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Viele Männer und Frauen wollen heute beides: Freiraum für die Familie haben und sich gleichzeitig beruflich weiterentwickeln. Doch wer sein Familienleben mit den Aufgaben einer Führungskraft in Einklang bringen möchte, steht vor einer besonderen Herausforderung. Der neue Leitfaden von „Erfolgsfaktor Familie“ unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei, familiäre Aufgaben mit einer Führungsposition erfolgreich zu vereinbaren.

Die neue Publikation richtet sich zum einen an Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, die bereits in einer Führungsposition sind und nun mehr Freiraum für die Familie haben möchten. Und sie unterstützt Erwerbstätige, die wegen familiärer Aufgaben zunächst beruflich kürzergetreten sind und nun ihre berufliche Entwicklung wieder vorantreiben möchten. Im Leitfaden erfahren Beschäftigte, welche familienbewussten Arbeitszeitmodelle im Berufsalltag helfen. Sie erhalten Tipps für die Abstimmung mit den Vorgesetzten auf dem Weg zu einem familienbewussten Arbeitsmodell. Und sie lernen Fallbeispiele von Müttern und Vätern kennen, die zeigen, wie sie es erfolgreich mit Familie in eine Führungsposition geschafft haben. Darüber hinaus erhalten sie zahlreiche Tipps dazu, wie man sich für den Familienalltag Unterstützung organisieren kann. Praxisnah hilft der Leitfaden mit Checklisten, Familie und eine Führungsposition zu vereinbaren.Die neue Publikation stellen wir Ihnen gern als Download zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / „Erfolgsfaktor Familie“

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Leitfaden_Familie_und_Fuehrungsposition[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Bündnis für Familie – Frankfurt (Oder) ist ein Zusammenschluss von Menschen, Institutionen, Organisationen, Einrichtungen, Unternehmen und Vereinen, die sich gemeinsam für ein familienfreundliches Frankfurt (Oder) engagieren. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg arbeitet aktiv in diesem Bündnis mit.
Das Bündnis für Familie Frankfurt (Oder) ist Teil der bundesweiten Initiative “Lokale Bündnisse für Familie”.

Zu den Schwerpunkten der Bündnisarbeit gehören die Themen „Familienbildung“, „Vereinbarkeit Beruf und Familie“ und ein „Familienwegweiser“. Zu diesen Themen wird jeweils in einer Arbeitsgruppe gearbeitet.

Vom lokalen Bündnis für Familie – Frankfurt (Oder) wurde unter anderem eine Informationsbroschüre „FamilienWegweiser : Für die Kleiststadt Frankfurt (Oder)“ erarbeitet; dieser gibt einen Überblick über Hilfs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien und soll ein praktischer Ratgeber für Familien, junge Eltern und ihre Kinder sein.
Ihnen stehen diese Informationen auch online zur Verfügung.

Das lokale Bündnis für Familen Frankfurt (Oder) hat nunmehr im Jahr 2014 einen Ratgeber zu Thema Beruf und Familie für Arbeitgeber und Beschäftigte als online-Version herausgegeben. Interessierte können schnell und übersichtlich Informationen zu verschiedenen Fragestellungen erhalten. Den Ratgeber entnehmen Sie bitte dem Download auf diesen Seiten.

Nähere Informationen erhalten Sie von unserer kaufmännischen Betriebsberaterin Ramona Melchert unter Telefon 0335 5619-121.

Quelle: http://www.buendnisfuerfamilie-frankfurt-oder.de

 

Lokales Bündnis[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_column_text]Download

Ratgeber_FF

Flyer_Buendnis_FF[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Eine neue Broschüre “Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Praxisbeispiele aus der Wirtschaft” dokumentiert auch Best Practices von Handwerksbetrieben, die die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) unter Mitwirkung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks  veröffentlicht hat.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels liegt in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein zentrales Handlungsfeld der Personalpolitik für Unternehmen, die erfolgreich Fachkräfte gewinnen und an sich binden wollen. Die Broschüre enthält zahlreiche Praxisbeispiele z.B. zu familienbewussten Arbeitszeiten, zur Elternförderung bei Geburt eines Kindes, zur Kinder- und Angehörigenbetreuung und zum Familienservice.

Diese Broschüre stellen wir Ihnen gern als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.

