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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg bietet wöchentlich in Eberswalde, in den Räumen der Kreishandwerkerschaft Barnim, persönliche Beratungen zu Fragen von

sowie weiteren betriebswirtschaftlichen Aspekten kostenfrei an.

Betriebsberater Martin Stadie nimmt von Kammermitgliedern an dem Sprechtag auch weitere Problemstellungen und Fragen sowie Interessenbekundungen für die Meisterschule und Fort- /Weiterbildungen entgegen.

Eine vorherige Anmeldung ist wünschenswert. Die Kontakte zu Herrn Stadie finden Sie rechts.[/vc_column_text][vc_column_text]Zusätzliche Informationen finden Sie natürlich auf: www.betriebsberatung-ostbrandenburg.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“stadie“][vc_message]Die nächsten Termine:

25. August 2021
1. September 2021
8. September 2021
15. September 2021
22. September 2021
29. September 2021[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder) vertreten durch den Präsidenten und Hauptgeschäftsführer, erhebt und verarbeitet Ihre Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten sowie zum Zweck der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die im öffentlichen Interesse oder in der Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen nach Artikel 6 Abs. 1 lit. c) und e).
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung erfolgt darüber hinaus zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage an andere öffentliche Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutzbeauftragter@hwk-ff.de oder unter Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Datenschutzbeauftragter, Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder), erreichen. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

Die von mir erteilte Einwilligungserklärung beruht auf Freiwilligkeit und kann jederzeit von mir widerrufen werden. Ein Widerruf der Verarbeitung ist ausschließlich für die Zukunft möglich. Der Widerruf erfolgt unter datenschutzbeauftragter@hwk-ff.de oder an die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Datenschutzbeauftragter, Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder). Die Verarbeitung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln führt im Auftrag des Bundesminsteriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine erneute Umfrage bei Unternehmen/Betrieben durch, um zeitnahe Informationen über den Stand der Digitalisierung in der deutschen Wirtschaft zu erhalten.

Wir bitten Sie als Handwerksbetrieb um Beteiligung an der Online-Umfrage. Vielen Dank!
Die Umfrage läuft bis zum 31. August 2021.[/vc_column_text][vc_column_text]Hier geht es zur Umfrage.
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Neue Empfehlung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „Sicherer Einsatz von Jitsi Meet“ Telefon oder Videokonferenz?

Nie war es selbstverständlicher, alternativ zum Telefon oder einem Treffen vor Ort, auch virtuelle Meetings anzusetzen. Beschleunigt durch die COVID-19-Pandemie ist der Bedarf an Videotelefonie sowie Videokonferenzen stark angestiegen. Laut der BSI-Umfrage zu IT-Sicherheit im Homeoffice 2020 haben 38% der Unternehmen erst aufgrund der COVID-19 Situation Videokonferenzsysteme neu aufgesetzt.

Gleichzeitig ist ein zunehmend großes Angebot an Videokonferenzlösungen auf dem Markt verfügbar. Diese Angebote unterscheiden sich in Funktionsumfang aber auch Auswirkungen auf die IT-Sicherheit. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei bei der Frage, wo die Inhalte von Gesprächen und Videodaten verarbeitet werden und ob dort die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, um deren Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Die bestmöglichen Rahmenbedingungen für umfassende IT-Sicherheit können erzielt werden, wenn das Videokonferenzsystem auf eigenen Systemen betrieben oder individuell bereitgestellt wird und so die volle Kontrolle und Hoheit über die Daten erhalten bleibt. Das BSI zeigt in seiner aktuellen Empfehlung am Beispiel der freien und quelloffenen Videokonferenzsoftware Jitsi Meet auf, wie ein selbstverwaltetes Videokonferenzsystem konfiguriert sowie betrieben werden kann und welche Aspekte der IT-Sicherheit beachtet werden sollten.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124833″ img_size=“medium“][vc_column_text]Das Papier richtet sich an IT-Verantwortliche im Unternehmen.

