TEST

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Am 1.1.2019 startet das neue Investitionsprogramm – „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE)“ in der Wirtschaft. Maßnahmen können nunmehr auch per Zuschuss gefördert werden.

 

Die Bundesregierung hat sich mit der im Jahr 2017 veröffentlichten Förderstrategie vorgenommen, die Förderprogramme im Energieeffizienz und Wärmebereich zu vereinheitlichen und teilweise neu zu gestalten.

Das bisherige Abwärmeprogramm, das Förderprogramm hocheffiziente Querschnitts-technologien, Teile des Marktanreizprogramms (MAP), das Programm Klimaschonende Produktionsprozesse und STEP up! gehen nunmehr in einem neuen Investitionspro-gramm – „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE) in der Wirtschaft“ auf.

Es startet am 1.1.2019. Ab diesem Zeitpunkt können in den entsprechenden Vorgängerprogrammen keine Anträge mehr gestellt werden.

Das Investitionsprogramm wird aus verschiedenen Modulen bestehen:

Der Anregung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, neben Zinsverbilligungen auch Zuschüsse als Förderinstrumente zu nutzen, wurde gefolgt: Künftig können die Maßnahmen auch durch eine reine BAFA-Zuschussförderung finanziert werden.

Zudem wird es im technologieoffenen Modul darüber hinaus für anspruchsvolle Investitionen in Energieeffizienz und in EE-Prozesswärme ein Wettbewerbsprogramm mit höherer Förderquote geben, ähnlich dem bisherigen Step Up!-Programm. Die Förderung solcher innovativen Maßnahmen kann weiterhin über den Verein Deutscher Ingenieure (VDI), der Projektträger ist, beantragt werden.

Insbesondere im Rahmen des technologieoffenen Moduls muss als Fördervoraussetzung ein Einsparkonzept erstellt werden. Die Erstellung eines solchen Konzeptes kann im Rahmen der BAFA-„Energieberatung im Mittelstand“ gefördert werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte zu Ihrer Vorabinformation den beigefügten Richtlinien-Entwürfen, die sich derzeit im administrativen Verfahren befinden und nach Zustimmung zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Richtlinie EnEff

Förderrichtlinie zum Wettbewerb EnEff[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das BMWi startet zum 1. Januar 2019 das überarbeitete Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“. Hiermit sollen vor allem Vorhaben zur Steigerung der innerbetrieblichen Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbaren Wärme-Technologien gefördert werden. Antragsberechtigt sind auch kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Neben einer Kreditlinie über die KfW gibt es alternativ eine Zuschussförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Förderprogramm unterteilt sich in vier Module:

Modul 1: „Querschnittstechnologien, Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien“
Modul 2: „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software“
Modul 3: „Energiebezogene Optimierung von Analgen und Prozessen“
Modul 4: „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“

Näher Informationen zu den Förderinhalten erhalten Sie im nebenstehenden Download.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message]KfW-Information

KfW-Information Anlage[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Energie- und Stromsteuer: Aktualisierte Handreichung für Handwerksbetriebe des Produzierenden Gewerbes zum Thema „Spitzenausgleich“

Die aktualisierte Fassung der Handreichung für Handwerksbetriebe des Produzierenden Gewerbes über Teilentlastungen von der Energie- und Stromsteuer durch den sog. Spitzenausgleich informiert über die bei der Beantragung zu beachtenden Neuregelungen.

Auch in Zukunft soll die Informationsschrift „Regelung des Spitzenausgleichs – Handreichung für Handwerksbetriebe des Produzierenden Gewerbes“ (siehe Download) eine praxisnahe Hilfestellung sowohl für die Betriebe als auch für Berater bieten. Die aktualisierte Fassung beinhaltet die Neuerungen des zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Ferner enthält die Neufassung Ausführungen zur „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ (Kap. IV.3) und beantwortet aktuelle Fragen aus der Praxis.

 

Quelle: ZDH im Juni 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Handreichung Spitzenausgleich[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]„Energiebuch“ bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg erhältlich

Handwerker der Region können ab sofort das „Energiebuch“ der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg abfordern.

Das Energiebuch hilft Geschäftsführern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Energieverbrauchsdaten auszuwerten. Mit minimalem Arbeitsaufwand lassen sich so Einsparpotenziale im Betrieb identifizieren.

Von der Erfassung der Energiekosten über die Betrachtung von Maschinen und Fuhrpark bis hin zur Auswertung der CO2-Emission können verschiedenste Aspekte in die Dokumentation einfließen. Wie detailliert das Analysewerkzeug genutzt wird, entscheidet jeder Unternehmer selbst.

Das Energiebuch steht sowohl als Druckversion wie auch als digitales Exemplar zur Verfügung. Während in der Druckversion vorgefertigte Datenblätter und Auswertungstabellen von Hand gefüllt werden, gewährleistet das digitale Energiebuch auf Softwarebasis eine unkomplizierte Handhabung am Rechner. Entwickelt wurde das speziell auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ausgerichtete Tool unter anderem vom Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig.

