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Firmennachfolge auf dem Schirm

Im März und April bereiten zwei Onlineseminare der Kammer auf Themen bei der Firmenübergabe vor. Nutzen Sie die Möglichkeit, online zuzuhören, zu fragen und sich in Ihre Firmenübergabe reinzuarbeiten.[/vc_column_text][vc_single_image image=“122951″ img_size=“large“][vc_column_text]

„Ist der Betriebsstandort schon fit für die Übergabe?“ (Online-Seminar)

Bei einer Betriebsübergabe sind auch Fragen zum Standort der Firma und zum Arbeitsschutz zu beantworten. Liegt für Ihren Betrieb eine Nutzungsgenehmigung vom Bauamt vor? Wer darf einen Umnutzungsantrag stellen? Haben Sie alle Gefahren in Ihren Arbeitsabläufen erkannt und eine Gefährdungsbeurteilung erstellt? Wer ist Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit? Gibt es bereits Ersthelfer in Ihrem Betrieb? Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen Frau Andrea Jacob und Herr Gunnar Ballschmieter, die technischen Berater unserer Handwerkskammer.

Bei Betrieben, die ihre Gewerberäume auf Mietbasis nutzen, gibt es bei der Übergabe einige Besonderheiten zu beachten. Darüber informiert Sie die Rechtsanwältin Irina Winkler aus Frankfurt (Oder).

Insgesamt bietet Ihnen unsere Veranstaltung wertvolle Tipps und Hinweise, um möglichen Regelungsbedarf frühzeitig zu erkennen und ggf. die notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten zu können.

Wir freuen uns, Sie am 25.03.2021 von 15:00 bis 16:00 Uhr über das Videokonferenzsystem Adobe Connect begrüßen zu können.
Bitte melden Sie sich bis zum 19.03.2021 unter der E-Mail-Adresse ruediger.schulz@hwk-ff.de an, sodass wir Ihnen zeitnah die Informationen zur Teilnahme über das Videokonferenzsystem Adobe Connect zusenden können.

„Welcher Preis ist realistisch? – Bewertung bei der Betriebsnachfolge“ (Online-Seminar)

Für die Übergeber- aber auch für Übernehmerseite ist ein realistischer, nachvollziehbarer und fairer Unternehmenswert eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Preisverhandlungen. Das ist bei einer Übergabe unter fremden Dritten offensichtlich. Aber auch bei einer Übergabe in der Familie per Schenkung, Teilschenkung oder sogar im Erbfall wird ein nachvollziehbarer Wertansatz benötigt.

Herr Martin Stadie, ein erfahrener Betriebsberater unserer Handwerkskammer, erläutert Ihnen die verschiedenen Arten der Bewertung und gibt Ihnen Tipps und Hinweise, wie Sie zu realistischen Wertansätzen kommen und damit Ihre Übergabe absichern.

Wir freuen uns, Sie am 27.04.2021 von 15:00 bis 16:00 Uhr über das Videokonferenzsystem Adobe Connect begrüßen zu können.
Bitte melden Sie sich bis zum 23.04.2021 unter der E-Mail-Adresse ruediger.schulz@hwk-ff.de an, sodass wir Ihnen zeitnah die Informationen zur Teilnahme über das Videokonferenzsystem Adobe Connect zusenden können.

Die Veranstaltungsreihe wird im Juni 2021 und im Herbst dieses Jahres fortgesetzt.

Dieses Projekt wird unterstützt durch Fördermittel des Landes Brandenburg und der Europäischen Union.[/vc_column_text][vc_single_image image=“122751″ img_size=“large“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Handwerksunternehmer, die ihren Betrieb an einen Nachfolger übergeben möchten, könnenhierzu die kostenfreie Beratung durch die Betriebsberater der Abteilung Gewerbeförderung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg in  Anspruch nehmen. Auch Existenzgründer, die einen Handwerksbetrieb übernehmen möchten, können sich kostenlos beraten lassen.

Eine Frage beschäftigt den Unternehmer in diesem Zusammenhang immer wieder: „Wie viel ist mein Betrieb eigentlich wert?“. Die Vorstellungen der Betriebsinhaber vom Wert des eigenen Unternehmens weichen unter Umständen von den tatsächlich erzielbaren Preisen im Falle eines Verkaufes ab. Ein Übernehmer geht häufig von wesentlich niedrigeren Preisvorstellungen aus, weil er seine zukünftigen Belastungen zu berücksichtigen hat.

Je nachdem, ob der ganze Betrieb übergeben werden soll oder nur Teile davon, ob die Betriebsimmobilie den Eigentümer wechseln soll oder nur die Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen verkauft werden sollen, kann nach Prüfung aller Gegebenheiten eine Unternehmens-, Maschinen- oder Immobilienbewertung vorgenommen werden. Die Genauigkeit der Wertermittlung hängt ganz wesentlich von den uns vorliegenden Informationen zu den Bewertungsobjekten ab. Dafür benötigen wir Ihre Mitarbeit, denn die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Angaben bilden die Grundlage für die Bewertung.

