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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zwei Richtlinien zur SCR-Katalysator-Nachrüstung von Handwerker-  und Lieferfahrzeugen veröffentlicht.

Zu unterscheiden sind die Richtlinie für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge vorwiegend Klasse N1, teils auch N2 mit 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und die Richtlinie für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeugen Klasse N2, teils auch N1 mit 3,5 bis 7,5 Tonnen.

Förderberechtigte sind Betriebe, deren Firmensitz in einer der aktuell 65 Städte, die 2017 im Jahresmittel die Grenzwerte (40 μg/m³) für Stickstoffdioxid überschritten haben, liegt, bzw. Betriebe, die in einem der angrenzenden Landkreise ansässig sind, können die Förderung in Anspruch nehmen. (Die Städte sind im Anhang der Förderrichtlinien aufgelistet.) Ebenfalls förderberechtigt sind Unternehmen aus anderen Regionen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 25 Prozent in einer von Grenzwertüberschreitung betroffenen Stadt.

Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt höchstens 60 Prozent der Umrüstungskosten für kleine (40 Prozent für große und 50 Prozent für mittlere) Unternehmen. Für leichte Nutzfahrzeuge (2,8 – 3,5 t) sind dabei maximal Zuschüsse von höchstens 3.800 Euro pro Fahrzeug bei Anträgen bis zum 1. Mai 2019 und höchstens 3.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Juni 2019 möglich. Die maximale Fördersumme für die Umrüstung schwerer Nutzfahrzeuge wird auf 5.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Mai und 4.000 Euro pro Fahrzeug bis 1. Juni beschränkt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

 

Quelle: ZDH im Januar 2019[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet mit dem neuen Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ zukünftig ein einfacheres Fördermodell für Unternehmen. Das Förderprogramm ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Unternehmen aller Branchen und Größen sowie Stadtwerke und Energiedienstleister können Förderanträge stellen.

Gefördert wird die  Nutzung hocheffizienter Querschnittstechnologien, die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien und der Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer-, Sensorik- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software. Zudem werden unternehmensindividuelle Maßnahmen, die zur energiebezogenen Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen beitragen, gefördert. Neu ist auch, dass Unternehmen Förderung für mehrere Effizienzmaßnahmen gebündelt in einem Förderantrag stellen können.

Weitere Informationen zum neuen Programm sind auf der Internetseite von „Deutschland macht´s effizient“ zu finden.

Quelle: ZDH im Januar 2019[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Zuschussförderung zur Barrierereduzierung

Bereits ab August 2018 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bis 6.250 Euro je Wohnung im KfW-Zuschussportal beantragen.

Mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes 2018 stellt das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) für die Barrierereduzierung Mittel in Höhe von 75 Mio. EUR zur Verfügung. Zuschussanträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiterhin gestellt werden.
Kredite können ebenfalls weiter über die Finanzierungspartner beantragt werden.

Fragen beantwortet das KfW-Infocenter Wohnwirtschaft von Montag bis Freitag (08:00 – 18:00 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 539 9002.

Weitere Informationen zu KfW-Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B“ finden Sie hier.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Am 1.1.2019 startet das neue Investitionsprogramm – „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE)“ in der Wirtschaft. Maßnahmen können nunmehr auch per Zuschuss gefördert werden.

 

Die Bundesregierung hat sich mit der im Jahr 2017 veröffentlichten Förderstrategie vorgenommen, die Förderprogramme im Energieeffizienz und Wärmebereich zu vereinheitlichen und teilweise neu zu gestalten.

Das bisherige Abwärmeprogramm, das Förderprogramm hocheffiziente Querschnitts-technologien, Teile des Marktanreizprogramms (MAP), das Programm Klimaschonende Produktionsprozesse und STEP up! gehen nunmehr in einem neuen Investitionspro-gramm – „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE) in der Wirtschaft“ auf.

Es startet am 1.1.2019. Ab diesem Zeitpunkt können in den entsprechenden Vorgängerprogrammen keine Anträge mehr gestellt werden.

Das Investitionsprogramm wird aus verschiedenen Modulen bestehen:

Der Anregung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, neben Zinsverbilligungen auch Zuschüsse als Förderinstrumente zu nutzen, wurde gefolgt: Künftig können die Maßnahmen auch durch eine reine BAFA-Zuschussförderung finanziert werden.

Zudem wird es im technologieoffenen Modul darüber hinaus für anspruchsvolle Investitionen in Energieeffizienz und in EE-Prozesswärme ein Wettbewerbsprogramm mit höherer Förderquote geben, ähnlich dem bisherigen Step Up!-Programm. Die Förderung solcher innovativen Maßnahmen kann weiterhin über den Verein Deutscher Ingenieure (VDI), der Projektträger ist, beantragt werden.