Zum Dokument: https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/dok/945734

Weitere Informationen: https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/dok/529976[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ab 1. Juli entfallen Angebotspflicht für Homeoffice und die Abstandsregelungen im Betrieb. Anderes bleibt bestehen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“109413″ img_size=“large“][vc_column_text]Die Bundesnotbremse endet am 30. Juni 2021. Damit verändert sich auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Bis einschließlich 10. September 2021 gelten folgende Anpassungen.

Homeoffice-Pflicht und Zehn-Quadratmeter-Regelung entfallen

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten ab Juli nicht mehr zwingend Homeoffice anbieten. Auch Arbeitnehmer müssen entsprechende Angebote des Arbeitgebers nicht mehr annehmen. Laut BMAS müssten betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das notwendige Minimum reduziert bleiben.

Mit der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung entfällt künftig auch die verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmeter pro Person in mehrfach belegten Räumen.

Testangebotspflicht bleibt bestehen

Arbeitgeber sind weiterhin dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttest anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte bzw. genesene Beschäftigte. Arbeitnehmer müssen die Testangebote nicht wahrnehmen. Gegenüber dem Arbeitgeber müssen sie keine Angaben über Testergebnisse, Impf- oder Genesungsstatus machen.

AHA+L-Regel weiterhin gültig

Die bekannten Regeln zur Infektionsvermeidung gelten auch im Arbeitsleben weiter. Arbeitgeber müssen weiterhin auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln achten. Wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten, müssen Arbeitgeber mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Corona-Arbeitsschutzverordnung[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die Sonderregelung wurde um drei Monate bis 30. September verlängert.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124824″ img_size=“large“][vc_column_text]Versicherte können sich auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie eine leichte Atemwegserkrankung haben. Die dafür notwendige Sonderregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) um drei Monate bis zum 30. September 2021 verlängert.

Die Patienten erhalten die Krankmeldung für zunächst bis zu einer Woche dann per Post. Sie müssen auch nicht ihre Versichertenkarte in der Praxis vorbeibringen, sondern geben ihre Versichertennummer und den Namen der Krankenkasse am Telefon durch.

Auch wenn die Infektionszahlen deutlich zurückgehen, sei noch immer ein bundesweit relevantes Covid-19-Infektionsgeschehen zu verzeichnen, heißt es zur Begründung. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien daher nach wie vor notwendig.

Auch eine Folgebescheinigung kann telefonisch gestellt werden

Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage kann eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ebenfalls telefonisch gestellt werden.

Die Ärzte müssen sich weiterhin durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist, heißt es.

Falls das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände hat, tritt die Verlängerung zum 1. Juli in Kraft. Die Sonderregelung gilt bereits seit März 2020.

Alle vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gibt es hier: www.g-ba.de/sonderregelungen-corona

Text: Kirsten Freund / handwerksblatt.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Klinken Sie sich ganz persönlich in die Imagekampagne des Handwerks rein.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124820″ img_size=“large“][vc_column_text]Die „Infos für Betriebe“ informiert Sie über die diesjährige Fotoaktion zum Tag des Handwerks am 18. September und wie Sie daran teilnehmen können.

Zusätzlich stellen wir Ihnen die neuen sommerlichen Bildmotive zum Ausbildungsstart vor. Lesen Sie auch Informationen über die aktuelle Ausbildungssituation.

Erfahren Sie, wie Sie die Onlineplattform Pinterest für Ihren Betrieb sinnvoll nutzen können.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Zu den „Infos für Betriebe“[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Juryentscheidungen getroffen / Preisverleihung am 12. November

Zwölf Unternehmen haben die Chance, den „Zukunftspreis Brandenburg“ 2021 zu gewinnen. Sie wurden von der Hauptjury für das Finale am 12. November im Holiday Inn Berlin Airport Conference Centre in Schönefeld nominiert. Dort werden dann die sechs Preisträger gekürt. Hinzu kommt der Sonderpreis für einen Unternehmer, der sich in besonderer Weise um die brandenburgische Wirtschaft verdient gemacht hat.

