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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Rahmen der Internationalen Handwerksmesse in München stellt die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz erstmals das „Energiebuch“ vor. Geschäftsführer kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe können mit diesem Instrument alle betrieblich relevanten Energiedaten übersichtlich erfassen und zentral sammeln. „Den Überblick über den innerbetrieblichen Energieverbrauch zu haben, wird für Geschäftsführer gerade auch wegen der ständig steigenden Energiepreise immer wichtiger. Mit dem Energiebuch können Handwerksbetriebe ihren Energieverbrauch und damit die Energiekosten leicht kontrollieren und reduzieren. Wie das geht, erfahren die Betriebe bei ihrer Handwerkskammer, ihrem Fachverband oder ihrer Innung“, so Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), als Mitinitiator der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz.

Den Energieverbrauch im eigenen Betrieb dokumentieren – viele Unternehmer denken hierbei unmittelbar an arbeits- und zeitintensive Management- bzw. Auditsysteme. Basierend auf über 700 Vor-Ort-Besuchen in Handwerksbetrieben haben die Umweltzentren des Handwerks das Energiebuch daher sowohl inhaltlich als auch in seiner Form auf die Anforderungen des Handwerks hin ausgestaltet – als einfacher Ordner mit vorgefertigtem Registersystem. Von der Erfassung zentraler Energieträger und der entsprechenden Kosten über die konkrete Betrachtung von Einzelmaschinen und Fuhrpark bis hin zur Auswertung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Emission können verschiedenste Aspekte in die Dokumentation mit einfließen. Der Betriebsinhaber entscheidet selbst, was er neben dem alltäglichen Betriebsablauf leisten kann und wie umfassend die Dokumentation seiner Energiedaten ausfällt. In der Summe ermöglicht das Energiebuch belastbare Aussagen über Energieverbräuche und Einsparmöglichkeiten und schafft damit eine wichtige Grundlage für sinnvolle betriebswirtschaftliche Entscheidungen. Auch für Betriebe, die ihre Abläufe und ihre Energieeffizienz gemeinsam mit anderen Unternehmen im Rahmen von Energieeffizienznetzwerken verbessern wollen, ist es eine kosteneffiziente Grundlage.

Ein besonderer Kostentreiber im Energiebereich ist aktuell vor allem die EEG-Umlage. Sie hat sich allein in den vergangenen fünf Jahren fast verdoppelt und liegt nunmehr auf ihrem historischen Höchstwert von 6,88 ct/kWh. Auch der nächste energiewendebedingte Kostentreiber – das Netzentgelt – ist bereits in Sicht. Ein Ende der steigenden Strompreise ist nicht absehbar. Ebenso steigen die Preise anderer Energieträger weiter.

Weitere Informationen zum Energiebuch finden Sie hier und Empfehlungen für Energieeffizienznetzwerke stellen wir Ihnen gern als Download zur Verfügung.

Quelle: ZDH im  März 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Empfehlungen für Energieeffizienz-Netzwerke[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Als Unternehmen die Umwelt schützen, Betriebskosten senken und sicher sein, alle geltenden Umweltvorschriften zu erfüllen – all das geht mit dem freiwilligen europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem EMAS. Wie das funktioniert und wie davon auch die Umweltverwaltung profitieren kann, zeigt ein neuer Kurzfilm des Umweltbundesamtes anhand von zwei Betrieben.

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die geltenden Umweltvorschriften sicher einzuhalten. Beteiligen sie sich an EMAS, helfen dabei externe Umweltgutachterinnen und -gutachter. Im Rahmen von EMAS ermitteln Unternehmen systematisch die für sie geltenden Umweltvorschriften und bewerten regelmäßig deren Einhaltung. Neben internen Prüfungen bestätigen unabhängige und staatlich zugelassene Umweltgutachterinnen und -gutachter die Rechtskonformität. Bevor ein Unternehmen im öffentlichen EMAS-Register eingetragen werden kann, müssen die zuständigen Umweltbehörden bestätigen, dass keine Rechtsverstöße bekannt sind.

