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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und aus der Arbeitslosigkeit heraus

Ob und in welcher Höhe Sie auf vorherigen Antrag (vor Aufnahme der Beschäftigung) bei Ihrem zuständigen Jobcenter Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner. Dabei wird geprüft, ob Sie

Bei Gründerinnen und Gründern werden vor einer positiven Förderentscheidung außerdem die prognostizierte wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens und die persönliche Eignung für die angestrebte Selbständigkeit geprüft. Diese Prüfung soll Sie dabei unterstützen, Ihre Entscheidung für eine Selbständigkeit abzusichern und festzustellen, ob Sie durch die angestrebte Tätigkeit voraussichtlich bald die Hilfebedürftigkeit überwinden können. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, können Sie Einstiegsgeld bekommen. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht.

Arbeitslosengeld II-Bezieher, die beabsichtigen, sich selbständig zu machen, sollten dies rechtzeitig mit ihrem Arbeitsvermittler besprechen.

Unterstützung in allen Aspekten der Selbständigkeit erhalten Sie durch die Betriebsberater der Handwerkskammer.

 

Quelle: www.arbeitsagentur.de

 

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][vc_message]Hier finden Sie Ihren Berater.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Noch bis zum 30. April 2017 können sich Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen aus den beiden Landkreisen Barnim und Uckermark für den „Gründerpreis Barnim – Uckermark 2017“ bewerben.

Der Preis wird von dem seit 2001 bestehenden „Netzwerk für Existenzgründer Barnim-Uckermark“ im Auftrag der beiden Landkreise ausgelobt und vom Netzwerk vergeben. Er ist mit 2.500 EUR dotiert und wird auf maximal drei Preisträger verteilt. Die Preise werden im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung der 13. Messe INKONTAKT am 9. Juni 2017 in Schwedt übergeben.

Die Ausschreibung sowie den Bewerbungsbogen mit allen weiter führenden Angaben können alle Interessierten auf der Homepage des Netzwerkes unter www.existenzgruender-barnim-uckermark.de finden.

Teilnehmen können alle Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Existenzgründung zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 6 Monate bzw. nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.
Die Ausschreibung ist branchenunabhängig. Die weiteren Kriterien entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an:

Young Companies
Gründerwerkstatt Eberswalde
Kennwort „Gründerpreis 2017“
Heegermühler Straße 64
16225 Eberswalde

oder per Fax an 03334 / 8260 402
oder per E-Mail: b.baugatz@young-companies.de

Für weitere Hinweise bzw. telefonische Anfragen steht Ihnen auch unsere Handwerkskammer Frankfurt  (Oder) – Region Ostbrandenburg – Geschäftsstelle Eberswalde unter 03334 / 24041 zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schulz, rüdiger“][vc_single_image image=“59596″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das BMWi hat die Förderbedingungen für die Programme EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer verbessert. Durch die Neuerungen sollen bessere Anreize für Eltern gesetzt und die Gründungsnetzwerke an Hochschulen weiter gestärkt werden. Hierfür wird der Kinderzuschlag im EXIST-Gründerstipendium erstmals seit 2007 von 100 auf 150 Euro pro Monat und Kind erhöht. Die Änderungen sollen dazu beitragen, dass sich noch mehr Frauen an einer Unternehmensgründung im EXIST-Programm beteiligen.

Wurden bislang nur Gründungsprojekte selbst gefördert, wird jetzt eine „Anreizprämie“ eingeführt: Die Hochschulen bekommen damit die Möglichkeit, für bewilligte Gründungsvorhaben im EXIST-Gründerstipendium 10.000 Euro und bei EXIST-Forschungstransfer 20.000 Euro zu erhalten. Die Hochschulen und ihre regionalen Gründungsnetzwerke beraten und betreuen die Gründerinnen und Gründer bei der Antragstellung, bieten Arbeitsräume und Labore an und helfen bei der Suche nach Coaches und Finanzierungsmöglichkeiten. Diese Leistungen sollen nunmehr durch die Anreizprämie bestärkt werden.

Mit dem Programm EXIST werden Existenzgründungen aus der Wissenschaft in der ersten Phase – von der Idee bis zur Gründung – gefördert. In den Programmlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer werden jährlich ca. 200 Unternehmensgründungen im Hochschulumfeld gefördert. Das EXIST-Programm des BMWi wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Weitere Informationen zum EXIST-Programm und den neuen Förderrichtlinien finden Sie unter: www.exist.de.

Quelle: ZDH im Oktober 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit dem Förderprogramm Mikrokredit Brandenburg unterstützt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) kleine und mittlere Unternehmen wie Existenzgründer(innen) und Unternehmensnachfolger(innen) sowie junge Unternehmen durch die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens.

Fördernehmer: Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten zehn Jahren nach Gründung sowie Unternehmensnachfolger

Förderthemen: Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmitteln

Förderart: Darlehen (2.000 EUR bis 25.000 EUR)

Wer wird gefördert?

Die ILB finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der ILB sowie auf diesen Seiten.

