TEST

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Evaluationsbericht zum Brandenburgischen Vergabegesetz würdigt Präqualifizierungssysteme

Vor kurzem hat die brandenburgische Landesregierung die Ergebnisse der Evaluation des Brandenburgischen Vergabegesetzes in einer Stellungnahme an den Landtag vorgestellt. Untersuchungsgegenstand waren u. a. auch die anerkannten Präqualifizierungssysteme für Unternehmen, die sich regelmäßig um öffentliche Aufträge bemühen. Seit Oktober letzten Jahres ist das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Brandenburg als offizielles Verzeichnis über geeignete Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Land Brandenburg vom Wirtschaftsministerium zugelassen. Unternehmen in Brandenburg, die sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen, müssen in der Regel zahlreiche Unterlagen beibringen, um ihre Eignung nachzuweisen. Dazu gehören u. a. Referenzen, Handelsregisterauszüge, Bescheinigungen vom Finanzamt etc. Dies erfordert oftmals einen immensen zeitlichen und finanziellen Aufwand. „Durch die Eintragung in das ULV und die damit verbundene Zertifizierung kann ein großer Teil des Aufwands eingespart werden“, so Anja Theurer, Geschäftsführerin der Auftragsberatungsstelle Brandenburg.

Im Evaluationsbericht wird das ULV als „effektiv und aktuell“ ausdrücklich gelobt. Hierzu Anja Theurer: „Wir verzeichnen jedes Jahr einen Zuwachs an zertifizierten Unternehmen im ULV. Dies zeigt auch, dass ein großer Bedarf in der Wirtschaft besteht, den finanziellen, zeitlichen und personellen Aufwand bei der Teilnahme an Vergabeverfahren deutlich zu verringern. Ich möchte alle Unternehmen in Brandenburg ermuntern, sich bei uns über die Vorteile des ULV eingehend beraten zu lassen. Es lohnt sich“.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Einen Überblick über aktuelle Seminare finden Sie hier.

Besuchen Sie die Auftragsberatunggstelle Brandenburg e.V. auch im Internet: www.abst-brandenburg.de

Dort finden Sie unter anderem den kostenlosen Newsletter und aktuelle Veranstaltungshinweise zum Vergaberecht.

Kontakt
Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Mittelstraße 5
12529 Schönefeld

Telefon: 030 3744607-13
Telefax: 030 3744607-21

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][svc_post_layout skin_type=“s4″ query_loop=“size:10|order_by:title|order:DESC|post_type:mitarbeiter|by_id:881,863″][vc_column_text][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das ULV der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. ist ein Verzeichnis zertifizierter Unternehmen, die ihre generelle Eignung für die Leistungserbringung im Rahmen öffentlicher Aufträge nachgewiesen haben.

Es ist vom Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten als Verzeichnis über die „Sammlung von Eignungsnachweisen“ nach § 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) anerkannt!

Das Verzeichnis ist offen für Unternehmen aller Branchen im Bereich von Bauleistungen, sonstigen Dienstleistungen, Lieferleistungen sowie freiberuflichen Leistungen.

Zum Zwecke der Zertifizierung werden vom Unternehmen diejenigen Dokumente abgefordert und geprüft, die regelmäßig bei jeder öffentlichen Auftragsvergabe eingereicht werden müssen, um die Eignung, insbesondere die Zuverlässigkeit, nachzuweisen.

Bei den meisten Dokumenten genügt die jährliche Einreichung bei der Zertifizierungsstelle. Lediglich sofern offizielle Dokumente ausdrücklich mit einem „Verfallsdatum“ versehen sind, muss der Unternehmer unterjährig nachliefern.

Ist der Prüfungsprozess erfolgreich durchlaufen, erhält der Unternehmer ein Zertifikat, das die generell erforderliche Einreichung separater Nachweise in jedem einzelnen Vergabeverfahren ersetzt. Das Zertifikat wird in Papierform und elektronisch mit digitaler Signatur ausgestellt, sodass es auch im Rahmen vollelektronischer Vergabeverfahren eingesetzt werden kann.

