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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) hat seit Herbst letzten Jahres kontinuierlich Zuwachs erhalten. Zu den seit Projektstart engagierten sieben Umweltzentren der Handwerkskammern für Ostthüringen, Leipzig, Hannover, Hamburg, Koblenz, Münster und Saarbrücken sind seitdem weitere 13 sogenannte „Transferpartner“ hinzugekommen. Diese haben die Aufgabe die Erkenntnisse des Projektes für möglichst viele Handwerksbetriebe zugänglich zu machen. Das MIE-Projekt ist damit auf nunmehr 20 Projektpartner gewachsen. Zu den neuen Transferpartnern gehören die Handwerkskammern Berlin, Frankfurt (Oder), Cottbus, Chemnitz, Bayreuth, Würzburg, Regensburg, Schwandorf, Erfurt, Hildesheim, Dortmund, Düsseldorf und Kassel.

Dienstleistungen des MIE-Projektes für das Handwerk
Im Rahmen der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ unterstützen die Umwelt- und Transferzentren Handwerksbetriebe bei der Analyse ihres betrieblichen Energieverbrauchs, bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen und bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.
Dabei erhalten die Betriebe bei einem Vor-Ort-Termin zunächst eine Einstiegsberatung und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.
Das Projekt MIE wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Weitere Informationen zu diesem Angebot gibt es unter  www.hwk-leipzig.de/energieeffizienz

Ihr Ansprechpartner  in der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg:
Henrik Klohs

Quelle: Pressemitteilung Transferpartner / Anett Fritzsche[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Pressemitteilung Transferpartner[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Noch bis zum 30. April 2017 können sich Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen aus den beiden Landkreisen Barnim und Uckermark für den „Gründerpreis Barnim – Uckermark 2017“ bewerben.

Der Preis wird von dem seit 2001 bestehenden „Netzwerk für Existenzgründer Barnim-Uckermark“ im Auftrag der beiden Landkreise ausgelobt und vom Netzwerk vergeben. Er ist mit 2.500 EUR dotiert und wird auf maximal drei Preisträger verteilt. Die Preise werden im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung der 13. Messe INKONTAKT am 9. Juni 2017 in Schwedt übergeben.

Die Ausschreibung sowie den Bewerbungsbogen mit allen weiter führenden Angaben können alle Interessierten auf der Homepage des Netzwerkes unter www.existenzgruender-barnim-uckermark.de finden.

Teilnehmen können alle Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Existenzgründung zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 6 Monate bzw. nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.
Die Ausschreibung ist branchenunabhängig. Die weiteren Kriterien entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an:

Young Companies
Gründerwerkstatt Eberswalde
Kennwort „Gründerpreis 2017“
Heegermühler Straße 64
16225 Eberswalde

oder per Fax an 03334 / 8260 402
oder per E-Mail: b.baugatz@young-companies.de

Für weitere Hinweise bzw. telefonische Anfragen steht Ihnen auch unsere Handwerkskammer Frankfurt  (Oder) – Region Ostbrandenburg – Geschäftsstelle Eberswalde unter 03334 / 24041 zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schulz, rüdiger“][vc_single_image image=“59596″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Mit den Online-Seminaren der „Mittelstandsinitiative Energieeffizienz und Klimaschutz (MIE)“ können sich Unternehmer künftig online über Einsparpotenziale im Betrieb informieren. Zunächst werden die wichtigsten Energieverbraucher für Tischlereien vorgestellt und die entsprechenden Einsparmöglichkeiten erläutert. Das Spektrum an Maßnahmen ist vielfältig und reicht von einfachen, kostengünstigen organisatorischen Optimierungen bis hin zu weitreichenden baulichen und technischen Veränderungen. Auf dem YouTube-Kanal der Handwerkskammer Koblenz („Kompetenzzentrum HwK“), ist jetzt das erste Online-Seminar „Energieeffiziente Tischlerei“ online . Weitere Online-Seminare zu Gewerken wie Bäcker, KfZ-Werkstätten oder Textilreinigungen folgen.

