TEST

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Geförderte Sanierungsmaßnahmen – Gebäudehülle, Anlagen- und Heizungstechnik – Förderungen von 20 bis 35% möglich

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude berücksichtigt nicht nur Wohngebäude, sondern auch Nichtwohngebäude, welches für Handwerksunternehmen und ihre Betriebsstätten einen interessanten Förderansatz darstellt. Das Förderprogramm ist weit gestaffelt und teilt sich in Neubau eines Effizienzgebäudes oder die Sanierung von bestehenden Immobilien.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“124599″ img_size=“medium“][vc_column_text]Gefördert werden z. B.:

Sollten Sie eine energetische Sanierung Ihres Betriebsstandortes in Betracht ziehen, kontaktieren Sie für weitere Auskünfte den Technischen Berater der Handwerkskammer.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Wer eine energetische Modernisierung seines Hauses oder seiner Wohnung durchführen möchte, bekommt dafür jetzt mehr Geld vom Staat. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht‘s möglich. Hausbesitzer, Pächter und Mieter von Wohngebäuden können mit einem staatlichen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme rechnen. Für Nichtwohngebäude gibt es bis zu 200 Euro pro saniertem Quadratmeter. Die Höhe des Zuschusses für die geförderten Einzelmaßnahmen variiert je nach Bereich, also Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagentechnik zur Wärmerzeugung, Heizungstechnik sowie Fachplanung und Baubegleitung.

Maximal 20.000 Euro förderfähige Ausgaben

Finanzielle Unterstützung gibt es auch für die Fachplanung, Baubegleitung, Fördermittelantrags­stellung und Projektabwicklung durch qualifizierte Experten. Für den Bereich Nichtwohngebäude beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben auf maximal 20.000 Euro. Neu hinzugekommene Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäude (Mindestalter fünf Jahre) sind u. a.: Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau von Beleuchtungssystemen, Gebäudeautomatisierung in Wohngebäuden, Lüftungsanlagen sowie der Ersatz oder Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerkskammer Dortmund Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise direkte Unterstützung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit Einführung der Co2 Steuer und der damit verbundenen Erhöhung der Energiepreise, sollten auch Sie sich in Ihrem Handwerksbetrieb mit Ihren Energiekosten auseinandersetzen.  Wir als Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg sind Transferpartner der Mittelstandsinitiative Energiewende und beraten unsere Mitgliedsbetriebe zu Themen wie Energieeinsparpotenziale oder Integration Erneuerbarer Energien sowie zu Fördermöglichkeiten.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wir unterstützen Sie gern.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]In diesem Jahr gab es vermehrt Hinweise, das Autohändler von ihren Vertragspartnern aufgefordert wurden auf ihrem Betriebsgelände eine öffentlich zugängliche E-Ladesäule für den 24//7 Betrieb zu errichten.

Sollten auch Sie diese Aufforderung erhalten haben bzw. vorhaben eine öffentlich zugängliche E-Ladestation zu errichten, weisen wir darauf hin, dass das Land Brandenburg die Errichtung einer Ladesäule mit bis zu 12.000 Euro bezuschusst. Gefördert wird nicht nur die Anschaffung der Ladesäule, sondern auch bauliche Maßnahmen wie Schachtarbeiten, Kabelverlegung oder Beschilderung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zwei Richtlinien zur SCR-Katalysator-Nachrüstung von Handwerker-  und Lieferfahrzeugen veröffentlicht.

Zu unterscheiden sind die Richtlinie für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge vorwiegend Klasse N1, teils auch N2 mit 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und die Richtlinie für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeugen Klasse N2, teils auch N1 mit 3,5 bis 7,5 Tonnen.

Förderberechtigte sind Betriebe, deren Firmensitz in einer der aktuell 65 Städte, die 2017 im Jahresmittel die Grenzwerte (40 μg/m³) für Stickstoffdioxid überschritten haben, liegt, bzw. Betriebe, die in einem der angrenzenden Landkreise ansässig sind, können die Förderung in Anspruch nehmen. (Die Städte sind im Anhang der Förderrichtlinien aufgelistet.) Ebenfalls förderberechtigt sind Unternehmen aus anderen Regionen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 25 Prozent in einer von Grenzwertüberschreitung betroffenen Stadt.

Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt höchstens 60 Prozent der Umrüstungskosten für kleine (40 Prozent für große und 50 Prozent für mittlere) Unternehmen. Für leichte Nutzfahrzeuge (2,8 – 3,5 t) sind dabei maximal Zuschüsse von höchstens 3.800 Euro pro Fahrzeug bei Anträgen bis zum 1. Mai 2019 und höchstens 3.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Juni 2019 möglich. Die maximale Fördersumme für die Umrüstung schwerer Nutzfahrzeuge wird auf 5.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Mai und 4.000 Euro pro Fahrzeug bis 1. Juni beschränkt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

 

Quelle: ZDH im Januar 2019[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Am 1.1.2019 startet das neue Investitionsprogramm – „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE)“ in der Wirtschaft. Maßnahmen können nunmehr auch per Zuschuss gefördert werden.

 

Die Bundesregierung hat sich mit der im Jahr 2017 veröffentlichten Förderstrategie vorgenommen, die Förderprogramme im Energieeffizienz und Wärmebereich zu vereinheitlichen und teilweise neu zu gestalten.

Das bisherige Abwärmeprogramm, das Förderprogramm hocheffiziente Querschnitts-technologien, Teile des Marktanreizprogramms (MAP), das Programm Klimaschonende Produktionsprozesse und STEP up! gehen nunmehr in einem neuen Investitionspro-gramm – „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE) in der Wirtschaft“ auf.