Die Zertifizierung ersetzt für Unternehmen die zeit- und kostenintensive Einreichung von Einzeldokumenten bei jedem Vergabeverfahren.

Gemäß § 6 BbgVergG müssen öffentliche Auftraggeber (ÖAG) das ULV anstelle einzeln eingereichter Dokumente anerkennen.

Zudem können ÖAG selbstständig oder über das Zubenennungsverfahren bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. zertifizierte Unternehmen im Rahmen freihändiger Vergaben und öffentlicher Ausschreibungen recherchieren.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]Download

Flyer_ULV[/vc_column_text][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

Wie man mit regenerativen Energien die Zukunft sichern und Chancen nutzen kann, darüber informierte eine gemeinsame Veranstaltung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und der Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Wirtschaft – GFWW- e.V. Mitte Oktober interessierte Handwerker.

Gut 40 Zuhörer waren gekommen, als die Handwerkskammer und die Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Wirtschaft – GFWW – e. V. ihr gemeinsames Veranstaltungsprogramm „Zukunftstechnologien für das Handwerk“ starteten. „Immer mehr Solarmodule müssen fachgerecht montiert werden“, sagte Hauptgeschäftsführer Wolfgang Zithier bei seiner Eröffnungsrede und dass „Hochqualifizierte Handwerker in der Region dafür sorgen, dass weniger Energie verbraucht wird.“

Die Veranstaltung richtete das Augenmerk besonders auf die Kombination verschiedener erneuerbarer Energiegewinnungsverfahren und Integrationsmöglichkeiten in bestehende Systeme sowie auf gesetzliche Vorschriften. Dafür ist eine umfassende Beratung und Betreuung der Kunden durch das Handwerk von entscheidender Bedeutung. Das Handwerk ist in der Wertschöpfungskette Photovoltaik der unmittelbare Partner  für den Nutzer und Kunden.

Den Handwerkern wurden die Chancen aufgezeigt, die sich auf dem Gebiet erneuerbarer Energien ergeben, insbesondere bei langfristiger Ausrichtung auf diese Branche.

“Das Handwerk, als wichtige Stütze der deutschen Wirtschaft, ist auf modernen Technologiefeldern der Partner, der dem Kunden am nächsten ist“, so Ulrich Meyer, Teamleiter Energie bei der ZAB GmbH Potsdam.  „Brandenburg habe mit die meisten Windkraftanlagen in Deutschland und ist auch bei der Photovoltaik auf dem Vormarsch“.

Weiterhin referierten an diesem Nachmittag  Sven Ellinger vom Kompetenzzentrum „Rationelle Energieanwendungen“, Handwerkskammer Potsdam, sowie aus der Industrie, Dr. Klaus Kalberlah, Geschäftsführer der EUROSUN Solartechnik und André Kunze von der Conergy Deutschland GmbH.  Das Einführungsreferat „Photovoltaik – Chancen, Perspektiven, Herausforderung in der globalisierten Welt mit lokaler Kompetenz und Kundennähe – Die Rolle des Handwerks“ hielt Prof. Dr. Hans Richter, Vorstandsvorsitzender der GFWW, der auch die Veranstaltung moderierte. Er hob hervor, dass Europa in der Anwendung der Photovoltaik führend  und innerhalb Europas Deutschland Spitzenreiter ist.
Die Region Berlin/Brandenburg ist ein führender Produktionsstandort für Photovoltaik. Auf der anderen Seite haben die neuen Bundesländer bezogen auf die installierte Leistung einen starken Nachholbedarf. „ Aber die Zukunft gehört einem Energiemix“ lautete seine Fazit zum Schluss der Veranstaltung“.

Neben den 16 bereits aktiven Zertifizierungsstellen für die Präqualifizierung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich nimmt nun auch die ZDH-ZERT Gruppe als 17. vom GKV-Spitzenverband benannte Präqualifizierungsstelle ihre Arbeit in diesem Bereich auf.

Gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V können Vertragspartner der Krankenkassen i. S. v. § 127 SGB V nur die Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Die Leistungserbringer von Hilfsmitteln müssen daher zur ordnungsgemäßen, fachgerechten Ausübung ihres Berufes befähigt und räumlich sowie sachlich angemessen ausgestattet sein. Dies gilt entsprechend auch für Leistungserbringer von Pflegehilfsmitteln (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 3 SGB XI).
Die Kranken- bzw. Pflegekassen haben die Einhaltung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V vor Vertragsabschluss festzustellen. Eine Eignungsprüfung in jedem konkreten Vergabeverfahren bzw. Vertragsverfahren wird durch eine erfolgreiche Präqualifizierung entbehrlich.
Die Präqualifizierungsbestätigung ist grundsätzlich auf fünf Jahre befristet und von allen Kranken- bzw. Pflegekassen anzuerkennen. Sie ersetzt jedoch nicht die in den Verträgen der Kassen geregelte Zertifizierung.

Gemäß den veröffentlichten Empfehlungen des GKV-Sptzenverbandes werden allgemeine unternehmensbezogenen Aspekte im Rahmen der Präqualifizierung betrachtet, die je nach Versorgungsart variieren. So ist zur Erfüllung der Anforderungen für jede Betriebsstätte (Hauptbetrieb, Filiale, Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen), sofern dort eine Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt, und für jeden Vertriebsweg, der regelmäßig in Anspruch genommen wird, die Präqualifizierung zu erwerben. Ebenso ist für den jeweiligen Versorgungsbereich bzw. -teilbereich ein fachlicher Leiter nachzuweisen. In einzelnen Versorgungsbereichen bzw. -teilbereichen sind zur erstmaligen Feststellung, ob die sachlichen und räumlichen Anforderungen erfüllt werden, Betriebsbegehungen mit Inventarprüfung erforderlich. Diese Vorgehensweise gilt auch beim Bezug neuer Räumlichkeiten.

Für die ZDH-ZERT GmbH als die Zertifizierungsgesellschaft des Handwerks und des Mittelstands sind die im Rahmen der Präqualifizierung durchzuführenden Aufgaben kein Neuland. Die Bearbeitung von Anträgen durch Überprüfung von Nachweisdokumenten und Audits bzw. Begehungen vor Ort spiegeln seit vielen Jahren unsere tägliche Arbeit wider. Ein Großteil der von ZDH-ZERT zertifizierten Betriebe kommt aus dem Gesundheitshandwerk und dem Sanitätsfachhandel.
Von uns können Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung die Zertifizierung und die Präqualifizierung aus einer Hand erhalten. Kunden können durch einen zeitlichen Zusammenhang der Auditierung und der Begehung durch qualifizierte Auditoren profitieren.

Zur Erlangung der Präqualifizierung haben wir nachfolgende Vorgehensweise in unserem Hause etabliert. Im Rahmen des Erstkontaktes werden die Versorgungsbereiche zur Angebotserstellung geklärt. Nach Antragstellung wird innerhalb von 10 Tagen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen formal geprüft und ggf. fehlende Nachweise von uns angefordert. Parallel zur Prüfung der Unterlagen, kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen eine Betriebsbegehung notwendig werden. Spätestens 8 Wochen, nach Vorlage der vollständigen und widerspruchsfreien Unterlagen, erfolgt die Entscheidung zur Präqualifikation. Damit einhergehend ist die Meldung an den GKV-Spitzenverband sowie der Bereitstellung der PQ-Bescheinigung an den Kunden. Die Ausstellung der PQ-Bescheinigung erfolgt durch unser Schwesterunternehmen, die mdc GmbH.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle in Berlin.

