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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Im Friseursalon zu arbeiten, Haare waschen, färben und schneiden, schicke Frisuren zu machen, ist seine Sache. Darum schaut der Siebzehnjährige bei einem Praktikum im Frankfurter Salon Frisierkunst GmbH mit Begeisterung Friseurmeisterin Barbara Merten über die Schulter, lernt jeden Tag ein bisschen dazu.

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Poles Arad kommt aus dem Irak. In der Nähe von Mossul als Christ aufgewachsen, musste seine Familie mit zwei Schwestern und einem Bruder aus dem Land fliehen. Für den groß gewachsenen Poles ein langer Weg, die Türkei und der Libanon waren seine Stationen, ehe er vor zwei Jahren in Deutschland ankam. Alles war neu und anders für den Halbwüchsigen, der still und zurückhaltend wirkt. „Poles ist freundlich, sehr interessiert und mich begeistert, wie gut er schon unsere Sprache spricht, nach so kurzer Zeit“, freut sich Barbara Merten. Poles lächelt: „Es gefällt mir hier“, sagt er und dass er gern später den Friseurberuf erlernen würde.

Das Praktikum ist nur ein erster Schritt auf einem langen Weg, das wissen der Praktikant und die Friseurmeisterin. Barbara Merten bemüht sich, Poles so viel es geht zu zeigen. “Natürlich muss er noch eine Menge lernen, vor allem die Schule weiterbesuchen, denn er hat in seiner Heimat nur sieben Klassen absolvieren können. Da gilt es, viel nachzuholen, denn ohne solide Grundkenntnisse, vor allem in Biologie oder Chemie, ist die Ausbildung nicht zu schaffen“, weiß sie. Aber das Wichtigste sei, dass Poles motiviert bleibt und es unbedingt wolle.
Inzwischen ist Poles Praktikum beendet. Der Siebzehnjährige geht wieder zur Schule ins Konrad Wachsmann Oberstufenzentrum in Frankfurt.

Bei der Praktikumsplatzsuche hat ihn die Willkommenslotsin der Handwerkskammer Frankfurt (Oder), Natalja Kugler, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, unterstützt. Sie hat den Kontakt zu der Saloninhaberin von Frisierkunst GmbH Kerstin Höppner, Vorstandsmitglied der Handwerksjunioren der Handwerkskammer hergestellt und den Praktikumsplatz organisiert.

Jetzt freut sich Poles auf die Ferien, Freunde treffen, Sport treiben und den Cousin in Berlin besuchen…
Und vielleicht wird er auch wieder ein paar Tage im Friseursalon sein. Im Salon Frisierkunst GmbH ist er jedenfalls willkommen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kugler“][vc_column_text]Bundesministerium

Willkommentslotsen[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]„Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern als Chance für meinen Betrieb von morgen?“ Unter diesem Motto hat die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und das IQ-Netzwerk Brandenburg Betriebe aus den Landkreisen Märkisch Oderland, Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder) zu einer Informationsveranstaltung im April in die HWK-Bildungsstätte in Hennickendorf eingeladen.

Experten von der Ausländerbehörde, der Bundesagentur für Arbeit, des IQ-Netzwerkes und Mitarbeiter der Handwerkskammer haben dabei mit 40 Teilnehmern verschiedene Themen zur Ausbildung und Beschäftigung von ausländischen Kräften im Unternehmen erörtert.

Vom Flüchtling ohne Deutschkenntnisse bis zur Fachkraft – glaubt man den Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit, kann das fünf bis sechs Jahre dauern, deutlich länger als bei einem in Deutschland geborenen Auszubildenden. Handwerksbetriebe sind trotzdem gern bereit, motivierte Flüchtlinge und ausländische Jugendliche zu qualifizieren und auszubilden.

In einer kurzen Einführung berichtete Michaela Schmidt, Abteilungsleiterin Berufsbildung der HWK, über die aktuellen Zahlen auf dem Ausbildungsmarkt und über mögliche Wege der Gewinnung von  ausländischen Auszubildenden aus der EU und von zugewanderten ausländischen Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten. Auch aufgrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit in einigen EU-Ländern steigt das Interesse an einer dualen Berufsausbildung in Deutschland – eine mögliche Chance für hiesige Unternehmen bei der Lösung des Nachwuchsproblems. „Wir wollen mit Ihnen auch darüber reden, wie Flüchtlinge Arbeit und Bildung bekommen und wie ihre vorhandenen Qualifikationen anerkannt werden können“, startete Michaela Schmidt die Veranstaltung.