Das Leistungsspektrum der Finalisten ist groß. Unternehmen aus der Biotech- und Luftfahrtsparte sind ebenso vertreten wie Maschinenbauer, Tourismusdienstleister, Motorradhändler, Kaffeehersteller und Handwerksbetriebe, die Tradition und Moderne miteinander verbinden.

Die Nominierten setzten sich gegen insgesamt 82 Unternehmen durch, die sich für den Preis in diesem Jahr bewarben. Sie stehen für besondere Leistungen in der Ausbildung, bei der Nachfolge, im Umgang mit Innovationen oder bei der Herstellung von nachhaltigen Produkten.

Der Zukunftspreis Brandenburg würdigt besondere unternehmerische Leistungen. Und damit Beispiele, die Mut machen: kreative, aktive und innovative Unternehmen und Unternehmer, die auch in schwierigen Zeiten die Ärmel hochkrempeln und in die Zukunft investieren.

Bewerber müssen wirtschaftlich auf sicheren Füßen stehen, den Sitz oder die Betriebsstätte im Land Brandenburg haben und dürfen noch keinen Zukunftspreis Brandenburg gewonnen haben.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124765″ img_size=“medium“][vc_column_text]Die Nominierten für den Zukunftspreis Brandenburg 2021 sind:

Grädler Fördertechnik GmbH aus Trebbin
Das Unternehmen ist Spezialist für Fördertechnik sowie alle hiermit im Zusammenhang erforderlichen Serviceleistungen. Der mittelständische Betrieb sieht sich als unabhängige Alternative gegenüber Großkonzernen.

Pentracor GmbH aus Hennigsdorf
Das Medizintechnikunternehmen beschäftigt sich mit der Entwicklung und Vermarktung spezifischer Adsorber. Das erste Produkt – PentraSorb® CRP – kommt bei Behandlungen von akuten Herzinfarkten und von Covid-19 Patienten zum Einsatz.

Birkholz und Mohns Dentallabor aus Oranienburg
Das Unternehmen arbeitet mit den neuesten digitalen Möglichkeiten, was insbesondere Patienten mit komplett zahnfreien Kiefern und geringen Mitteln zugutekommt. In Zeiten von weniger Lehrlingen in diesem Beruf, setzt der Betrieb intensiv auf die Ausbildung junger Menschen.

MB Fensterbau und Tischlerei Mike Beelitz aus Planebruch
Traditionelles Handwerk trifft Innovation: Ursprünglich als Tischlerei gegründet, hat sich der Handwerksbetrieb auf die Fertigung von Sonderelementen im Bereich Brandschutz spezialisiert. Die Kunden kommen aus ganz Europa.

Kjellberg Finsterwalde
Ein Lausitzer „Hidden Champion“ des Maschinenbaus: Als Pionier der Schweißtechnik 1921 gestartet, ist das Unternehmen heute für Schweißelektroden & -maschinen, Sondermaschinen und vor allem für leistungsfähige Plasmaanlagen bekannt.

Spreewelten GmbH aus Lübbenau/Spreewald
Schwimmen mit Pinguinen und damit die Spreewelten, gehört inzwischen zu den bekanntesten Marken im Spreewald und auch in Brandenburg. Über 310.000 Gäste kommen inzwischen pro Jahr in das Erlebnisbad. Auch in Zeiten des Fachkräftemangels ist es dem Unternehmen gelungen, fast alle Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich zu besetzen.

HARLEY STATION aus Königs Wusterhausen
Seit 2000 vertreibt der Harley-Davidson Vertragshändler des Landes Brandenburg und von Südberlin Neu- und Gebrauchtfahrzeuge höchster Qualität, Fashion, Funktionsbekleidung, Schmuck, Geschenkartikel, Zubehör- und Ersatzteile. Darüber hinaus werden Events und Trainings veranstaltet. Das brandneue Premiumrestaurant rundet den Standort ab.

