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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Der neue Arbeitsmarktfonds (AFU) kann einspringen, wenn ausländische Unternehmen Löhne für entsandte Arbeitnehmer nicht auszahlen können. Alle Unternehmen, die Beiträge für die Arbeitsmarktzusatzrente ATP zahlen müssen, müssen auch in den neuen Fonds einzahlen. Darüber hinaus sind Dienstleister betroffen, die in Dänemark nur vorübergehend Dienstleistungen erbringen und keine ATP-Beiträge zahlen.

Es wird erwartet, dass der Beitrag pro Mitarbeiter für 2016 11,30 dänische Kronen (1,50 Euro) beträgt. Die Höhe des Beitrags für 2017 steht noch nicht fest.

Für ausländische Arbeitgeber wird der Beitrag automatisch anhand der RUT-Registrierung erhoben. Für Unternehmen, die in Däenemrk ATP zahlen, wird der Beitrag mit den sonstigen Sozialabgaben erhoben.

Zahlt der ausländische Arbeitgeber den Sonderbeitrag nicht, haftet der erste dänische Auftraggber für den Gehaltsanspruch.

Ausländische Unternehmen, die eine Auszahlung der AFU verursachen, werden in einer Liste veröfentlicht. Es ist zu erwarten, dass dänische Auftraggeber vor der Auftragserteilung sicherstellen werden, dass das jeweilige Dienstleistungsunternehmen nicht in dieser Liste verzeichnet ist.

Quelle: Deutsch-Dänische-Handelskammer / Landesvertretung der handwerkskammern Niedersachsen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Baron“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Hauptaufträge über den Bau der festen Fehmarnbelt-Querung sind vergeben und der Bauherr Femern A/S hat neue Unterlagen bei der für die Planfeststellung zuständigen Behörde eingereicht. Die tatsächliche Planfeststellung wird für 2017 erwartet. Danach dürfen noch Klagen abzuarbeiten sein, so dass nicht unmittelbar mit dem Bau begonnen werden kann. 2020 scheint als Baubeginn realistisch zu sein.

Interessierte Unterenehmen können die eingereichten Unterlagen auch auf der Webseite des Bauherren einsehen, um sich ein detailliertes Bind vom Bauvorhaben zu machen. Darüber hinaus können sich Unternehmen auf dieser Webseite mit ihren Leistungen regisitrieren und so den Konsortien präsentieren. Leitfäden informieren über die Bedingungen, die Zulieferer erfüllen müssen, wenn sie als Lieferanten beim größten Infrastrukturprojekt Nordeuropas dabei sein wollen. Wer noch nicht in Dänemark tätig war, sollte vor Abgabe eines Angebots die Bedingungen gründlich studieren und / oder ihre Außenwirtschaftsberaterin in der Handwerkskammer kontaktieren: Femern A/S verpflichtet die Auftragnehmer zur Einhaltung von Mindeststandards, die kalkulationsrelevant sind.

Weitere Informationen finden Sie unter: Femern A/S

Quelle: Deutsch-Dänische Handelskammer / Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Baron“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Unternehmerreisen mit Messebesuch zum international anerkannten Wirtschaftsstandort Poznań 2017 

Sie sind herzlichst zur Teilnahme an unseren Unternehmerreisen einladen!

Ihre Vorteile auf einem Blick:

Auf Fachmessen können Sie in kürzester Zeit viele potenzielle Branchen-Partner treffen und somit Vertrauen aufbauen, Ihre eigene Marktposition einschätzen sowie sich über Neuheiten,  Trends und Lösungen in Ihrer Branche informieren und somit Ihr Angebot um weitere Produkte bzw. Dienstleistungen aufgrund einer Kooperation erweitern.

 

Warum dorthin?

Poznan gehört zu den interessantesten Regionen Polens in Bezug auf ihre bisherige wirtschaftliche Entwicklung. Die Poznaner Messe gehört zu den weltweit anerkannten etablierten Messen mit internationalem Erfolg. Sie bietet aufgrund ihrer Grenznähe und Regionalität eine Plattform für den regionalen Vergleich und nicht selten eine Kooperation auf der Augenhöhe. Die Aufstellung der Messen samt Terminen, zusätzlichen Informationen und Anmeldungsfristen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Info-Blatt.

 

Wie helfen wir Ihnen dabei?

Wir bieten Ihnen eine gute und gezielte, in manchen Fällen sogar individuelle Vorbereitung, Dokumentation und Nachbereitung der Kontaktgespräche während der Messe, eine organisierte und begleitete 1-tägige Unternehmerreise sowie zusätzliche Informationen rund um das Auslandsgeschäft und das Thema: „Arbeiten mit den EU-Subunternehmen“.

 

Profitieren Sie von den wirtschaftlichen Beziehungen mit und in Polen!

Planen Sie die Termine fest ein!

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“baron“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Termine, Informationen, AnmeldungUnternehmerreisen 2017[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Seit 1. Januar 2016 ist die Abgabe der Einfuhranmeldung für die Schweiz nur noch mit Angabe der Umsatz-steueridentifikationsnummer (UID-Nr.) möglich. Deutsche Unternehmen, die Waren in die Schweiz liefern, benötigen zur Rechnungstellung ohnehin die UID-Nr. des schweizerischen Kunden.

