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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Generationenwechsel ist auch im Handwerk ein permanenter Prozess. Jahr für Jahr stehen zahlreiche Betriebe zur Übergabe an.

Nur wettbewerbsfähige Betriebe, die sich gut auf die Übergabe vorbereitet haben, werden auch einen geeigneten Nachfolger finden. Denn interessierte und geeignete Nachfolger gibt es nicht wie Sand am Meer. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben ist es heutzutage oft nicht leicht, einen passenden Übernehmer oder eine geeignete Übernehmerin zu finden.

Allgemein lässt sich feststellen: Die Betriebsübergabe ist der komplexeste Vorgang im Lebenszyklus eines Unternehmens überhaupt. Für eine erfolgreiche Übergabe sind eine Vielzahl von Faktoren, Varianten und Gesetzen zu berücksichtigen – sei es nun im Hinblick auf ausgeübte Handwerk, die gewählte Rechtsform, die Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, das Eigentumsrecht, das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Vertragsrecht, das Steuerrecht, das Erbrecht, um nur einige zu nennen.

Jedes Unternehmen und damit auch jede Unternehmensübergabe ist so individuell wie die Unternehmerperson(en) selbst. Deshalb kann es bei der Betriebsübergabe keine pauschalen Lösungen geben. Jede Übergabe muss auf den konkreten Einzelfall individuell abgestimmt werden – und das erfordert in jedem Fall einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf. Nur dann kann man sich umfassend informieren, planen, Alternativen prüfen, die richtigen Entscheidungen treffen und notfalls auch Korrekturen vornehmen. Dabei ist eine Beratung durch externe Experten nur zu empfehlen. Denn wie oft kommt es im Laufe eines Berufslebens vor, dass man einen Betrieb übergibt?  Im besten Fall ein Mal.

Die Erfahrung zeigt: Planen Sie mindestens drei bis fünf Jahre für den gesamten Prozess der Unternehmensübergabe ein!

Innerhalb dieses Zeitraums sollten Sie:

Besonders wichtig für den erfolgreichen Betriebsübergabeprozess ist die Suche und Auswahl der richtigen Nachfolgerperson(en). Wer heute einen Handwerksbetrieb selbstständig führen will, der braucht nicht nur überdurchschnittliches fachliches Wissen und Können, sondern auch kaufmännisches Geschick sowie Talent und Erfahrung in der Unternehmensführung.

Die Ziele der Betriebsübergabe
Bei der Betriebsübergabe werden die Weichen für die Zukunft sowohl des Übergebers als auch des Nachfolgers gestellt. Setzen Sie sich deshalb rechtzeitig mit Ihren persönlichen und betrieblichen Zielen auseinander, die Sie mit der geplanten Betriebsübergabe verfolgen. Formulieren Sie für sich selbst und zusammen mit Ihrer Familie die Ziele. Denken Sie bei Ihren Entscheidungen auch an die Konsequenzen für Ihre Mitarbeiter und deren Familien.

Mögliche Ziele sind:
a) den Betrieb langfristig sichern durch
·    klare Eigentumsverhältnisse,
·    überschaubare Führungsstrukturen,
·    keine zu hohen finanziellen Belastungen für den Nachfolger,
·    Lebenswerk „Betrieb“ erhalten,
·    geeignete vertragliche Regelungen (Miet-, Pachtverträge usw.)

b) die Arbeitsplätze erhalten
·    qualifizierte Arbeitsplätze als wichtiges Kapital für den Nachfolger,
·    Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern

c) eigene Altersversorgung sichern
·    finanzielle Absicherung des Unternehmers und seiner Familie,
·    Unabhängigkeit von laufenden Zahlungen durch den Betriebsnachfolger

d) das Erbe umfassend regeln
·    eindeutige Eigentumsverhältnisse,
·    klare Verhältnisse für die betriebliche Führung,
·    ggf. Beteiligung der Kinder am Betrieb,
·    ggf. Anspruchsausgleich mit Vermögenswerten aus dem Privatbereich,
·    Vermeidung der Zersplitterung des Betriebes

e) die Steuerbelastung optimieren
·    Einkommensteuer,
·    Erbschafts- und Schenkungssteuer

Eine optimale Übergabelösung sollte Ihre persönlichen Ziele berücksichtigen.
Entwickeln Sie darauf aufbauend für sich und Ihren Nachfolger eine Übergabestrategie.