Von der höheren Rechtssicherheit profitieren nicht nur die Unternehmen. Auch für die Umweltverwaltung erleichtert es die Umsetzung von Umweltvorschriften und reduziert Rechtsverstöße. Dadurch können die Umweltbehörden ihre Überwachung auf Unternehmen mit höherem Umweltrisikopotenzial konzentrieren und ihre Ressourcen effizienter einsetzen.

EMAS ist die englische Kurzbezeichnung für ein Umweltmanagement- und Auditsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Es zielt auf Unternehmen aber auch auf Behörden und sonstige Organisationen, die ihre Umweltleistung systematisch und transparent verbessern wollen. Deutschlandweit nehmen mehr als 1.200 Unternehmen und Organisationen an EMAS teil.

Zum Film: umweltbundesamt.de 
Direktlink auf youtube: https://youtu.be/8oyAFp_NGdM
(Quelle: Bundesumweltamt)

EMAS steht für Eco-Management and Audit Scheme und ist das weltweit anspruchsvollste System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Der Umweltgutachterausschuss ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums. Als Multi-Stakeholder-Forum führt der UGA unterschiedliche Interessengruppen im Bereich Umweltmanagement zusammen und setzt sich aktiv für die Umsetzung und Verbreitung des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS ein.

Mehr Presseinformationen unter: www.uga.de/allgemeines/presse/

Ihr Ansprechpartner: Frank Kermann, Telefon: 030-297732-34, E-Mail: frank.kermann@uga.de

Quelle:  UGA-Umweltgutachterausschuss beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]UGA-Presseinformation [/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Mit den Online-Seminaren der „Mittelstandsinitiative Energieeffizienz und Klimaschutz (MIE)“ können sich Unternehmer künftig online über Einsparpotenziale im Betrieb informieren. Zunächst werden die wichtigsten Energieverbraucher für Tischlereien vorgestellt und die entsprechenden Einsparmöglichkeiten erläutert. Das Spektrum an Maßnahmen ist vielfältig und reicht von einfachen, kostengünstigen organisatorischen Optimierungen bis hin zu weitreichenden baulichen und technischen Veränderungen. Auf dem YouTube-Kanal der Handwerkskammer Koblenz („Kompetenzzentrum HwK“), ist jetzt das erste Online-Seminar „Energieeffiziente Tischlerei“ online . Weitere Online-Seminare zu Gewerken wie Bäcker, KfZ-Werkstätten oder Textilreinigungen folgen.

Dienstleistungen des MIE-Projektes für das Handwerk:
Im Rahmen der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ unterstützen die Umwelt- und Transferzentren der Handwerkskammern Erfurt, Hannover, Hamburg, Koblenz, Leipzig, Münster und Saarbrücken Mitgliedsbetriebe bei der Analyse ihres betrieblichen Energieverbrauchs, bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen und bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Dabei erhalten die Betriebe bei einem Vor-Ort-Termin zunächst eine Einstiegsberatung und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Das Projekt MIE wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.

Quelle: ZDH im Januar 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Durch den Gesetzgeber ist eine Änderung beschlossen worden. Ab 1.8.2017 ist die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwV) und zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 17.7.2017 (BGBI, I S. 2644) in Kraft getreten.

Als Folge ist der Weg frei für die Entsorgungssicherheit bei den HBCD-haltigen Polystyrolabfällen aus dem Baubereich. Die Entsorgungsprobleme, die für alle Abfallwirtschaftsbeteiligten Ende 2016 deutlich spürbar waren, gehören nun der Vergangenheit an.

