TEST

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die OFD Karlsruhe hat kürzlich ein grundlegend überarbeitetes Merkblatt zum Thema „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“ veröffentlicht. Dieses soll einen Überblick über die geltenden Anforderungen bei der Kassenbuchführung verschaffen, um häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung zu erkennen und zu vermeiden. Das Merkblatt stellen wir Ihnen als Download auf diesen Seiten gern zur Verfügung.

Das Merkblatt beinhaltet Ausführungen zum

Im Kapitel zum Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht befinden sich bereits Aus-führungen, die im Entwurf des Anwendungserlass zur Einzelaufzeichnungspflicht enthalten waren (z. B. Detailtiefe der Bezeichnung von Waren unter Verwendung von Warengruppen) sowie Ausführungen zur Erfassung von unbaren Zahlungen außerhalb des Kassenbuchs.

 

Quelle: ZDH im März 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]OFD Karlsruhe Informationsblatt Kassenbuchführung[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Arbeitsschutz! Sicherheit für den Arbeitnehmer, Rechtssicherheit für den Arbeitgeber

In erster Linie bedeutet Arbeitsschutz, das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers, unversehrt von der Arbeit nach Hause zurück zu kommen, dennoch stöhnen die meisten wenn es wieder heißt: Sicherheitsunterweisung, persönliche Schutzausrüstung anlegen und Sicherheitsbestimmungen einhalten. Der Arbeitsschutz ist aber Plicht und gesetzlich verankert.

Für den Arbeitnehmer bedeutet das Nichteinhalten dieser Pflichten im Falle eines Falles  nicht nur das in Kauf nehmen des gesundheitlichen Schadens, sondern auch das Erlöschen des Versicherungsschutzes der jeweiligen Berufsgenossenschaft.

Für den Arbeitgeber kann die Nichterfüllung seiner Pflichten als Organisationsverschulden gewertet und zur privaten Haftungsfalle werden. Hier werden im Falle eines Falles die Berufsgenossenschaftsbeiträge erhöht und im schlimmsten Fall, schaltet  sich die Staatsanwaltschaft ein. Zudem können bei stichprobenartigen Kontrollen Bußgelder verhängt werden. Hierzu werden im Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), z.B. für das Vergehen „Die Gefährdungsbeurteilung nicht korrekt, vollständig oder rechtzeitig gemacht“, 3.000 Euro aufgerufen. Im Bußgeldkatalog zum Arbeitssicherheitsgesetz werden für das Vergehen „Keine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt bestellen (Verstoß gegen vollziehbare Anordnung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz)“ bis zu 25.000 Euro fällig. Dabei kann man mit wenig Aufwand ein Arbeitsschutzmanagement entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erstellen.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen ausreichend sind, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]„Energiebuch“ bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg erhältlich

Handwerker der Region können ab sofort das „Energiebuch“ der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg abfordern.

Das Energiebuch hilft Geschäftsführern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Energieverbrauchsdaten auszuwerten. Mit minimalem Arbeitsaufwand lassen sich so Einsparpotenziale im Betrieb identifizieren.

Von der Erfassung der Energiekosten über die Betrachtung von Maschinen und Fuhrpark bis hin zur Auswertung der CO2-Emission können verschiedenste Aspekte in die Dokumentation einfließen. Wie detailliert das Analysewerkzeug genutzt wird, entscheidet jeder Unternehmer selbst.

Das Energiebuch steht sowohl als Druckversion wie auch als digitales Exemplar zur Verfügung. Während in der Druckversion vorgefertigte Datenblätter und Auswertungstabellen von Hand gefüllt werden, gewährleistet das digitale Energiebuch auf Softwarebasis eine unkomplizierte Handhabung am Rechner. Entwickelt wurde das speziell auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ausgerichtete Tool unter anderem vom Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig.

„Mit dem digitalen Energiebuch unterstützen wir Handwerksbetriebe, sich energieeffizient aufzustellen. Alle für den Energieverbrauch relevanten Betriebsinformationen können darin übersichtlich erfasst und ausgewertet werden. Damit können Geschäftsführer und Betriebsleiter die richtigen Investitionsentscheidungen treffen und ihren Betrieb fit für die Zukunft machen“, kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks im Rahmen der Internationalen Handwerksmesse.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Am 18. Dezember 2017 haben Europäisches Parlament, Rat und Kommission eine Einigung bezüglich der Überarbeitung der Abfallrahmen-Richtlinie erzielt und das Trilog- Verfahren abgeschlossen.

Die Verhandlungsparteien haben sich auf die Streichung des Art. 26 Abfallrahmenrichtlinie verständigt – womit auch die angedachte neue explizite europäische Regelung für eine Öffnungsklausel von der Registerpflicht beim Transport nicht-gefährlicher Abfälle bis zu einem Volumen von 20 Tonnen jährlich entfällt. Das deutsche Recht fingiert in Anlehnung an die EUGH-Rechtsprechung (§ 7 Abs. 9 Satz 2 AbfAEV), dass das Sammeln oder Befördern von Abfällen dann gewöhnlich und regelmäßig erfolgt, wenn die Summe der während eines Kalenderjahres gesammelten oder beförderten Abfallmengen bei nicht-gefährlichen Abfällen 20 Tonnen oder bei gefährlichen Abfällen zwei Tonnen übersteigt. Es handelt sich um eine widerlegliche Vermutung. Diese Definition basiert auf einer Auslegung des bisherigen Art. 35 der Richtlinie.