Denken Sie immer daran: Kein Wechsel in der Unternehmensgeneration verläuft ohne Reibungen. Die Interessen der Beteiligten  – von Übergeber und Übernehmer – sind häufig gegensätzlich.Mögliche Interessenkollisionen sollten konstruktiv und im Interesse aller beteiligten Parteien sowie im Interesse des Unternehmens behoben werden. Hilfreich ist hierbei ein gemeinsam ausgearbeiteter konkreter Fahrplan, in dem Sie Ihre Ziele aufeinander abgestimmt festlegen.

Mögliche Formen der Betriebsübergabe
Die im Handwerk üblichen Formen der Betriebsübergabe sind:

Die ggf. schrittweise Beteiligung der Nachfolgerperson(en) kann eine Übergangslösung sein.

Welche dieser Grundformen oder deren Kombination im konkreten Fall die geeignete ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab wie zum Beispiel: persönliche Zielsetzungen, familiäre Verhältnisse, eigene Altersversorgung, voraussichtliche Steuerbelastung, private und betriebliche finanzielle Situation, Qualifikation der Nachfolgerperson, Finanzierungsmöglichkeiten der Nachfolgerperson.

Eine erfolgreiche und für alle Beteiligten zufrieden stellende Nachfolgeregelung setzt eine langfristige Planung des Übergabeprozesses voraus. Durch die frühzeitige Einbeziehung geeigneter Experten, zum Beispiel eines Betriebesberaters Ihrer Handwerkskammer oder Ihren Steuerberater, können mögliche Fehler und Konflikte rechtzeitig erkannt und vermieden werden.

Das Thema Nachfolge ist aber nicht nur für Unternehmer wichtig, die aus Altersgründen über eine Betriebsübergabe nachdenken. Auch junge Unternehmer können erkranken, einen Unfall haben oder schlimmeres. Dieser Sachverhalt betrifft im Durchschnitt etwa jede vierte Betriebsübergabe. Wer führt dann die Geschäfte weiter?

Es sollte somit im Interesse eines jeden guten Unternehmens liegen, eine geeignete und qualifizierte Nachfolgeperson für den Notfall parat zu haben, die über die laufenden Geschäfte informiert und in alle wichtigen betrieblichen Interna eingeweiht ist (siehe hierzu auch unter „Notfallordner für Handwerksbetriebe“).

Wer kann helfen?
Ein erstes Gespräch sollten Sie mit einem Betriebsberater der Handwerkskammer führen. Dieser berät, begleitet und führt Sie auch als Lotse durch die Themen und Probleme, die sich bei einer Betriebsübergabe ergeben können.

Nutzen Sie als Mitglied der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg Ihre Möglichkeit zur kostenfreien Beratung zur Betriebsübergabe.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

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Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn erfolgen etwa ein Viertel der Unternehmensübertragungen in Deutschland aufgrund von Unfall, Krankheit oder Tod des Firmenchefs. Circa 18.000 Unternehmen sind jährlich davon betroffen. Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit des Betriebsinhabers reichen aus, um das Unternehmen handlungsunfähig zu machen. Von einer Sekunde auf die andere können das Lebenswerk eines Firmeninhabers und damit auch die Absicherung einer Familie zerstört sein. In fast allen kleinen und mittelständischen Unternehmen läuft ohne den Chef nichts oder nicht viel. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen. Die Handlungsfähigkeit der Unternehmen ist dann unter Umständen in erheblichem Maße eingeschränkt. Typische Probleme sind unter anderem fehlende Zugangscodes zu den Computern, das Fehlen wichtiger Schlüssel oder keine Verfügungsgewalt über Gelder oder Geschäftskonten. Die Folge: Lieferanten und Löhne können nicht bezahlt werden, Aufträge verzögern sich und Kunden springen ab.

