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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Noch bis zum 30. April 2017 können sich Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen aus den beiden Landkreisen Barnim und Uckermark für den „Gründerpreis Barnim – Uckermark 2017“ bewerben.

Der Preis wird von dem seit 2001 bestehenden „Netzwerk für Existenzgründer Barnim-Uckermark“ im Auftrag der beiden Landkreise ausgelobt und vom Netzwerk vergeben. Er ist mit 2.500 EUR dotiert und wird auf maximal drei Preisträger verteilt. Die Preise werden im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung der 13. Messe INKONTAKT am 9. Juni 2017 in Schwedt übergeben.

Die Ausschreibung sowie den Bewerbungsbogen mit allen weiter führenden Angaben können alle Interessierten auf der Homepage des Netzwerkes unter www.existenzgruender-barnim-uckermark.de finden.

Teilnehmen können alle Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Existenzgründung zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 6 Monate bzw. nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.
Die Ausschreibung ist branchenunabhängig. Die weiteren Kriterien entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an:

Young Companies
Gründerwerkstatt Eberswalde
Kennwort „Gründerpreis 2017“
Heegermühler Straße 64
16225 Eberswalde

oder per Fax an 03334 / 8260 402
oder per E-Mail: b.baugatz@young-companies.de

Für weitere Hinweise bzw. telefonische Anfragen steht Ihnen auch unsere Handwerkskammer Frankfurt  (Oder) – Region Ostbrandenburg – Geschäftsstelle Eberswalde unter 03334 / 24041 zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schulz, rüdiger“][vc_single_image image=“59596″][/vc_column][/vc_row]

[vc_column width=“3/4″]Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Antragstellerinnen und Antragstellern mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk (Meistergründungsprämie Brandenburg).

Ziel ist es, im Bereich des Handwerks für hochqualifizierte Fachkräfte einen Anreiz für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen zu setzen, um hierdurch den Bestand von Handwerksunternehmen in Brandenburg abzusichern oder zu steigern sowie hieraus resultierend durch den Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Förderfähige Maßnahmen

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für den Antrag der Basisförderung ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller beabsichtigt, eine Existenzgründung oder eine Übernahme eines Unternehmens im Handwerk im Land Brandenburg vorzunehmen.

Fördervoraussetzung ist außerdem, dass der Antragsteller/-in Staatsangehörige/-r der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz ist. Andere Antragstellerinnen/Antragsteller müssen einen Aufenthaltstitel nachweisen, der die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erlaubt.

Voraussetzung für den Antrag der Basisförderung ist u.a.auch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller sich innerhalb von drei Jahren nach bestandener deutscher Meisterprüfung oder innerhalb von drei Jahren nach Feststellung einer entsprechenden vollen Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in dem von ihr bzw. ihm ausgeübten Handwerk erstmalig selbstständig macht und nach der Existenzgründung bzw. Unternehmensübernahme im Handwerk keine Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit erzielt.

Weiterhin ist es erforderlich, sich bei der für den beabsichtigten Unternehmenssitz zuständigen Handwerkskammer zu ihrem/seinem Existenzgründungs- bzw. Unternehmensübernahmekonzept, in dem die Voraussetzungen einer tragfähigen Existenzgründung nachvollziehbar dargelegt sind, beraten lässt.

Das Vorhaben darf zudem nicht vor Antragstellung und grundsätzlich nicht vor Bewilligung mittels eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides begonnen worden sein.

Als Vorhabenbeginn ist regelmäßig der Abschluss eines der Existenzgründung oder der Übernahme eines Handwerksbetriebes zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Vertragsabschlüsse im Vorfeld der Gründung wie z. B. für in Anspruch genommene Beratungsleistungen, für die Erstellung eines Businessplanes, für die Gewerbeanmeldung oder für den Rechteerwerb an einem Handwerksbetrieb (Übernahme oder tätige Beteiligung) gelten nicht als Beginn des Vorhabens; damit verbundene Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig.

