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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW erweitern das Förderangebot für Vorhaben zur Abwärmevermeidung bzw. -nutzung um eine Zuschussvariante. Ziel des BMWi ist es, hierdurch weitere Beiträge zur Reduzierung von CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung und wird wahlweise als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss oder als Tilgungszuschuss gewährt. Die Förderung in Form von Tilgungszuschüssen wird für Kredite, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert, gewährt. Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen oder von Verbindungsleitungen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Änderung der Richtlinie Abwärmevermeidung[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 13.07.2017 das neue Programm „go-digital“ gestartet, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der eigenen Digitalisierung unterstützt. Das Förderprogramm gliedert sich in drei Module:

Gegenstand der Förderung im Programm „go-digital“ ist die fachliche Beratung sowie die Begleitung des begünstigten Unternehmens bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der IT-Systeme.

Maximal sind 30 Beratungstage in einem Zeitraum von einem halben Jahr und einem Beratertagessatz bis zu 1.100 Euro förderfähig. Die Leistungserbringung hat grundsätzlich durch autorisierte Beratungsunternehmen (Zuwendungsempfänger) zu erfolgen, bei denen auch die verwaltungsseitige Abwicklung des Projektes liegt.

Kleine und mittlere Unternehmen einschließlich der Handwerksbetriebe können einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten.

Kriterien für zu fördernde Unternehmen:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial

Zur Zeit befinden sich interessierte Beratungsunternehmen in der Autorisierungsphase. Sobald diese abgeschlossen ist (voraussichtlich Herbst 2017), werden auf der Homepage www.bmwi-go-digital.de die autorisierten Beratungsunternehmen mit den entsprechenden Kontaktdaten veröffentlicht.

KMU und Handwerksbetriebe können dann frei entscheiden, mit welchem autorisierten Beratungsunternehmen sie zusammenarbeiten möchten.

Projektträger des Programmes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Zu Ihrer Kenntnisnahme haben wir die Richtlinie diesem Beitrag als Download beigefügt.

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sachgebiet go-digital
Uhlandstraße 88 – 90
10717 Berlin
Telefon 06196  9081006
Mail: go-digital@bafa.bund.de

 

Quelle: ZDH im Juli 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Richtlinie „go-digital“[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Seit knapp 20 Jahren gibt es über die Bürgschaftsbank Brandenburg das Sonderprogramm „Bürgschaft ohne Bank“ (BOB), das zu einem erfolgreichen Finanzierungswerkzeug für Brandenburger Unternehmer und Unternehmerinnen geworden ist.

BOB – der Name ist Programm: Schnell, effizient und in Form und Funktion auf die besonderen Bedürfnisse aller Beteiligten ausgerichtet.

Das Sonderprogramm erleichtert Unternehmen den Zugang zu Krediten bis zu 400.000 Euro. Dabei übernimmt die Bürgschaftsbank zusammen mit den Kammern weitgehend die Beurteilung des Kreditkonzeptes. Verbürgt werden alle Formen der Kreditfinanzierung für betriebliche Vorhaben wie langfristige Darlehen, Kontokorrent- oder Avalrahmenkredite. Ausgeschlossen sind Sanierungskredite.

Jetzt ist BOB elektronisch: Für Unternehmer/innen also noch schneller, komfortabler, sicherer und zudem umweltfreundlicher.
BOB-Anträge können  nur noch elektronisch gestellt werden.

Alle Vorteile im Überblick:

Wie erhält man eine Bürgschaft im Programm BoB?
Den Online-Antrag finden Sie hier. Unternehmer können ihren Antrag direkt elektronisch an uns senden. Weitere Unterlagen reicht der Antragsteller nach. Bei Antragstellung ist ein Vorab-Bearbeitungsentgelt von 125 Euro (zzgl. MwSt.) per Giropay/Kreditkarte zu zahlen. Mit der Bürgschaftszusage, die zwei Monate bestehen bleibt, wendet sich der Unternehmer an die Hausbank seiner Wahl, die den zu verbürgenden Kredit gewährt. Die Mitarbeiter der Bürgschaftsbank sind auf Wunsch bei der Suche nach Ansprechpartnern in den Kreditinstituten behilflich.

