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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]„Energiebuch“ bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg erhältlich

Handwerker der Region können ab sofort das „Energiebuch“ der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg abfordern.

Das Energiebuch hilft Geschäftsführern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Energieverbrauchsdaten auszuwerten. Mit minimalem Arbeitsaufwand lassen sich so Einsparpotenziale im Betrieb identifizieren.

Von der Erfassung der Energiekosten über die Betrachtung von Maschinen und Fuhrpark bis hin zur Auswertung der CO2-Emission können verschiedenste Aspekte in die Dokumentation einfließen. Wie detailliert das Analysewerkzeug genutzt wird, entscheidet jeder Unternehmer selbst.

Das Energiebuch steht sowohl als Druckversion wie auch als digitales Exemplar zur Verfügung. Während in der Druckversion vorgefertigte Datenblätter und Auswertungstabellen von Hand gefüllt werden, gewährleistet das digitale Energiebuch auf Softwarebasis eine unkomplizierte Handhabung am Rechner. Entwickelt wurde das speziell auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ausgerichtete Tool unter anderem vom Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig.

„Mit dem digitalen Energiebuch unterstützen wir Handwerksbetriebe, sich energieeffizient aufzustellen. Alle für den Energieverbrauch relevanten Betriebsinformationen können darin übersichtlich erfasst und ausgewertet werden. Damit können Geschäftsführer und Betriebsleiter die richtigen Investitionsentscheidungen treffen und ihren Betrieb fit für die Zukunft machen“, kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks im Rahmen der Internationalen Handwerksmesse.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Heute erhielten 11 Lehrerinnen ihre Zertifikate zum Lehrgang „Gemeinsames Lernen an beruflichen Schulen – Professionalisierung des Bildungspersonals“. Im Mittelpunkt standen Themen aus der rehabilitationspädagogischen Weiterbildung mit dem Ziel, berufliche Handlungskompetenz von Lehrerinnen und Lehrern in der Ausbildung zu fördern und zu stärken.

Das ist gelungen, so das Fazit der Teilnehmerinnen. In den neun Einheiten wurde viel Neues angeregt, Sichtweisen auf Problemlagen verändert und nicht zuletzt Mut gemacht Dinge auch einmal anders zu betrachten. Einen großen Blumenstrauß und Applaus gab es für die Dozentin Frau Altenburg für ihre kompetente Arbeitsweise und das Miteinander. Die Resonanz der Teilnehmerinnen zeigt, dass der Bedarf bei den Pädagogen an Weiterbildungen dieser Art groß ist. Sie selbst wünschen sich aufbauende Kurse und für ihre Kollegen die Möglichkeit auch an einer Weiterbildung dieser Art teilnehmen zu können.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Informationen zum Projekt:

Staatssekretär – Fortbildungsreihe für Lehrer[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Zibulski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Start zum diesjährigen Wettbewerb um den brandenburgischen Wirtschaftspreis erfolgte am 7. März. Die drei IHK‘s und drei Handwerkskammern im Land vergeben den „Zukunftspreis Brandenburg“ gemeinsam. Bewerbungen sind bis zum 3. Juni im Internet unter www.zukunftspreis-brandenburg.de möglich. Der Festakt mit Bekanntgabe der Preisträger findet am 9. November im Schloss Neuhardenberg statt. Die Preisträger erhalten neben einem hochwertigen Imagefilm eine breite Berichterstattung in den Regionalzeitungen und Kammerzeitschriften, eine Stele und eine Urkunde sowie das Recht, mit dem Label „Zukunftspreisträger Brandenburg 2018“ für sich zu werben.

Mehr zum Zukunftspreis und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier: www.zukunftspreis-brandenburg.de

Die Pressemitteilung zum Bewerbungsstart: ZP2018_Pressemeldung_Start[/vc_column_text][vc_column_text]Bisherige Preisträger aus dem Handwerk im Kammerbezirk:

2004      KDH Energie – Versorgungstechnik GmbH aus Frankfurt

2005      Klosterbrauerei Neuzelle GmbH

2006      HOTSPOTBLINDS GmbH aus Brieskow-Finkenheerd

2006      Schnorrenberg Chirurgiemechanik GmbH aus Wandlitz

2007      Grabo GmbH, Metallbauer aus Beeskow

2009      KUDOKE Uhren aus Frankfurt (Oder)

2010      Privatbäckerei Wiese aus Eberswalde

2010      Neue Oderwerft GmbH aus Eisenhüttenstadt

2012      corpuslinea – Tischlerei aus Hoppegarten

2012      Mayer Kanal- und Rohrreinigung GmbH aus Rüdersdorf

2013      Sonderpreis für Kfz-Meister Siegfried Erkner

2014      Drei Schilde Gebäudeservice GmbH & Co.KG aus Eberswalde

2014      Sonderpreis für Maschinenbaumeister Ulrich Zimmer

2015      Stahlwasserbau Beeskow GmbH aus Beeskow

2015      Geldner Moebeltischlerei aus Müncheberg

2016      Heizung und Sanitär Woltersdorf e.G. aus Woltersdorf

2016      Schwefel-Friseure aus Neutrebbin

2017      IceGuerilla.de GmbH & Co. KG aus Beeskow[/vc_column_text][vc_column_text]Preisträger 2016 Schwefel-Friseure aus Neutrebbin

ZP_Daniel Schwefel[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Auftragssituation am Bau könnte nicht besser sein. Trotzdem steht bei der Baubranche wie bei kaum einer anderen Branche die Zukunftsfähigkeit auf dem Spiel. Die Lösung ist die Digitalisierung. Doch die digitale Transformation setzt viele Betriebsinhaber unter Druck. Dabei kann es so einfach sein: Wer sich mit Gleichgesinnten austauscht, kann nicht nur mehr, sondern auch schneller lernen als andere. Denn das Teilen von persönlichen Erfahrungen bringt am Ende das gesamte Netzwerk weiter. Auf dem Handwerkscamp Mitte März bietet sich wieder einmal eine solche Gelegenheit, die sich keine Fachkraft am Bau entgehen lassen sollte.

Handwerk hat wieder goldenen Boden – gerade heute im Zeitalter der boomenden Baukonjunktur können sich die meisten Betriebe im Bauhandwerk kaum mehr vor Aufträgen retten. Die Steigerung der Produktivität ist daher der einzige Weg, die Auftragsflut zu bewältigen. Doch wie können Prozesse und Arbeitsschritte optimiert werden? Wie können neue Fachkräfte dazu gewonnen werden? Und wie können Kunden besser informiert werden?

Digitalisierung für mehr Effizienz und Produktivität im Betrieb

So wie einst die Industrialisierung ist heute die Digitalisierung die einzige Möglichkeit zur Effizienzsteigerung. Doch wie genau hilft die Digitalsierung dem Bauhandwerk und wird nicht doch am Ende zur Bedrohung? Genau aus diesem Grund haben sich viele Betriebsinhaber noch nicht mit dem Thema beschäftigt. Auch sehen sie oftmals keine Notwendigkeit und schieben das Thema aus diesen Gründen auf die lange Bank. Keine Zeit, mangelndes Know-How, fehlendes Verständnis und die Angst zu scheitern sind dabei oft die größten Hindernisse. Doch ob diese Strategie nachhaltig ist, bleibt mehr als zweifelhaft.

Persönliche Erfahrungen helfen bei der Transformation

Für Digitalisierung und Transformation gibt es kein Allheilmittel. Prozesse, Technologien und Werte müssen individuell auf den einzelnen Betrieb abgestimmt und feinjustiert werden. Dies hat viel mit Tests und gesammelten Erfahrungen zu tun. Man kann sogar sagen, dass Digitalisierung am Bau im Kopf beginnt. Denn es ist die Einstellung, die der Chef und die Mitarbeiter vertreten, die erst eine Basis für die digitale Zukunft des Betriebs schaffen.

Vielfältige Möglichkeiten der Digitalisierung

Wer dies erkannt hat, stößt jedoch auch oft schnell an Grenzen. Denn die Möglichkeiten der Digitalisierung sind zu vielfältig, um alles in die Praxis umzusetzen und auszutesten. Einsatz von Tablets, Nutzung von BIM, Social Media zur Fachkräfterekrutierung – eigentlich müsste man alles austesten, um die Wirkung auf den eigenen Betrieb beurteilen zu können. Doch wer hat dazu genügend Zeit? Aus diesem Grund bieten sich Netzwerktreffen an, um mit Gleichgesinnten Wissen und Erfahrungen auszutauschen. Ein geeignetes Veranstaltungsformat ist dabei das sogenannte Barcamp. Im Gegensatz zu einer Konferenz werden die Teilnehmer nicht von oben herab mit Infos „berieselt“, sondern bringen ihre eigenen Themen mit und berichten aus der Praxis. Auf Augenhöhe begegnen sich die Handwerker, um ihr Wissen zu teilen und von anderen zu profitieren.