Niemand weiß wann, wo und welche Schicksalsschläge den Unternehmer treffen können und welche Auswirkungen sie haben. Für einen plötzlichen Chefausfall im Betrieb ist durch eine rechtzeitige Planung unbedingt Vorsorge zu treffen, damit dieser auch für einen kürzeren oder längeren Zeitraum weiter arbeiten kann, ohne in eine existenzielle Krise zu geraten.

Die wichtigste Vorkehrung besteht darin, einen Stellvertreter zu benennen und ein Konzept in der Schublade zu haben, wie im Ernstfall die Nachfolge geregelt werden soll. Auch die damit verbundenen erb- und steuerrechtlichen Fragen sollten besprochen sein. Der Vertreter oder Nachfolger sollte keine wertvolle Zeit verlieren, etwa weil er sich erst mühsam ein Bild von der Lage verschaffen muss oder weil er keine Vollmachten hat.

Ein Notfallordner für den Ernstfall hilft weiter

Deshalb empfiehlt die Handwerkskammer jedem Unternehmer, einen so genannten Notfallordner anzulegen und laufend zu aktualisieren. Versicherungsdokumente, Verträge, Bankverbindungen, Vollmachten, Jahresabschlüsse, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Arbeitsplatzbeschreibungen, Projektlisten, Übersichten der Patente und Schutzrechte, Übersichten wichtiger Geschäftspartner, PIN’s und Passwörter und Zahlenkombinationen für Tresore gehören dort zum Beispiel hinein. Es ist erforderlich der vorgesehenen Vertre­tungs­­person die Existenz und den Aufbewahrungsort dieses Notfallordners mitzuteilen.

Der Betriebsleiter sollte sich durch das Erstellen eines Notfallordners einen aktuellen Überblick über die bereits erreichte Vollständigkeit der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen verschaffen und für den Notfall seiner erzwungenen Abwesenheit vorsorgen; erkennbar gewordene Fehlstellen sollten zur Absicherung des Betriebes, dessen Mitarbeiter und der eigenen Familie schnellstmöglich abgearbeitet werden. Je präziser Handlungsanweisungen, Projektfortschritte und strategische Planungen schriftlich dokumentiert wurden, desto reibungsloser wird der Betrieb weiterlaufen.

Die Übernahme wichtiger Zuständigkeiten, wer im eingetretenen Notfall welche wichtigen Aufgaben zu übernehmen hat, muss geregelt sein. Wer ist für welche Abläufe zuständig? Welche Maßnahmen sind für eine geordnete und umfassende Vertretung zu planen und vorzubereiten? Und letztlich: Wo befinden sich die jeweils notwendigen Informationen, die zur Erfüllung der bevorstehenden Aufgabenstellungen erforderlich sind?

Zur Vorbeugung einer solchen Situation hat die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg einen Notfallordner vorbereitet. Dieser ist bei Ihrem Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer im Rahmen einer individuellen Beratung erhältlich.

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Aufgrund der durch eine Geltungsdauer befristeten Freistellungsbescheinigungen bei der Bauabzugsteuer sollten Folgebescheinigungen rechtzeitig beim Finanzamt beantragt werden.

Die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz dient der Vermeidung der Bauabzugsteuer. Die Bescheinigung hat zugleich eine wichtige Funktion bei der Umsatzsteuer, da sie zum Nachweis der Eigenschaft als „Bauleistender“ bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13 b Umsatzsteuergesetz) benötigt wird.

Die überwiegende Mehrzahl der gültigen Freistellungsbescheinigungen hat eine Geltungsdauer bis zum Jahresende. Dementsprechend benötigt eine Vielzahl der Betriebe zum 1. Januar des Folgejahres eine neue Freistellungsbescheinigung.