Quelle: ILB im März 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Jördis Kaczmarek“][vc_single_image image=“49410″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit Beginn des Jahres 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die bundesweite Beratungsförderung für KMU neu ausgerichtet. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
In das Zuwendungsverfahren sind zusätzlich Leitstellen und regionale Ansprechpartner, so auch die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, eingebunden.

Der Bund fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in allen Entwicklungsphasen. Sie werden je nach Unternehmensalter oder -situation durch drei Module unterstützt:

Jung- und Bestandsunternehmen werden im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert:

Allgemeine Beratungen

sowie spezielle Beratungen

Unternehmen in Schwierigkeiten werden im Rahmen einer Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie einer weiteren Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert.

Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) betragen bei Jungunternehmen 4000 Euro, bei allen anderen Unternehmen 3000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder dem Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Der Zuschuss in den neuen Bundesländern für Jung- und Bestandsunternehmen beträgt 80 Prozent, für Unternehmen in Schwierigkeiten 90 Prozent.

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeit ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen, Bestandsunternehmen ist dies freigestellt.

Sprechen Sie uns an oder vereinbaren einen Beratungstermin. Für telefonische Anfragen hierzu können Sie sich an die Berater der Handwerksammer in Frankfurt (Oder), Hennickendorf, Eberswalde bzw. Prenzlau wenden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.[/vc_column_text][vc_separator border_width=“4″][vc_column_text][/vc_column_text][vc_single_image image=“43217″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][cq_vc_employee name=“stadie“][cq_vc_employee name=“dirsat“][cq_vc_employee name=“rehse“][/vc_column][/vc_row]

[vc_column width=“3/4″]Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Antragstellerinnen und Antragstellern mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk (Meistergründungsprämie Brandenburg).

Ziel ist es, im Bereich des Handwerks für hochqualifizierte Fachkräfte einen Anreiz für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen zu setzen, um hierdurch den Bestand von Handwerksunternehmen in Brandenburg abzusichern oder zu steigern sowie hieraus resultierend durch den Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Förderfähige Maßnahmen

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für den Antrag der Basisförderung ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller beabsichtigt, eine Existenzgründung oder eine Übernahme eines Unternehmens im Handwerk im Land Brandenburg vorzunehmen.

Fördervoraussetzung ist außerdem, dass der Antragsteller/-in Staatsangehörige/-r der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz ist. Andere Antragstellerinnen/Antragsteller müssen einen Aufenthaltstitel nachweisen, der die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erlaubt.

Voraussetzung für den Antrag der Basisförderung ist u.a.auch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller sich innerhalb von drei Jahren nach bestandener deutscher Meisterprüfung oder innerhalb von drei Jahren nach Feststellung einer entsprechenden vollen Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in dem von ihr bzw. ihm ausgeübten Handwerk erstmalig selbstständig macht und nach der Existenzgründung bzw. Unternehmensübernahme im Handwerk keine Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit erzielt.

Weiterhin ist es erforderlich, sich bei der für den beabsichtigten Unternehmenssitz zuständigen Handwerkskammer zu ihrem/seinem Existenzgründungs- bzw. Unternehmensübernahmekonzept, in dem die Voraussetzungen einer tragfähigen Existenzgründung nachvollziehbar dargelegt sind, beraten lässt.

Das Vorhaben darf zudem nicht vor Antragstellung und grundsätzlich nicht vor Bewilligung mittels eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides begonnen worden sein.

Als Vorhabenbeginn ist regelmäßig der Abschluss eines der Existenzgründung oder der Übernahme eines Handwerksbetriebes zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Vertragsabschlüsse im Vorfeld der Gründung wie z. B. für in Anspruch genommene Beratungsleistungen, für die Erstellung eines Businessplanes, für die Gewerbeanmeldung oder für den Rechteerwerb an einem Handwerksbetrieb (Übernahme oder tätige Beteiligung) gelten nicht als Beginn des Vorhabens; damit verbundene Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig.

Sofern mit dem Vorhaben unmittelbar nach der Antragstellung begonnen werden soll, ist der vorzeitige Maßnahmebeginn bei der Bewilligungsbehörde (ILB) zu beantragen und die Genehmigung abzuwarten. Bei einer Übernahme eines Handwerksbetriebes oder einer tätigen Beteiligung gilt mit dem Eingang des Antrages auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der Bewilligungsbehörde der vorzeitige Maßnahmebeginn ausnahmsweise als genehmigt.

Zuwendungsfähige Ausgaben (betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben) müssen mindestens in der Höhe des beantragten zweckgebundenen Zuschusses nachgewiesen werden.

Voraussetzung für den Antrag der ergänzenden zweiten Stufe der Arbeits-/Ausbildungsplatzförderung ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nach Ablauf von drei Jahren nach der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate den Nachweis erbringt

oder

 

Die Voraussetzung ist auch gegeben, wenn die juristische Person des privaten Rechts, die die Antragstellerin/der Antragsteller gegründet oder übernommen hat bzw. an der die Antragstellerin/der Antragsteller beteiligt ist, die Anforderungen des Satzes 1 erfüllt.