Das nächste Handwerkscamp http://www.handwerkscamp.de richtet sich wieder explizit an Fachleute aus dem Bauhandwerk und bietet eine Bühne zum Erfahrungsaustausch. Am 17. und 18. März treffen sich rund 60 bis 80 Handwerker, um über ihre persönlichen Erlebnisse im Umgang mit der Digitalisierung im Bauhandwerk zu sprechen. Eine Anmeldung ist für Bauausführende kostenlos. Organisiert wird das Handwerkscamp von der Redaktion meistertipp.de unter der Schirmherrschaft der SHK Innung in Berlin.

Quelle: Wirtschaftsverlag Roland Riethmüller/Redaktion meistertipp.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Zur Unterstützung von Menschen mit Fluchthintergrund und ihren Ausbildungsbetrieben hat die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern eine kostenlose App für das Erlernen insbesondere von beruflichen Fachbegriffen entwickelt. Die App „Mein Vokabular“ ist insbesondere für Menschen geeignet, die eine Ausbildung im Handwerk machen und Probleme mit der Fachsprache haben, aber auch sonst für jeden, der seine Fachsprache verbessern möchte. Mit der App lässt sich ein individuelles Bildwörterbuch für jeden Beruf in jeder beliebigen Sprache anlegen. Durch zusätzliche Tonaufnahmen lassen sich die Begriffe leichter üben.

Mehr Informationen unter: www.hwk-bayern.de/artikel/deutsch-lernen-mit-der-kostenlosen-app-meinvokabular[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Deutsch lernen mit der kostenlosen App „MeinVokabular“

Mit einem selbst erstellten Bildwörterbuch die Fachsprache üben.

meinvokabular

Für wen ist die App gedacht?

Die App wurde von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern speziell für Menschen mit Fluchthintergrund entwickelt, die eine Ausbildung im Handwerk machen und Probleme mit der Fachsprache haben.

Prinzipiell kann aber jeder die App nutzen, der die Fachsprache verbessern möchte.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“72199″ onclick=“custom_link“ img_link_target=“_blank“ link=“https://itunes.apple.com/de/app/meinvokabular/id1316947718?mt=8″][vc_single_image image=“72201″ onclick=“custom_link“ img_link_target=“_blank“ link=“https://play.google.com/store/apps/details?id=com.at2_software.hwk_vokabelapp&hl=de“][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kugler“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Sonntag, den 18. März 2018 I 10 – 17 Uhr

Im Rahmen des Arbeitskreises „Kirche und Handwerk“ findet in der St. Marienkirche der 1. Handwerkermarkt in Frankfurt (Oder) statt, auf dem sich das Handwerk einem breiten Publikum präsentiert – zum Anschauen, Mitmachen und Ausprobieren.

Der Handwerkermarkt wird um 10.30 Uhr begleitet von einem Gottesdienst der Evangelischen Kirchengemeinden Frankfurt (Oder) und Müllrose. Der Posaunenchor aus Müllrose und das „Schlaubegetümmel“ sorgen für kulturelle Unterhaltung. Der Marktcharakter in der St. Marienkirche ist sicher vielen durch „Advent in St. Marien“ bekannt, dem jährlich stattfindenden Adventsmarkt.

Die Besucher können sich freuen auf Handwerk zum Anfassen und Ausprobieren, zum Kennenlernen und Kaufen.

Über 20 Handwerker stellen sich und ihr Gewerk vor, unter anderem:
Augenoptiker, Bäcker, Buchbinder, Elektrotechniker, Kürschner, Raumausstatter, Fotograf, Kunstschmied, Kosmetik, Friseur, Stuckateur, Tischler, Uhrmacher, Maler- und Lackierer und  auch Kunsthandwerk wie Keramik, Filzen, Holzkunst, Arbeiten aus Beton und Stein

Der Eintritt ist frei. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

 

Sie sind Handwerker und wollen noch kurzfristig Aussteller werden? Dann melden Sie sich gleich in der Pressestelle der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg oder direkt mit diesem Formular an:

Anmeldeformular_Handwerkermarkt_2018_2[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“koeppen“][vc_gallery type=“image_grid“ images=“71314″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Am 18. Dezember 2017 haben Europäisches Parlament, Rat und Kommission eine Einigung bezüglich der Überarbeitung der Abfallrahmen-Richtlinie erzielt und das Trilog- Verfahren abgeschlossen.