Die Vorträge behandelten Themen wie interkulturelle Kompetenzen im Betrieb (IQ-Netzwerk) sowie Anerkennungsverfahren (nationale und internationale Fachkräftesicherung der HWK). In diesem wird festgestellt, welche Kenntnisse und Fertigkeiten im Beruf bereits vorliegen und welche im Vergleich zum Gesellen- bzw. Meisterabschluss noch fehlen. Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland informierten über den rechtlichen Rahmen für Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern, die Willkommenslotsin der Handwerkskammer gab darüber hinaus praktische Hinweise zur Beschäftigung von Flüchtlingen.

Flankiert wurden die Vorträge durch Beispiele aus der Praxis. So hat die Firma Elektro Jahn aus Frankfurt (Oder) bisher überwiegend positive Erfahrungen mit ausländischen Mitarbeitern gemacht, auch durch das von der Handwerkskammer begleitete Projekt „MobiPro-EU“, im Rahmen dessen polnische Jugendliche im Betrieb lernen. Die positiven Erfahrungen mit den jungen Polen bewog den Betrieb sogar dazu, seine Internetseite ins Polnische übersetzen zu lassen, um so auch im Nachbarland für eine Ausbildung in Deutschland zu werben.

Die Firma Forth Elektrotechnik GmbH aus Eberswalde beschäftigt derzeit einen Afghanen in einer Einstiegsqualifizierungs-Maßnahme (EQ). Der junge Mann besucht die Berufsschule, kommt mit den anderen Lehrlingen in der Firma gut klar, benötigt aber Nachhilfe beim Erlernen der deutschen Sprache. Ein mögliches Instrument zur Unterstützung könne hier das Programm ASA sein, zu dem die Handwerkskammer Beratungen anbietet.

In der abschließenden Diskussion konnten die Fachleute dann noch offene Fragen der Teilnehmer zu Themen wie z. B. Einstiegsqualifizierung, Eingliederungszuschuss oder Förderung von Sprachkursen beantworten.[/vc_column_text][vcfastgallery_mosaic images=“67269,67270,67271,67272″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Kugler“][vc_single_image image=“67268″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_btn title=“Ausländer – unsere Fachkräfte von morgen?“ color=“info“ link=“url:http%3A%2F%2Fwww.hwk-ff.de%2F%3Fp%3D67267||“][vc_separator color=“blue“][vc_gallery interval=“3″ images=“51408,51409,51410,51411,51407,51406,51405,51404,51414,51416,51418,51420,51423,51425,51427″ img_size=“medium“ title=“Besuch der Flüchtlinge im Bildungszentrum Hennickendorf“][vc_separator color=“blue“][vc_gallery interval=“3″ images=“51429,51433,51434,51435,51436,51437,51438,51439,51440,51441,51442,51443,51446,51447,51448,51449,51450,51451,51452,51453,51454,51455,51457,51458,51459,51460,51461,51462,51463″ img_size=“medium“ title=“Besuch der Flüchtlinge im ÜAZ Frankfurt (Oder)“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kugler“][vc_message]

Willkommenslotsin

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Rechtliche Fragen

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Unternehmen aller Größenklassen im Handwerk stehen bei der Versorgung mit Fachkräften vor besonderen Herausforderungen. Im Wettbewerb um Personal lohnt es sich, neue Wege zu gehen. Immer mehr Unternehmen haben dabei auch die Potenziale von geflüchteten Menschen im Blick. Sie bringen oft Arbeitserfahrungen, Mehrsprachigkeit und Flexibilität mit. Mit Eigeninitiative und viel Motivation möchten sie fehlende Sprachkennt-nisse und Zeugnisse kompensieren. Unternehmer sollten viele Punkte beachten, wenn sie Flüchtlinge ausbilden oder beschäftigen möchten.