Konditorei Klinkmüller aus Luckau
Dank höchster Authentizität und Liebe zum Detail werden die Kunden mit außergewöhnlichen Meisterwerken begeistert. Der qualitätsbewusste Einkauf von Rohstoffen vor allem aus der Region sowie Frankreich, Italien, der Schweiz und Spanien garantiert eine zusatzstofffreie Vielfalt der Produkte.

APUS-Aeronautical Engineering GmbH aus Strausberg
Die Kernkompetenzen des Unternehmens mit internationalem Kundenkreis sind sowohl innovative Luftfahrtantriebe, Flugmechanik als auch die Zulassung von Luftfahrtsystemen. Derzeit werden zwei hybridelektrische Flugzeuge entwickelt.

UniCaps GmbH aus Frankfurt (Oder)
Was 2016 als Start-up, welches Tee in industriell kompostierbaren Kapseln Dritter von einem externen Partner produzieren ließ, begann, ist heute zu einem hochgradig integrierten Produktionsunternehmen für nachhaltige Kaffee- und Teeprodukte geworden.

Robert Engelhardt – Der Elektromeister GmbH aus Bernau
Der familiengeführte Handwerksbetrieb ist Partner bei allen Fragen rund um E-Installationen und in sämtlichen Gebäuden – vom Einfamilienhaus bis zum gewerblichen oder industriellen Bauprojekt. Schwerpunkte liegen in der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter.

BDP Baudenkmalpflege Prenzlau GmbH & Co. KG aus Prenzlau
Das Unternehmen hat sich der Pflege und Sanierung von historischen Bausubstanzen verschrieben. Dabei geht es auch um den Erhalt alter Techniken. Durch die regelmäßige Ausbildung von Lehrlingen wird versucht, die Zukunft dieses Handwerks zu erhalten.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Hintergrund:

Zu den Unterstützern und Partnern des wichtigsten Wirtschaftspreises in Brandenburg zählen die sechs Wirtschaftskammern – IHKs und HwKs – sowie namhafte Institutionen und Unternehmen wie die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), die Deutsche Bank, die Bürgschaftsbank Brandenburg, die EWE AG sowie die Agenturen für Arbeit Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Neuruppin. Medienpartner sind die drei brandenburgischen Regionalzeitungen „Märkische Oderzeitung“, „Märkische Allgemeine Zeitung“  und „Lausitzer Rundschau“ sowie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).

Ausführliche Informationen gibt es unter www.zukunftspreis-brandenburg.de oder auf facebook.com/zukunftspreis[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Angesichts deutlich sinkender Infektionszahlen hat das Kabinett am 15. Juni 2021 die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ beschlossen. Damit ist bis auf wenige konkrete Einschränkungen vieles wieder erlaubt. Die Umgangsverordnung trat am 16. Juni 2021 in Kraft und löste damit die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Sie galt zunächst bis zum 13. Juli 2021 und wurde, angesichts der Delta-Variante und dem nachlassenden Impftempo, in einem Umlaufverfahren bis zum 31. Juli 2021 verlängert.

Die wichtigsten Punkte der Umgangsverordnung sind:

Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute (15. Juni 2021) bei 6,2. Dies ist bundesweit nach Mecklenburg-Vorpommern der zweitbeste Wert (Bundesschnitt: 15,5). Alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte liegen unter dem Wert von 15, neun davon sogar unter bzw. genau bei 5. Der Landkreis Prignitz hat bereits vier Tage in Folge eine Inzidenz von 0,0. Zum Vergleich die landesweite Sieben-Tage-Inzidenzen der Dienstage davor: Am 18. Mai lag der Landesschnitt bei 60,4, am 25. Mai bei 44, am 1. Juni bei 18,4 und am 8. Juni bei 12,9. Der Höchstwert in der dritten Welle betrug am 15. April 155,3.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Ein guter Tag für gute Nachrichten und es kam, wie es kommen sollte: Die Inzidenzen sind weiter deutlich gesunken. Und in Brandenburg noch stärker als in fast allen anderen Bundesländern. Die Eindämmung der Pandemie gelingt weiter. Dennoch müssen wir vorsichtig bleiben. Das zeigt zum Beispiel die Entwicklung in Großbritannien mit der Delta-Variante. Am vergangenen Wochenende wurden weitere Öffnungsschritte erfolgreich gemeistert. So konnte endlich wieder die touristische Übernachtung starten. Viele haben es genutzt und vielen tat das gut.

