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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ende 2018 wird es ernst. Ausschreibungen können nur noch elektronisch abgerufen und versandt werden. Um fit im Umgang mit den Anforderungen und Nutzungsmöglichkeiten der Vergabeplattformen zu werden, bot die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) bereits mehrere Informationsveranstaltungen zum Thema: „E-Vergabe kommt: Keine Angst vor elektronischen Angeboten“ an. „Wir sind bereits im 12. Jahr unserer Vortragsreihe,“ so Henrik Klohs von der Handwerkskammer und Bernd Schulz, Geschäftsführer der F1 GmbH, der gleichzeitig durch die Veranstaltung führte. Die Resonanz der Handwerksbetriebe wurde von mal zu mal größer. In der letzten Veranstaltung im Oktober wurde viel praxisbezogen erklärt, was bei den Teilnehmern gut ankam.

 

E-Vergabe

 

Es gab einen Vortrag zu den rechtlichen Grundlagen des Vergaberechts und der elektronischen Vergabe durch Rechtsanwältin Anja Theurer, von der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. Im Anschluss gab es Hinweise zum Thema: Öffentliche Aufträge nur noch Online! Informationen zur E-Vergabe und E-Signatur durch Henrik Klohs, Beauftragter für Innovation und Technologie, der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und von Bernd Schulz, dem Geschäftsführer der F1 GmbH.

Dann ging es zu den praktischen Anwendungen, wie die Präsentation des Vergabemarktplatzes Brandenburg mit Live-Vorführung eines elektronischen Vergabeverfahrens – Vergabestelle und Bieter mit elektronischer Signatur durch Dawina Gaebler, von der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. und Henrik Klohs.

Die nächsten Termine sind noch in Planung, werden aber rechtzeitig auf  http://www.hwk-ff.de/termine/ angezeigt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][/vc_column][/vc_row]

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Evaluationsbericht zum Brandenburgischen Vergabegesetz würdigt Präqualifizierungssysteme

Vor kurzem hat die brandenburgische Landesregierung die Ergebnisse der Evaluation des Brandenburgischen Vergabegesetzes in einer Stellungnahme an den Landtag vorgestellt. Untersuchungsgegenstand waren u. a. auch die anerkannten Präqualifizierungssysteme für Unternehmen, die sich regelmäßig um öffentliche Aufträge bemühen. Seit Oktober letzten Jahres ist das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Brandenburg als offizielles Verzeichnis über geeignete Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Land Brandenburg vom Wirtschaftsministerium zugelassen. Unternehmen in Brandenburg, die sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen, müssen in der Regel zahlreiche Unterlagen beibringen, um ihre Eignung nachzuweisen. Dazu gehören u. a. Referenzen, Handelsregisterauszüge, Bescheinigungen vom Finanzamt etc. Dies erfordert oftmals einen immensen zeitlichen und finanziellen Aufwand. „Durch die Eintragung in das ULV und die damit verbundene Zertifizierung kann ein großer Teil des Aufwands eingespart werden“, so Anja Theurer, Geschäftsführerin der Auftragsberatungsstelle Brandenburg.

Im Evaluationsbericht wird das ULV als „effektiv und aktuell“ ausdrücklich gelobt. Hierzu Anja Theurer: „Wir verzeichnen jedes Jahr einen Zuwachs an zertifizierten Unternehmen im ULV. Dies zeigt auch, dass ein großer Bedarf in der Wirtschaft besteht, den finanziellen, zeitlichen und personellen Aufwand bei der Teilnahme an Vergabeverfahren deutlich zu verringern. Ich möchte alle Unternehmen in Brandenburg ermuntern, sich bei uns über die Vorteile des ULV eingehend beraten zu lassen. Es lohnt sich“.

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Einen Überblick über aktuelle Seminare finden Sie hier.

Besuchen Sie die Auftragsberatunggstelle Brandenburg e.V. auch im Internet: www.abst-brandenburg.de

Dort finden Sie unter anderem den kostenlosen Newsletter und aktuelle Veranstaltungshinweise zum Vergaberecht.

Kontakt
Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Mittelstraße 5
12529 Schönefeld

Telefon: 030 3744607-13
Telefax: 030 3744607-21

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das ULV der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. ist ein Verzeichnis zertifizierter Unternehmen, die ihre generelle Eignung für die Leistungserbringung im Rahmen öffentlicher Aufträge nachgewiesen haben.

Es ist vom Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten als Verzeichnis über die „Sammlung von Eignungsnachweisen“ nach § 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) anerkannt!

Das Verzeichnis ist offen für Unternehmen aller Branchen im Bereich von Bauleistungen, sonstigen Dienstleistungen, Lieferleistungen sowie freiberuflichen Leistungen.

Zum Zwecke der Zertifizierung werden vom Unternehmen diejenigen Dokumente abgefordert und geprüft, die regelmäßig bei jeder öffentlichen Auftragsvergabe eingereicht werden müssen, um die Eignung, insbesondere die Zuverlässigkeit, nachzuweisen.

Bei den meisten Dokumenten genügt die jährliche Einreichung bei der Zertifizierungsstelle. Lediglich sofern offizielle Dokumente ausdrücklich mit einem „Verfallsdatum“ versehen sind, muss der Unternehmer unterjährig nachliefern.

Ist der Prüfungsprozess erfolgreich durchlaufen, erhält der Unternehmer ein Zertifikat, das die generell erforderliche Einreichung separater Nachweise in jedem einzelnen Vergabeverfahren ersetzt. Das Zertifikat wird in Papierform und elektronisch mit digitaler Signatur ausgestellt, sodass es auch im Rahmen vollelektronischer Vergabeverfahren eingesetzt werden kann.

Die Zertifizierung ersetzt für Unternehmen die zeit- und kostenintensive Einreichung von Einzeldokumenten bei jedem Vergabeverfahren.

Gemäß § 6 BbgVergG müssen öffentliche Auftraggeber (ÖAG) das ULV anstelle einzeln eingereichter Dokumente anerkennen.

Zudem können ÖAG selbstständig oder über das Zubenennungsverfahren bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. zertifizierte Unternehmen im Rahmen freihändiger Vergaben und öffentlicher Ausschreibungen recherchieren.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]Download

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