TEST

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit dem Förderprogramm RENplus 2014 – 2020 unterstützt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen der Energiestrategie des Landes Brandenburg. Die entsprechende Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWE) ist zum 31.03.2016 in Kraft getreten.

Das Ziel des Programms ist die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Senkung von CO2-Emissionen. Gefördert werden können unter anderem Energieeffizienzmaßnahmen in technischen Prozessabläufen oder die Nutzung/Speicherung erneuerbarer Energien in Unternehmen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Insbesondere werden folgende Maßnahmen gefördert:

Investive Maßnahmen, wie z. B.:

Nicht investive Maßnahmen, wie z. B.:

Eine abschließende Aufzählung finden Sie in Ziffer 2 der Richtlinie.

Weitere Informationen finden Sie unter  www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/renplus_2014_2020[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Wolfgang Haase“][cq_vc_employee name=“Jördis Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit dem Förderprogramm Mikrokredit Brandenburg unterstützt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) kleine und mittlere Unternehmen wie Existenzgründer(innen) und Unternehmensnachfolger(innen) sowie junge Unternehmen durch die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens.

Fördernehmer: Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten zehn Jahren nach Gründung sowie Unternehmensnachfolger

Förderthemen: Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmitteln

Förderart: Darlehen (2.000 EUR bis 25.000 EUR)

Wer wird gefördert?

Die ILB finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der ILB sowie auf diesen Seiten.

Quelle: ILB im März 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Jördis Kaczmarek“][vc_single_image image=“49410″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit Beginn des Jahres 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die bundesweite Beratungsförderung für KMU neu ausgerichtet. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
In das Zuwendungsverfahren sind zusätzlich Leitstellen und regionale Ansprechpartner, so auch die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, eingebunden.

Der Bund fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in allen Entwicklungsphasen. Sie werden je nach Unternehmensalter oder -situation durch drei Module unterstützt:

Jung- und Bestandsunternehmen werden im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert:

Allgemeine Beratungen

sowie spezielle Beratungen

Unternehmen in Schwierigkeiten werden im Rahmen einer Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie einer weiteren Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert.

Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) betragen bei Jungunternehmen 4000 Euro, bei allen anderen Unternehmen 3000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder dem Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Der Zuschuss in den neuen Bundesländern für Jung- und Bestandsunternehmen beträgt 80 Prozent, für Unternehmen in Schwierigkeiten 90 Prozent.

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeit ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen, Bestandsunternehmen ist dies freigestellt.

Sprechen Sie uns an oder vereinbaren einen Beratungstermin. Für telefonische Anfragen hierzu können Sie sich an die Berater der Handwerksammer in Frankfurt (Oder), Hennickendorf, Eberswalde bzw. Prenzlau wenden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.[/vc_column_text][vc_separator border_width=“4″][vc_column_text][/vc_column_text][vc_single_image image=“43217″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][cq_vc_employee name=“stadie“][cq_vc_employee name=“dirsat“][cq_vc_employee name=“rehse“][/vc_column][/vc_row]

[vc_column width=“3/4″]Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Antragstellerinnen und Antragstellern mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk (Meistergründungsprämie Brandenburg).

Ziel ist es, im Bereich des Handwerks für hochqualifizierte Fachkräfte einen Anreiz für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen zu setzen, um hierdurch den Bestand von Handwerksunternehmen in Brandenburg abzusichern oder zu steigern sowie hieraus resultierend durch den Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Förderfähige Maßnahmen

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für den Antrag der Basisförderung ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller beabsichtigt, eine Existenzgründung oder eine Übernahme eines Unternehmens im Handwerk im Land Brandenburg vorzunehmen.

Fördervoraussetzung ist außerdem, dass der Antragsteller/-in Staatsangehörige/-r der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz ist. Andere Antragstellerinnen/Antragsteller müssen einen Aufenthaltstitel nachweisen, der die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erlaubt.

Voraussetzung für den Antrag der Basisförderung ist u.a.auch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller sich innerhalb von drei Jahren nach bestandener deutscher Meisterprüfung oder innerhalb von drei Jahren nach Feststellung einer entsprechenden vollen Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in dem von ihr bzw. ihm ausgeübten Handwerk erstmalig selbstständig macht und nach der Existenzgründung bzw. Unternehmensübernahme im Handwerk keine Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit erzielt.

Weiterhin ist es erforderlich, sich bei der für den beabsichtigten Unternehmenssitz zuständigen Handwerkskammer zu ihrem/seinem Existenzgründungs- bzw. Unternehmensübernahmekonzept, in dem die Voraussetzungen einer tragfähigen Existenzgründung nachvollziehbar dargelegt sind, beraten lässt.