ZDH-ZERT GmbH
Geschäftsstelle bei der Handwerkskammer Berlin
Andreas Weise
Blücherstr. 68
10961 Berlin
Email: zdh-zert@hwk-berlin.de
Tel./FAX: 030 / 259 03 465 / -468

 

Aus der Ratgeberreihe des ZDH geht ein neuer Flyer zum Thema „Energetisch sanieren und bauen lohnt sich“ hervor.
Hier werden Fakten zu Förderprogrammen, Zuschüssen und mehr kompakt zusammengetragen.
Der kostenfreie Flyer kann beim Beauftragten für Innovation und Technologie, Henrik Klohs, angefordert werden.

Kontakt:
Henrik Klohs
Tel.: 0335 5619-122
E-Mail: henrik.klohs@hwk-ff.de

Am 1. April 2010 wurde das elektronische Nachweisverfahren eingeführt. Seitdem sind Entsorgungsnachweise (bestehend aus Deckblatt Entsorgungsnachweis, Verantwortliche Erklärung, Annahmeerklärung sowie Behördliche Bestätigung) auf elektronischem Wege zu führen. Darüber hinaus gibt es ein Ergänzendes Formblatt, welches zur Andienung sowie Festlegung von Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung verwendet wird.

Es hat sich gezeigt, dass doch erheblicher Klärungsbedarf zu den Themen Signaturen und deren Reihenfolge sowie Möglichkeiten und Festlegung von Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung bestand. Aus diesem Grund hat die SBB zusammen mit den Ländern Brandenburg und Berlin ein Merkblatt entwickelt, das diese Themen behandelt und Ihnen Sicherheit im Umgang mit Signaturen und bei der Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung gibt.

Sie finden dieses Merkblatt im Anschluss oder auf der Webseite der SBB unterhttp://www.sbb-mbh.de/publikationen/merkblaetter/

Die Löwen Energie UG aus Braunschweig gibt mit ihrem Berechnungsprogramm auf www.energiesteuer.de Unternehmen des produzierenden Gewerbes den notwendigen Durchblick und vereinfacht die Antragstellung zur Ökosteuer-Rückerstattung enorm.

Die hohe Dynamik der Gesetzgebung bei der Energie- und Stromsteuer – verbunden mit dem unübersichtlichen Erstattungsprozedere gegenüber dem Hauptzollamt – stellt für viele Unternehmen eine große Hürde dar. Oft werden dadurch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Steuerentlastungen gar nicht oder nur unvollständig realisiert.

Unter der Adresse www.energiesteuer.de steht nun ein kostenfreies Berechnungsprogramm bereit, mit dem auf unkomplizierte Weise alle energiesteuerlich relevanten Tatbestände erfasst werden können.

Auf Basis der Verbrauchsdaten des Unternehmens ermittelt der Online-Rechner eine detaillierte individuelle Übersicht aller möglichen Steuerentlastungen und erzeugt per Knopfdruck die notwendigen Antragsformulare. Darüber hinaus können mit Hilfe des automatischen Rechtstandvergleichs die Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen abgeschätzt werden.

Für Unternehmen, die sich eher selten mit der komplexen Materie auseinandersetzen, stellt dieses Programm eine wertvolle Hilfe dar. Aber auch Unternehmen, die mit dem Thema Strom- und Energiesteuer vertraut sind, dient der Rechner der Kontrolle der eigenen Erstattungsanträge oder hilft bei der Finanzplanung zukünftiger Erstattungen.

Elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg)

Im Land Brandenburg können Sie seit Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie Verfahren zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg) als Verfahrensmittler abwickeln. Der EAPBbg koordiniert das Verwaltungsverfahren zwischen Ihnen als Dienstleister und den zuständigen Behörden und betreut Sie während des gesamten Verfahrens. Sie können über den EAPBbg Verfahren zu gewerblichen Tätigkeiten, zu Handwerksberufen oder zu freien Berufen wie z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekt elektronisch abwickeln.

Erreichbar ist der EAPBbg über das Portal https://eap.brandenburg.de.