Hier ein kurzer Überblick über die von den Beratern der Handwerkskammer angebotenen Bewertungsarten:

Unternehmenswert nach AWH-Standard
(AWH – Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk)
Mit Hilfe des bundesweit standardisierten Bewertungsverfahren (AWH-Standard) wird auf Basis des Ertragswertverfahrens ein realistischer Wert für das gesamte Unternehmen errechnet. Die Bewertung beruht auf den zu erwartenden Betriebsergebnissen und berücksichtigt die für die im Handwerk typischen Klein- und Mittelbetriebe geltenden Besonderheiten.
In dem nebenstehenden Download stellen wir Ihnen gern das Handbuch zur AWH-Unternehmensbewertung, einen diesbezüglichen Fragebogen sowie ein Stärken-Schwächen-Profil zu Ihrer weiteren Verwendung bereit.

Maschinenbewertung
Für die Übergabe des beweglichen Anlagevermögens kann die Bewertung der Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen erforderlich werden. Der von uns ermittelte Zeitwert richtet sich nicht nach steuerlichen oder buchhalterischen Abschreibungen, sondern ist abhängig von der technischen Lebensdauer des Gerätes bzw. der Anlage, weiterhin vom Alter der Maschine, dem Betriebszustand, insbesondere unter Berücksichtigung der Abnutzung, der Instandhaltung und der Verwendung und Nutzung im Betrieb.

Immobilienbewertung
Die Kenntnis des aktuellen Verkehrswertes einer Immobilie ist unabdingbar bei der Planung einer Betriebsübergabe, bei der (auch) die Betriebsstätte übergeben werden soll. Unsere technische Betriebsberaterin kann für Sie im Rahmen der Beratung unter gewissen Voraussetzungen auch die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden vornehmen.

Wenn Sie eine Bewertung Ihres Unternehmens benötigen oder Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die Betriebsberater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Abteilung Gewerbeförderung. In einem persönlichen Gespräch werden alle Vorraussetzungen geklärt sowie die Inhalte und Unterschiede der einzelnen Wertermittlungsverfahren ausführlich erläutert.

Ansprechpartner für alle Fragen zur Maschinenbewertung ist unser Kaufmännischer Berater Martin Stadie, Telefon 033434 43927, E-Mail martin.stadie@hwk-ff.de  sowie die Technische Beraterin Andrea Jacob, Telefon 0335 5619-107, E-Mail andrea.jacob@hwk-ff.de .
Für die  Immobilienbewertung steht Ihnen  unsere Technische Beraterin Frau Andrea Jacob, Telefon 0335 5619-107, andrea.jacob@hwk-ff.de  sowie unser Kaufmännischer Berater Martin Stadie, Telefon 033434 43927, E-Mail martin.stadie@hwk-ff.de  zur Verfügung.

Zum Thema Unternehmenswert nach dem AWH-Standard–Verfahren stehen Ihnen unsere betriebswirtschaftlichen Berater unter Telefon 0335 5619-120 zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_row_inner][vc_column_inner][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_column_text]Download

Unternehmensbewertung-Handbuch

Unternehmensbewertung-Fragebogen

Unternehmensbewertung-Profil[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Generationenwechsel ist auch im Handwerk ein permanenter Prozess. Jahr für Jahr stehen zahlreiche Betriebe zur Übergabe an.

Nur wettbewerbsfähige Betriebe, die sich gut auf die Übergabe vorbereitet haben, werden auch einen geeigneten Nachfolger finden. Denn interessierte und geeignete Nachfolger gibt es nicht wie Sand am Meer. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben ist es heutzutage oft nicht leicht, einen passenden Übernehmer oder eine geeignete Übernehmerin zu finden.

Allgemein lässt sich feststellen: Die Betriebsübergabe ist der komplexeste Vorgang im Lebenszyklus eines Unternehmens überhaupt. Für eine erfolgreiche Übergabe sind eine Vielzahl von Faktoren, Varianten und Gesetzen zu berücksichtigen – sei es nun im Hinblick auf ausgeübte Handwerk, die gewählte Rechtsform, die Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, das Eigentumsrecht, das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Vertragsrecht, das Steuerrecht, das Erbrecht, um nur einige zu nennen.

Jedes Unternehmen und damit auch jede Unternehmensübergabe ist so individuell wie die Unternehmerperson(en) selbst. Deshalb kann es bei der Betriebsübergabe keine pauschalen Lösungen geben. Jede Übergabe muss auf den konkreten Einzelfall individuell abgestimmt werden – und das erfordert in jedem Fall einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf. Nur dann kann man sich umfassend informieren, planen, Alternativen prüfen, die richtigen Entscheidungen treffen und notfalls auch Korrekturen vornehmen. Dabei ist eine Beratung durch externe Experten nur zu empfehlen. Denn wie oft kommt es im Laufe eines Berufslebens vor, dass man einen Betrieb übergibt?  Im besten Fall ein Mal.

Die Erfahrung zeigt: Planen Sie mindestens drei bis fünf Jahre für den gesamten Prozess der Unternehmensübergabe ein!

