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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die öffentliche Diskussion über den Zustand des deutschen Straßennetzes hat sich in den letzten Jahren zunehmend intensiviert. Als Hauptursache für die wahrgenommenen Verschlechterungen des Straßenzustands wurde dabei ein Investitionsstau auf allen beteiligten Verwaltungsebenen (Bund, Länder und Kommunen) ausgemacht. Nach einhelliger Einschätzung sind im gesamten Bundesgebiet in den letzten Jahrzehnten zu geringe Mittel in den Erhalt der Straßen geflossen.

Um aktuelle Daten über den Zustand der Straßeninfrastruktur aus Sicht der Handwerksbetriebe – die zur Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit auf ein funktionstüchtiges Straßennetz angewiesen sind – zu erhalten, hat der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) im Zuge der Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2016 gemeinsam mit 35 Handwerkskammern eine Umfrage zum Thema „Zustand der Straßeninfrastruktur“ durchgeführt. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich aktiv an dieser online-Umfrage.

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen den zunehmenden Handlungsbedarf bei der Instandhaltung der Straßeninfrastruktur, deren Zustand in letzter Zeit gehäuft zu Beeinträchtigungen für die Nutzer geführt hat:

Den ausführlichen Bericht des ZDH entnehmen Sie bitte dem Download auf diesen Seiten.

Quelle: ZDH im Juli 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]HWK FF _ Auswertung[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]ZDH-Bericht_Ergebnisse[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurde die bis dahin geltende Verordnung (EG) Nr. 842/2006 durch die als „F-Gase-Verordnung“ bezeichnete Verordnung über fluorierte Treibhausgase (VO (EU) Nr. 517/2014) abgelöst. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung haben sich die Anforderungen an den Betrieb und die Verwendung bestimmter F-Gas-betriebener Anlagen, Einrichtungen und Erzeugnisse zum Teil wesentlich verschärft.

Betroffen von den neuen Regelungen sind neben den Betreibern derartiger Anlagen auch die Hersteller, Händler und Einführer von F-Gasen, sowie Unternehmen und Personen die mit der Anlageninstallation oder der Anlagenwartung befasst sind.

Als zuständige Überwachungsbehörde hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bezüglich der Einhaltung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben stichprobenartige Kontrollen bei Betreibern von ortsfest betriebenen Kälte- und Klimaanlagen (diese stellen im Land Brandenburg die zahlenmäßig größte Gruppe der unter die F-Gase-Verordnung fallenden Anlagen dar) durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die zum Teil deutlich geänderten Anforderungen in der Praxis noch nicht überall bzw. nicht in vollem Umfang umgesetzt werden. Zudem besteht vor Ort bei vielen Anlagenbetreibern noch Informationsbedarf über die geänderte Rechtsgrundlage.

Aus diesem Grund wurde speziell für die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen ein Merkblatt erarbeitet, in dem die neu geregelten Anlagenanforderungen und die sich daraus ergebenden Betreiberpflichten zusammengefasst dargestellt sind. Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie andere durch die Verordnung erfasste Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen befinden sich in verschiedenen Verkaufs- und Handelseinrichtungen (Großhandel, Handelsketten, Supermärkte und Discounter im Lebensmittelvertrieb) und darüber hinaus jedoch in einer Vielzahl von weiteren Anwendungsbereichen.

Für Rückfragen oder weitergehende Informationen können Sie sich gern mit Herrn Bernd Nimptsch vom LAVG in Verbindung setzen.

Kontakt:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Herr Bernd Nimptsch
Telefon:    0335 560-3293
Telefax:    0335 560-3399
E-Mail: bernd.nimptsch@lavg.brandenburg.de
Internet: http://lavg.brandenburg.de/verbraucherschutz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“yvonne pilz“][cq_vc_employee name=“jördis kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Dachdecker verwenden Video-Drohnen, Tischler und Schreiner setzen auf CNC-Fräsmaschinen, Zahntechniker nutzen 3-D-Drucker, Maler arbeiten mit Smart Glass, das Elektrohandwerk vernetzt das Smart Home und Kraftfahrzeugmechatroniker kümmern sich um den Bordcomputer im Auto. Längst hat die Digitalisierung im Handwerk Einzug gehalten!

