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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]In dem Dienstleistungsflyer mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern finden Sie alle Leistungen, die die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg für ihre Mitglieder anbietet.

Die aktuelle Variante steht für Sie zum Download als PDF bereit:

Dienstleistungsflyer[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Dienstleistungsflyer[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Gebäudeenergieberater (HWK) dürfen künftig geförderte Energieberatungen durchführen. Die BAFA Vor-Ort-Beratungsrichtlinie und die Richtlinie über Energieberatungen im Mittelstand wurden überarbeitet und am 07.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab dem 01.12.2017 dürfen Gebäudeenergieberater (HWK), die in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder einen solchen führen, die geförderte BAFA Vor-Ort-Beratung sowie den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Darüber hinaus dürfen Gebäudeenergieberater (Hwk) anschließende Sanierungsmaßnahmen umsetzen!

Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort“, welche am 07.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, finden Sie im Download auf diesen Seiten.

Mit der Modifikation der BAFA-Vor-Ort-Beratungsrichtlinie, gehen Änderungen der „Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand“ (EBM-RL) einher:
Gemäß der ebenfalls heute im Bundesanzeiger veröffentlichten EBM-RL, welche Sie im Download auf diesen Seiten finden, werden Betriebe mit weniger als 10.000 Euro Jahresenergiekosten weiterhin bis zu 1.200 Euro Zuschuss erhalten. Firmen mit mehr als 10.000 Euro Jahresenergiekosten erhalten ebenfalls einen Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten, jedoch wird deren Förderhöchstsatz von 8.000 Euro auf 6.000 Euro reduziert. Eine sich an die Beratung anschließende Umsetzungsbegleitung soll künftig im Rahmen der investiven Programme gefördert werden. Die mit diesem Beratungsprogramm grundsätzlich möglichen Potenziale werden hierdurch nicht erschlossen.

Quelle: ZDH im November 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message]RL Förderung Energieberatung im Mittelstand

RL Förderung Energieberatung Wohngebäude[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Zurzeit nutzt Deutschland die bestehende Ausnahmemöglichkeit in dieser sogenannten „Wegekostenrichtlinie“ und bezieht Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen nicht in die streckenabhängige Lkw-Maut ein. Diese Ausnahmemöglichkeit soll dem Vorschlag entsprechend ab 2020 entfallen. Der Kommissionvorschlag sieht auch vor, dass ab 2027 bestehende Straßennutzungsgebührensysteme für PKW (sprich Vignettensysteme) in streckenabhängige Mautsysteme umgewandelt werden müssen (und damit ggf. auch für leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen).

Nach Ansicht des Handwerks ist eine zusätzliche streckenabhängige Bemautung leichterer Fahrzeugkategorien (der mittelschweren und leichten Nutzfahrzeuge sowie Pkw) im Gegensatz zu schweren Lkw, die einen überproportionalen Straßenverschleiß verursachen, nicht gerechtfertigt, da sie über Energiesteuern und Kfz-Steuern bereits einen (mehr als) angemessenen Betrag leisten.

Gern können Sie Meinungen und Argumente vorbringen, die dann gesammelt als Stellungnahme bis zum 24.11.2017 an das ZDH weitergeleitet werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]„Dieser Tag gehört Euch. Die Zukunft übrigens auch.“

Mit diesen Worten eröffnete Wolf-Harald Krüger, Präsident der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, die Meisterfeier 2017 in der Frankfurter Konzerthalle.

Erhebung der Jungmeisterinnen und Jungmeister in den Meisterstand

„Ich freue mich sehr, Sie, Ihre Familien, Freunde und unsere Gäste in der ehrwürdigen Frankfurter Konzerthalle zur „Meisterfeier des Jahres 2017“ der Handwerkskammer Frankfurt Oder – Region Ostbrandenburg begrüßen zu können. Es ist dies die 25. Meisterfeier für die Absolventen, die ihre Meisterprüfung nach „Deutscher Handwerksordnung“ abgelegt haben – insgesamt sind das nahezu 4700 in 25 Jahren.“ so Krüger, als er den Startschuss zur Übergabe der Meisterbriefe an die Absolventen gab. Ihren Meisterbrief erhielten 93 Jungmeisterinnen und Jungmeister, der Jüngste mit 22 Jahren und der Älteste mit 55. Alle haben Zeit und Mühe investiert und können stolz auf sich und das Erreichte sein – den Handwerksmeister!