Quelle: ZDH im Juni 2013

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Broschüre Familie und Beruf[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG, R.3.33 LStR 2011) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen.
Er wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Einrichtungen oder bei Tagesmüttern eingesetzt und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden.
Für Arbeitnehmer ist dieser Zuschuss oft günstiger als beispielsweise eine Gehaltserhöhung.
Unternehmen, die keine eigenen Einrichtungen oder Belegplätze anbieten können, entlasten mit diesem Zuschuss ihre Beschäftigten und erreichen dadurch unter anderem, dass diese nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Quelle: www.mittelstand-und-familie.de

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Kinderbetreuungskostenzuschuss[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Untersuchung: 86 Prozent der Handwerksbetriebe bieten familienfreundliche Arbeitszeitmodelle an

Der enge persönliche Kontakt zwischen Unternehmern und Mitarbeitern in Handwerksbetrieben hilft dabei, Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten flexibel an die Bedürfnisse beider Seiten anzupassen. Eine aktuelle Untersuchung des Ludwig-Fröhler-Instituts zeigt die Vielfalt freiwilliger, unbürokratischer Lösungen und deren Erfolg in der betrieblichen Praxis. Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), stellt vor allem die Familienfreundlichkeit im Handwerk heraus: “Mehr als zwei Drittel aller befragten Unternehmen stellen fest, dass es weitgehend gelingt, die Arbeitszeitwünsche von Eltern zu erfüllen, ohne betriebliche Interessen zu gefährden.”

Das Handwerk zeigt sich mit passgenauen und pragmatischen Lösungen, die gemeinsam in den Betrieben entwickelt werden, im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte gerüstet. Die Untersuchung ergibt:

  • 38 Prozent aller Handwerksbetriebe führen Arbeitszeitkonten – ein Wert, der deutlich über dem Vergleichswert der gesamten Wirtschaft liegt (2010: 28 Prozent laut IW);
  • 70 Prozent aller Handwerksbetriebe bieten Teilzeitbeschäftigung;
  • in jedem dritten Handwerksbetrieb gibt es flexible Tages- und Wochenarbeitszeiten bzw. Gleitzeitmodelle;
  • auch kleine Handwerksbetriebe unterstützen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Suche nach Betreuungseinrichtungen für Kinder.

Die Befragung weist aus, dass 86 Prozent aller Handwerksbetriebe zumindest eines der abgefragten familienfreundlichen Arbeitszeitmodelle anbieten. Für Kentzler ist damit klar: “Die Politik muss den Rahmen für freiwillige Vereinbarungen schaffen – gesetzliche Zwänge oder einseitige Rechtsansprüche darf es dagegen nicht geben.” Im Handwerk sind über drei Viertel aller Betriebe Familienbetriebe, in denen oft auch die eigenen Kinder ausgebildet und beschäftigt werden. Kentzler: “Familienfreundlichkeit wird in diesen Betrieben gelebt.”

Die Publikation „Familienfreundlichkeit von Handwerksbetrieben – Ergebnisse einer empirischen Untersuchung“ steht ab sofort über die Internetseite des Instituts  kostenfrei als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.

 

Quelle: ZDH im April 2013

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LFI_Familienfreundlichkeit[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Zum 01.01.2012 ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll Arbeitnehmern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ermöglichen. Es sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren reduzieren können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Während der Familienpflegezeit hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt des Beschäftigten aufzustocken, um allzu hohe Einkommenseinbußen während der Familienpflegezeit abzufedern. Zur Sicherung der Entgeltaufstockung kann der Arbeitgeber ein zinsloses Bundesdarlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen.

In den abschließenden Gesetzgebungsberatungen konnte seinerzeit – nicht zuletzt aufgrund der Intervention des ZDH – erreicht werden, dass das Familienpflegezeitgesetz in seiner jetzigen Fassung – anders als dies noch in den ersten Gesetzentwürfen der Fall war – ausdrücklich keinen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Familienpflegezeit festschreibt. Die Vereinbarung der Familienpflegezeit erfolgt auf freiwilliger vertraglicher Basis zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass entgegen den Planungen im Gesetzentwurf kein Zwang zur Einrichtung administrativ aufwendiger Wertkonten mehr besteht.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Vereinbarung einer Familienpflegezeit auf Grundlage der komplizierten gesetzlichen Regelungen vor allem für kleine Betriebe mit erheblichen bürokratischen Lasten und mit Blick auf den besonderen Kündigungsschutz für die pflegenden Arbeitnehmer auch mit einem Flexibilitätsverlust einhergeht.