Dienstleistungen des MIE-Projektes für das Handwerk:
Im Rahmen der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ unterstützen die Umwelt- und Transferzentren der Handwerkskammern Erfurt, Hannover, Hamburg, Koblenz, Leipzig, Münster und Saarbrücken Mitgliedsbetriebe bei der Analyse ihres betrieblichen Energieverbrauchs, bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen und bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Dabei erhalten die Betriebe bei einem Vor-Ort-Termin zunächst eine Einstiegsberatung und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Das Projekt MIE wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.

Quelle: ZDH im Januar 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Durch den Gesetzgeber ist eine Änderung beschlossen worden. Ab 1.8.2017 ist die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwV) und zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 17.7.2017 (BGBI, I S. 2644) in Kraft getreten.

Als Folge ist der Weg frei für die Entsorgungssicherheit bei den HBCD-haltigen Polystyrolabfällen aus dem Baubereich. Die Entsorgungsprobleme, die für alle Abfallwirtschaftsbeteiligten Ende 2016 deutlich spürbar waren, gehören nun der Vergangenheit an.

Durch die neue Verordnung wird geregelt, dass die bisherigen Entsorgungswege für Dämmstoffe aus Polystyrol (HBCD-haltige Polystyrolabfälle) weiterhin beschritten werden können. Damit stehen ausreichend Kapazitäten zur Vorbehandlung und Verbrennung der HBCD-haltigen Polystyrolabfälle in der Region Brandenburg/Berlin zur Verfügung und es ist sicher gestellt, dass der persistente organische Schadstoff HBCD – wie von der EU gefordert – durch thermische Behandlung zerstört wird.

Mit dieser aktuellen Rechtssetzung wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Entsorgungskosten wieder auf das langjährige Niveau absinken können, das vor Einstufung dieser Dämmstoffe als gefährlicher Abfall im September 2016 bestand.

Die POP-Abfall-ÜberwV regelt jedoch auch Nachweis- und Registerpflichten für eine Auswahl an nicht gefährlichen Abfällen, die unter die EU-POP-VO fallen sowie für Abfälle, die bei der Behandlung dieser Abfälle entstehen.

Eine übersichtliche Darstellung der in der Entsorgungspraxis zu beachtenden Details können Sie dem von der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) herausgegebenen Merkblatt „Entsorgungssituation für nicht gefährliche HBCD-haltige Polystyrolabfälle aus dem Baubereich“ vom 18.7.2017 entnehmen, welches hier zum Download bereit liegt. Des Weiteren sind über die Internetseite der SBB aktuelle Informationen zur Entsorgungsmöglichkeit für nicht gefährliche HBCD-haltige Polystyrolabfälle abrufbar.

(Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und dem Ministerium für Wirtschaft und Energie)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

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Digitale Erpressung – Schutz vor Ransomware Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA Brandenburg erreichen immer öfter Anfragen von betroffenen Firmen und Behörden zur aktuellen Verbreitung der „Krypto-Ransomware“ und zum Umgang mit den durch Schadsoftware infizierten Computersystemen. Dabei spielen sowohl allgemeine Fragen als auch der Umgang mit aktuellen Ransomware-Phänomen (z. B. „Goldeneye“) eine Rolle. Die aktuellen Verschlüsselungstrojaner verbreiten sich vornehmlich in E-Mails, die getarnt z. B. als Bewerbung auf offene Stellenausschreibungen, derzeit vor allem Firmen und Behörden erreichen. Diese „Bewerbungen“ sind in fehlerfreiem Deutsch geschrieben und enthalten meist ein Lichtbild des angeblichen Bewerbers. Angehängt an diese E-Mails befinden sich die vermeintlichen Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel-Datei (.xls) sowie einer PDF-Datei.