Weitere Informationen, Formulare, Checklisten und Merkblätter finden Sie auf der Seite der Bürgschaftsbank Brandenburg.

 

Quelle: Bürgschaftsbank Brandenburg[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ab sofort fördert das Land Brandenburg (über die ILB) auch die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen: Beratung und Schulung der Beschäftigten werden hierbei mit jeweils bis zu 50.000 Euro unterstützt, für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen gibt es bis zu einer halben Million Euro.

Gefördert werden Maßnahmen,

Gefördert werden KMU inklusive Handwerksbetriebe mit Sitz / Betriebsstätte im Land Brandenburg, leider aber mit der Einschränkung,
dass die Unternehmen nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der GRW den Primäreffekt erfüllen müssen.

Eckpunkte:

1. Modul

2. Modul Implementierung

3. Modul Schulung

Die Richtlinie wurde am 10. Mai 2017 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 18 veröffentlicht und ist am 11. Mai 2017 in Kraft getreten.

Die Beantragung / Bewilligung erfolgt nach einem zweistufigen Verfahren:

1. Vorphase = Antragsentwurf
Die fachliche Beratung und Bestätigung erfolgt durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)

2. Antragsphase = Antrag
Die kaufmännische Bewertung und Entscheidung erfolgt durch die Investitionsbank Brandenburg (ILB)

Weitere Informationen erhalten Sie über Henrik Klohs.

Nach offiziellem Programmstart kann der neue Innovationsgutschein Digitalisierung ab sofort beantragt werden. Wirtschaftsministerium und ILB informieren auf ihren Webseiten rechtzeitig darüber.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Amtsblatt Nr. 18 vom 10. Mai 2017[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Neues Bundesförderprogramm für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität für private, öffentliche und gewerbliche Investoren ab 1. März 2017.

Am 1. März 2017 wurde ein neues Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität gestartet. Mit dem „Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen (S-LIS) mit 200 Millionen Euro und den Aufbau von 10.000 Normalladestationen (N-LIS) mit 100 Millionen Euro. Die Förderung umfasst neben der  Errichtung der Ladesäulen auch den Netzanschluss und die Montage.

Anträge auf Förderung können ab dem 1. März 2017 auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden.

Den ersten Aufruf zur Antragseinreichung finden Sie als Download auf diesen Seiten.

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem,

Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden Sie hier:

Die Vergabe der Gelder erfolgt im sogenannten Windhundverfahren: Für die Berücksichtigung der Anträge ist die Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs maßgeblich. Die Fördersätze für Ladepunkte und Netzanschluss liegen bei bis zu 60 % (siehe Punkt 5 der Richtlinie).

Auch Handwerksorganisationen können prüfen, ob für sie die Nutzung dieser Förderung in Frage kommt, z.B. zur Installation von öffentlich zugänglichen Ladesäulen auf ihren Grundstücken zur Flankierung eigener Aktivitäten zur Etablierung von Elektromobilität.

Soweit auch Handwerksbetriebe über ausreichend große und öffentlich zugängliche Grundstücke (z.B. Kundenparkplätzen oder Abstellflächen) verfügen, kommt auch für sie die Nutzung der Förderung in Frage. (Die Ladesäulen können auch von eigenen E-Fahrzeugen zum Laden benutzt werden, solange sieöffentlich zugänglich bleiben.)

Für die Beratung und Errichtung der passenden Ladeinfrastruktur können sich Unternehmen und Organisationen des Handwerks an speziell geschulte Elektrohandwerksbetriebe in ihrer Region wenden. Eine Suchmöglichkeit nach solchen E-Mobilitäts-Fachbetrieben findet sich unter dem Stichwort „Fachbetrieb finden“ auf den Seiten der Fachorganisation des E-Handwerks.

Für an Ladeinfrastruktur interessierte Betriebe und Organisationen finden sich im „Technischen Leitfaden Ladeinfrastruktur“ (siehe Download) weitere spezialisierte Erläuterungen und eine Checkliste für Planung, Genehmigung, Aufbau und Betrieb.