Sofern mit dem Vorhaben unmittelbar nach der Antragstellung begonnen werden soll, ist der vorzeitige Maßnahmebeginn bei der Bewilligungsbehörde (ILB) zu beantragen und die Genehmigung abzuwarten. Bei einer Übernahme eines Handwerksbetriebes oder einer tätigen Beteiligung gilt mit dem Eingang des Antrages auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der Bewilligungsbehörde der vorzeitige Maßnahmebeginn ausnahmsweise als genehmigt.

Zuwendungsfähige Ausgaben (betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben) müssen mindestens in der Höhe des beantragten zweckgebundenen Zuschusses nachgewiesen werden.

Voraussetzung für den Antrag der ergänzenden zweiten Stufe der Arbeits-/Ausbildungsplatzförderung ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nach Ablauf von drei Jahren nach der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate den Nachweis erbringt

oder

 

Die Voraussetzung ist auch gegeben, wenn die juristische Person des privaten Rechts, die die Antragstellerin/der Antragsteller gegründet oder übernommen hat bzw. an der die Antragstellerin/der Antragsteller beteiligt ist, die Anforderungen des Satzes 1 erfüllt.

Machen sich mehrere Antragstellerinnen/Antragsteller in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft gemeinsam selbstständig oder übernehmen ein Unternehmen im Handwerk bzw. beteiligen sich an einem solchen, kann die juristische Person oder die Personengesellschaft entsprechend der Anzahl der Gründerinnen/Gründer oder Übernehmerinnen/Übernehmer bzw. der die Beteiligung eingehenden Personen – maximal jedoch 3 – die Förderung nach Stufe 1 und 2 erhalten.

Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger kann sein,

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 8.700 EUR.
Die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 3.300 EUR.

Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

Für die Basisförderung:

Für die zweite Stufe der Förderung:

Verfahren

Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104 – 106
14480 Potsdam

Die Antragsformulare und weiterführende Informationen zur Meistergründungsprämie sind auf dem Kundenportal der  ILB  verfügbar und können ab sofort von dort bezogen werden.

Vor der Einreichung des Antrages bei der ILB auf Gewährung der Basisförderung hat die Antragstellerin/der Antragsteller die fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einzuholen und dazu eine Beratung zum geplanten Existenzgründungsverfahren bzw. zur Unternehmensübernahme in Anspruch zu nehmen.

 Bewilligungsverfahren

Über den Antrag entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen.

Quelle:  Amtsblatt für Brandenburg  vom 28.10.2015 Nr. 42  (als Download auf diesen Seiten)
[vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“köbsch“]Ansprechpartner[cq_vc_employee name=“Melchert“][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][cq_vc_employee name=“Stadie“][cq_vc_employee name=“rehse“][cq_vc_employee name=“dirsat“]Sind Sie an einer Beratung zur Meistergründungsprämie Brandenburg interessiert, dann kontaktieren Sie uns bitte.

Download

Amtsblatt 42_15

Flyer Meistergründungsprämie[vc_raw_html]JTNDaWZyYW1lJTIwZnJhbWVib3JkZXIlM0QlMjIwJTIyJTIwc2Nyb2xsaW5nJTNEJTIybm8lMjIlMjB3aWR0aCUzRCUyMjAlMjIlMjBoZWlnaHQlM0QlMjIwJTIyJTIwc3JjJTNEJTIyJTJGJTJGd3d3LnJlbWludHJleC5jb20lMkZjZW5nJTJGcHViJTJGY2VuZy10ci5odG1sJTNGcCUzRGNmYmFlYTcxODEyZmY0NDUwZGI1YTZlMmM3NWJkMzY2JTI2b3AlM0RhNWQxZjNjMmQyMWQ4OTFlN2JlMjRiMjM4N2YxYWJiZCUyMiUzRSUzQyUyRmlmcmFtZSUzRQ==[/vc_raw_html]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Aufbau einer selbstständigen Existenz ist ein sehr komplexer Vorgang und unterscheidet sich grundsätzlich gegenüber dem Wechsel einer Arbeitsstelle als Arbeitnehmer.

Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei, dass die Gründerperson ihren sozialen Status wechselt. Die bisher so vertraute bzw. als solche gar nicht wahr genommene „Rund-um-Sicherung“ durch den Staat entfällt in wesentlichen Teilen und muss eigenverantwortlich neu organisiert werden.