Der ZDH-Flyer gibt den Betriebsinhabern deshalb nicht nur einen Überblick über die Vereinbarung und Ausgestaltung der Familienpflegezeit, sondern auch über die Darlehensbeantragung beim BAFzA, den Sonderkündigungsschutz und den Umgang mit Störfällen nach der Beendigung der aktiven Pflegephase des Beschäftigten.

Wenn Sie an der Zusendung des Flyers interessiert sind, informieren Sie uns. Ein Musterexemplar können Sie auch diesen Seiten als Download entnehmen.

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Familienpflegezeitgesetz[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Zum 1. Januar 2012 tritt als Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vom 06.12.2011 das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Das Familienpflegezeitgesetz fördert flexible Arbeitszeitmodelle, die eine gleichzeitige Ausübung von Erwerbstätigkeit und Pflege ermöglichen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern und dadurch pflegebedingte Erwerbsunterbrechungen zu vermeiden.

Die zu diesem Zweck eingeführte Familienpflegezeit ist die Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit bis zu einem Mindestumfang von 15 Stunden für die Dauer von höchstens 24 Monaten zur häuslichen Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Um die Einkommenseinbußen abzumildern, werden in der (Teilzeit-)Pflegephase Wertguthaben zur Entgeltaufstockung genutzt. Während der Familienpflegezeit erfolgt die Aufstockung des monatlichen Entgelts um die Hälfte des Produkts aus monatlicher Arbeitszeitverringerung in Stunden und dem durchschnittlichen Entgelt pro Arbeitsstunde.

Zur Durchführung des Familienpflegezeitgesetzes werden folgende erste Hinweise gegeben:

  • Arbeitgeber und Beschäftigte können nach Erbringen entsprechender Nachweise über die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen einzelvertraglich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten schriftlich eine Familienpflegezeit vereinbaren. Ein  Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
  • Der Arbeitgeber geht bei Vereinbarung von Familienpflegezeit ohne vorherige Ansparphase finanziell für bis zu zwei Jahre in Vorleistung. Das Gesetz sieht in diesem Zusammenhang folgende zwei Schutzmaßnahmen vor:
  1. Um Liquiditätsengpässen durch Entgeltvorauszahlungen entgegenzutreten, besteht die Möglichkeit einer Refinanzierung durch ein zinsloses Bundesdarlehen, das Arbeitgeber beim Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben aufnehmen können.
  2. Um das Risiko der Unmöglichkeit eines späteren Ausgleichs des negativen Wertguthabens aufgrund Tod sowie Berufsunfähigkeit abzudecken, müssen Beschäftigte mit Beginn der Familienpflegezeit eine dieses Ausfallrisiken abdeckende Familienpflegezeitversicherung abschließen und deren Abschluss nachweisen. Ausfallrisiken, die nicht durch die Familienpflegezeitversicherung abgedeckt sind, verbleiben beim Arbeitgeber.
  3. Während der Familienpflegezeit und in der Nachpflegezeit besteht in der Regel fürBeschäftigte Kündigungsschutz.

 

Quelle: ZDH

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Ab dem 1. Juli 2015 können Familien vom neuen ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit profitieren. Die wichtigsten Regelungen des neu gefassten Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes hat der UDH (Unternehmerverband Deutsches Handwerk) in dem überarbeiteten UDH-Merkblatt “Elterngeld, ElterngeldPlus, Betreuungsgeld und Elternzeit” zusammengefasst.

Zugleich wurden die umfassenden Rechtsänderungen im Bereich des Familienpflegezeitgesetzes und des Pflegezeitgesetzes zum Anlass genommen, zwei neue UDH-Merkblätter für die Themenbereiche “Familienpflegezeit” und “Akutpflege und Pflegezeit” zu erstellen.

Diese geben sowohl einen aktuellen Überblick über die wesentlichen Aspekte der mit den jeweiligen Gesetzen verbundenen Freistellungsansprüche als auch Antworten zu praxisrelevanten Einzelfragen. Die UDH-Merkblätter stellen wir Ihnen auf diesen Seiten als Download gern zur Verfügung.

 

Quelle: ZDH/UDH im Juni 2015

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Merkblatt_Elterngeld_Elternzeit

Merkblatt_Familienpflegezeit

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