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Die Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Anbieter von klimafreundlichen Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speichertechnologien bei der Erschließung von Auslandsmärkten.

So können auch Sie als Handwerksbetrieb von zahlreichen Veranstaltungen profitieren. Seit Juli stehen die Veranstaltungen für das kommende Jahr online zur Verfügung. An der Auswahl hat das Handwerk maßgeblich mitgewirkt; den aktuellen Veranstaltungskalender finden Sie im Anhang. Einen Auszug von potentiell interessanten Veranstaltungen für Sie haben wir herausgefiltert und ebenfalls beigefügt.

Die Förderangebote und Zielmärkte werden anhand des Bedarfs an Energielösungen im Ausland und in enger Abstimmung mit den Exportinteressen der deutschen Wirtschaft ausgewählt.

Nutzen Sie das Angebot der Exportinitiative Energie, um…

* sich mit Hilfe von kostenlosen Publikationen über Auslandsmärkte zu informieren

* internationale Geschäftskontakte auf Veranstaltungen im In- und Ausland zu knüpfen (Datenbank)

* sich als Qualitätsanbieter ‚made in Germany‘ über eine Online-Unternehmensdatenbank zu vermarkten und so

* Zeit und Kosten bei Ihrem Markteinstieg zu sparen.

Einige Erfolgsgeschichten von deutschen Exporteuren sowie alle Angebote der Exportinitiative Energie finden Sie auf der Webseite unter: http://www.german-energy-solutions.de/.

Bei Fragen können Sie gerne die Geschäftsstelle der Exportinitiative ansprechen.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks

Die dänische Polizei, das Finanzamt und die Arbeitsschutzbehörde führen regelmäßig flächendeckende Kontrollen bei ausländischen Betrieben durch. Das Ziel: die Bekämpfung von Sozialdumping. Die Handwerkskammern Lübeck und Flensburg berichten, dass in diesem Jahr noch fünf Kontrollen geplant sind. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie auf der Website der dänischen Arbeitsschutzbehörde.

Hier finden Sie mehr Informationen zu diesem Thema: Dänische Arbeitsschutzbehörde

Quelle: Außenwirtschaft-News Handwerk International Baden-Württemberg (Stand: 12. Juli 2017)

Unternehmen, die vorübergehend Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, drohen womöglich schon bald Meldegebühren in Höhe von 40 Euro je Mitarbeiter und Auftrag.

Auf der französischsprachigen Informationsseite findet sich dazu seit Kurzem folgender Hinweis: „Bitte beachten Sie: Der im Ausland ansässige Arbeitgeber muss einen Betrag von € 40 pro Mitarbeiter zahlen. Die Bezahlung erfolgt online.“ Die Gebühr wird erhoben, sobald ein entsprechender Ministerialerlass veröffentlicht wurde. Dies soll bis spätestens 1. Januar 2018 geschehen. Kein anderes vergleichbares Land in Europa erhebt eine ähnliche Gebühr.

Frankreich gilt als einer der beliebtesten Auslandsmärkte für deutsche Handwerksunternehmen. Jeder zweite exportierende Handwerker ist in Frankreich aktiv. Gem. Art. 106 des LOI n° 2016-1088 du 8 août 2016 relative au travail, à la modernisation du dialogue social et à la sécurisation des parcours professionnels sollen ausländische Arbeitgeber an den Kosten des elektronischen Meldeverfahrens für entsandte Mitarbeiter beteiligen.

Sammelbeschwerde gegen Frankreich

Seit dem 22. März 2017 müssen deutsche Handwerker aus der Baubranche, neben der Entsendemeldung, schon pro Auftrag und Mitarbeiter die Baustellenkarte „Carte d’identification professionelle BTP“ beantragen. Handwerk International Baden-Württemberg sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber deutschen Unternehmen und wird deshalb eine Sammelbeschwerde über Frankreich bei der EU-Kommission einreichen. Alle Informationen zur Sammelbeschwerde gegen die Baustellenkarte „Carte d’identification professionelle BTP“ finden Sie HIER.