Anders ist der Sachverhalt für deutsche Handwerker, bei denen Bauleistungen mit einer Warenlieferung gekoppelt sind und der Rechnungsempfänger eine Privatperson ist; diese verfügen über keine UID-Nr., so-dass eine sogenannte Pseudo-UID zu verwenden ist. Als Pseudo-UID sind folgende Nummern zu verwen-den:
– CHE222259895 (e-dec standard, NCTS)
– CHE222251936 (e-dec Web)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Schweizerischen Zollverwaltung.

Quelle: Außenwirtschaftsnews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Bauhandwerker, die in Luxemburg tätig werden, sind regelmäßig zur dortigen Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Abhängig vom erwirtschafteten Jahresumsatz im Großherzogtum ist dafür ein elektronisches Verfahren, das eTVA-Verfahren, zu verwenden. Diese Regelung gilt seit Ende 2012. Die entsprechenden LuxTrust Zertifikate haben eine Gültigkeit von 3 Jahren – somit verlieren die ersten Zertifikate ihre Gültigkeit. LuxTrust informiert vor Ablauf der Periode per E-Mail über die Möglichkeit der Verlängerung. Die Verlängerung ist kostenpflichtig, über die Rekey-Funktion kann jedoch die Seriennummer des Zertifikats identisch bleiben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von LuxTrust.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]In Großbritannien trat am 1. Februar 2016 eine Richtlinie in Kraft, die einen neuen Strafrahmen für Unter-nehmen bei Verstößen gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften vorsieht. Diese Richtlinie gibt dem Richter einen Rahmen vor, innerhalb dessen eine Strafe verhängt werden sollte. Die Health & Safety Be-stimmungen werden in Großbritannien strikt kontrolliert.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

Wer in Frankreich energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lässt, kann innerhalb bestimmter Höchstbeträge eine Steuergutschrift von 30 Prozent und zinsfreie Darlehen in Anspruch nehmen.Diese 2014 in Kraft getretene Regelung wurde durch das ‚Loi de finances pour 2016‘ verlängert: für Steuergutschriften bis zum 31. Dezember 2016 und für zinsfreie Darlehen bis zum 31. Dezember 2018.

Eine Inanspruchnahme der Steuergutschriften und der zinsfreien Darlehen ist, wie auch schon in der Vergangenheit, nur dann möglich, wenn der Betrieb, der die Arbeiten ausführt, über das Label RGE (Reconnu Garant de l’Environnement) verfügt. Die französische Regierung will damit die Qualität der Arbeiten sichern. Deutsche Handwerker, deren Kunden in Frankreich diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen ebenfalls das RGE-Label vorweisen können; vorhandene Zertifizierungen in Deutschland werden bislang nicht anerkannt. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen frühzeitig die Außenwirtschaftsberatung.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz

Nutzen Sie bitte die von uns angebotenen Web-Portale. Dort finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Informationen zu Themen:

ausländische Märkte, Markterschließung, Marktbedingungen und mehrere Hinweise für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

Bei weiteren fachspezifischen Fragen zur Außenwirtschaft wenden Sie sich bitte an die Außenwirtschaftberaterin der Handwerkskammer Frankfurt (Oder).

Das Außenwirtschaftsportal

Germany Trade & Invest

Exportplattform Berlin – Brandenburg

Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft

 

Zu jedem Jahresbeginn ändern sich die Warennummern (Zolltarifnummer als zentrales Ordnungsmerkmal im internationalen Handel). Anhand dieser Warennummern werden bei der Einfuhr die Zollsätze festgelegt und Ein- und Ausfuhrbeschränkungen kontrolliert. Falsche Warennummern können fatale Folgen haben.

Änderungen von Warentarif-Nummern zum Jahreswechsel „Auf einen Blick“ (PDF zum Download)

Wichtige Informationen des Statistischen Bundesamtes mit einer Gegenüberstellung alter und geänderter Warennummern

Quelle: BHI-Newsletter vom 14.01.2016

Wer für seinen Auslandsauftrag Berufsausrüstung mit in außereuropäische Länder nimmt, muss diese nicht verzollen, wenn er ein über ein Carnet A.T.A. verfügt. Die Kosten für das Carnet sind nun gestiegen:

beträgt das Entgelt     bei einem Warenwert von     bis zu einem Warenwert von
37,00 Euro                   0,01 Euro                                  9.999,99 Euro
63,00 Euro                   10.000,00 Euro                      24.999,99 Euro
110,00 Euro                 25.000,00 Euro                      49.999,99 Euro
210,00 Euro                 50.000,00 Euro                      149.999,99 Euro
380,00 Euro                150.000,00 Euro                    299.999,99 Euro
630,00 Euro                300.000,00 Euro                   499.999,99 Euro
420,00 Euro für jede weitere angefangene halbe Million Euro

Erklärfilm Carnet A.T.A.

Quelle: Euler Hermes Deutschland AG