Sobald detaillierte Verhandlungsergebnisse vorliegen, werden wir diese veröffentlichen, voraussichtlich Anfang Februar 2018.

Quelle: ZDH im Januaur 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Da man als Selbstständiger am Jahresanfang in der Regel nicht genau vorhersagen kann, wie hoch der Unternehmensgewinn für das kommende Jahr ausfallen wird, errechnet die GKV die Krankenkassenbeiträge aufgrund einer fiktiven  Mindesteinnahme. Diese  betrug im Jahr 2017  2.231,25 EUR monatlich. Für das Jahr 2018 ist sie auf 2.283,75 EUR monatlich festgesetzt.

Diese Vorgehensweise wird für Existenzgründer angewendet, da diese noch keinen Beitragsnachweis (Einkommensteuerbescheid) für die unternehmerische Tätigkeit erbringen können. Bis dato war es so, dass man aufgrund eigener Prognosen zu den Unternehmensgewinnen einen vorläufigen Beitrag in der GKV bezahlen musste. Stellte sich dann heraus, dass der Gewinn höher ausfiel, kam es nicht zu etwaigen Nachzahlungsaufforderungen durch die GKV. Änderungen wurden immer nur für die Zukunft wirksam.

Ab dem 1.1.2018 erfolgt die Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten hingegen erstmals vorläufig.

Das bedeutet: Als Grundlage für die (vorläufige) Beitragsbemessung des laufenden Jahres dient der zuletzt erstellte Einkommensteuerbescheid. Die finale Beitragsfestsetzung erfolgt erst dann, sobald der Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Kalenderjahres vorliegt. Bitte beachten Sie, dass es dadurch zu Nachzahlungen bzw. Erstattungen kommen kann.

Hinweise:

  1. Legt der Selbstständige innerhalb von drei Kalenderjahren den Einkommensteuerbescheid seiner GKV nicht vor, muss er rückwirkend den Höchstbeitrag zahlen!
  2. Diese Neuregelung wird nicht nur beim Arbeitseinkommen angewendet, sondern Einkünfte u.a. aus Vermietung und Verpachtung werden den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit hinzugerechnet!
  3. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater zusammen, um eine einkommensoptimale Strategie zu entwickeln.

 

Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/freiwillige-kranken-und-pflegeversicherung-fuer-selbststaendige/rueckwirkende-beitragsberechnung-fuer-selbststaendige_240_421994.html[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“stadie“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]In Deutschland werden seit dem 1. Januar 2018 Kassenprüfungen durchgeführt. Neu ist, dass Betriebsprüfer vom Finanzamt zu einer sogenannten Kassennachschau unangekündigt ins Unternehmen kommen dürfen. Sie fokussieren sich auf die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kassenführung. Durch Weiterbildungen werden die Prüfer bei den bevorstehenden Kassennachschauen erkennen, ob eine manipulative Beeinflussung an den elektronischen und digitalen Kassen möglich wäre oder bereits stattgefunden hat – beide Vorkommnisse sind strafbar.

 

Durchläuft Ihre Kasse eine Kassennachschau positiv?

Ab 2018 werden bundesweit häufiger Kassennachschauen durchgeführt. Erhalten sie Tipps zur Kassenprüfung und Machen Sie den Test zur Überprüfung, ob Ihre Registrierkasse eine Kassenprüfung bestehen würde.

Tipps und Test für die Kassenprüfung[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Bereits seit 1. Januar 2017 gelten erweiterte Regeln für offene wie auch elektronische Ladenkassen. Seitdem sind alle Geschäftsvorfälle einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufzuzeichnen. Am 31. Dezember 2016 endete die Übergangsfrist zur Nachrüstung elektronischer Kassen. Daher dürfen nur noch Kassen eingesetzt werden, mit denen Einzelumsätze aufgezeichnet werden können und mit denen man diese mindestens für zehn Jahre unveränderbar speichern kann.

Damit sollen die bestehenden Möglichkeiten manipulativer Eingriffe bei der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen in elektronischen Registrierkassen sowie elektronische und computergestützte Kassensysteme verhindert und damit die Unveränderbarkeit dieser Daten sichergestellt werden.

Ausführlich lesen Sie bitte Hier.

Hier der jüngste Beitrag aus dem Deutschen Handwerksblatt dazu.