Wolf-Harald Krüger: „Sie, geehrte Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule, sind die zukünftigen Führungskräfte im Handwerk. Mit Ihnen gemeinsam möchte ich dauerhaft junge Menschen, ob Schulabgänger oder Studienabbrecher, für eine Zukunft im Handwerk begeistern, um den Nachwuchs für unsere Unternehmen zu sichern. Ich zähle auf Sie! Die Botschaft dieses neuen Jahrgangs von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern aus Ostbrandenburg lautet: Sie sind angetreten, um mit neuestem Wissen und professionellem Können das Handwerk entlang von Spree und Oder fortzuführen.“

Cathleen Lehsten aus Eberswalde äußerte in den Dankesworten, stellvertretend für die anwesenden Jungmeisterinnen und Jungmeister, unter anderem: „Ich bin schon seit 14 Jahren Kosmetikerin und seit 8 Jahren selbstständig, habe mein eigenes Kosmetikstudio, mir geht es gut. Als ich erfuhr, dass es den Kosmetikmeister als Abschluss geben wird, habe ich mich sofort erkundigt, weil für mich der Handwerksmeister als Abschluss und Anspruch was Besonderes ist. Durch den Meistertitel unterscheide ich mich von der Konkurrenz. Doch der Meister ist für mich nicht nur ein Titel, es ist ein Versprechen für Qualität, Kreativität und Verlässlichkeit. Und, es klang hier schon an: der Meisterbrief ist ein Wertpapier.“

Gleichzeitig bedankte sie sich im Namen aller bei den Familien und besonders bei den Kindern für die Unterstützung und das Verständnis während der Meisterausbildung.[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“70142,70143,70144,70145,70147,70148,70149,70151,70152,70153,70154,70155,70156,70157,70158,70159,70160,70161,70162,70163,70164,70165,70166,70167,70168,70169,70170,70171,70172,70173,70174,70175,70176,70177,70178,70179,70180,70181,70182,70183,70184,70185,70186,70187,70188,70189,70190,70191,70192,70193,70194,70195,70196,70197,70198,70199,70200,70201,70202,70203,70204,70205,70206,70207,70208,70209,70210,70211,70213,70214,70215″][vc_column_text]Fotos: Leif Kuhnert[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Festansprache
Beatrix Forck,
Pfarrerin
[/vc_message][vc_message]Grußworte
Albrecht Gerber,
Wirtschaftsminister
[/vc_message][vc_video link=“https://youtu.be/jeUEJrOxTu8″ title=“hwk-ff.de/Michael Lietz“][vc_video link=“https://youtu.be/Jg6yVV1qH48″ title=“hwk-ff.de/Steve Patzwaldt“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ehrung der „Goldenen“ Meister

Neben der Erhebung der Jungmeisterinnen und Jungmeister in den Meisterstand wurden auch Handwerksmeister geehrt, die bereits auf 50 Jahre Meister stolz sein können. 52 „Goldene“ Meister aus 20 Gewerken haben sich in diesem Jahr für diese Auszeichnung beworben. 28 von Ihnen nahmen an der Festveranstaltung in der „Carl-Philipp-Emanuel-Bach“ Konzerthalle in Frankfurt (Oder) teil, zu der fast 600 Gäste kamen. Neben den Meisterinnen und Meistern natürlich deren Familienangehörige, Freunde, namhafte Vertreter aus Wirtschaft und Politik sowie Vertreter der Sponsoren und der Handwerkskammer. An diesem Tag erhielten auch 11 Betriebswirte ihren Abschluss nach der Handwerksordnung.[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“70216,70217,70218,70219,70220,70221,70222,70223,70224,70225,70226,70227,70228,70229,70230,70231,70232,70233,70234,70235,70236,70237,70238,70239,70240,70241,70242,70243,70244,70245,70246,70247,70248,70249,70250,70251,70252,70253,70254,70255,70256″][vc_gallery type=“image_grid“ images=“70296,70295,70294,70293,70292,70291,70290,70289,70288,70287,70285,70284,70283,70282,70281,70280,70279,70278,70277,70275,70274,70272,70271,70270,70269,70267,70266,70265,70264,70263,70262,70261,70260,70259,70258,70257″][vc_column_text]Fotos: Winfried Mausolf[/vc_column_text][vc_column_text]Hier finden Sie den HWK-Sonderdruck Unsere Meister 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Bundesfamilienministerium hat ein digitales Informationstool zu familienpolitischen Leistungen gestartet.