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) beherrschen zunehmend unseren beruflichen und privaten Alltag, und sie verbrauchen insgesamt immer mehr Energie und Ressourcen. Obwohl die Potenziale zur Energieeinsparung beim Alltagsgut Computer besonders groß sind, fehlen auf der CeBIT 2012 Computer, die ihren ökologisch-technischen Vorsprung durch einen Blauen Engel mit dem Zusatz „schützt das Klima“ kenntlich machen. Das erschwert es, energieeffiziente Desktop PCs, Notebooks und Bildschirme zu erkennen. Wenn alle darauf umsteigen, können pro Jahr zwischen fünf und sieben Terawattstunden Strom eingespart werden. Das entspricht der Stromerzeugung von etwa zwei mittelgroßen Kohlekraftwerken. So könnten Emissionen von drei bis fünf Millionen Tonnen CO2 pro Jahr vermieden werden.

Diese Zahlen sind das Ergebnis einer vom Bundesumweltministerium geförderten Arbeit des Öko-Instituts, bei der es Kriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel mit dem Zusatz „schützt das Klima“ entwickelt hat. Mit diesem Zeichen können die Hersteller von Arbeitsplatzcomputern, Laptops oder Monitoren besonders energieeffiziente und umweltfreundliche Geräte auszeichnen lassen. Der Experte für umweltfreundliche IKT des Öko-Instituts, Siddharth Prakash, stellt mit Bedauern fest: „Noch gibt es keinen einzigen Hersteller, der sich um den Blauen Engel mit seinen aktuell geltenden Anforderungen beworben hat. Es wäre wünschenswert, dass sich die Industrie stärker für den Umwelt- und Klimaschutz stark macht und Geräte auf den Markt bringt, die energiesparend, langlebig und schadstoffarm sind.“

Energiesparen am Arbeitsplatz

Mit dem Umweltzeichen ausgezeichnete Desktop PCs verbrauchen zwischen 50 und 75 Prozent weniger Energie als marktübliche Computer. Geht man von einem Bestand von 45 Millionen Arbeitsplatzrechnern in Deutschland aus – 32 Millionen in den privaten Haushalten und 13 Millionen im Bürobereich – ergeben sich Energieeinsparungen zwischen 2,9 und 4,5 Terawattstunden (TWH) Energie, wenn die Verbraucher gezielt gekennzeichnete Geräte kaufen.
Bei den tragbaren Computern sind die Einsparpotenziale mit 60 Prozent in einer vergleichbaren Größenordnung. Pro Gerät können Verbraucherinnen und Verbraucher jährlich zwischen 20 und 30 Kilowattstunden sparen. Bei insgesamt 47 Millionen Laptops in Deutschland (19 Millionen in den privaten Haushalten und 28 Millionen im Bürobereich) können etwa 0,94 bis 1,4 TWh eingespart werden.
Effektivere Computerbildschirme brauchen rund 40 Prozent weniger Energie. Hochgerechnet auf den Gesamtbestand in Deutschland ergibt sich ein Einsparpotenzial von circa einer TWh pro Jahr.
Mit der Bedeutung des IT-Bereichs wachsen Energiebedarf und zugleich auch die Einsparmöglichkeiten; eine klare Kennzeichnung sparsamer Produkte hilft Betrieben und Privatleuten, die optimale Ausstattung zu finden.

Forschung für effizientere IKT

Auch wenn sie immer effizienter werden, brauchen moderne IKT insgesamt immer mehr Energie und Ressourcen. Einschließlich Infrastrukturen und Endgeräte hat die IKT im Jahr 2010 etwa 55 bis 60 TWh Strom verbraucht, über 10 Prozent des deutschen Gesamtstrombedarfs, Tendenz steigend. Hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit seinem (2011 gestarteten) Programm „Energieeffiziente IKT für Mittelstand, Verwaltung und Wohnen – IT2Green“ an. Es fördert mit rund 30 Millionen Euro zehn Verbundprojekte, die systemübergreifende Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz von IKT erforschen, entwickeln und erproben. Das Technologieprogramm wird vom 6. bis zum 10. März auf der CeBIT am Messestand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Halle 26 (Stand G50) präsentiert.