[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bericht DHB[/vc_message][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][cq_vc_employee name=“melchert“][vc_message]Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Seite.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und aus der Arbeitslosigkeit heraus

Ob und in welcher Höhe Sie auf vorherigen Antrag (vor Aufnahme der Beschäftigung) bei Ihrem zuständigen Jobcenter Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner. Dabei wird geprüft, ob Sie

Bei Gründerinnen und Gründern werden vor einer positiven Förderentscheidung außerdem die prognostizierte wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens und die persönliche Eignung für die angestrebte Selbständigkeit geprüft. Diese Prüfung soll Sie dabei unterstützen, Ihre Entscheidung für eine Selbständigkeit abzusichern und festzustellen, ob Sie durch die angestrebte Tätigkeit voraussichtlich bald die Hilfebedürftigkeit überwinden können. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, können Sie Einstiegsgeld bekommen. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht.

Arbeitslosengeld II-Bezieher, die beabsichtigen, sich selbständig zu machen, sollten dies rechtzeitig mit ihrem Arbeitsvermittler besprechen.

Unterstützung in allen Aspekten der Selbständigkeit erhalten Sie durch die Betriebsberater der Handwerkskammer.

 

Quelle: www.arbeitsagentur.de

 

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][vc_message]Hier finden Sie Ihren Berater.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Anfang November 2017 wurde mit den Arbeiten zum Aufbau des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Cottbus begonnen.
Das neue Kompetenzzentrum am Lehrstuhl für Automatisierungstechnik der BTU Cottbus-Senftenberg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Brandenburg bei der Steigerung ihrer digitalen Kompetenz.

Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Cottbus ist eines von derzeit 20 Zentren der bundesweiten Initiative »Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse« unter dem Dach von »Mittelstand-Digital«.

Weitere Informationen finden Sie unter  „Das Cottbuser Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum“ auf den Seiten des BMWi.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Gebäudeenergieberater (HWK) dürfen künftig geförderte Energieberatungen durchführen. Die BAFA Vor-Ort-Beratungsrichtlinie und die Richtlinie über Energieberatungen im Mittelstand wurden überarbeitet und am 07.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab dem 01.12.2017 dürfen Gebäudeenergieberater (HWK), die in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder einen solchen führen, die geförderte BAFA Vor-Ort-Beratung sowie den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Darüber hinaus dürfen Gebäudeenergieberater (Hwk) anschließende Sanierungsmaßnahmen umsetzen!

Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort“, welche am 07.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, finden Sie im Download auf diesen Seiten.

Mit der Modifikation der BAFA-Vor-Ort-Beratungsrichtlinie, gehen Änderungen der „Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand“ (EBM-RL) einher:
Gemäß der ebenfalls heute im Bundesanzeiger veröffentlichten EBM-RL, welche Sie im Download auf diesen Seiten finden, werden Betriebe mit weniger als 10.000 Euro Jahresenergiekosten weiterhin bis zu 1.200 Euro Zuschuss erhalten. Firmen mit mehr als 10.000 Euro Jahresenergiekosten erhalten ebenfalls einen Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten, jedoch wird deren Förderhöchstsatz von 8.000 Euro auf 6.000 Euro reduziert. Eine sich an die Beratung anschließende Umsetzungsbegleitung soll künftig im Rahmen der investiven Programme gefördert werden. Die mit diesem Beratungsprogramm grundsätzlich möglichen Potenziale werden hierdurch nicht erschlossen.

Quelle: ZDH im November 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message]RL Förderung Energieberatung im Mittelstand

RL Förderung Energieberatung Wohngebäude[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ende 2018 wird es ernst. Ausschreibungen können nur noch elektronisch abgerufen und versandt werden. Um fit im Umgang mit den Anforderungen und Nutzungsmöglichkeiten der Vergabeplattformen zu werden, bot die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) bereits mehrere Informationsveranstaltungen zum Thema: „E-Vergabe kommt: Keine Angst vor elektronischen Angeboten“ an. „Wir sind bereits im 12. Jahr unserer Vortragsreihe,“ so Henrik Klohs von der Handwerkskammer und Bernd Schulz, Geschäftsführer der F1 GmbH, der gleichzeitig durch die Veranstaltung führte. Die Resonanz der Handwerksbetriebe wurde von mal zu mal größer. In der letzten Veranstaltung im Oktober wurde viel praxisbezogen erklärt, was bei den Teilnehmern gut ankam.

 

E-Vergabe

 

Es gab einen Vortrag zu den rechtlichen Grundlagen des Vergaberechts und der elektronischen Vergabe durch Rechtsanwältin Anja Theurer, von der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. Im Anschluss gab es Hinweise zum Thema: Öffentliche Aufträge nur noch Online! Informationen zur E-Vergabe und E-Signatur durch Henrik Klohs, Beauftragter für Innovation und Technologie, der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und von Bernd Schulz, dem Geschäftsführer der F1 GmbH.

Dann ging es zu den praktischen Anwendungen, wie die Präsentation des Vergabemarktplatzes Brandenburg mit Live-Vorführung eines elektronischen Vergabeverfahrens – Vergabestelle und Bieter mit elektronischer Signatur durch Dawina Gaebler, von der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. und Henrik Klohs.

Die nächsten Termine sind noch in Planung, werden aber rechtzeitig auf  http://www.hwk-ff.de/termine/ angezeigt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][/vc_column][/vc_row]