„Mit dem digitalen Energiebuch unterstützen wir Handwerksbetriebe, sich energieeffizient aufzustellen. Alle für den Energieverbrauch relevanten Betriebsinformationen können darin übersichtlich erfasst und ausgewertet werden. Damit können Geschäftsführer und Betriebsleiter die richtigen Investitionsentscheidungen treffen und ihren Betrieb fit für die Zukunft machen“, kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks im Rahmen der Internationalen Handwerksmesse.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Gebäudeenergieberater (HWK) dürfen künftig geförderte Energieberatungen durchführen. Die BAFA Vor-Ort-Beratungsrichtlinie und die Richtlinie über Energieberatungen im Mittelstand wurden überarbeitet und am 07.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab dem 01.12.2017 dürfen Gebäudeenergieberater (HWK), die in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder einen solchen führen, die geförderte BAFA Vor-Ort-Beratung sowie den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Darüber hinaus dürfen Gebäudeenergieberater (Hwk) anschließende Sanierungsmaßnahmen umsetzen!

Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort“, welche am 07.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, finden Sie im Download auf diesen Seiten.

Mit der Modifikation der BAFA-Vor-Ort-Beratungsrichtlinie, gehen Änderungen der „Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand“ (EBM-RL) einher:
Gemäß der ebenfalls heute im Bundesanzeiger veröffentlichten EBM-RL, welche Sie im Download auf diesen Seiten finden, werden Betriebe mit weniger als 10.000 Euro Jahresenergiekosten weiterhin bis zu 1.200 Euro Zuschuss erhalten. Firmen mit mehr als 10.000 Euro Jahresenergiekosten erhalten ebenfalls einen Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten, jedoch wird deren Förderhöchstsatz von 8.000 Euro auf 6.000 Euro reduziert. Eine sich an die Beratung anschließende Umsetzungsbegleitung soll künftig im Rahmen der investiven Programme gefördert werden. Die mit diesem Beratungsprogramm grundsätzlich möglichen Potenziale werden hierdurch nicht erschlossen.

Quelle: ZDH im November 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message]RL Förderung Energieberatung im Mittelstand

RL Förderung Energieberatung Wohngebäude[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz wurde gemeinsam von sieben Umweltzentren des Handwerks, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und unterstützt von Handwerksbetrieben ein neuer Steckbrief für das Kfz-Handwerk erstellt.

Dieser zeigt auf:

Den signifikantesten Einfluss auf die produktionsspezifische Energieeffizienz haben:

Den Steckbrief in Form der Veröffentlichung “Der energieeffiziente Kfz-Betrieb” finden Sie als Download auf diesen Seiten.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Der energieeffiziente Kfz-Betrieb[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz wurde gemeinsam von sieben Umweltzentren des Handwerks, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und unterstützt von Handwerksbetrieben ein neuer Steckbrief für das Fleischerhandwerk erstellt.

Dieser zeigt auf:

Den signifikantesten Einfluss auf die produktionsspezifische Energieeffizienz haben:

Den Steckbrief in Form der Veröffentlichung „Die energieeffiziente Fleicherei“ finden Sie als Download auf diesen Seiten.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Die energieeffiziente Fleischerei[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auch in 2017 eine Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer in Form des Spitzenausgleichs in voller Höhe erhalten.

Hintergrund: Seit 2013 erhalten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich aus beihilferechtlichen Gründen nur noch, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Das Erreichen dieses Ziels ist von der Bundesregierung auf der Grundlage des Berichtes eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts festzustellen (§ 55 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EnergieStG, § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a StromStG).

Im für das Antragsjahr 2017 maßgeblichen Bezugsjahr 2015 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität 3,9 % gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012 (vgl. Anlage zu § 55 EnergieStG, Anlage zu § 10 StromStG). Das RWI kommt in seinem Monitoringbericht zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 10,8 % gegenüber dem Basiswert betrug. Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 die Zielerreichung festgestellt. Die Bekanntmachung der Feststellung erfolgte am 26. Januar 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2017, 106).

Hinweis: Auch in Zukunft soll die Informationsschrift „Regelung des Spitzenausgleichs – Handreichung für Handwerksbetriebe des Produzierenden Gewerbes“ eine praxisnahe Hilfestellung sowohl für die Betriebe als auch für Berater bieten. Da ab 2017 einige Neuregelungen bei der Inanspruchnahme des Spitzenausgleichs zu beachten sind, wurde diese in Teilen überarbeitet und ergänzt.
Die Informationsschrift ist unter https://www.zdh.de/themen/steuern-und-finanzen/weitere-steuerarten/oekosteuer/ abrufbar.

Quelle: ZDH im März 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]ZDH Handreichung Spitzenausgleich[/vc_message][/vc_column][/vc_row]