Und deshalb ist „Handwerk 4.0“ auch das Schwerpunktthema des neuen Kompetenzzentrums „Digitales Handwerk“, das über regionale Schaufensterpartner, deren Themenpartner und weitere Transferpartnerschaften diese aktuelle Entwicklung im gesamten Handwerk durch Informationsveranstaltungen, Faktenblätter, Leitfäden und Schulungsformate fördern will.

Auch die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligt sich als Themenpartner aktiv an diesem Netzwerk, um das regionale Handwerk bei dieser wichtigen Entwicklung hin zu digitaler Vernetzung und IT-gestützter Produktion zu unterstützen.

Einen generellen Überblick über das Themenspektrum und die Angebote des Kompetenzzentrums gibt dessen Internetauftritt http://digitalkompetenzhandwerk.de/, in dem auch die jeweiligen Ansprechpartner der vier Schaufenster-Partner, des HPI und des ZDH benannt sind.

Dieser Internetauftritt wird absehbar und in enger Anknüpfung an das für das Kompetenzzentrum „Digitales Handwerk“ zu entwickelnde Kommunikationskonzept weiter ausdifferenziert. Er soll dabei auch den Transferpartnern als öffentlichkeitswirksames Kommunikationsmedium dienen, im Hinblick z. B. auf Veranstaltungen oder auf die Kenntlichmachung jeweiliger Ansprechpartner zu Digitalisierungsthemen.

Angesichts der Relevanz des Digitalisierungsthemas hat der ZDH in seinem eigenen Internet-Auftritt eine eigene Rubrik „Handwerk Digital“ eingerichtet, die ebenfalls eine Verlinkung zum Kompetenzzentrum „Digitales Handwerk“ enthält.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“henrik klohs“][cq_vc_employee name=“Jördis kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Aufgrund der Erfahrungen aus den Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung gibt es vielfältige Manipulationsmöglichkeiten elektronischer Kassensysteme. Deshalb sind Unternehmen mit hohem Bargeldverkehr sogenannte Schwerpunktbranchen bei elektronischen Betriebsprüfungen.

Welche Arten von Kassen gibt es?

  1. Offene Ladenkasse – auf Wochenmärkten häufig genutzt, manipulationsanfällig, genaue manuelle Dokumentation erforderlich (Empfehlung: Nutzung eines Zählprotokolls – ein Muster stellen wir Ihnen gern als Download zur Verfügung)
  2. Registrierkasse – weniger manipulationsanfällig, hoher Material- und Lageraufwand (Tippstreifen)
  3. Elektronische Registrierkasse – manipulationsanfällig (z.B. Trainingsmodus)
  4. Computerkasse – sehr manipulationsanfällig (z.B. Trainingsmodus, Betrugssoftware)

Um welche Arten der Manipulationen / Tricks handelt es sich?

Wie führe ich meine Kassenbücher ordnungsgemäß, insbesondere wenn ich eine Registrierkasse nutze?

Sollten die Kassen den technischen Anforderungen nicht genügen, ist deren Nutzung nur noch bis zum 31.12.2016 erlaubt oder sie sind bis zu diesem Zeitpunkt so umzurüsten, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen.

(Grundlage: BMF Schreiben vom 26.11.2010)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]Download

Vorlage_Zaehlprotokoll

GoBD[/vc_column_text][cq_vc_employee name=“Ramona Melchert“][cq_vc_employee name=“Jördis Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]KfW-Förderprogramm wird zum 1. April ausgeweitet

Die Kriminalstatistiken der Polizei belegen für 2015 einen Anstieg der Wohnungs- und Hauseinbrüche um rund 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Fachbetriebe des Handwerks unterstützen Eigentümer oder Mieter beim Schutz vor Dieben. Sie beraten über Investitionen in Sicherheitstechnik und den fachgerechten Einbau einbruchshemmender Maßnahmen. Zusätzlich klären sie über Fördermöglichkeiten auf: So wird die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455)“ zum 1. April 2016 erweitert.

