1.1.2024

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Zum 1. August 2022 soll das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts (sog. EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie) in Kraft treten. Mit dem Umsetzungsgesetz sind zahlreiche Gesetzesänderungen verbunden, die sich vor allem auf das Nachweisgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Berufsbildungsgesetz auswirken. Hinzu treten daneben auch neue Begründungspflichten des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer einen Wunsch nach der Veränderung seiner Arbeitsform anzeigt.

Der ZDH hat Handlungshilfen erarbeitet, die die Betriebe bei der Umsetzung der anstehenden Neuregelungen unterstützen sollen.

Obwohl die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, die im Rahmen des Nachweisgesetzes zur Verfügung zu stellenden Informationen in elektronischer Form bereitzustellen, hat der nationale Gesetzgeber in den Änderungen des Nachweisgesetzes davon bedauerlicherweise keinen Gebrauch gemacht. Wie bisher ist dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen zu übergeben. Die elektronische Form bleibt weiter ausgeschlossen. Die damit für die Handwerksbetriebe verbundenen bürokratischen Lasten sind erheblich. Der ZDH wird sich daher auch in Zukunft für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses einsetzen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“131853″ img_size=“large“][vc_column_text]Bei Arbeitsverträgen, die bereits vor dem 1. August 2022 bestanden haben, gilt:

Arbeitgeber müssen in diesen „Altfällen“ nicht unbedingt die noch ausstehenden wesentlichen Vertragsbedingungen nachreichen. Dies gilt nur nach Aufforderung des Arbeitnehmers (§ 5 NachwG). Der Arbeitgeber hat in diesem Fall spätestens am siebten Tag nach Zugang der Aufforderung beim Arbeitgeber die Niederschrift mit den Angaben nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 10 NachwG dem Arbeitnehmer auszuhändigen; die Niederschrift mit den übrigen Angaben nach § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG ist spätestens einen Monat nach Zugang der Aufforderung zu überreichen. Soweit ein schriftlicher Arbeitsvertrag die nach dem neuen Nachweisgesetz erforderlichen Angaben enthält und dem Arbeitnehmer bereits ausgehändigt wurde, entfällt diese Verpflichtung des Arbeitgebers.

Folgen der Nichtbeachtung des Nachweisgesetzes

Ordnungswidrigkeit

Anders als die bisherige Fassung des Nachweisgesetzes stellt ein Verstoß gegen das Gesetz nunmehr eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar (§ 4 NachwG). Verstöße können zukünftig mit einem Bußgeld von bis zu 2000 Euro geahndet werden. So handelt der Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er

oder

Im Rahmen der Bußgeldbemessung soll bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 17 Abs. 3 S. 2 Hbs. 1 OWiG die wirtschaftliche Situation von KMU besonders einbezogen werden.

Schadensersatz

Die Verletzung der Nachweispflicht kann zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber nach §§ 286, 284, 249 BGB führen.

Erfüllungsanspruch

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nach dem 1. August 2022 begonnen hat, kann von seinem Arbeitgeber einen Erfüllungsanspruch aus §§ 2, 3 NachwG auf Niederlegung, Unterzeichnung und Aushändigung der Niederschrift einfordern. Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis bereits vorher bestanden hat, kann von seinem Arbeitgeber die Aushändigung der fehlenden wesentlichen Arbeitsbedingungen nach § 5 NachwG verlangen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message]ZDH-Praxis:
Handlungshilfe für die Beratungspraxis[/vc_message][vc_message]ZDH-Praxis:
Neue Begründungspflichten des Arbeitgebers ab 1. August 2022[/vc_message][vc_message]ZDH-Praxis:
Konsequenzen für die Praxis[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Katalog von Fragen und Antworten (FAQ) enthält Erläuterungen zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Zu finden ist dieser unter Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten.

Da das Land Brandenburg das Bundesmodell übernommen hat, können die erforderlichen Daten für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nach diesem Modell eingesetzt werden. Die Abgabefrist für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts endet am 31. Oktober 2022. Bis dahin müssen alle Grundstückseigentümer eine entsprechende Erklärung an ihr Finanzamt zu übermitteln. Seit 1. Juli 2022 können die Angaben, u. a. über das Steuerportal Elster-Online www.elster.de, übermittelt werden. Wer keine Möglichkeit hat, die Erklärung elektronisch abzugeben, kann sie in Papierform einreichen.

Ab 2025 soll in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer gelten.[/vc_column_text][vc_single_image image=“131791″ img_size=“large“][vc_column_text]Künftig gilt wertabhängiges Berechnungsmodell

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie finanzieren damit zum Beispiel Straßen, Schwimmbäder oder Kitas. Die Gesamtsumme der Grundsteuer soll durch die Reform zukünftig nicht steigen, sie setzt sich nur anders zusammen. Bislang spielten nur die Größe des Grundstücks und die Gebäudefläche eine Rolle, nicht aber die Lage des Grundstücks. Mit dem wertabhängigen Berechnungsmodell, auf dem die neue Grundsteuer basiert, soll sich das nun ändern. Auf manche Eigentümer könnten damit in Zukunft höhere Kosten zukommen.

Lage entscheidet über Höhe der Grundsteuer

Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die Nachbarschaft der Immobilie sein. Hat sie seit 1964 beziehungsweise seit 1935 eher einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Steuer steigen. Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.

Auch für Mieter könnte die Grundsteuerreform höhere Kosten mit sich bringen. Denn die Steuer darf weiterhin von den Eigentümern auf die Betriebskosten umgelegt werden. Vor allem in Großstädten dürften Mieter künftig mehr bezahlen.

Ergebnisse erst Ende 2024

Erst wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben und damit alle Daten bei den Finanzämtern eingegangen sind, beginnt die Berechnung der neuen Grundsteuer. Bis Ende 2023 haben die Finanzämter Zeit, einen neuen Grundsteuermessbetrag aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl zu bestimmen. Den geben sie an die Kommunen weiter, die die neue Grundsteuer bis Ende 2024 berechnen. Ab 2025 wird sie dann gelten. Eine Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell soll alle sieben Jahre erfolgen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ab 1. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für Erstinverkehrbringer von Verpackungen. Danach müssen sich auch Handwerksbetriebe, die ausschließlich Serviceverpackungen nutzen, im Register LUCID registrieren. Bei der Registrierung kann dann angegeben werden, dass ausschließlich Serviceverpackungen genutzt werden. Die Systembeteiligungspflicht kann weiterhin auf den Vorvertreiber übertragen werden, sodass kein Vertragsabschluss mit einem dualen System und keine Mengenmeldung erforderlich ist.[/vc_column_text][vc_single_image image=“131742″ img_size=“large“][vc_column_text]Zusätzlich müssen sich ab 1. Juli 2022 aber auch alle Betriebe registrieren, die Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht nach § 15 Absatz 1 VerpackG in Verkehr bringen.

Dabei handelt es sich um folgende Verpackungen:
• Transportverpackungen
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
• Mehrwegverpackungen und
• Einweggetränkeverpackungen, die gemäß § 31 der Pfandpflicht unterliegen.

Die Registrierung wird im Register LUCID durchgeführt. Weitere Informationen sind unter anderem auf der Website der ZSVR zu finden: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/uebersicht-aenderungen-verpackg[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Ballschmieter“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-video-camera“]https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme/verpackungsgesetz-20[/vc_message][/vc_column][/vc_row]