Durch die neue Verordnung wird geregelt, dass die bisherigen Entsorgungswege für Dämmstoffe aus Polystyrol (HBCD-haltige Polystyrolabfälle) weiterhin beschritten werden können. Damit stehen ausreichend Kapazitäten zur Vorbehandlung und Verbrennung der HBCD-haltigen Polystyrolabfälle in der Region Brandenburg/Berlin zur Verfügung und es ist sicher gestellt, dass der persistente organische Schadstoff HBCD – wie von der EU gefordert – durch thermische Behandlung zerstört wird.

Mit dieser aktuellen Rechtssetzung wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Entsorgungskosten wieder auf das langjährige Niveau absinken können, das vor Einstufung dieser Dämmstoffe als gefährlicher Abfall im September 2016 bestand.

Die POP-Abfall-ÜberwV regelt jedoch auch Nachweis- und Registerpflichten für eine Auswahl an nicht gefährlichen Abfällen, die unter die EU-POP-VO fallen sowie für Abfälle, die bei der Behandlung dieser Abfälle entstehen.

Eine übersichtliche Darstellung der in der Entsorgungspraxis zu beachtenden Details können Sie dem von der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) herausgegebenen Merkblatt „Entsorgungssituation für nicht gefährliche HBCD-haltige Polystyrolabfälle aus dem Baubereich“ vom 18.7.2017 entnehmen, welches hier zum Download bereit liegt. Des Weiteren sind über die Internetseite der SBB aktuelle Informationen zur Entsorgungsmöglichkeit für nicht gefährliche HBCD-haltige Polystyrolabfälle abrufbar.

(Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und dem Ministerium für Wirtschaft und Energie)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Möglichkeiten die Energieeffizienz in einem Handwerksbetrieb zu verbessern sind so vielfältig wie die individuellen Dienstleistungsangebote, die Historie und die Entwicklungsperspektiven der mehr als 1 Millionen Unternehmen im Deutschen Handwerk.

Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz haben die Umweltzentren des Handwerks Materialien und Beratungswerkzeuge entwickelt und erprobt, die sich bei der Energieberatung in sieben Gewerken bewährt haben. Sie können von erfahrenen Beraterinnen und Berater genutzt werden um „ihre Betriebe“ systematisch in Sachen Energieeffizienz zu betreuen und bieten Kolleginnen und Kollegen, die neu in das Thema einsteigen, eine sichere Orientierung, wenn es darum geht bei Unternehmen Energieeffizienzmaßnahmen zu initiieren.

Das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig ist eine der Transferwerkstätten des bundesweiten Vorhabens „Energieeffizientes Handwerk in Werkstatt und Betrieb“ im Rahmen der vom Zentralverband des Deutschen Handwerks mitgetragenen Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz.

Gemeinsam mit anderen Umweltzentren des Handwerks und in Zusammenarbeit mit dem Heinz-Piest-Institut des Deutschen Handwerks sind in einem vorangegangenen Projektvorhaben Instrumente und Werkzeuge entwickelt worden, die den organisationseigenen Unterstützern des Handwerks eine effiziente und standardisierte Hilfestellung ihrer Betriebe zu Fragen des effizienten Energieeinsatzes und zu Klimaschutzmaßnahmen im Betrieb erlauben.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg hat mit dem Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig eine Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz abgeschlossen. Als Transferpartner ist sie zu Fragen der Energieeffizienz im Handwerksbetrieb der Ansprechpartner für Handwerksbetriebe in der Region Ostbrandenburg.

Kontaktperson ist der Beauftragte für Innovation und Technologie Henrik Klohs.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Baubereich werden seit vielen Jahren zur Isolierung Dämmplatten aus Polystyrolschaum eingesetzt, z.B. im Bereich von Fassaden, Kellern, Dächern oder der Bodenplatte von Gebäuden. Bei Renovierungs- oder Abbrucharbeiten fallen diese Baumaterialen als Abfälle an und müssen dann ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden. Enthalten die Platten Schadstoffe wie Hexabromcyclododecan (Abkürzung: HBCD oder auch HBCDD) oder Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) bzw. teilhalogenierte Fluorchlorkohlen-wasserstoffe (HFCKW), sind bei der Entsorgung die Vorschriften für gefährliche Abfälle zu beachten.