Machen sich mehrere Antragstellerinnen/Antragsteller in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft gemeinsam selbstständig oder übernehmen ein Unternehmen im Handwerk bzw. beteiligen sich an einem solchen, kann die juristische Person oder die Personengesellschaft entsprechend der Anzahl der Gründerinnen/Gründer oder Übernehmerinnen/Übernehmer bzw. der die Beteiligung eingehenden Personen – maximal jedoch 3 – die Förderung nach Stufe 1 und 2 erhalten.

Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger kann sein,

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 8.700 EUR.
Die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 3.300 EUR.

Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

Für die Basisförderung:

Für die zweite Stufe der Förderung:

Verfahren

Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104 – 106
14480 Potsdam

Die Antragsformulare und weiterführende Informationen zur Meistergründungsprämie sind auf dem Kundenportal der  ILB  verfügbar und können ab sofort von dort bezogen werden.

Vor der Einreichung des Antrages bei der ILB auf Gewährung der Basisförderung hat die Antragstellerin/der Antragsteller die fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einzuholen und dazu eine Beratung zum geplanten Existenzgründungsverfahren bzw. zur Unternehmensübernahme in Anspruch zu nehmen.

 Bewilligungsverfahren

Über den Antrag entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen.

Quelle:  Amtsblatt für Brandenburg  vom 28.10.2015 Nr. 42  (als Download auf diesen Seiten)
[vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“köbsch“]Ansprechpartner[cq_vc_employee name=“Melchert“][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][cq_vc_employee name=“Stadie“][cq_vc_employee name=“rehse“][cq_vc_employee name=“dirsat“]Sind Sie an einer Beratung zur Meistergründungsprämie Brandenburg interessiert, dann kontaktieren Sie uns bitte.

Download

Amtsblatt 42_15

Flyer Meistergründungsprämie[vc_raw_html]JTNDaWZyYW1lJTIwZnJhbWVib3JkZXIlM0QlMjIwJTIyJTIwc2Nyb2xsaW5nJTNEJTIybm8lMjIlMjB3aWR0aCUzRCUyMjAlMjIlMjBoZWlnaHQlM0QlMjIwJTIyJTIwc3JjJTNEJTIyJTJGJTJGd3d3LnJlbWludHJleC5jb20lMkZjZW5nJTJGcHViJTJGY2VuZy10ci5odG1sJTNGcCUzRGNmYmFlYTcxODEyZmY0NDUwZGI1YTZlMmM3NWJkMzY2JTI2b3AlM0RhNWQxZjNjMmQyMWQ4OTFlN2JlMjRiMjM4N2YxYWJiZCUyMiUzRSUzQyUyRmlmcmFtZSUzRQ==[/vc_raw_html]

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Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt gelten seit dem 28. Dezember 2011 folgende Änderungen beim Gründungszuschuss:

Für die Förderung von Existenzgründungen durch Bezieher von Arbeitslosengeld I gilt ab diesem Tag:

  • Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, für die kein Rechtsanspruch besteht.
  • Es gilt ein Vermittlungsvorrang (wenn offene Stellen verfügbar sind, ist vorrangig in anhängige Beschäftigung zu vermitteln).
  • Der Gründungszuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht.
  • In den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) erhalten Existenzgründer den Gründungzuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate (bisher sechs Monate) in Höhe von 300 Euro monatlich geleistet werden.
  • Unverändert ist die Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. durch die Handwerkskammer) nachzuweisen.
  • Ebenfalls unverändert müssen Gründungswillige die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nachweisen. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung.

Arbeitslosengeld-Bezieher, die beabsichtigen, sich selbständig zu machen, sollten dies rechtzeitig mit ihrem Arbeitsvermittler besprechen.

Quelle: www.arbeitsagentur.de

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat verschiedene Förderprogramme für Beratungsdienstleistungen im Gründer- und KMU-Bereich neu  strukturiert. Die bewährten Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows“ sowie die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ wurden in einem einheitlichen Beratungsförderprogramm des Bundes zusammengeführt.

Die Richtlinien der neuen Förderung  traten zum 1. Januar 2016 in Kraft. Antragsberechtigt sind neu gegründete sowie bereits bestehende Betriebe. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Förderkonditionen für Unternehmen sind nach wie vor attraktiv:

  • Neu gegründete Unternehmen (bis zwei Jahre nach Gründung; bisher: Gründercoaching Deutschland): 80 Prozent Förderanteil auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro.
  • Bestehende Unternehmen (mindestens zwei Jahre tätig, bisher: KMU-Beratung): 80 Prozent Förderanteil auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro.
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch): 90 Prozent Förderanteil auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ist langjähriger Regionalpartner der KfW zu den vielfältigen Förderprodukten. Sprechen Sie uns an oder vereinbaren einen Beratungstermin. Für telefonische Anfragen hierzu können Sie sich an die Berater der Handwerksammer in Frankfurt (Oder), Hennickendorf, Eberswalde bzw. Prenzlau wenden; die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.

Weitere Details zur Neustrukturierung der Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung stellen wir Ihnen auf diesen Seiten als Download gern zur Verfügung.

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Eckpunkte-2016[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]