Sogenannte „Ransomware-Schadprogramme“ sind in einer Vielzahl an Varianten bereits seit mehreren Jahren im Umlauf. Eine dieser neueren Varianten ist die sogenannte „Krypto“-Ransomware. E-Mails mit dieser Schadsoftware sind getarnt als Rechnung, Paketankündigung, Bewerbungsschreiben oder als gewerbliches Angebot. „Heute sind es Stellenausschreibungen, in der nächsten Woche vielleicht was ganz anderes. Seien Sie deshalb kritisch beim Öffnen von Dateianhängen und sorgen Sie für eine aktuelle Virensoftware auf ihrem PC.“.

Weitere Informationen wie Merkblätter und Ansprechpartner finden sie im nebenstehenden Download.

Quelle:  www.ebusinesslotse-ostbrandenburg.de

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]ZAC-Merkblatt

ZAC-BB-warnt-vor-digitaler-Erpressung-durch-Ransomware[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Am 15.12.2016 hat der Bundestag und am 16.12.2016 der Bundesrat das Gesetz zum Schutz von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und damit die Einführung von manipulationssicheren Kassen beschlossen.

Hintergrund: Mit dem Gesetz sollen zukünftig die bestehenden Möglichkeiten manipulativer Eingriffe bei der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen in elektronischen Registrierkassen sowie elektronische und computergestützte Kassensysteme verhindert und damit die Unveränderbarkeit dieser Daten sichergestellt werden.

Der beschlossene Gesetzentwurf enthält im Vergleich zum Regierungsentwurf vom 13.7.2016 (BT-Drucks. 18/9535) insbesondere folgende geänderte Neuregelungen:

  •  Kassennachschau bereits ab dem 01.01.2018

Mit dem Gesetz wird ein neues Instrument zur Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen, die unangekündigte Kassennachschau, bereits ab dem 01.01.2018 statt ab dem 01.01.2020 eingeführt. Die Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes der manipulationssicheren Aufzeichnungssysteme ist jedoch erst ab dem 01.01.2020 durch die Finanzverwaltung möglich, da diese frühestens ab diesem Zeitpunkt zwingend einzusetzen sind.

  • Meldepflicht für die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und zertifizierten Sicherheitseinrichtungen

Ferner ist die Einführung einer Meldepflicht für die von den Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und zertifizierten Sicherheitseinrichtungen vorgesehen. Innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme der zu meldenden Systeme muss der Unternehmer auf einem amtlichen Vordruck dem zuständigen Finanzamt die Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, die Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie deren Seriennummern und die Daten der Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme mitteilen. Hat der Steuerpflichtige elektronische Aufzeichnungssysteme vor dem 01.01.2020 angeschafft, so ist die Meldung bis spätestens 31.12.2020 zu erstatten. Durch die Einführung dieser Meldepflicht soll u.a. die Basis der risikoorientierten Fallauswahl für Außenprüfungen und für die Prüfungsvorbereitung geschaffen werden.

  • Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungspflicht

Der Regierungsentwurf sah lediglich eine gesetzliche Regelung der bisher aufgrund von GoB geltenden Einzelaufzeichnungspflicht in § 146 AO-E vor. Die von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgesehenen Ausnahmen von dieser Pflicht für Fälle, in denen diese nicht zumutbar und praktikabel waren, war nicht ausdrücklich übernommen worden. Darunter wurden der Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung durch den Einzelhandel und vergleichbare Berufsgruppen gefasst und bildete die Basis für die sog. offene Ladenkasse. Diese Ausnahmen werden nunmehr ausdrücklich im Gesetz (§ 146 AO-E) geregelt.

  • Belegausgabepflicht für elektronische Kassen mit der Möglichkeit von Ausnahmen bei Unverhältnismäßigkeit

Die im Regierungsentwurf vorgesehene Pflicht zur Belegausgabe auf Verlangen wurde zu einer Belegausgabepflicht bei Einsatz von elektronischen und computergestützten Kassen geändert. Der Beleg kann in elektronischer oder in Papierform erstellt werden. Eine Pflicht zur Mitnahme des Belegs ist nicht vorgesehen. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, dass der Unternehmer beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht aus Zumutbarkeitsgründen gem. § 148 AO stellen kann, wenn Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft werden. Die Befreiung kann durch das Finanzamt widerrufen werden, insbesondere wenn Anhaltspunkte für Missbrauch vorliegen.