Es startet am 1.1.2019. Ab diesem Zeitpunkt können in den entsprechenden Vorgängerprogrammen keine Anträge mehr gestellt werden.

Das Investitionsprogramm wird aus verschiedenen Modulen bestehen:

Der Anregung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, neben Zinsverbilligungen auch Zuschüsse als Förderinstrumente zu nutzen, wurde gefolgt: Künftig können die Maßnahmen auch durch eine reine BAFA-Zuschussförderung finanziert werden.

Zudem wird es im technologieoffenen Modul darüber hinaus für anspruchsvolle Investitionen in Energieeffizienz und in EE-Prozesswärme ein Wettbewerbsprogramm mit höherer Förderquote geben, ähnlich dem bisherigen Step Up!-Programm. Die Förderung solcher innovativen Maßnahmen kann weiterhin über den Verein Deutscher Ingenieure (VDI), der Projektträger ist, beantragt werden.

Insbesondere im Rahmen des technologieoffenen Moduls muss als Fördervoraussetzung ein Einsparkonzept erstellt werden. Die Erstellung eines solchen Konzeptes kann im Rahmen der BAFA-„Energieberatung im Mittelstand“ gefördert werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte zu Ihrer Vorabinformation den beigefügten Richtlinien-Entwürfen, die sich derzeit im administrativen Verfahren befinden und nach Zustimmung zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Richtlinie EnEff

Förderrichtlinie zum Wettbewerb EnEff[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das neue Verpackungsgesetz löst ab dem 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung ab. Es betrifft alle Handwerksbetriebe die Waren verpacken und an Dritte weitergeben. Neu ist, dass alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei einem dualen System angemeldet werden müssen und der Hersteller (der Verpacker) bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein muss. Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme, die Serviceverpackung, wobei die Systembeteiligungspflicht auf den Verkäufer der Verpackungen übertragen werden kann.

Die Registrierung erfolgt über www.verpackungsregister.org. Die Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht  erfolgt ab der ersten Verpackung. Es gibt keine Schwellenmengen. Bei Nichteinhaltung der Pflichten erfolgt ein Vertriebsverbot, welches mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro geahndet wird.

Weitere wichtige Informationen finden Sie unter www.zdh.de/verpackungsgesetz. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie registrierungspflichtig sind, kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne weiter.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]eMagazin[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das BMWi startet zum 1. Januar 2019 das überarbeitete Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“. Hiermit sollen vor allem Vorhaben zur Steigerung der innerbetrieblichen Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbaren Wärme-Technologien gefördert werden. Antragsberechtigt sind auch kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Neben einer Kreditlinie über die KfW gibt es alternativ eine Zuschussförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Förderprogramm unterteilt sich in vier Module:

Modul 1: „Querschnittstechnologien, Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien“
Modul 2: „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software“
Modul 3: „Energiebezogene Optimierung von Analgen und Prozessen“
Modul 4: „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“

Näher Informationen zu den Förderinhalten erhalten Sie im nebenstehenden Download.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message]KfW-Information

KfW-Information Anlage[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]In der jüngeren Vergangenheit standen teerhaltige Dachpappenabfälle mit Asbestfasern in einer Reihe von Fällen zur Entsorgung an. Diese Fälle möchte die SBB zum Anlass nehmen, die Abfallwirtschaftsbeteiligten der Region aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, dass die asbestfreien Teerpappen separat von den asbesthaltigen Teerpappen erfasst, gesammelt, transportiert, gelagert und entsorgt werden müssen. Zu diesem Zweck wurde das bisherige Merkblatt zur Entsorgung teerhaltiger Dachpappenabfälle um „Weiterführende Hinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle“ ergänzt.

Die „Weiterführenden Hinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle“ finden Sie hier.

 

Quelle: SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH im Juli 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Merkblatt SBB[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

Betriebe, die Kälte- und Kühlanlagen betreiben, müssen mit deutlich gestiegenen Servicekosten rechnen und sehen sich auch mit der Situation konfrontiert, dass ihre Anlage wegen Kältemittelmangel nur verzögert gewartet werden kann oder sie gar in ein neue Anlage investieren müssen. Dies ist der seit Januar 2015 geltenden F-Gase-Verordnung geschuldet. Die F-Gase-Verordnung enthält einen Fahrplan zur schrittweisen Verringerung klimaschädlicher Kältemittel.

Ab 2020 dürfen keine neuen Kältemittel mit einem GWP-Wert (Global Warming Potenzial) von 2500 und mehr in den Verkehr gebracht werden, lediglich recycelte Kältemittel dürfen bis 2029 verwendet werden. Dies führt schon jetzt dazu, dass gängige Kältemittel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen und die Preise exorbitant gestiegen sind. Betriebe, die aktuell Investitionen in Kühl- und Kälteanlagen vornehmen, sollten die Entwicklungen auf Grund der F-Gase-Verordnung unbedingt im Blick haben und keine Anlagen mehr planen, die mit Kältemitteln mit vergleichsweise hohem Treibhauspotential betrieben werden.

Eine neue, energieeffiziente Anlage bzw. eine Sanierung der alten Anlage kann des Weiteren hohe Stromkosten vermeiden. Unternehmen, die ihre Kälteanlagen sanieren oder austauschen wollen, können seit 2016 auf staatliche Unterstützung setzen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert neue Kälte- und Klimaanlagen mit bis zu 150.000 Euro, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Kälteleistung und Speicherkapazität der Anlage. Auch für bereits bestehende Anlagen können im Sanierungsfall Fördermittel beantragt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html  sowie https://www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik-nachhaltigkeit/f-gase-problematik/