Die Informationen sind anwenderfreundlich gestaltet und ermöglichen einen Überblick über das teilweise unübersichtliche Angebot der familienpolitischen Leistungen. Sie können auch Arbeitgebern dabei helfen, ihre Beschäftigten bei der Auswahl der passenden familienpolitischen Leistung zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

Sie finden das Tool unter der Internetadresse https://www.infotool-familie.de/

 

Quelle: ZDH im September 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur  Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in  bestehenden  Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes.

Gefördert werden Einzel-  oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland in den Bereichen:

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird.
Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt der Zuschusssatz 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag.
Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10 % gefördert.

Für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 500 Euro investieren. Sie können einen neuen Antrag für andere Maßnahmen am gleichen Gebäude frühestens 12 Monate nach dem letzten Zusagedatum stellen.

Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschusssatz 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und für den Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % pro Antrag.
Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheitbezuschusst.
Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren.

Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können alternativ auch mit einem Kredit aus „Altersgerecht Umbauen“ (Produktnummer 159) gefördert werden. Insgesamt können in den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit- und Zuschuss für alle Maßnahmen Investitionskosten von maximal 50.000 Euro je Wohneinheit gefördert werden.

Hierbei werden alle Kredit- und Zuschusszusagen der KfW und Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit 01.04.2009 berücksichtigt.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten der KfW.

Quelle: ZDH im September 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Altergerechtes Umbauen

Einbruchschutz[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Denkmäler wieder aufzubauen oder zu sanieren, Kirchenmalerei und wertvolle alte Bücher zu restaurieren oder aber Oldtimer wieder herzurichten: An all diesen Stellen sind hochspezialisierte Handwerker gefragt, die am Erhalt der oft vor Jahrhunderten geschaffenen Kulturgüter und Denkmale oder aber auch einzigartiger Objekte aus jüngerer Zeit arbeiten.

Eine jetzt erschienene Broschüre „Restaurierendes Handwerk“ gibt einen umfassenden Überblick über die Vielfalt der handwerklichen Restaurierung. Diese ist von erheblicher kulturpolitischer Bedeutung und zugleich auch ein wichtiger Markt. Über fünfzig Gewerke sind in den Bereichen Restaurierung und Denkmalpflege tätig und erzielen einen Umsatz von 7,5 Milliarden Euro pro Jahr. Deutschland verfügt mit seinen Denkmälern über ein riesiges Kulturerbe, das für immer mehr Touristen ein Anziehungspunkt ist. Dem restaurierenden Handwerk kommt eine herausragende Rolle zu, dieses kulturelle Erbe zu erhalten.

Für die Tätigkeiten braucht es besondere Kenntnisse und Fertigkeiten, angefangen von den seinerzeit benutzten Materialien bis hin zu den Techniken. Die Qualifizierung ist in diesem Feld deshalb besonders wichtig. Mit der jetzt vorliegenden Broschüre, die unter Mitwirkung des Arbeitskreises Handwerkliche Restaurierung /Denkmalpflege und dem Verband der Restauratoren im Handwerk entstanden ist, liegt erstmals eine Übersicht über die Tätigkeitsbereiche sowie die unterschiedlichen Qualifikationsstufen, Bildungswege und Bildungsmöglichkeiten in den verschiedenen Handwerkszweigen der handwerklichen Restaurierung und Denkmalpflege vor.

Das Heft richtet sich an Kulturmittler, Partner und Kunden des Handwerks sowie an Denkmalpfleger, die sich einen Überblick über die Arbeitsweise und die Kompetenzen der handwerklichen Restaurierung und Denkmalpflege verschaffen wollen. Schülern und dem handwerklichen Nachwuchs will das Heft die vielfältigen Betätigungsmöglichkeiten in der handwerklichen Restaurierung vor Augen führen.