Bislang gibt es Zuschüsse bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Daneben können Eigentümer und Mieter nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Diese Kredite können bequem bei der Hausbank beantragt werden. Auch der Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurde erweitert. Förderfähig ist etwa der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.

Bereits seit Herbst 2014 kann über die Förderprogramme der KfW-Bankengruppe (KfW) „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151, 430) in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energieeffizienter Sanierung stehen. Das nun erweiterte Förderprogramm wird seit November 2015 gezielt für Maßnahmen des Einbruchschutzes angeboten. Damit kann bundesweit als Einzelmaßnahme in Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden.

Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach § 35a EStG, der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik steuermindernd berücksichtigt werden – allerdings nur, wenn diese nicht bereits über ein KfW-Programm gefördert wurden.

Fachbetriebe des Handwerks können sich als Errichter von mechanischen Sicherungssystemen, für Einbruchs-, Überfallmelde- und Videotechnik in Adressennachweise der polizeilichen Beratungsstellen aufnehmen lassen, sofern sie die erforderlichen Qualitätsmerkmale der von der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention erstellten bundeseinheitlichen Pflichtenkataloge erfüllen. Die Handwerksorganisationen bieten in vielen Regionen Deutschlands entsprechende Schulungen zur Qualifizierung in Zusammenarbeit mit der Polizei an.

Für Handwerksbetriebe und Kunden des Handwerks hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit dem Deutschen Forum für Kriminalprävention den Flyer „Effektiver Einbruchschutz – der Staat fördert“ herausgegeben. Die Publikation informiert über Schutzmaßnahmen und staatliche Fördermöglichkeiten. Den Flyer stellen wir Ihnen als Download gern zur Verfügung.

Quelle: ZDH im April 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]Download

Flyer_Einbruchschutz[/vc_column_text][cq_vc_employee name=“Jördis Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit dem Förderprogramm Mikrokredit Brandenburg unterstützt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) kleine und mittlere Unternehmen wie Existenzgründer(innen) und Unternehmensnachfolger(innen) sowie junge Unternehmen durch die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens.

Fördernehmer: Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten zehn Jahren nach Gründung sowie Unternehmensnachfolger

Förderthemen: Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmitteln

Förderart: Darlehen (2.000 EUR bis 25.000 EUR)

Wer wird gefördert?

Die ILB finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der ILB sowie auf diesen Seiten.

Quelle: ILB im März 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Jördis Kaczmarek“][vc_single_image image=“49410″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Umweltpartnerschaft Brandenburg ist eine Kooperation zwischen der Landesregierung und den Spitzenverbänden der Wirtschaft des Landes Brandenburg – den Handwerkskammern (HWKs), den Industrie- und Handelskammern (IHKs) und der Vereinigung der Unternehmerverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB). Sie wurde 1999 erstmals vereinbart und dient der engen Zusammenarbeit von Wirtschaft und Landesregierung in der Umwelt- und Wirtschaftspolitik. Durch eine stärker ökologisch ausgerichtete Wirtschaftsweise sollen die Brandenburger Unternehmen zum Erreichen der Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele Brandenburgs beitragen. Durch ressourceneffizientes und umweltbewusstes Wirtschaften soll zudem die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhöht und die Wertschöpfung und Beschäftigung im Land Brandenburg maßgeblich gesteigert werden.

Am 8. März 2016 wurde die Vereinbarung zur Fortschreibung der Umweltpartnerschaft Brandenburg von Umweltminister Jörg Vogelsänger, Wirtschaftsminister Albrecht Gerber und drei Vertretern der Brandenburger Wirtschaft in der Staatskanzlei unterzeichnet und wird nun zum dritten Mal (bis Ende 2020) fortgeschrieben. Ralph Bührig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam und Geschäftsführer des Handwerkskammertages des Landes Brandenburg, unterzeichnete stellvertretend für die drei Brandenburger Handwerkskammern. „Die Umweltpartnerschaft Brandenburg ist ein zentrales Netzwerk für den Austausch zwischen unseren Betrieben und den umweltpolitischen Akteuren des Landes. Deshalb begrüßt das Handwerk die Fortsetzung dieser Partnerschaft. Gerade das daran geknüpfte Brandenburger Umweltsiegel ist ein wichtiges Instrument, den betrieblichen Umweltschutz im Handwerk zu forcieren“, sagte Ralph Bührig.

