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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ende 2018 wird es ernst. Ausschreibungen können nur noch elektronisch abgerufen und versandt werden. Um fit im Umgang mit den Anforderungen und Nutzungsmöglichkeiten der Vergabeplattformen zu werden, bot die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) bereits mehrere Informationsveranstaltungen zum Thema: „E-Vergabe kommt: Keine Angst vor elektronischen Angeboten“ an. „Wir sind bereits im 12. Jahr unserer Vortragsreihe,“ so Henrik Klohs von der Handwerkskammer und Bernd Schulz, Geschäftsführer der F1 GmbH, der gleichzeitig durch die Veranstaltung führte. Die Resonanz der Handwerksbetriebe wurde von mal zu mal größer. In der letzten Veranstaltung im Oktober wurde viel praxisbezogen erklärt, was bei den Teilnehmern gut ankam.

 

E-Vergabe

 

Es gab einen Vortrag zu den rechtlichen Grundlagen des Vergaberechts und der elektronischen Vergabe durch Rechtsanwältin Anja Theurer, von der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. Im Anschluss gab es Hinweise zum Thema: Öffentliche Aufträge nur noch Online! Informationen zur E-Vergabe und E-Signatur durch Henrik Klohs, Beauftragter für Innovation und Technologie, der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und von Bernd Schulz, dem Geschäftsführer der F1 GmbH.

Dann ging es zu den praktischen Anwendungen, wie die Präsentation des Vergabemarktplatzes Brandenburg mit Live-Vorführung eines elektronischen Vergabeverfahrens – Vergabestelle und Bieter mit elektronischer Signatur durch Dawina Gaebler, von der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. und Henrik Klohs.

Die nächsten Termine sind noch in Planung, werden aber rechtzeitig auf  http://www.hwk-ff.de/termine/ angezeigt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die  Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg hat gemeinsam mit den Wirtschaftskammern aus Berlin und Brandenburg sowie Hochschulen und Kompetenzträgern aus dem Bereich IT-Sicherheit am 14.09.2017 zum 6. IT-Sicherheitstag Mittelstand 2017 zur Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Campus Treskowallee eingeladen. Über 190 Teilnehmer aus Handwerk, Industrie und Handel, Kommunen und Institutionen aus vielen Bundesländern informierten sich auf dieser Konferenz zur aktuellen Bedrohungslage durch Cyberangriffe, die als „verschlungene“ Angriffswellen auf jede Firma hereinbrechen können.

Im vielseitigen thematischen Angebot des 6. IT-Sicherheitstages Mittelstand wurden in drei parallelen Vortragsreihen – Organisation von IT-Sicherheit,  Technische Gesichtspunkte der IT-Sicherheit sowie Cybercrime und IT-Sicherheit – von hochkarätigen Experten die wichtigsten Fragen zur digitalen Gefahrenabwehr für das Handwerk und Industrie und Handel behandelt.

Höhepunkte des 6. IT-Sicherheitstages Mittelstand waren u. a. die Keynote „Phänomen Cybercrime“, das Live-Hacking – Manipulation industrieller Steuerungen, das Live-Hacking am Haus sowie das gemeinsame Fazit zum  6. IT-Sicherheitstag mit Diskussionen und Fragen an die Referenten.

Die Landeskriminalämter (LKA) Berlin, Brandenburg und Sachsen informierten u. a. zum vorbeugenden Schutz vor Cybercrime. Die Ausführungen der Landeskriminalämter  ließen manchen Teilnehmer mit einen erschrockenem Blick zurück: Mit welcher Kaltblütigkeit Kriminelle im Netz unterwegs sind, ist noch nicht allen bewusst. Darüber hinaus erhielten die Teilnehmer einen Überblick über neue Gesetze und Verordnungen in Deutschland und der EU, die Auswirkungen für alle Unternehmen haben. Schwerpunkt war die ab Mai 2018 in Kraft tretende neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Damit werden Datensicherheit, Speicherung und die Verantwortlichkeit des Unternehmens europaweit einheitlich und verbindlich geregelt.

Jedes Unternehmen kann heute Teil einer von Attacken bedrohten digitalen Infrastruktur sein, ohne sich dessen bewusst zu sein. Als Auftragnehmer oder Kunde stehen auch kleine Firmen, Dienstleister und Handwerker im Fokus der Cyberkriminellen.