Welche verschiedenen Arten von Dämmplatten es gibt und wann genau diese als gefährlicher Abfall gelten, können Sie im nebenstehenden Merkblatt der SBB nachlesen. Zudem finden Sie dort ausführliche Erläuterungen zur Entsorgung.

Weitere Infos unter https://www.sbb-mbh.de/publikationen/merkblaetterleitfaeden/hbcd-merkblatt.html[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“pilz“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Merkblatt Entsorgung HBCD-Polystyrol-Dämmplatten 2016a[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurde die bis dahin geltende Verordnung (EG) Nr. 842/2006 durch die als „F-Gase-Verordnung“ bezeichnete Verordnung über fluorierte Treibhausgase (VO (EU) Nr. 517/2014) abgelöst. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung haben sich die Anforderungen an den Betrieb und die Verwendung bestimmter F-Gas-betriebener Anlagen, Einrichtungen und Erzeugnisse zum Teil wesentlich verschärft.

Betroffen von den neuen Regelungen sind neben den Betreibern derartiger Anlagen auch die Hersteller, Händler und Einführer von F-Gasen, sowie Unternehmen und Personen die mit der Anlageninstallation oder der Anlagenwartung befasst sind.

Als zuständige Überwachungsbehörde hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bezüglich der Einhaltung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben stichprobenartige Kontrollen bei Betreibern von ortsfest betriebenen Kälte- und Klimaanlagen (diese stellen im Land Brandenburg die zahlenmäßig größte Gruppe der unter die F-Gase-Verordnung fallenden Anlagen dar) durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die zum Teil deutlich geänderten Anforderungen in der Praxis noch nicht überall bzw. nicht in vollem Umfang umgesetzt werden. Zudem besteht vor Ort bei vielen Anlagenbetreibern noch Informationsbedarf über die geänderte Rechtsgrundlage.

Aus diesem Grund wurde speziell für die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen ein Merkblatt erarbeitet, in dem die neu geregelten Anlagenanforderungen und die sich daraus ergebenden Betreiberpflichten zusammengefasst dargestellt sind. Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie andere durch die Verordnung erfasste Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen befinden sich in verschiedenen Verkaufs- und Handelseinrichtungen (Großhandel, Handelsketten, Supermärkte und Discounter im Lebensmittelvertrieb) und darüber hinaus jedoch in einer Vielzahl von weiteren Anwendungsbereichen.

Für Rückfragen oder weitergehende Informationen können Sie sich gern mit Herrn Bernd Nimptsch vom LAVG in Verbindung setzen.

Kontakt:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Herr Bernd Nimptsch
Telefon:    0335 560-3293
Telefax:    0335 560-3399
E-Mail: bernd.nimptsch@lavg.brandenburg.de
Internet: http://lavg.brandenburg.de/verbraucherschutz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“yvonne pilz“][cq_vc_employee name=“jördis kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]KfW-Förderprogramm wird zum 1. April ausgeweitet

Die Kriminalstatistiken der Polizei belegen für 2015 einen Anstieg der Wohnungs- und Hauseinbrüche um rund 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Fachbetriebe des Handwerks unterstützen Eigentümer oder Mieter beim Schutz vor Dieben. Sie beraten über Investitionen in Sicherheitstechnik und den fachgerechten Einbau einbruchshemmender Maßnahmen. Zusätzlich klären sie über Fördermöglichkeiten auf: So wird die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455)“ zum 1. April 2016 erweitert.

Bislang gibt es Zuschüsse bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Daneben können Eigentümer und Mieter nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Diese Kredite können bequem bei der Hausbank beantragt werden. Auch der Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurde erweitert. Förderfähig ist etwa der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.