Innerhalb dieses Zeitraums sollten Sie:

Besonders wichtig für den erfolgreichen Betriebsübergabeprozess ist die Suche und Auswahl der richtigen Nachfolgerperson(en). Wer heute einen Handwerksbetrieb selbstständig führen will, der braucht nicht nur überdurchschnittliches fachliches Wissen und Können, sondern auch kaufmännisches Geschick sowie Talent und Erfahrung in der Unternehmensführung.

Die Ziele der Betriebsübergabe
Bei der Betriebsübergabe werden die Weichen für die Zukunft sowohl des Übergebers als auch des Nachfolgers gestellt. Setzen Sie sich deshalb rechtzeitig mit Ihren persönlichen und betrieblichen Zielen auseinander, die Sie mit der geplanten Betriebsübergabe verfolgen. Formulieren Sie für sich selbst und zusammen mit Ihrer Familie die Ziele. Denken Sie bei Ihren Entscheidungen auch an die Konsequenzen für Ihre Mitarbeiter und deren Familien.

Mögliche Ziele sind:
a) den Betrieb langfristig sichern durch
·    klare Eigentumsverhältnisse,
·    überschaubare Führungsstrukturen,
·    keine zu hohen finanziellen Belastungen für den Nachfolger,
·    Lebenswerk „Betrieb“ erhalten,
·    geeignete vertragliche Regelungen (Miet-, Pachtverträge usw.)

b) die Arbeitsplätze erhalten
·    qualifizierte Arbeitsplätze als wichtiges Kapital für den Nachfolger,
·    Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern

c) eigene Altersversorgung sichern
·    finanzielle Absicherung des Unternehmers und seiner Familie,
·    Unabhängigkeit von laufenden Zahlungen durch den Betriebsnachfolger

d) das Erbe umfassend regeln
·    eindeutige Eigentumsverhältnisse,
·    klare Verhältnisse für die betriebliche Führung,
·    ggf. Beteiligung der Kinder am Betrieb,
·    ggf. Anspruchsausgleich mit Vermögenswerten aus dem Privatbereich,
·    Vermeidung der Zersplitterung des Betriebes

e) die Steuerbelastung optimieren
·    Einkommensteuer,
·    Erbschafts- und Schenkungssteuer

Eine optimale Übergabelösung sollte Ihre persönlichen Ziele berücksichtigen.
Entwickeln Sie darauf aufbauend für sich und Ihren Nachfolger eine Übergabestrategie.

Denken Sie immer daran: Kein Wechsel in der Unternehmensgeneration verläuft ohne Reibungen. Die Interessen der Beteiligten  – von Übergeber und Übernehmer – sind häufig gegensätzlich.Mögliche Interessenkollisionen sollten konstruktiv und im Interesse aller beteiligten Parteien sowie im Interesse des Unternehmens behoben werden. Hilfreich ist hierbei ein gemeinsam ausgearbeiteter konkreter Fahrplan, in dem Sie Ihre Ziele aufeinander abgestimmt festlegen.

Mögliche Formen der Betriebsübergabe
Die im Handwerk üblichen Formen der Betriebsübergabe sind:

Die ggf. schrittweise Beteiligung der Nachfolgerperson(en) kann eine Übergangslösung sein.

Welche dieser Grundformen oder deren Kombination im konkreten Fall die geeignete ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab wie zum Beispiel: persönliche Zielsetzungen, familiäre Verhältnisse, eigene Altersversorgung, voraussichtliche Steuerbelastung, private und betriebliche finanzielle Situation, Qualifikation der Nachfolgerperson, Finanzierungsmöglichkeiten der Nachfolgerperson.

Eine erfolgreiche und für alle Beteiligten zufrieden stellende Nachfolgeregelung setzt eine langfristige Planung des Übergabeprozesses voraus. Durch die frühzeitige Einbeziehung geeigneter Experten, zum Beispiel eines Betriebesberaters Ihrer Handwerkskammer oder Ihren Steuerberater, können mögliche Fehler und Konflikte rechtzeitig erkannt und vermieden werden.

Das Thema Nachfolge ist aber nicht nur für Unternehmer wichtig, die aus Altersgründen über eine Betriebsübergabe nachdenken. Auch junge Unternehmer können erkranken, einen Unfall haben oder schlimmeres. Dieser Sachverhalt betrifft im Durchschnitt etwa jede vierte Betriebsübergabe. Wer führt dann die Geschäfte weiter?

Es sollte somit im Interesse eines jeden guten Unternehmens liegen, eine geeignete und qualifizierte Nachfolgeperson für den Notfall parat zu haben, die über die laufenden Geschäfte informiert und in alle wichtigen betrieblichen Interna eingeweiht ist (siehe hierzu auch unter „Notfallordner für Handwerksbetriebe“).

Wer kann helfen?
Ein erstes Gespräch sollten Sie mit einem Betriebsberater der Handwerkskammer führen. Dieser berät, begleitet und führt Sie auch als Lotse durch die Themen und Probleme, die sich bei einer Betriebsübergabe ergeben können.

Nutzen Sie als Mitglied der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg Ihre Möglichkeit zur kostenfreien Beratung zur Betriebsübergabe.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]