Das beginnt bei der Krankenversicherung einschließlich Krankentagegeldversicherung. Vielen Gründern ist nicht bewusst, dass es eine gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den Unternehmer nicht gibt. Diese muss die Gründerperson separat vereinbart werden.

Weitere Versicherungen, die im Zusammenhang mit jeder Gründung zu klären sind, wären zum Beispiel Altersvorsorge/Rentenversicherung, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und seit dem 01.02.2006 sogar die nunmehr mögliche freiwillige Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Allein diese Aufzählung macht deutlich, wie hoch der Informationsbedarf jeder Gründerperson allein im Bereich der sozialen Absicherung ist. Bei allen diesen Versicherungen muss sich die Gründerperson nicht nur zwischen verschiedenen Versicherungsanbietern entscheiden, sondern steht grundsätzlich vor der Entscheidung ob sie

a) freiwilliges Mitglied in den entsprechenden gesetzlichen Versicherungen bleibt oder

b) zu einer privaten Versicherungsvariante wechselt oder

c) eine Kombination aus a) und b) für sich als optimale Variante erachtet.

Für nicht wenige Existenzgründer ergibt sich in verschiedenen Versicherungsarten aufgrund mangelnder Kenntnis bzw. fehlender finanzieller Mittel leider eine vierte Variante:

d) die eine oder andere Versicherungsart bleibt unversichert mit den entsprechenden Folgen für den Fall der Fälle. Erinnert sei hier z.B. an entsprechende finanzielle Lücken bei der Altersvorsorge.

Vor dem Beginn des Gründungsvorhabens in diesem weiten Feld eine objektive und neutrale Information zu erhalten kann die notwendigen Entscheidungsprozesse sehr vereinfachen. Es ist deshalb jedem Existenzgründer und jeder Existenzgründerin zu empfehlen bei der Arbeit am Gründungskonzept den Themenkreis soziale Absicherung von Anfang an in alle Überlegungen mit einzubeziehen.

Schon allein deshalb, weil die notwendige soziale Absicherung der eigenen Unternehmerperson mit einbezogen werden muss.

Um hierzu die notwendigen Basisinformationen zum Einstieg in dieses wichtige Thema zu vermitteln empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins für eine kostenfreie Beratung bei einem Betriebsberater der Handwerkskammer in Ihrer Nähe – in Frankfurt (Oder), Hennickendorf, Eberswalde oder Prenzlau.

Für einen telefonischen Erstkontakt wählen Sie bitte 0335 5619-120.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

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Jungunternehmern kommt heute eine entscheidende Bedeutung zu. Sie können Marktnischen leichter besetzen und sich flexibler auf verändernde Marktgegebenheiten einstellen. Sie schaffen neue Arbeitsplätze in der Region und sichern den Fortbestand des Handwerks in der Zukunft.

Deshalb sieht die Abteilung Gewerbeförderung eine wichtige Aufgabe darin, Existenzgründer zu beraten und in die Selbstständigkeit zu begleiten.

Die Beratung durch die Betriebsberater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg bietet Informationen, Unterstützung, Motivation und „kritisches Hinterfragen“ zum Gründungsvorhaben.

Gemeinsam werden Fragen beantwortet wie:

  • Unternehmensform
  • Rentabilitätsrechnung
  • Liquiditätsplanung
  • Kapitalbedarf
  • Finanzierungs- und Fördermittel
  • Marketing und Vertrieb

Sind alle Fragen in Vorbereitung der Existenzgründung beantwortet, so kann mit Hilfe der Betriebsberater das Existenzgründungskonzept gemeinsam erarbeitet werden.

Wenn Sie Fragen zum Thema Existenzgründung haben oder einen Gesprächstermin vereinbaren wollen so erreichen Sie uns

  • in Frankfurt (Oder) unter 0335 5619-120 oder
  • in unserem Beratungsbüro Eberswalde unter 03334 24041 sowie
  • im Beratungsbüro Hennickendorf unter 033434 439-27.

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