Insbesondere im Rahmen des technologieoffenen Moduls muss als Fördervoraussetzung ein Einsparkonzept erstellt werden. Die Erstellung eines solchen Konzeptes kann im Rahmen der BAFA-„Energieberatung im Mittelstand“ gefördert werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte zu Ihrer Vorabinformation den beigefügten Richtlinien-Entwürfen, die sich derzeit im administrativen Verfahren befinden und nach Zustimmung zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Richtlinie EnEff

Förderrichtlinie zum Wettbewerb EnEff[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das BMWi startet zum 1. Januar 2019 das überarbeitete Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“. Hiermit sollen vor allem Vorhaben zur Steigerung der innerbetrieblichen Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbaren Wärme-Technologien gefördert werden. Antragsberechtigt sind auch kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Neben einer Kreditlinie über die KfW gibt es alternativ eine Zuschussförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Förderprogramm unterteilt sich in vier Module:

Modul 1: „Querschnittstechnologien, Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien“
Modul 2: „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software“
Modul 3: „Energiebezogene Optimierung von Analgen und Prozessen“
Modul 4: „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“

Näher Informationen zu den Förderinhalten erhalten Sie im nebenstehenden Download.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message]KfW-Information

KfW-Information Anlage[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ab dem 01.01.2018 gilt für Anträge, die im Rahmen des Marktanreizprogrammes für Erneuerbare Energien im Wärmebereich (MAP) gestellt werden, ein zweistufiges Antragsverfahren.

Im Rahmen der Förderstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energiewird auch das Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien im Wärmebereich (MAP) überarbeitet. Das MAP, mit dem der Einsatz erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte gefördert wird, soll bis zum Jahr 2020 reformiert und neu strukturiert werden.

In einem ersten Überarbeitungsschritt des Förderprogrammes wurde nunmehr das Antragsverfahren weiterentwickelt.

Die MAP-Förderung von Heizungsanlagen im kleineren Leistungsbereich erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bisher wurden zwei verschiedene Antragsverfahren angewandt: Stellten Private einen Antrag, so konnte dieser im einstufigen Verfahren nach der Errichtung der geförderten Anlage gestellt werden. Stellten Unternehmen einen Antrag, so musste die Heizungsanlage vor der Antragstellung errichtet werden (sog. zweitstufiges Verfahren).

Die am 14.08.2017 in Kraft getretene und im Bundesanzeiger veröffentlichte MAP-Förderrichtlinie sieht nunmehr für alle Antragssteller das zweistufige Verfahren vor. Das damit vereinheitlichte Antragsverfahren gilt ab dem 01.01.2018. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist, in der Förderanträge für Anlagen die noch im Jahr 2017 in Betrieb gehen, bis zu 9 Monate nach der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden können. Erfolgt die Inbetriebnahme erst im Jahr 2018, muss der Antrag vor der Maßnahmenumsetzung gestellt werden. Die über das Antragsverfahren hinausgehenden Anforderungen an die Förderfähigkeit von Technologien bleiben unverändert.

Die angepasste und am 14.08.2017 im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinie finden Sie im Download auf diesen Seiten.

 

Quelle: ZDH[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message]BAnz MAP[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Seit dem 06.10.2017 können für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten Projektanträge für das Förderprogramm „go-digital“ gestellt werden. Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei der eigenen Digitalisierung in den Bereichen „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“.

In der ersten Phase von „go-digital“ haben interessierte Beratungsunternehmen eine Autorisierung beantragt. Die ersten 200 Beratungsunternehmen sind inzwischen autorisiert. Damit beginnt die zweite Programmphase. Unternehmen können sich nun hier das für sie passende Beratungsunternehmen auswählen, um sich unternehmensspezifisch beraten zu lassen. Dabei übernehmen die Beratungsunternehmen die komplette administrative Projektabwicklung von Antragstellung bis hin zur Berichterstattung.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Quelle: ZDH im Oktober 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message]Weitere Informationen.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Wer eine thermische Solaranlage, eine Wärmepumpenanlage oder beispielsweise eine Pelletheizung im bestehenden Gebäude installieren möchte, profitiert vom Marktanreizprogramm des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Hauseigentümer erhalten für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung einen Zuschuss von mindestens 500 Euro. Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdwärme und Wasser werden sogar mit mindestens 4.000 Euro gefördert. Ab 2018 ändert sich das Antragsverfahren. Künftig erfolgt die Antragstellung für alle Förderbereiche immer vor Beginn der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie hier.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Mit dem Energieeffizienzprogramm-Abwärme unterstützt die KfW Maßnahmen zur Abwärmevermeidung bzw. -nutzung durch zinsgünstige Darlehen und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert werden. Mit dem Programm sollen deutliche Beiträge zur Energieeinsparung und Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht werden.

Das Programm wendet sich an:

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Quelle: ZDH im September 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Merkblatt Energieeffizienzprogramm Abwärme[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur  Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in  bestehenden  Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes.

Gefördert werden Einzel-  oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland in den Bereichen:

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird.
Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt der Zuschusssatz 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag.
Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10 % gefördert.

Für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 500 Euro investieren. Sie können einen neuen Antrag für andere Maßnahmen am gleichen Gebäude frühestens 12 Monate nach dem letzten Zusagedatum stellen.

Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschusssatz 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und für den Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % pro Antrag.
Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheitbezuschusst.
Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren.

Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können alternativ auch mit einem Kredit aus „Altersgerecht Umbauen“ (Produktnummer 159) gefördert werden. Insgesamt können in den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit- und Zuschuss für alle Maßnahmen Investitionskosten von maximal 50.000 Euro je Wohneinheit gefördert werden.

Hierbei werden alle Kredit- und Zuschusszusagen der KfW und Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit 01.04.2009 berücksichtigt.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten der KfW.

Quelle: ZDH im September 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Altergerechtes Umbauen

Einbruchschutz[/vc_message][/vc_column][/vc_row]