Die ALLIANZ und die VdS Schadenverhütung GmbH informierten über mögliche Sicherheit im digitalen Zeitalter – Cyberschutz und gaben Tipps zur Abdeckung von IT-Sicherheitsrisiken durch Cyberversicherung.

Praxisrelevant war der Service-Teil des Sicherheitstages. Anhand von Checklisten und kompakten Handlungsempfehlungen wurde über Meldepflichten im Angriffsfall, über die aktuelle Rechtsprechung und Haftungen wie auch zu gewährleistende Verantwortlichkeiten im Unternehmen berichtet.

Fazit
Nicht nur die Bedrohungen wurden auf dem 6. IT-Sicherheitstag Mittelstand dargestellt, sondern auch Lösungswege, die eigene IT-Sicherheit zu stärken. Die Netzwerker-AG gingen z. B. auf technische Schutzmechanismen ein. Zur Absicherung finanzieller Risiken durch Cyber-Versicherungen  konnten sich die Teilnehmer bei der ALLIANZ und die VdS Schadenverhütung GmbH schlau machen. Die Kammern, das Kompetenzzentrum digitales Handwerk (KDH) oder Deutschland sicher im Netz (DsiN e.V.) informierten über kostenfreie Unterstützungsangebote. Zwischen den Vorträgen und Präsentationen gab es verschiedenste Fragestellungen an die Referenten und Aussteller, die den Teilnehmern beantwortet wurden. Für alle Beteiligten war es ein inhaltsreicher, informativer und spannender Tag der Ende 2018 wieder seine Fortsetzung als
„7. IT-Sicherheitstag Mittelstand“ finden wird.

Das Programm und die Vorträge zum 6. IT-Sicherheitstag Mittelstand 2017 wird als Download unter dem Teilnehmer-Login von „event.con2b.net/it-sicherheitstag“ bereitgestellt.

Organisatoren, Unterstützer und Partner des IT-Sicherheitstages waren:

Ansprechpartner:
Henrik Klohs
Beauftragter für Innovation und Technologie
Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon 0335 5619-122
Fax 0335 5619-123
E-Mail: henrik.klohs@hwk-ff.de
www.hwk-ff.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_single_image image=“69832″ img_size=“medium“ onclick=“zoom“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz wurde gemeinsam von sieben Umweltzentren des Handwerks, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und unterstützt von Handwerksbetrieben ein neuer Steckbrief für das Kfz-Handwerk erstellt.

Dieser zeigt auf:

Den signifikantesten Einfluss auf die produktionsspezifische Energieeffizienz haben:

Den Steckbrief in Form der Veröffentlichung “Der energieeffiziente Kfz-Betrieb” finden Sie als Download auf diesen Seiten.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Der energieeffiziente Kfz-Betrieb[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz wurde gemeinsam von sieben Umweltzentren des Handwerks, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und unterstützt von Handwerksbetrieben ein neuer Steckbrief für das Fleischerhandwerk erstellt.

Dieser zeigt auf:

Den signifikantesten Einfluss auf die produktionsspezifische Energieeffizienz haben:

Den Steckbrief in Form der Veröffentlichung „Die energieeffiziente Fleicherei“ finden Sie als Download auf diesen Seiten.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Die energieeffiziente Fleischerei[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk hat eine Bedarfsanalyse „Digitales Handwerk“ erstellt, das den Handwerksbetrieben Auskunft über den Grad der Digitalisierung in ihrem Unternehmen und Weiterentwicklungspotentiale geben soll.

Hierzu soll nach Möglichkeit mit einem/r Berater/in aus der jeweiligen Handwerkskammer oder Verband/Innung in einem persönlichen Gespräch ein Fragebogen diskutiert und beantwortet werden.

Die Betriebe haben auch die Möglichkeit den Fragebogen in einem Selbsttest eigenständig zu durchlaufen.

Dieses Analyseinstrument kann durch bewusste Entscheidungen und Kenntnisse über neue Möglichkeiten der Digitalisierung einen Mehrwert für Handwerksbetriebe schaffen.

Weitere Informationen über den Beauftragten für Innovation und Technologie, Henrik Klohs,  unter
Telefon 0335 5619-122
E-Mail: henrik.klohs@hwk-ff.de

oder direkt zum Fragebogen unter https://bedarfsanalyse-handwerk.de/[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auch in 2017 eine Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer in Form des Spitzenausgleichs in voller Höhe erhalten.