Es werden die verschiedenen, aufeinander aufbauenden Qualifikationsstufen und Qualifikationswege veranschaulicht: An der Spitze steht die Fortbildung zum geprüften Restaurator im Handwerk, die in 15 Gewerken belegt werden kann. Mit Praxisbeispielen vermittelt das Heft einen Eindruck von den verschiedenen Stadien im Arbeitsalltag des Handwerklichen Restaurators: Das reicht von der Voruntersuchung über die Objektbearbeitung bis hin zur Abschlussdokumentation. Vorgestellt werden auch die Möglichkeiten, an internationalen Bildungsaustauschprogrammen teilzunehmen sowie das Netz der Fortbildungszentren. Das Heft macht deutlich: Handwerkliche Qualifikation ist für den Erhalt des Kulturerbes nicht nur unverzichtbar, sondern bietet in der Restaurierung attraktive Bildungskarrieren mit ausgezeichneten Berufsaussichten. Vor allem aber wird gezeigt: Handwerkliche Restaurierung ist vielfältig, spannend, und sie ist lohnend. Für die Gesellschaft wie für den Einzelnen.

Das Heft kann kostenlos hier heruntergeladen werden.

Die Broschüre ist Bestandteil der Bemühungen des ZDH, die Kräfte in der handwerklichen Restaurierung und Denkmalpflege zu bündeln. Am 20. und 21. Juni 2017 wurde dazu ein neues Netzwerk vorgestellt. An über 30 Handwerkskammern werden derzeit Arbeitskreise mit den Handwerksbetrieben aufgebaut, die in der Objektrestaurierung und Denkmalpflege tätig sind. Sie dienen dazu, die aktiven Unternehmen mit den Denkmalämtern, regionalen Museen und anderen Kulturerbeeinrichtungen zu vernetzen und den Austausch zwischen den Partnern beim Erhalt des Kulturerbes zu intensivieren.

Die qualifizierten Betriebe werden darüber hinaus über die Datenbank „Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege“ abgebildet, in der sich Partner und Kunden des Handwerks über das Portfolio, die Qualifikationen und Referenzen der restaurierenden Unternehmen detailliert informieren können. Die Datenbank www.irb.fraunhofer.de/zdh/ wird im Herbst neu an den Start gehen und noch anwendungsfreundlicher und umfassender über die Könner im restaurierenden Handwerk informieren. Und schließlich wurde eine Plattform Handwerkliche Restaurierung und Denkmalpflege eingerichtet, in der wichtige Inhalte und Strategien diskutiert werden.

Quelle: ZDH im September 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Restaurierendes Handwerk[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz wurde gemeinsam von sieben Umweltzentren des Handwerks, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und unterstützt von Handwerksbetrieben ein neuer Steckbrief für das Kfz-Handwerk erstellt.

Dieser zeigt auf:

Den signifikantesten Einfluss auf die produktionsspezifische Energieeffizienz haben:

Den Steckbrief in Form der Veröffentlichung “Der energieeffiziente Kfz-Betrieb” finden Sie als Download auf diesen Seiten.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Der energieeffiziente Kfz-Betrieb[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz wurde gemeinsam von sieben Umweltzentren des Handwerks, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und unterstützt von Handwerksbetrieben ein neuer Steckbrief für das Fleischerhandwerk erstellt.

Dieser zeigt auf:

Den signifikantesten Einfluss auf die produktionsspezifische Energieeffizienz haben:

Den Steckbrief in Form der Veröffentlichung „Die energieeffiziente Fleicherei“ finden Sie als Download auf diesen Seiten.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Die energieeffiziente Fleischerei[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk hat eine Bedarfsanalyse „Digitales Handwerk“ erstellt, das den Handwerksbetrieben Auskunft über den Grad der Digitalisierung in ihrem Unternehmen und Weiterentwicklungspotentiale geben soll.

Hierzu soll nach Möglichkeit mit einem/r Berater/in aus der jeweiligen Handwerkskammer oder Verband/Innung in einem persönlichen Gespräch ein Fragebogen diskutiert und beantwortet werden.

Die Betriebe haben auch die Möglichkeit den Fragebogen in einem Selbsttest eigenständig zu durchlaufen.

Dieses Analyseinstrument kann durch bewusste Entscheidungen und Kenntnisse über neue Möglichkeiten der Digitalisierung einen Mehrwert für Handwerksbetriebe schaffen.

Weitere Informationen über den Beauftragten für Innovation und Technologie, Henrik Klohs,  unter
Telefon 0335 5619-122
E-Mail: henrik.klohs@hwk-ff.de

oder direkt zum Fragebogen unter https://bedarfsanalyse-handwerk.de/[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]