Nach den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen ist damit zu rechnen, dass es bei den Finanzämtern zu einem Antragsstau kommt und nicht alle Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wenn die Freistellungsbescheinigungen erst kurz vor Jahresende beantragt werden.

Folgebescheinigungen sollten daher rechtzeitig beantragt werden.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Sorge vor einer konjunkturellen Abkühlung wird von den Unternehmen vor allem mit der Frage verbunden, wie sich die Kreditversorgung in der Region zukünftig entwickelt. Einbrüche an den Börsen, Rezessionsängste und Unsicherheiten an den Finanzmärkten – dennoch kann von einer Kreditklemme keine Rede sein. Allerdings sehen die Kreditinstitute insbesondere bei Planungen risikoreicher Projekte und bonitätsschwacher Unternehmen genauer hin. Dies kann nur eine notwendige Folge aus der Finanzkrise sein.

Um allerdings die Kreditvergabe für Handwerksbetriebe zu vereinfachen und zu beschleunigen, haben sich die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, die Sparkassen, die Volks- und Raiffeisenbank, die Mittelbrandenburgische Sparkasse und die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH auf gemeinsame Standards verständigt. Diese orientieren sich zum einen an einem Mindestmaß einzureichender Unterlagen und konzentrieren sich zum anderen auf das unbedingt Notwendige. Ohne ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten werden die Wachstumschancen der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland, und dabei nicht zuletzt der Handwerksbetriebe, stark reduziert. Aufgrund der häufig geringen Eigenkapitalquote im Handwerk ist die Fremdfinanzierung ein zentrales Finanzierungsmittel zur Entwicklung unserer Handwerksbetriebe. Allerdings ist aufgrund diverser Entwicklungen im Bankenwesen – Stichwort Basel II -, aber auch aufgrund der konjunkturellen Entwicklungen in bestimmten Branchen die Kreditvergabe nach Einschätzung vieler Handwerker zunehmend aufwendiger und dahingehend noch immer unbefriedigend. Insbesondere die Dauer der Kreditverhandlungen würden Investitionen und die Vorfinanzierung von Aufträgen verzögern, wobei häufig Unklarheiten bezüglich der für die Kreditentscheidungen notwendigen Unterlagen als Ursachen genannt werden. Außerdem schreckt viele Handwerker der „Papierkrieg“. Dies war für die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg Anlass, gemeinsam mit den wichtigsten Finanzierungspartnern des Handwerks dieses Gemeinschaftsprojekt zu initiieren. Wir wollen erreichen, dass der Dialog zwischen Handwerksbetrieben und regionalen Banken verbessert und die Effizienz der Kreditbearbeitung erhöht wird. So kann der Unzufriedenheit bei den Handwerkern, aber auch bei den Kreditinstituten begegnet werden.

Die vereinbarten Standards können bei den wichtigsten Finanzierungsarten im Handwerk, beispielsweise den Investitions- und Betriebsmittelkrediten, oder aber auch für Gründungen eingesetzt werden. Werden die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht, gewährleisten die beteiligten Banken eine zügige Kreditentscheidung.

Die Unternehmensberatung der Handwerkskammer, als Mittler zwischen Handwerkern und Banken, unterstützen die Handwerksunternehmen bei der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen für die Kreditentscheidung kostenlos und stellen zudem Kontakte zu Firmenkundenberatern bei den regionalen Kreditinstitutionen und der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH her. Der eigentliche Prozess zur Kreditvergabe, von der ersten Verhandlung mit der Bank bis zur Entscheidung kann dadurch entscheidend verkürzt werden. Allerdings wird dieses Verfahren nicht zwangsläufig zu einer positiven Kreditzusage seitens der Bank führen. Wenn eine Kreditanfrage abgelehnt wird, sichern die beteiligten Banken im Rahmen dieses Gemeinschaftsprojektes zu, die Ablehnungsgründe zu erläutern. Somit ergibt sich für den einzelnen Handwerker die Möglichkeit, sein Konzept zu überarbeiten und dadurch bei erneutem Kreditantrag möglichst eine positive Kreditzusage zu erreichen.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie von den Betriebsberatern Ihrer Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Unter dem Motto „Wir packen´s an“ hat die Sparkasse Oder-Spree
ein Handwerkerpaket speziell für Gewerbetreibende im Handwerk geschnürt.