  • Erweiterung u.a. des Anwendungsbereichs durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestags

Abweichend vom Regierungsentwurf kann der Erlass der in § 146a Abs. 3 AO-E vorgesehenen Rechtsverordnung, durch die u.a. der Anwendungsbereich für zu schützenden elektronischen Aufzeichnungssysteme ausgeweitet werden kann, nur mit Zustimmung des Bundestags erfolgen.

Hinweis: In einer gesonderten technischen Verordnung werden u.a. die elektronischen Aufzeichnungssysteme festgelegt, die gegen Manipulationen durch eine technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden müssen. Eine solche liegt bisher lediglich in der Fassung eines Referentenentwurfs vor. Ferner wird eine technische Richtlinie durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt, mit dem u.a. die Anforderungen an die IT-technische Umsetzung festgelegt werden. Erst wenn diese veröffentlicht wird, kann mit Sicherheit durch die Kassenhersteller eine Aussage darüber getroffen werden, ob die aktuell im Einsatz befindlichen Kassen lediglich aufgerüstet oder ausgetauscht werden müssen.

Das Gesetz soll vier Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluiert werden. In die Evaluierung soll das Erreichen der Wirkungsziele ebenso einbezogen werden wie die Effizienz der Belegausgabepflicht. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und die SPD haben zum Ausdruck gebracht, dass, sollte die Evaluierung ergeben, dass die gesetzlichen Maßnahmen zu einer wirksamen Manipulationsbekämpfung nicht ausreichen würden, der Gesetzgeber nachsteuern werde. Dabei werde u.a. auch die Einführung einer generellen Registrierkassenpflicht gekoppelt mit einer Belegausgabepflicht in die Erwägungen einzubeziehen sein.

 

Quelle:  ZDH im Dezember 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Möglichkeiten die Energieeffizienz in einem Handwerksbetrieb zu verbessern sind so vielfältig wie die individuellen Dienstleistungsangebote, die Historie und die Entwicklungsperspektiven der mehr als 1 Millionen Unternehmen im Deutschen Handwerk.

Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz haben die Umweltzentren des Handwerks Materialien und Beratungswerkzeuge entwickelt und erprobt, die sich bei der Energieberatung in sieben Gewerken bewährt haben. Sie können von erfahrenen Beraterinnen und Berater genutzt werden um „ihre Betriebe“ systematisch in Sachen Energieeffizienz zu betreuen und bieten Kolleginnen und Kollegen, die neu in das Thema einsteigen, eine sichere Orientierung, wenn es darum geht bei Unternehmen Energieeffizienzmaßnahmen zu initiieren.

Das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig ist eine der Transferwerkstätten des bundesweiten Vorhabens „Energieeffizientes Handwerk in Werkstatt und Betrieb“ im Rahmen der vom Zentralverband des Deutschen Handwerks mitgetragenen Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz.

Gemeinsam mit anderen Umweltzentren des Handwerks und in Zusammenarbeit mit dem Heinz-Piest-Institut des Deutschen Handwerks sind in einem vorangegangenen Projektvorhaben Instrumente und Werkzeuge entwickelt worden, die den organisationseigenen Unterstützern des Handwerks eine effiziente und standardisierte Hilfestellung ihrer Betriebe zu Fragen des effizienten Energieeinsatzes und zu Klimaschutzmaßnahmen im Betrieb erlauben.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg hat mit dem Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig eine Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz abgeschlossen. Als Transferpartner ist sie zu Fragen der Energieeffizienz im Handwerksbetrieb der Ansprechpartner für Handwerksbetriebe in der Region Ostbrandenburg.