Die Verhandlungsparteien haben sich auf die Streichung des Art. 26 Abfallrahmenrichtlinie verständigt – womit auch die angedachte neue explizite europäische Regelung für eine Öffnungsklausel von der Registerpflicht beim Transport nicht-gefährlicher Abfälle bis zu einem Volumen von 20 Tonnen jährlich entfällt. Das deutsche Recht fingiert in Anlehnung an die EUGH-Rechtsprechung (§ 7 Abs. 9 Satz 2 AbfAEV), dass das Sammeln oder Befördern von Abfällen dann gewöhnlich und regelmäßig erfolgt, wenn die Summe der während eines Kalenderjahres gesammelten oder beförderten Abfallmengen bei nicht-gefährlichen Abfällen 20 Tonnen oder bei gefährlichen Abfällen zwei Tonnen übersteigt. Es handelt sich um eine widerlegliche Vermutung. Diese Definition basiert auf einer Auslegung des bisherigen Art. 35 der Richtlinie.

Sobald detaillierte Verhandlungsergebnisse vorliegen, werden wir diese veröffentlichen, voraussichtlich Anfang Februar 2018.

Quelle: ZDH im Januaur 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Da man als Selbstständiger am Jahresanfang in der Regel nicht genau vorhersagen kann, wie hoch der Unternehmensgewinn für das kommende Jahr ausfallen wird, errechnet die GKV die Krankenkassenbeiträge aufgrund einer fiktiven  Mindesteinnahme. Diese  betrug im Jahr 2017  2.231,25 EUR monatlich. Für das Jahr 2018 ist sie auf 2.283,75 EUR monatlich festgesetzt.

Diese Vorgehensweise wird für Existenzgründer angewendet, da diese noch keinen Beitragsnachweis (Einkommensteuerbescheid) für die unternehmerische Tätigkeit erbringen können. Bis dato war es so, dass man aufgrund eigener Prognosen zu den Unternehmensgewinnen einen vorläufigen Beitrag in der GKV bezahlen musste. Stellte sich dann heraus, dass der Gewinn höher ausfiel, kam es nicht zu etwaigen Nachzahlungsaufforderungen durch die GKV. Änderungen wurden immer nur für die Zukunft wirksam.

Ab dem 1.1.2018 erfolgt die Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten hingegen erstmals vorläufig.

Das bedeutet: Als Grundlage für die (vorläufige) Beitragsbemessung des laufenden Jahres dient der zuletzt erstellte Einkommensteuerbescheid. Die finale Beitragsfestsetzung erfolgt erst dann, sobald der Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Kalenderjahres vorliegt. Bitte beachten Sie, dass es dadurch zu Nachzahlungen bzw. Erstattungen kommen kann.

Hinweise:

  1. Legt der Selbstständige innerhalb von drei Kalenderjahren den Einkommensteuerbescheid seiner GKV nicht vor, muss er rückwirkend den Höchstbeitrag zahlen!
  2. Diese Neuregelung wird nicht nur beim Arbeitseinkommen angewendet, sondern Einkünfte u.a. aus Vermietung und Verpachtung werden den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit hinzugerechnet!
  3. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater zusammen, um eine einkommensoptimale Strategie zu entwickeln.

 

Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/freiwillige-kranken-und-pflegeversicherung-fuer-selbststaendige/rueckwirkende-beitragsberechnung-fuer-selbststaendige_240_421994.html[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“stadie“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]In der Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) wird vom „System zur Überprüfung der Einstellung von Scheinwerfern“ gesprochen. Gemeint sind damit die bei der Hauptuntersuchung verwendeten Scheinwerfer-Prüfplätze, auch in den Werkstätten. Bei den Systemen ist durch eine als Stückprüfung bezeichnete Überprüfung alle zwei Jahre nachzuweisen, dass die dafür bestehenden Anforderungen erfüllt sind.

Dies gilt für neu eingerichtete Systeme schon jetzt, für bestehende Systeme muss ein Nachweis mit positivem Ergebnis entsprechend dieser Richtlinie spätestens bis zum 01.01.2018 erstellt werden.

Die Innung ist in der Pflicht die Erfüllung der Richtlinie durchzusetzen, da sonst die Überwachungsstationen (TÜV, DEKRA, GTÜ u.a.)  nicht mehr die HU durchführen dürfen an den Arbeitsplätzen.

Weitere Informationen erhalten Sie in der DEKRA-Broschüre, die wir Ihnen als Download auf diesen Seiten gern zur Verfügung stellen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Broschüre Scheinwerferprüfsysteme[/vc_message][/vc_column][/vc_row]