Die Firmen- und Geschäftskundenbetreuung setzt dabei auf Qualität, persönliche Beratung und in die Region passende Produkte.

Kreditentscheidung innerhalb von 5 Tagen
Handwerksunternehmen aus dem Kammerbezirk Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, die ein zukunftsträchtiges Vorhaben planen und über ein tragfähiges Konzept verfügen, können kurzfristig finanzielle Mittel bis 50.000 Euro beantragen.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidung darüber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Vorliegen aller Unterlagen. Unter Einbeziehung der Bürgschaftsbank Brandenburg wird dem Antragsteller die Entscheidung bei Finanzierungen sogar bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro innerhalb von weiteren 5 Tagen mitgeteilt.

Der Unternehmer-Sparplan
Im Laufe der Zeit werden in jeder Firma Investitionen notwendig. Mit einem rechtzeitigen Eigenkapitalaufbau kann deren Finanzierung optimal gestaltet werden. Dafür bietet die Sparkasse den Unternehmer-Sparplan mit attraktiven Prämien auf die Zinsen an.

SparkassenCard PLUS gewerblich
Mit der SparkassenCard PLUS gewerblich hat man sozusagen einen Kredit in der Hosentasche. Mit ihr kauft der Unternehmer sofort und zahlt dann bequem in monatlichen Raten ab 100 Euro, kann er gezielt investieren und flexibel in Raten zahlen
Eine ausreichende Bonität ist hier auch Voraussetzung.

Electronic Banking, Electronic cash und S-Firm
Moderne Unternehmen wollen ein modernes Finanzmanagement. Egal, ob durch unterschiedliche oder individuelle Bezahlsysteme. Die Finanz-Software S-Firm bietet Unternehmen jeder Größe eine professionelle Lösung.

Mit dem Handwerkerpaket  stellt die Sparkasse Oder-Spree wichtige Finanzdienstleistungen zur Erleichterung der unternehmerischen Tätigkeit zur Verfügung – getreu dem Sparkassenmotto: Gut für den Mittelstand. Gut für die Region.

 

Quelle: Sparkasse Oder-Spree[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][svc_post_layout skin_type=“s4″ query_loop=“size:10|order_by:title|order:DESC|by_id:863″][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]Download

Handwerkerpaket[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]In der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg finden ab sofort je nach Bedarf Sprechtage für Unternehmer und Existenzgründer mit Beratern der Investitionsbank des Landes Brandenburg statt.

Dieser Sprechtag wird  am ersten Dienstag im Monat (bei Bedarf)  durch die Berater der Invesitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ab 10:00 Uhr betreut.

ILB-Sprechtage:
Die Termine erfolgen nach individueller Terminabsprache.

Anmeldung
Für die Beratungstage ist es erforderlich, dass Sie sich zu diesen Terminen anmelden.
Um einen individuellen Termin zu vereinbaren, wenden sich Interessenten bitte an die:

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Kommunikation/ Förderberatung
Förderberaterin Frau Juliane Willauschus
Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
Telefon: 0331 660-1585, Fax: 0331 6606-1585
E-Mail: juliane.willauschus@ilb.de

oder

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
Frau Jördis Kaczmarek
Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 5619-120, Telefax: 0335 5619-123
E-Mail: joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Kleine Beträge, schnelle Bearbeitung

Um die Nachfrage nach Mikrobeteiligungen zu bedienen und kleinen und jungen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu ermöglichen, startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Mitteln aus den ESF und ERP nun den Mikromezzaninfonds-Deutschland über 35 Millionen Euro. Die Beteiligungen zwischen 10.000 bis zu 50.000 Euro werden über die Mittelständischen Beteiligungs­gesellschaften (MBG) der jeweiligen Bundesländer ausgereicht und so eine zügige Bearbeitung gewährleistet.  Neben kleinen Betrieben und Existenzgründern richtet sich der Fonds auch an Unternehmen, die ausbilden, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, Unternehmen, die von Frauen geführt werden oder von Menschen mit Migrationshintergrund. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen.