Der kostenfreie Service des Willkommenslotsen richtet sich an Betriebe und handwerksinteressierte Flüchtlinge, die sich auf sonst üblichen Wegen nicht begegnen würden. Ziel ist die passgenaue Besetzung von Ausbildungsstellen und Arbeitsplätzen.

Ziel des Projekts ist es weiterhin, Unternehmen aller Größenklassen für die Möglichkeit der Fachkräftesicherung aus dem Kreis der Flüchtlinge zu sensibilisieren und in allen praktischen Fragen der betrieblichen Integration von Flüchtlingen durch Hospitation, Praktika, Einstiegsqualifizierung, Ausbildung oder Arbeit zu beraten, sowie die Unternehmen aller Größenklassen dabei zu unterstützen, einen schnelleren Zugang zu Flüchtlingen als besonderer Fachkräftegruppe zu erhalten.

Wir bieten für Unternehmen aller Größenklassen:

[/vc_column_text][vc_column_text]Dein Deutschkurs kommt jetzt zu dir

Wie das geht erfährst du hier: Virtueller Deutschkurs[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Deutsch lernen mit der kostenlosen App „MeinVokabular“

Mit einem selbst erstellten Bildwörterbuch die Fachsprache üben.

meinvokabular

Für wen ist die App gedacht?

Die App wurde von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern speziell für Menschen mit Fluchthintergrund entwickelt, die eine Ausbildung im Handwerk machen und Probleme mit der Fachsprache haben.

Prinzipiell kann aber jeder die App nutzen, der die Fachsprache verbessern möchte.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“72199″ onclick=“custom_link“ img_link_target=“_blank“ link=“https://itunes.apple.com/de/app/meinvokabular/id1316947718?mt=8″][vc_single_image image=“72201″ onclick=“custom_link“ img_link_target=“_blank“ link=“https://play.google.com/store/apps/details?id=com.at2_software.hwk_vokabelapp&hl=de“][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kugler“][vc_single_image image=“51049″][vc_single_image image=“51047″][vc_message]

Rechtliche Fragen

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Veranstaltungen

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Ausländer – Fachkräfte von Morgen?

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Praxisbeispiel

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Warum lohnt es sich für Betriebe, geflüchtete Menschen zu beschäftigen?

Im Wettbewerb um Fachkräfte und Auszubildende lohnt es sich, neue Wege zu gehen. Dazu gehört auch, die Potenziale von geflüchteten Menschen stärker in den Blick zu nehmen.

Geflüchtete Menschen bringen oft berufliche und soziale Kompetenzen und Erfahrungen aus ihren Herkunftsländern mit. Dazu gehören schulische und beruf- liche Bildungsabschlüsse, Arbeitserfahrung sowie Mehrsprachigkeit, Flexibilität und interkulturelle Erfahrung. Diese Kompetenzen zahlen sich am Arbeitsplatz aus.

In der Regel besteht keine kurz- oder mittelfristige Rückkehrmöglichkeit und viele möchten ihre Verwandten im Herkunftsland unterstützen. Oftmals bringen sie hierfür eine überdurchschnittliche Motivation, Eigeninitiative sowie eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft mit, die auch zum Teil fehlende Sprachkenntnisse und Zeugnisse kompensieren können.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Kugler“][vc_message]

Anerkennung von Berufsabschlüssen

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Was muss bei einem Praktikum beachtet werden?

Vor Praktikumsaufnahme muss immer die Erlaubnis der Ausländerbehörde beantragt werden. Hierfür muss die BA grundsätzlich ihre Zustimmung erteilen.

Folgende Praktika bedürfen nicht der Zustimmung der BA und sind zudem mindestlohnfrei:

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Ausführliche Informationen des Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA):

www.kofa.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Was gilt es bei Ausbildungen zu beachten?

Schulische Berufsausbildungen sind für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete rechtlich immer möglich und müssen nicht durch die Ausländerbehörde genehmigt werden.

Betriebliche Berufsausbildungen (duale Ausbildungen) können Asylbewerberinnen und Asylbewerber ab dem vierten Monat und Geduldete, sofern kein Arbeitsverbot vorliegt, ab der Erteilung der Duldung beginnen, sofern die Ausländerbehörde dies erlaubt.

Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden.