Quelle: ZDH im März 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Erster Aufruf zur Antragseinreichung

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur

Technischer Leitfaden[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Seit dem 01. Juli 2016 stellt das Förderprogramm „Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland“ (NESUR-KMU) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Antrag eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur Verfügung.
In ausgewählten „zentralen Orten“ können damit investive Maßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Hinblick auf die Förderung der unternehmerischen Initiative und der lokalen Beschäftigung unterstützt werden. Gefördert werden Investitionen, die die unternehmerische Leistungsfähigkeit dieser KMU nachhaltig herstellen oder dauerhaft verbessern.

Die Förderung gilt für kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk, Fuhrunternehmen, Unternehmen der Kreativwirtschaft sowie sonstige Dienstleister.

Gefördert werden investive Vorhaben wie zum Beispiel die Errichtung, Erweiterung, Verlagerung von Betriebsstätten, Investitionen bei Existenzgründungen bzw. Unternehmensnachfolgen, Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Das Förderprogramm NESUR-KMU wird im Kammerbezirk von den Städten Bernau, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder) und Schwedt angeboten.

Die Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), wobei vor der Antragstellung eine Pflichtberatung bei der jeweils für Wirtschaftsförderung zuständigen Stelle der betreffenden Stadtverwaltung wahrgenommen werden muss. Diese Stelle gibt auch Hinweise bzgl. der Auslegung der Richtlinie in der jeweiligen Stadt und fertigt eine für den ILB-Antrag notwendige Bestätigung über die Förderfähigkeit der Investition.

Bei Baumaßnahmen, bei denen die Summe aller Zuwendungen mehr als 150.000 € beträgt, führt die bautechnische Dienststelle des zentralen Ortes eine baufachliche Prüfung durch.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und muss mindestens 3.000 € betragen. Die Zuschüsse werden nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung gewährt.

Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich nicht vor der Bewilligung begonnen werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Städte bieten Informationen, Beratungen und Unterstützung bei der Antragsstellung an. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der jeweiligen Stadt bzw. bei der Wirtschaftsförderung der zuständigen Stadtverwaltung oder bei der ILB unter www.ilb.de.

Die Programmrichtlinie gilt bis zum 31.12.2020.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][cq_vc_employee name=“stadie“][cq_vc_employee name=“rehse“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in Frankfurt und Eisenhüttenstadt wird auch in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 fortgesetzt. Beide Städte erhalten jeweils gut 800 000 Euro.

Sowohl Frankfurt, als sogenannter Lead-Partner, als auch Eisenhüttenstadt hatten sich am Stadt-Umland-Wettbewerb beteiligt und waren im März dieses Jahres als Sieger hervorgegangen.

Im Ergebnis stehen beiden Städten ab sofort und bis zum 31. Dezember 2020 etwa 1,6 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, die als Investitionsförderung an kleine und mittlere Unternehmen ausgereicht werden können. Das gaben die Städte, unter anderem vertreten von Frankfurts Stadtentwicklungsdezernent Markus Derling und Eisenhüttenstadts Bürgermeisterin Dagmar Püschel am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Frankfurter Rathaus bekannt.

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige des Einzelhandels, der Gastronomie, Handwerksbetriebe, Fuhrunternehmen, Unternehmen der Kreativwirtschaft sowie andere Dienstleistungsbetriebe. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Vereine. Gegenstand der Förderung sind investive Projekte, die zur Sicherung und Erweiterung bestehender Unternehmen beziehungsweise der Ansiedlung neuer Unternehmen beitragen. In Frankfurt ist die Förderung auf Unternehmen beschränkt, die sich in den aktuell ausgewiesenen Stadtumbaugebieten der Stadt gemäß des Innenstadtentwicklungskonzeptes (Insek) 2014-2015 befinden. „Der Stadt-Umland-Wettbewerb ist das Tor, das wir durchschreiten müssen, um unsere Fördermöglichkeiten zu verbessern. Der besondere Reiz des neuen Programms liegt in der vergleichsweise bürokratiefreien Beantragung der etwa 800 000 Euro. Diese wird es auch jenen Unternehmen in unserer Stadt ermöglichen, von den Mitteln zu partizipieren, die sonst wenig Zeit für aufwendige Antragstellungen haben“, erklärte Markus Derling. Er verwies darauf, dass in der zurückliegenden Förderperiode aus Frankfurt Anträge im Umfang zwischen 5000 und 25 000 Euro eingereicht worden sind.