Hintergrund: Seit 2013 erhalten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich aus beihilferechtlichen Gründen nur noch, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Das Erreichen dieses Ziels ist von der Bundesregierung auf der Grundlage des Berichtes eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts festzustellen (§ 55 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EnergieStG, § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a StromStG).

Im für das Antragsjahr 2017 maßgeblichen Bezugsjahr 2015 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität 3,9 % gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012 (vgl. Anlage zu § 55 EnergieStG, Anlage zu § 10 StromStG). Das RWI kommt in seinem Monitoringbericht zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 10,8 % gegenüber dem Basiswert betrug. Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 die Zielerreichung festgestellt. Die Bekanntmachung der Feststellung erfolgte am 26. Januar 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2017, 106).

Hinweis: Auch in Zukunft soll die Informationsschrift „Regelung des Spitzenausgleichs – Handreichung für Handwerksbetriebe des Produzierenden Gewerbes“ eine praxisnahe Hilfestellung sowohl für die Betriebe als auch für Berater bieten. Da ab 2017 einige Neuregelungen bei der Inanspruchnahme des Spitzenausgleichs zu beachten sind, wurde diese in Teilen überarbeitet und ergänzt.
Die Informationsschrift ist unter https://www.zdh.de/themen/steuern-und-finanzen/weitere-steuerarten/oekosteuer/ abrufbar.

Quelle: ZDH im März 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]ZDH Handreichung Spitzenausgleich[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) hat seit Herbst letzten Jahres kontinuierlich Zuwachs erhalten. Zu den seit Projektstart engagierten sieben Umweltzentren der Handwerkskammern für Ostthüringen, Leipzig, Hannover, Hamburg, Koblenz, Münster und Saarbrücken sind seitdem weitere 13 sogenannte „Transferpartner“ hinzugekommen. Diese haben die Aufgabe die Erkenntnisse des Projektes für möglichst viele Handwerksbetriebe zugänglich zu machen. Das MIE-Projekt ist damit auf nunmehr 20 Projektpartner gewachsen. Zu den neuen Transferpartnern gehören die Handwerkskammern Berlin, Frankfurt (Oder), Cottbus, Chemnitz, Bayreuth, Würzburg, Regensburg, Schwandorf, Erfurt, Hildesheim, Dortmund, Düsseldorf und Kassel.

Dienstleistungen des MIE-Projektes für das Handwerk
Im Rahmen der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ unterstützen die Umwelt- und Transferzentren Handwerksbetriebe bei der Analyse ihres betrieblichen Energieverbrauchs, bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen und bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.
Dabei erhalten die Betriebe bei einem Vor-Ort-Termin zunächst eine Einstiegsberatung und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.
Das Projekt MIE wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Weitere Informationen zu diesem Angebot gibt es unter  www.hwk-leipzig.de/energieeffizienz

Ihr Ansprechpartner  in der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg:
Henrik Klohs

Quelle: Pressemitteilung Transferpartner / Anett Fritzsche[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Pressemitteilung Transferpartner[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

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Digitale Erpressung – Schutz vor Ransomware Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA Brandenburg erreichen immer öfter Anfragen von betroffenen Firmen und Behörden zur aktuellen Verbreitung der „Krypto-Ransomware“ und zum Umgang mit den durch Schadsoftware infizierten Computersystemen. Dabei spielen sowohl allgemeine Fragen als auch der Umgang mit aktuellen Ransomware-Phänomen (z. B. „Goldeneye“) eine Rolle. Die aktuellen Verschlüsselungstrojaner verbreiten sich vornehmlich in E-Mails, die getarnt z. B. als Bewerbung auf offene Stellenausschreibungen, derzeit vor allem Firmen und Behörden erreichen. Diese „Bewerbungen“ sind in fehlerfreiem Deutsch geschrieben und enthalten meist ein Lichtbild des angeblichen Bewerbers. Angehängt an diese E-Mails befinden sich die vermeintlichen Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel-Datei (.xls) sowie einer PDF-Datei.

Sogenannte „Ransomware-Schadprogramme“ sind in einer Vielzahl an Varianten bereits seit mehreren Jahren im Umlauf. Eine dieser neueren Varianten ist die sogenannte „Krypto“-Ransomware. E-Mails mit dieser Schadsoftware sind getarnt als Rechnung, Paketankündigung, Bewerbungsschreiben oder als gewerbliches Angebot. „Heute sind es Stellenausschreibungen, in der nächsten Woche vielleicht was ganz anderes. Seien Sie deshalb kritisch beim Öffnen von Dateianhängen und sorgen Sie für eine aktuelle Virensoftware auf ihrem PC.“.