Warum Mikrobeteiligungen?

Sehr kleine und junge Unternehmen benötigen oft nur Beträge zwischen 10.000 und 50.000 Euro für die Finanzierung ihrer Vorhaben. Gerade in dieser Größenklasse ist es für sie bislang aber besonders schwer, an Kredite oder klassisches Beteiligungskapital zu kommen. Kreditinstitute und klassische Beteiligungsgesellschaften scheuen die aufwendigen Vorhabensprüfungen, denn selbst bei erfolgversprechenden unternehmerischen Ideen stehen bei diesen Beteiligungsbeträgen die Prüfungskosten in keinem positiven Verhältnis.

Unabhängig bei unternehmerischen Entscheidungen bleiben

Mit der Bereitstellung von Beteiligungskapital, die als stille Beteiligungen ausgereicht werden, erhalten die Kapitalgeber weder Stimm- noch Einflussnahmerechte wie sie Mitgesellschaftern zustehen würden. Der Unternehmer/die Unternehmerin bleibt also unabhängig in den unternehmerischen Entscheidungen. Die Laufzeit für die Beteiligung aus dem Fonds liegt bei bis zu 10 Jahren. Ein weiterer Vorteil: Es müssen keine Sachsicherheiten – z.B. Grundbesitz oder andere Vermögenswerte – zur Absicherung des Beteiligungsgebers gestellt werden.

Weitere Informationen unter: www.mbg-bb.de und www.mikromezzaninfonds-deutschland.de.

Quelle: MBG Berlin-Brandenburg

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Kleine und mittlere Unternehmen können für ihre Leasingfinanzierungen Bürgschaften bekommen. Grund dafür ist das Programm „Leasing Bürgschaft“.  Insgesamt 120 Millionen Euro aus dem Europäischen Investitionsfonds sollen bis zu 200 Millionen Euro an Leasing-Investitionen ermöglichen. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterzeichnete für alle Bürgschaftsbanken das Abkommen mit dem Europäischen Investitionsfonds.

Die Programmdetails für „Leasing Bürgschaft“
Das neue Programm ist an die Arbeit der Leasingunternehmen angepasst: Über die Websitewww.leasing-buergschaft.de bietet es ein rechnergestütztes Verfahren, das schlanke Prozesse und schnelle Entscheidungen garantiert.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge stellen die Leasinggesellschaften für ihre Leasingkunden über die Websitewww.leasing-buergschaft.de . Anhand des Investitionsorts wird der Antrag automatisch an die zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro.

Was wird gefördert?

Leasingfinanzierungen für Leasinggüter mit einer Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten.

Wie wird gefördert?

Bürgschaften von 30 oder 60 Prozent für Leasing-Investitionen bis maximal 500.000 Euro. Die Leasinggesellschaften erhalten je nach Investitionsvolumen und nach Bereitstellung der notwendigen Informationen innerhalb von zwei oder höchstens fünf Bankarbeitstagen eine Entscheidung.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier oder beim Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2013[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Gesundheitsförderung und Suchtprävention in Klein- und Kleinstbetrieben stehen im Mittelpunkt einer aktuellen Broschüre, die der Fachverband Sucht e.V entwickelt hat. Der Leitfaden ist u.a. in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte, Handwerker-Fonds Suchtkrankheit entstanden und bietet praxisorientierte Informationen mit entsprechenden Fallbeispielen zum Umgang mit substanzbezogenen Störungen. Abgehandelt werden:

  • Suchtprobleme am Arbeitsplatz erkennen
  • Handlungsmöglichkeiten für Inhaber und Führungskräfte
  • Suchtbehandlung und berufliche Wiedereingliederung
  • Externe Ansprechpartner und weiterführende Informationen

In Form von Merkblättern werden zudem Hinweise zu gesetzlichen Regelungen, Auffälligkeiten einer Suchtproblematik und zur Gesprächsführung gegeben.