„Die für die Unternehmen in unserer Stadt zur Verfügung stehenden 797 000 Euro sind ein wichtiger Baustein, Investitionen zugunsten der regionalen Wirtschaft zu ermöglichen“, betonte Dagmar Püschel. „Besonders hilfreich ist hierbei, dass von Seiten der Stadt kein Eigenanteil aufgebracht werden muss.“

Mit dem nun laufenden Förderprojekt wird gleichzeitig eine Pflichtberatung der Kommunen eingeführt. Durch diese zusätzliche Dienstleistung soll die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung der Anträge erhöht werden.

Ansprechpartner in der Frankfurter Verwaltung ist Mark Isken (Telefon 0335 552-6112) oder E-Mail mark.isken@frankfurt-oder.de. Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es  auch online unter www.ilb.de

Zu den Informationen der Stadt Frankfurt (Oder) gelangen Sie hier.

Quelle: MOZ, Stadt Frankfurt (Oder)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Hinweis auf Kaufprämie bzw. Umweltprämie für Elektromobile aus Sicht des Handwerks, Zwischenbilanz des BAFA

Nach der Zertifizierung und Veröffentlichung der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge („Kaufprämie“) können seit Ende Juni 2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Anträge zur Förderung des Kaufs von Elektromobilen gestellt werden.

Seite des Bafa mit Hinweisen zum Förderprogramm und Link zum elektronischen Antragsformular:  http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/elektromobilitaet/index.html

Das Wichtigste in Kürze:

Zu den Details der Förderfähigkeit und des Antragsverfahrens finden Sie Hinweise im  Merkblatt der Bafa (Stand 18.7.2016), das wir Ihnen als Download auf diesen Seiten zur Verfügung stellen.

 

Ergänzende Hinweise mit Relevanz für das Handwerk:

 

Die ersten Meldungen der Bafa weisen auf eine eher zurückhaltende Nutzung der Kaufprämie hin. (Der Betrachtungszeitraum ist allerdings auch noch sehr kurz.)

 

Die Zwischenbilanz des Bafa finden Sie im Download auf diesen Seiten.

Quelle: ZDH im Juli 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Liste förderfähige Fahrzeuge[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Merkblatt Bafa[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Zwischenbilanz Bafa[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Sie wollen in Ihrem Unternehmen innovative Ideen verwirklichen und dabei jungen Menschen die Chance geben, berufliche Erfahrungen zu sammeln? Die ILB unterstützt Sie bei der Realisierung Ihrer Pläne.

Es besteht die Möglichkeit, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Brandenburg zu fördern, die Werkstudierende oder Hochschulabsolventinnen und –absolventen für innovative Aufgaben einstellen.

Die Art der Förderung gestaltet sich wie folgt:

Umfang der Förderung

Stipendium

Werkstudierende

Innovationsassistentinnen und -assistenten

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm, Merkblätter und Anträge finden Sie auf den Webseiten der ILB.

.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Henrik Klohs“][cq_vc_employee name=“Jördis Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Vor jeder Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz sollte sich jeder Investor nicht nur mehrere Angebote für die Durchführung der Maßnahme einholen, sondern auch prüfen, ob dafür Fördermittel zur Verfügung stehen. Fördermittel können als nicht rückzahlbare Zuschüsse oder als zinsgünstige Kredite mit oder ohne Tilgungszuschuss bewilligt werden.

Da die Gewährung von Fördermittel i.d.R. mit entsprechenden Auflagen verbunden ist und bei Krediten die Zinsvergünstigung nur für eine bestimmte Laufzeit gewährt wird, ist empfehlenswert, insbesondere beim momentanen Niedrigzinsniveau, auch klassische Bankdarlehen zu prüfen. Hier können günstige Zinskonditionen ggf. über einen längeren Zeitraum festgeschrieben werden und der Aufwand für Antragstellung und Abrechnung ist weniger groß.

Für KMU stehen verschiedene Fördermittelprogramme hauptsächlich über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zur Verfügung.

Im Land Brandenburg bietet die ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) zur Erhöhung der Energieeffizienz zusätzlich das Förderprogramme RENplus 2014 – 2020 an.

Übersicht

BAFA

KfW

ILB

Die genauen Förderbedingungen sind jeweils vielfältig und bedürfen einer gründlichen Betrachtung. Wir unterstützen Sie gerne dabei.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Jördis Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]