Bei staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen muss die BA nicht zustimmen.

Die Ausländerbehörde kann nach den am 1. August 2015 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen die Duldung für die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung zunächst für ein Jahr erteilen. Wenn die Berufsausbildung fortdauert und in einem angemessenen Zeitraum mit ihrem Abschluss zu rechnen ist, sollen die Ausländerbehörden die Duldung für jeweils ein Jahr verlängern. Der Auszubildende muss die qualifizierte Berufsausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres aufnehmen und darf nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien) stammen.

Die Beschränkungen für sichere Herkunftsstaaten gelten auch für die Aufnahme einer Berufsausbildung. Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen keine Ausbildung in Deutschland aufnehmen, wenn sie ihren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben. Das Gleiche gilt für Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten, wenn ihr nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde.

Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung können Geduldete eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern sie eine ihrem Abschluss entsprechende und für ihren Lebensunterhalt ausreichend bezahlte Stelle finden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_message]

Willkommentslotsin 

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Veranstaltungen

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Anstellung

Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Personen mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete unterliegen folgenden Regeln:

Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 15 Monaten in Deutschland entfällt die Vorrangprüfung. Nach vier Jahren Aufenthalt muss die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr beteiligt werden.

Besondere Regeln gelten für Hochschulabsolventen und Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung in so genannten Engpassberufen mitbringen (Blaue Karte der Europäischen Union, Positivliste der Bundesagentur). Sie erhalten die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ohne vorhergehende Vorrangprüfung. Bei Hochschulabsolventen, die mindestens 48.800 Euro pro Jahr verdienen, entfällt die Zustimmungspflicht der Bundesagentur vollständig.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

Wie erkennt ein Arbeitgeber den Status des Bewerbers?

Link zur Status von flüchtlingen erkennen[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Welche Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es?

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete:

Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis:

Arbeitgeber:

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]www.arbeitsagentur.de

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie u. a. als erste Orientierung den Migration-Check. Hier können Sie schnell erfragen, ob die potenzielle ausländische Mitarbeiterin bzw. der potenzielle ausländische Mitarbeiter für die Arbeit in Deutschland eine Arbeitserlaubnis benötigt und ob diese erteilt werden kann.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Welche Regelungen gelten für die von der BA geförderten betrieblichen Maßnahmen?

Streben Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber oder Geduldete eine Berufsausbildung an, kann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) in Frage kommen. Diese bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten im täglichen Arbeitsprozess zu beobachten. Die Betriebe können so Ausbildungsinteressenten an eine Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen, wenn sie aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind. Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertragsverhältnisses, in dem insbesondere die Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme definiert und die Vergütung festgelegt werden.

Eine Zustimmung der BA ist nicht erforderlich, jedoch muss eine Genehmigung der Ausländerbehörde beantragt werden. Betriebe müssen die Förderung der EQ vor Beginn bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragen.

Um vorhandene berufsfachliche Kenntnisse festzustellen oder solche zu vermitteln, kann eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) erfolgen. Diese wird von oder bei einem Arbeitgeber durchgeführt und darf die Dauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Es ist keine Genehmigung der Ausländerbehörde und kein weiteres Zustimmungsverfahren bei der BA erforderlich. Jedoch muss die Maßnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorher beantragt werden. Eine Teilnahme ist grundsätzlich erst nach Ablauf der 3monatigen Wartefrist möglich. Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerbern, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, ist die Teilnahme ohne Einhaltung einer Wartezeit möglich. Darunter fallen Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber aus den Herkunftsstaaten Syrien, Iran, Irak und Eritrea.

Soweit im Einzelfall für Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Geduldete eine betriebliche Umschulung oder betriebliche Ausbildung im Rahmen einer Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) durch die BA in Betracht kommt, ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. Die Zustimmung der BA entfällt, wenn die betriebliche Umschulung oder Ausbildung auf den Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf gerichtet ist.

Bei allen genannten Maßnahmen der Arbeitsförderung durch die BA findet der allgemeine gesetzliche Mindestlohn keine Anwendung, da es sich bei den berufspraktischen Phasen um Maßnahmebestandteile handelt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

Weitere Informationen

www.bamf.de

www.arbeitgeber.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]