Quelle: Außenwirtschaft-News Handwerk International Baden-Württemberg (Stand: 12. Juli 2017)

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_message]Schweden  – Steuereinbehalt durch Auftraggeber vermeiden[/vc_message][vc_message]EU – Reform der Entsenderichtlinie[/vc_message][vc_message]Dänemark – Dänische Studenten für Praktika in deutschen Unternehmen[/vc_message][vc_message]BMWi-Informationsreise ‘Musikinstrumente‘ für Entscheider aus Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz nach Deutschland im November 2018[/vc_message][vc_message]Deutschland: A1-Bescheinigung elektronisch beantragen[/vc_message][vc_message]Deutschland: Einstellung von Staatsangehörigen aus dem Westbalkan[/vc_message][vc_message]Dänemark: Wegfall der Zertifizierungspflicht für Elektro- und SHK-Betriebe[/vc_message][vc_message]Österreich: Vorsicht bei mehreren Geschäftsführern[/vc_message][vc_message]Niederlande: Digitale Entsendemeldungen erst ab 2019 möglich[/vc_message][vc_message]Übersicht zu den Änderungen für ausländische Unternehmen im Schweizer MWSt Gesetz zum 01.01.2018 bzw. 01.01.2019 [/vc_message][vc_message]Wichtig bei Montagen im Ausland: die 183-Tage-Regel [/vc_message][vc_message]Frankreich verzichtet auf Entsendegebühr[/vc_message][vc_message]Dienstleistungserbringung in Italien – Welche Meldungen sind zu erledigen?[/vc_message][vc_message]

Belgien: Neue Meldepflichten für Mitarbeitereinsatz

[/vc_message][vc_message]Tschechien: Verschärfte Auskunftspflichten bei vorübergehender Entsendung[/vc_message][vc_message]Dänemark: RUT-Meldung für Leiharbeitnehmer[/vc_message][vc_message]Finnland: Neue Meldepflicht für entsandte Arbeitnehmer[/vc_message][vc_message]Norwegen: Elektronisches Anwesenheitsregister auf Baustellen [/vc_message][vc_message]Luxemburg: Arbeitnehmerentsendung – Erweiterung der Meldepflicht[/vc_message][vc_message]Dänemark: Arbeitsschutzgruppe auf der Baustelle erforderlich[/vc_message][vc_message]Dänemark: So viele Kontrollen sind dieses Jahr noch geplant[/vc_message][vc_message]Entsendungen nach Frankreich[/vc_message][vc_message]Schweden: Neues Entsendegesetz stärkt die Gewerkschaften[/vc_message][vc_message]Dänemark: Kontrollen zur Bekämpfung von Sozialdumping[/vc_message][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Jakub Plonski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_message]Meldungen bei Entsendung per Fax: Übergangszeit endet am 30. Juni 2017[/vc_message][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Jakub Plonski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Um Ihre Exportgeschäfte gegen einen Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen abzusichern, können Betriebe Exportkreditgarantien abschließen. Mit den sogenannten Hermesdeckungen unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte. Ab sofort ist der Weg wieder offen für die Übernahme von Hermesdeckungen für Exporte in Iran.

Quelle: Handwerk International (Stand: 10.2017)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die AHK Polen erreichen immer mehr Hilferufe von deutschen Unternehmen, die in Eigenregie einen elektronischen Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer gestellt haben und nun Probleme haben, diese zurückzuerhalten. Die AHK erläutert daher auf ihrer Webseite häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuer:

Die Ausarbeitung „Erstattung der Umsatzsteuer in Polen – häufige Fragen“ finden Sie unter: http://ahk.pl/dienstleistungen/steuern/

Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern für Niedersachsen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jakub plonski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Wer Mitarbeiter nach Frankreich entsendet, ist verpflichtet, diese vor der Entsendung bei der regional zuständigen Arbeitsinspektion anzumelden. Ab dem 01.10.2016 dürfen solche Meldungen nur noch elektronisch über diese Internetseite abgegeben werden.