Bereits seit Herbst 2014 kann über die Förderprogramme der KfW-Bankengruppe (KfW) „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151, 430) in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energieeffizienter Sanierung stehen. Das nun erweiterte Förderprogramm wird seit November 2015 gezielt für Maßnahmen des Einbruchschutzes angeboten. Damit kann bundesweit als Einzelmaßnahme in Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden.

Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach § 35a EStG, der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik steuermindernd berücksichtigt werden – allerdings nur, wenn diese nicht bereits über ein KfW-Programm gefördert wurden.

Fachbetriebe des Handwerks können sich als Errichter von mechanischen Sicherungssystemen, für Einbruchs-, Überfallmelde- und Videotechnik in Adressennachweise der polizeilichen Beratungsstellen aufnehmen lassen, sofern sie die erforderlichen Qualitätsmerkmale der von der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention erstellten bundeseinheitlichen Pflichtenkataloge erfüllen. Die Handwerksorganisationen bieten in vielen Regionen Deutschlands entsprechende Schulungen zur Qualifizierung in Zusammenarbeit mit der Polizei an.

Für Handwerksbetriebe und Kunden des Handwerks hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit dem Deutschen Forum für Kriminalprävention den Flyer „Effektiver Einbruchschutz – der Staat fördert“ herausgegeben. Die Publikation informiert über Schutzmaßnahmen und staatliche Fördermöglichkeiten. Den Flyer stellen wir Ihnen als Download gern zur Verfügung.

Quelle: ZDH im April 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]Download

Flyer_Einbruchschutz[/vc_column_text][cq_vc_employee name=“Jördis Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Umweltpartnerschaft Brandenburg ist eine Kooperation zwischen der Landesregierung und den Spitzenverbänden der Wirtschaft des Landes Brandenburg – den Handwerkskammern (HWKs), den Industrie- und Handelskammern (IHKs) und der Vereinigung der Unternehmerverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB). Sie wurde 1999 erstmals vereinbart und dient der engen Zusammenarbeit von Wirtschaft und Landesregierung in der Umwelt- und Wirtschaftspolitik. Durch eine stärker ökologisch ausgerichtete Wirtschaftsweise sollen die Brandenburger Unternehmen zum Erreichen der Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele Brandenburgs beitragen. Durch ressourceneffizientes und umweltbewusstes Wirtschaften soll zudem die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhöht und die Wertschöpfung und Beschäftigung im Land Brandenburg maßgeblich gesteigert werden.

Am 8. März 2016 wurde die Vereinbarung zur Fortschreibung der Umweltpartnerschaft Brandenburg von Umweltminister Jörg Vogelsänger, Wirtschaftsminister Albrecht Gerber und drei Vertretern der Brandenburger Wirtschaft in der Staatskanzlei unterzeichnet und wird nun zum dritten Mal (bis Ende 2020) fortgeschrieben. Ralph Bührig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam und Geschäftsführer des Handwerkskammertages des Landes Brandenburg, unterzeichnete stellvertretend für die drei Brandenburger Handwerkskammern. „Die Umweltpartnerschaft Brandenburg ist ein zentrales Netzwerk für den Austausch zwischen unseren Betrieben und den umweltpolitischen Akteuren des Landes. Deshalb begrüßt das Handwerk die Fortsetzung dieser Partnerschaft. Gerade das daran geknüpfte Brandenburger Umweltsiegel ist ein wichtiges Instrument, den betrieblichen Umweltschutz im Handwerk zu forcieren“, sagte Ralph Bührig.

Das Brandenburger Umweltsiegel ist ein vereinfachtes Umweltmanagementsystem und richtet sich an Handwerksbetriebe, die Ihre Umweltleistungen freiwillig verbessern wollen. Gleichzeitig ist es ein wichtiges Werkzeug, um die betriebliche Umweltleistung in der Herstellung, bei den Produkten und Dienstleistungen zu fördern.