Kontaktperson ist der Beauftragte für Innovation und Technologie Henrik Klohs.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Mit der zunehmenden Einführung digitaler Technologien sind weitreichende Veränderungen verbunden. Das gilt sowohl für die unternehmensinternen Abläufe als auch die Geschäftsbeziehungen zum Kunden, der zudem neue Erwartungen an Produkte, Dienstleistungen und Kommunikation stellt. Deshalb bedingt der Einsatz digitaler Technologien oftmals eine Angebotserweiterung bzw. Anpassung des bestehenden Geschäftsmodells an verschiedene Kundengruppen. Um aktuelle Daten über den Fortschritt der Digitalisierung in der Handwerkswirtschaft zu gewinnen, hat der ZDH im Zuge der Konjunkturberichterstattung für das dritte Quartal 2016 gemeinsam mit 43 Handwerkskammern (32 in West- und 11 in Ostdeutschland) eine Umfrage zum Thema „Digitaler Wandel im Handwerk“ durchgeführt.

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass viele Handwerksbetriebe intensiv mit der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen befasst sind, aber auch nach wie vor Hürden für den digitalen Transformationsprozess im Handwerk bestehen:

Die Antworten der Handwerksbetriebe wurden in einem Online-Umfragemodul erfasst. Dabei wurden die Betriebe in unterschiedlicher Form kontaktiert (postalisch, per E-Mail, telefonisch und per Newsletter) und konnten die Form der Rückantwort (postalisch, per Fax oder direkt im Online-Umfragemodul) wählen. Bundesweit haben sich insgesamt 7.719 Betriebe an der Umfrage beteiligt.

Da sich – wie bei den meisten Umfragen üblich – größere Unternehmen relativ häufiger beteiligt haben als kleinere, wurden die Gesamtergebnisse vom ZDH anhand aktueller Beschäftigtengrößenzahlen gewichtet und hochgerechnet.

Den ausführlichen Bericht des ZDH entnehmen Sie bitte dem Download auf diesen Seiten.

Quelle: ZDH im Januar 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]HWK-FF_Auswertung

ZDH-Auswertung[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_single_image image=“69108″ img_size=“medium“ onclick=“img_link_large“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das BMWi hat die Förderbedingungen für die Programme EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer verbessert. Durch die Neuerungen sollen bessere Anreize für Eltern gesetzt und die Gründungsnetzwerke an Hochschulen weiter gestärkt werden. Hierfür wird der Kinderzuschlag im EXIST-Gründerstipendium erstmals seit 2007 von 100 auf 150 Euro pro Monat und Kind erhöht. Die Änderungen sollen dazu beitragen, dass sich noch mehr Frauen an einer Unternehmensgründung im EXIST-Programm beteiligen.

Wurden bislang nur Gründungsprojekte selbst gefördert, wird jetzt eine „Anreizprämie“ eingeführt: Die Hochschulen bekommen damit die Möglichkeit, für bewilligte Gründungsvorhaben im EXIST-Gründerstipendium 10.000 Euro und bei EXIST-Forschungstransfer 20.000 Euro zu erhalten. Die Hochschulen und ihre regionalen Gründungsnetzwerke beraten und betreuen die Gründerinnen und Gründer bei der Antragstellung, bieten Arbeitsräume und Labore an und helfen bei der Suche nach Coaches und Finanzierungsmöglichkeiten. Diese Leistungen sollen nunmehr durch die Anreizprämie bestärkt werden.

Mit dem Programm EXIST werden Existenzgründungen aus der Wissenschaft in der ersten Phase – von der Idee bis zur Gründung – gefördert. In den Programmlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer werden jährlich ca. 200 Unternehmensgründungen im Hochschulumfeld gefördert. Das EXIST-Programm des BMWi wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Weitere Informationen zum EXIST-Programm und den neuen Förderrichtlinien finden Sie unter: www.exist.de.

Quelle: ZDH im Oktober 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Um Ihre Exportgeschäfte gegen einen Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen abzusichern, können Betriebe Exportkreditgarantien abschließen. Mit den sogenannten Hermesdeckungen unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte. Ab sofort ist der Weg wieder offen für die Übernahme von Hermesdeckungen für Exporte in Iran.

Quelle: Handwerk International (Stand: 10.2017)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]