Einzelheiten zu dem Verfahren können der Benutzungsanleitung entnommen werden, die auf der Webseite des französischen Ministerium für Arbeit, Beschäftigung, berufliche Bildung  und sozialen Dialog auf Französisch und Englisch zur Verfügung steht.

Bis Ende September 2016 sind auch noch schriftliche Meldungen (per Einschreiben mit Rückschein, Fax oder E-Mail) zulässig. Die hierfür zu verwendenden Formulare findet man ebenfalls auf der genannten Internetseite.

Quelle: www.transinfonet.org / Landesvertretung der Handwerkskmmern Niedersachsen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Baron“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Der neue Arbeitsmarktfonds (AFU) kann einspringen, wenn ausländische Unternehmen Löhne für entsandte Arbeitnehmer nicht auszahlen können. Alle Unternehmen, die Beiträge für die Arbeitsmarktzusatzrente ATP zahlen müssen, müssen auch in den neuen Fonds einzahlen. Darüber hinaus sind Dienstleister betroffen, die in Dänemark nur vorübergehend Dienstleistungen erbringen und keine ATP-Beiträge zahlen.

Es wird erwartet, dass der Beitrag pro Mitarbeiter für 2016 11,30 dänische Kronen (1,50 Euro) beträgt. Die Höhe des Beitrags für 2017 steht noch nicht fest.

Für ausländische Arbeitgeber wird der Beitrag automatisch anhand der RUT-Registrierung erhoben. Für Unternehmen, die in Däenemrk ATP zahlen, wird der Beitrag mit den sonstigen Sozialabgaben erhoben.

Zahlt der ausländische Arbeitgeber den Sonderbeitrag nicht, haftet der erste dänische Auftraggber für den Gehaltsanspruch.

Ausländische Unternehmen, die eine Auszahlung der AFU verursachen, werden in einer Liste veröfentlicht. Es ist zu erwarten, dass dänische Auftraggeber vor der Auftragserteilung sicherstellen werden, dass das jeweilige Dienstleistungsunternehmen nicht in dieser Liste verzeichnet ist.

Quelle: Deutsch-Dänische-Handelskammer / Landesvertretung der handwerkskammern Niedersachsen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Baron“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Hauptaufträge über den Bau der festen Fehmarnbelt-Querung sind vergeben und der Bauherr Femern A/S hat neue Unterlagen bei der für die Planfeststellung zuständigen Behörde eingereicht. Die tatsächliche Planfeststellung wird für 2017 erwartet. Danach dürfen noch Klagen abzuarbeiten sein, so dass nicht unmittelbar mit dem Bau begonnen werden kann. 2020 scheint als Baubeginn realistisch zu sein.

Interessierte Unterenehmen können die eingereichten Unterlagen auch auf der Webseite des Bauherren einsehen, um sich ein detailliertes Bind vom Bauvorhaben zu machen. Darüber hinaus können sich Unternehmen auf dieser Webseite mit ihren Leistungen regisitrieren und so den Konsortien präsentieren. Leitfäden informieren über die Bedingungen, die Zulieferer erfüllen müssen, wenn sie als Lieferanten beim größten Infrastrukturprojekt Nordeuropas dabei sein wollen. Wer noch nicht in Dänemark tätig war, sollte vor Abgabe eines Angebots die Bedingungen gründlich studieren und / oder ihre Außenwirtschaftsberaterin in der Handwerkskammer kontaktieren: Femern A/S verpflichtet die Auftragnehmer zur Einhaltung von Mindeststandards, die kalkulationsrelevant sind.

Weitere Informationen finden Sie unter: Femern A/S

Quelle: Deutsch-Dänische Handelskammer / Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Baron“][/vc_column][/vc_row]