Die Broschüre Suchtprobleme in Klein- und Kleinstbetrieben: ein praxisorientierter Leitfaden für Führungskräfte kann kostenlos beim Handwerker-Fonds Suchtkrankheit bezogen werden (E-Mail: info@handwerker-fonds.de) oder im Internet unterwww.sucht.de heruntergeladen werden.

Quelle: ZDH im Januar 2014[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

In fast jedem Betrieb stecken Verbesserungspotenziale. Spüren Sie diese mit dem neu entwickelten und kostenlosen Betriebs-Check auf. Anhand eines ausführlichen Fragebogens wird zuerst die IST-Situation Ihres Unternehmens ermittelt. Die Antworten der Befragung bilden die Grundlage für eine gezielte Bewertung der aktuellen Situation Ihres Betriebes.

Für Bereiche, in denen Verbesserungspotenziale identifiziert wurden, werden ganz konkrete, praktikable und exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Handlungsempfehlungen erarbeitet. Unterstützt durch die Betriebsberater der HWK können diese dann gemeinsam in die Praxis umgesetzt werden.

 

Was ist ein Betriebs-Check?

Ein Betriebs-Check ist eine Bestandsaufnahme eines Unternehmens. Dabei wird betrachtet, was in einem Unternehmen gut läuft, was noch zu optimieren ist, und welche Bereiche eventuell noch gar nicht beachtet wurden. Die meisten Betriebs-Checks betrachten meist das Zahlenwerk eines Unternehmens, also die aktuelle finanzielle Lage. Viel tief greifender und nachhaltiger ist es jedoch beim Betriebs-Check die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu betrachten. Dies gibt wesentliche Aussagen darüber, ob das Unternehmen mittel- und langfristig auf die richtige Strategie setzt, oder auch nicht.

 

Für wen ist ein Betriebs-Check wichtig?

Alle diejenigen, die gewerblich tätig sind, sollten in regelmäßigen Abständen ihre Unternehmensstrategie prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle. Je nach Branche macht ein Betriebs-Check alle 6 bis 12 Monate Sinn und sichert so den unternehmerischen Erfolg. Leider besteht immer noch weit verbreitet die Meinung, dass Selbstständige und Freiberufler keine Unternehmensstrategie und Unternehmensziele brauchen und sie beschäftigen sich fast gar nicht mit diesen Thema.

Ein Betriebs-Check kann hier auch sehr hilfreich sein, schnell und dennoch nachhaltig eine individuelle Unternehmensstrategie und Unternehmensziele zu definieren.

 

Vereinbaren Sie mit den Betriebsberatern einen Termin für den kostenfreien Betriebs-Check!

 

Frankfurt (Oder)

Frau Melchert, Telefon: 0335 5619-121 und
Herr Schulz, Telefon: 0335 5619-126

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg

Abteilung Gewerbeförderung
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)

Sprechzeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00
oder nach vorheriger Vereinbarung

Hennickendorf

Herr Stadie, Telefon: 033434 439-27

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
Berufsbildungsstätte Hennickendorf
Beratungsbüro Gewerbeförderung
Rehfelder Straße 50
15378 Hennickendorf

Sprechzeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00
oder nach vorheriger Vereinbarung

Eberswalde

Herr Stadie, Telefon: 033434 439-27

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
Beratungsbüro Eberswalde
Freienwalder Straße 44/45
16225 Eberswalde

Sprechzeiten
Mittwoch: 10:00  – 14:00 Uhr
nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033434 439-27

Prenzlau

Herr Stadie, Telefon: 033434 439-27

in der Kreishandwerkerschaft Uckermark
Dr.-W.-Külz-Straße 40
17291 Prenzlau

Sprechzeiten
Mittwoch: 10:00 – 14:00 Uhr
nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033434 439-27

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