Unsere heutigen Schritte gehen wir mit klarem Blick, aber mit der notwendigen Vorsicht: Mit unserer 20-er Grenze bei den Testlockerungen gehen wir konsequent diesen Weg. Dies bringt erhebliche Erleichterungen zum Beispiel für Kultur, Gastronomie und Tourismus. Vor einem Jahr wurde erstmals eine Umgangsverordnung beschlossen. Es war damals und ist heute ein Paradigmenwechsel. Jetzt aber fühlt es sich besser an, denn durch Tests und Impfen stehen wir heute viel sicherer da wie im Juni 2020. Im Sommer 2021 ist vieles wieder möglich, wonach wir  uns lange gesehnt haben. Ich freue mich darüber und danke allen, die dazu beigetragen haben.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir können uns im Moment über ein Infektionsgeschehen auf einem sehr niedrigen Niveau freuen. Dank dieser guten Entwicklung stehen wir jetzt wieder vor einem Paradigmenwechsel. Mir war und ist besonders wichtig: Grundrechtseinschränkungen müssen immer verhältnismäßig sein. Wenn die Sieben-Tage Inzidenz wie jetzt in 14 der 18 Landkreise und kreisfreien Städte unter dem Wert von 10 liegt, dann müssen wir Einschränkungen lockern. Trotzdem müssen wir uns alle weiter umsichtig verhalten. Wir sind leider noch nicht an einem Punkt, an dem wir auf sämtliche Regeln verzichten könnten. Wir beobachten die Ausbreitung der Delta-Variante, die auch schon bei uns angekommen ist. In Brandenburg wurden bislang 22 Fälle der Delta-Variante nachgewiesen. Sie gilt als deutlich ansteckender. Deshalb bleiben Abstand, Hygiene und Masken weiterhin wichtig.“

Innenminister Michael Stübgen: „Nach vielen Monaten massiver Einschränkungen ist es endlich soweit: Der Lockdown wird beendet. Inzidenz und Impfquote machen das in Brandenburg möglich. Es bleiben vorerst ein paar Regeln, aber im Großen und Ganzen kehrt die Normalität zurück. Vor uns liegt nun ein besonderer Sommer. Wir können endlich durchatmen und viel gemeinsame Zeit unter Leuten genießen. Das haben wir uns verdient, und ein unbeschwerter Sommer sei allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern vergönnt. Wir müssen den Sommer aber auch nutzen, um uns vor einer Wiederholung des Pandemie-Winters zu schützen. Dazu gehört zu allererst der vollständige Impfschutz für alle Impfberechtigten. Die Abläufe der Impfkampagne funktionieren und die Kapazitäten reichen, um bis zum Ende des Sommers alle vollständig impfen zu können. Weniger Einschränkung und mehr Freiheit führen aber bei manchen Menschen dazu, eine Impfung nicht mehr für notwendig zu halten. Ich kann davor nur warnen. Ein erneuter Lockdown lässt sich nur durch Impfschutz verhindern und Impfschutz gibt es nur als Gemeinschaftsprojekt.“

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Pressemitteilung[/vc_message][vc_message]Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg
vom 9. Juli 2021

[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

Schnuppert ins Handwerk, trefft Meister und Gesellen, fühlt ihnen auf den Zahn, fragt nach Karrieremöglichkeiten, lasst euch die Berufe klipp und klar erklären! Mit den praktischen Übungen könnt ihr ausprobieren, ob der Beruf zu euch passt, eine tolle Chance, sich für die Zukunft zu orientieren!

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