Weitere Informationen wie Merkblätter und Ansprechpartner finden sie im nebenstehenden Download.

Quelle:  www.ebusinesslotse-ostbrandenburg.de

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]ZAC-Merkblatt

ZAC-BB-warnt-vor-digitaler-Erpressung-durch-Ransomware[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Dachdecker verwenden Video-Drohnen, Tischler und Schreiner setzen auf CNC-Fräsmaschinen, Zahntechniker nutzen 3-D-Drucker, Maler arbeiten mit Smart Glass, das Elektrohandwerk vernetzt das Smart Home und Kraftfahrzeugmechatroniker kümmern sich um den Bordcomputer im Auto. Längst hat die Digitalisierung im Handwerk Einzug gehalten!

Und deshalb ist „Handwerk 4.0“ auch das Schwerpunktthema des neuen Kompetenzzentrums „Digitales Handwerk“, das über regionale Schaufensterpartner, deren Themenpartner und weitere Transferpartnerschaften diese aktuelle Entwicklung im gesamten Handwerk durch Informationsveranstaltungen, Faktenblätter, Leitfäden und Schulungsformate fördern will.

Auch die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligt sich als Themenpartner aktiv an diesem Netzwerk, um das regionale Handwerk bei dieser wichtigen Entwicklung hin zu digitaler Vernetzung und IT-gestützter Produktion zu unterstützen.

Einen generellen Überblick über das Themenspektrum und die Angebote des Kompetenzzentrums gibt dessen Internetauftritt http://digitalkompetenzhandwerk.de/, in dem auch die jeweiligen Ansprechpartner der vier Schaufenster-Partner, des HPI und des ZDH benannt sind.

Dieser Internetauftritt wird absehbar und in enger Anknüpfung an das für das Kompetenzzentrum „Digitales Handwerk“ zu entwickelnde Kommunikationskonzept weiter ausdifferenziert. Er soll dabei auch den Transferpartnern als öffentlichkeitswirksames Kommunikationsmedium dienen, im Hinblick z. B. auf Veranstaltungen oder auf die Kenntlichmachung jeweiliger Ansprechpartner zu Digitalisierungsthemen.

Angesichts der Relevanz des Digitalisierungsthemas hat der ZDH in seinem eigenen Internet-Auftritt eine eigene Rubrik „Handwerk Digital“ eingerichtet, die ebenfalls eine Verlinkung zum Kompetenzzentrum „Digitales Handwerk“ enthält.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“henrik klohs“][cq_vc_employee name=“Jördis kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die neue Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001:2015 ist nach einer grundsätzlichen Überarbeitung seit dem 15.09.2015 gültig. Durch diese Überarbeitung verändert sich die Norm in großem Umfang.

Zum einen vollzieht sich eine Angleichung verschiedener Managementsystemnormen durch die Anwendung der sogenannten High Level Structure. Das heißt, dass alle ISO-Managementsystemnormen zukünftig eine einheitliche Gliederung und einen gemeinsamen Haupttext enthalten sollen. Dies vereinfacht insbesondere die Dokumentation und die einheitliche Anwendung für Unternehmen, die mehrere Managementsysteme – z. B. auch für Umweltmanagement, Energiemanagement, Arbeitsschutzmanagement, Informationssicherheitsmanagement – nutzen, um ihr Handeln zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Zum anderen ergeben sich mit der ISO 9001:2015 einige neue Schwerpunkte bei der Betrachtung und Umsetzung erfolgreichen Qualitätsmanagements.

Was gibt es nun zu tun?

Die Übergangsfrist für QM-Systeme nach der alten Norm ISO 9001:2008 endet am 14.09.2018. Das heißt, dass ein Re-Zertifizierungsaudit nach ISO 9001:2015 vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein muss.

Und davor ist natürlich ein Übergang zur neuen Revision erforderlich. Dies beinhaltet unter anderem die Überarbeitung der Prozesse und der Dokumentation in Übereinstimmung mit den neuen Anforderungen.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Wolfgang Haase“][cq_vc_employee name=“Jördis Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]