Das Brandenburger Umweltsiegel ist ein vereinfachtes Umweltmanagementsystem und richtet sich an Handwerksbetriebe, die Ihre Umweltleistungen freiwillig verbessern wollen. Gleichzeitig ist es ein wichtiges Werkzeug, um die betriebliche Umweltleistung in der Herstellung, bei den Produkten und Dienstleistungen zu fördern.

Die Handwerkskammern des Landes Brandenburg setzen sich dafür ein, dass diese freiwilligen Leistungen von der Landesregierung zukünftig noch stärker honoriert werden, z.B. durch Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug. Zudem können die Träger des Brandenburger Umweltsiegels und jene, die planen, es zu erlangen, gegenwärtig von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erhöhte Zuschüsse auf die Förderung von Investitionsvorhaben beantragen.

Die weitere Ausgestaltung der Umweltpartnerschaft ist zentrale Aufgabe einer ständigen Arbeitsgruppe, der alle Kooperationspartner angehören und die mindestens viermal jährlich tagt. Dabei ist die zielgerichtete Vereinfachung des Umweltrechts auf Landesebene sowie die Reduzierung der Regelungsdichte zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg ein wichtiger Arbeitsinhalt der Arbeitsgruppe.

Nähere Informationen zur Umweltpartnerschaft Brandenburg und zum Brandenburger Umweltsiegel sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) zu finden: http://www.mlul.brandenburg.de/info/umweltpartnerschaft.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“yvonne pilz“][cq_vc_employee name=“jördis kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Seit 1. Januar 2016 ist die Abgabe der Einfuhranmeldung für die Schweiz nur noch mit Angabe der Umsatz-steueridentifikationsnummer (UID-Nr.) möglich. Deutsche Unternehmen, die Waren in die Schweiz liefern, benötigen zur Rechnungstellung ohnehin die UID-Nr. des schweizerischen Kunden.

Anders ist der Sachverhalt für deutsche Handwerker, bei denen Bauleistungen mit einer Warenlieferung gekoppelt sind und der Rechnungsempfänger eine Privatperson ist; diese verfügen über keine UID-Nr., so-dass eine sogenannte Pseudo-UID zu verwenden ist. Als Pseudo-UID sind folgende Nummern zu verwen-den:
– CHE222259895 (e-dec standard, NCTS)
– CHE222251936 (e-dec Web)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Schweizerischen Zollverwaltung.

Quelle: Außenwirtschaftsnews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Bauhandwerker, die in Luxemburg tätig werden, sind regelmäßig zur dortigen Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Abhängig vom erwirtschafteten Jahresumsatz im Großherzogtum ist dafür ein elektronisches Verfahren, das eTVA-Verfahren, zu verwenden. Diese Regelung gilt seit Ende 2012. Die entsprechenden LuxTrust Zertifikate haben eine Gültigkeit von 3 Jahren – somit verlieren die ersten Zertifikate ihre Gültigkeit. LuxTrust informiert vor Ablauf der Periode per E-Mail über die Möglichkeit der Verlängerung. Die Verlängerung ist kostenpflichtig, über die Rekey-Funktion kann jedoch die Seriennummer des Zertifikats identisch bleiben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von LuxTrust.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]In Großbritannien trat am 1. Februar 2016 eine Richtlinie in Kraft, die einen neuen Strafrahmen für Unter-nehmen bei Verstößen gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften vorsieht. Diese Richtlinie gibt dem Richter einen Rahmen vor, innerhalb dessen eine Strafe verhängt werden sollte. Die Health & Safety Be-stimmungen werden in Großbritannien strikt kontrolliert.

Quelle: AußenwirtschaftsNews Februar 2016, Handwerkskammer Koblenz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]