Die Handwerkskammern des Landes Brandenburg setzen sich dafür ein, dass diese freiwilligen Leistungen von der Landesregierung zukünftig noch stärker honoriert werden, z.B. durch Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug. Zudem können die Träger des Brandenburger Umweltsiegels und jene, die planen, es zu erlangen, gegenwärtig von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erhöhte Zuschüsse auf die Förderung von Investitionsvorhaben beantragen.

Die weitere Ausgestaltung der Umweltpartnerschaft ist zentrale Aufgabe einer ständigen Arbeitsgruppe, der alle Kooperationspartner angehören und die mindestens viermal jährlich tagt. Dabei ist die zielgerichtete Vereinfachung des Umweltrechts auf Landesebene sowie die Reduzierung der Regelungsdichte zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg ein wichtiger Arbeitsinhalt der Arbeitsgruppe.

Nähere Informationen zur Umweltpartnerschaft Brandenburg und zum Brandenburger Umweltsiegel sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) zu finden: http://www.mlul.brandenburg.de/info/umweltpartnerschaft.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“yvonne pilz“][cq_vc_employee name=“jördis kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Im Dezember 2015 hat die ECHA fünf weitere als mutagen, persistent oder toxisch eingestufte Stoffe in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Die Aufnahme in die Kandidatenliste ist der erste Schritt des Beschränkungsverfahrens, das mit der Aufnahme der Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung endet.

Rechtsfolge der Aufnahme in Anhang XIV ist, dass jede weitere Verwendung des Stoffs einer Zulassung bedarf. Die Stoffe werden mit einem Ablauftermin versehen. Dieser Ablauftermin liegt 3,5 bis 4 Jahre nach Aufnahme des Stoffes in den Anhang XIV. Nach Ablauf der Frist darf der betreffende Stoff ohne eine Zulassung weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden.

Außerdem wird ein Termin mindestens 18 Monate vor dem Ablauftermin festgelegt, bis zu dem ein entsprechender Antrag auf Zulassung eingereicht werden muss. Nur dann besteht für Unternehmen die Möglichkeit, den zulassungspflichtigen Stoff auch nach Ablauf der Frist weiterhin zu verwenden oder in Verkehr zu bringen. Der Zulassungsantrag ist bei der ECHA einzureichen. Die Entscheidung über die Zulassungsanträge trifft die Europäische Kommission.

In die Kandidatenliste wurden nunmehr die nachfolgend genannten Stoffe (aufgeführt sind die jeweiligen englischen Bezeichnungen) aufgenommen:

(Zwischenprodukt bei der Herstellung verschiedener Chemikalien; geringfügig auch als Lösungsmittel, Schmierölbestandteil, chemisches Reagenz und als Zusatz bei Sprengstoffen. sowie als Zündbeschleuniger für Dieselkraftstoffe verwendbar)

 

(UV-Schutzmittel in Beschichtungen, Plastik, Gummi und Kosmetik)

 

(UV-Schutzmittel in Beschichtungen, Plastik, Gummi und Kosmetik

 

(in Elektrolytflüssigkeit von Lithium-Ionen)

 

(Prozesschemikalie zur Herstellung von Fluoropolymeren/Schmieröladditiven; bewuchsverhinderndes Mittel für Textilien; Reinigungsmittel; Poliermittel; wasserabweisendes Mittel für Kristalldisplays).

Für Hersteller und Importeure gehen bereits mit der Aufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste – unter bestimmten Umständen – Informationspflichten einher. Diese betreffen Erzeugnisse, die mehr als 0,1 Massenprozent eines Kandidatenstoffs enthalten. Außerdem sind Produzenten und Importeure informationspflichtig, die in einem Erzeugnis pro Jahr mehr als eine Tonne eines solchen Stoffes verwenden.

 

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“pilz“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_column_text]Die vollständige Kandidatenliste finden Sie unter folgendem Link: http://echa.europa.eu/de/candidate-list-table.

Sollten Sie eine Betroffenheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche feststellen, geben Sie uns bitte Bescheid.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]