Das Vorhaben darf zudem nicht vor Antragstellung und grundsätzlich nicht vor Bewilligung mittels eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides begonnen worden sein.

Als Vorhabenbeginn ist regelmäßig der Abschluss eines der Existenzgründung oder der Übernahme eines Handwerksbetriebes zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Vertragsabschlüsse im Vorfeld der Gründung wie z. B. für in Anspruch genommene Beratungsleistungen, für die Erstellung eines Businessplanes, für die Gewerbeanmeldung oder für den Rechteerwerb an einem Handwerksbetrieb (Übernahme oder tätige Beteiligung) gelten nicht als Beginn des Vorhabens; damit verbundene Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig.

Sofern mit dem Vorhaben unmittelbar nach der Antragstellung begonnen werden soll, ist der vorzeitige Maßnahmebeginn bei der Bewilligungsbehörde (ILB) zu beantragen und die Genehmigung abzuwarten. Bei einer Übernahme eines Handwerksbetriebes oder einer tätigen Beteiligung gilt mit dem Eingang des Antrages auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der Bewilligungsbehörde der vorzeitige Maßnahmebeginn ausnahmsweise als genehmigt.

Zuwendungsfähige Ausgaben (betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben) müssen mindestens in der Höhe des beantragten zweckgebundenen Zuschusses nachgewiesen werden.

Voraussetzung für den Antrag der ergänzenden zweiten Stufe der Arbeits-/Ausbildungsplatzförderung ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nach Ablauf von drei Jahren nach der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate den Nachweis erbringt

oder

 

Die Voraussetzung ist auch gegeben, wenn die juristische Person des privaten Rechts, die die Antragstellerin/der Antragsteller gegründet oder übernommen hat bzw. an der die Antragstellerin/der Antragsteller beteiligt ist, die Anforderungen des Satzes 1 erfüllt.

Machen sich mehrere Antragstellerinnen/Antragsteller in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft gemeinsam selbstständig oder übernehmen ein Unternehmen im Handwerk bzw. beteiligen sich an einem solchen, kann die juristische Person oder die Personengesellschaft entsprechend der Anzahl der Gründerinnen/Gründer oder Übernehmerinnen/Übernehmer bzw. der die Beteiligung eingehenden Personen – maximal jedoch 3 – die Förderung nach Stufe 1 und 2 erhalten.

Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger kann sein,

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 8.700 EUR.
Die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 3.300 EUR.

Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

Für die Basisförderung:

Für die zweite Stufe der Förderung:

Verfahren

Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104 – 106
14480 Potsdam

Die Antragsformulare und weiterführende Informationen zur Meistergründungsprämie sind auf dem Kundenportal der  ILB  verfügbar und können ab sofort von dort bezogen werden.

Vor der Einreichung des Antrages bei der ILB auf Gewährung der Basisförderung hat die Antragstellerin/der Antragsteller die fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einzuholen und dazu eine Beratung zum geplanten Existenzgründungsverfahren bzw. zur Unternehmensübernahme in Anspruch zu nehmen.

 Bewilligungsverfahren

Über den Antrag entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen.

Quelle:  Amtsblatt für Brandenburg  vom 28.10.2015 Nr. 42  (als Download auf diesen Seiten)
[vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“köbsch“]Ansprechpartner[cq_vc_employee name=“Melchert“][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][cq_vc_employee name=“Stadie“][cq_vc_employee name=“rehse“][cq_vc_employee name=“dirsat“]Sind Sie an einer Beratung zur Meistergründungsprämie Brandenburg interessiert, dann kontaktieren Sie uns bitte.

Download

Amtsblatt 42_15

Flyer Meistergründungsprämie[vc_raw_html]JTNDaWZyYW1lJTIwZnJhbWVib3JkZXIlM0QlMjIwJTIyJTIwc2Nyb2xsaW5nJTNEJTIybm8lMjIlMjB3aWR0aCUzRCUyMjAlMjIlMjBoZWlnaHQlM0QlMjIwJTIyJTIwc3JjJTNEJTIyJTJGJTJGd3d3LnJlbWludHJleC5jb20lMkZjZW5nJTJGcHViJTJGY2VuZy10ci5odG1sJTNGcCUzRGNmYmFlYTcxODEyZmY0NDUwZGI1YTZlMmM3NWJkMzY2JTI2b3AlM0RhNWQxZjNjMmQyMWQ4OTFlN2JlMjRiMjM4N2YxYWJiZCUyMiUzRSUzQyUyRmlmcmFtZSUzRQ==[/vc_raw_html]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Mit den Innovationsgutscheinen soll das technische und finanzielle Risiko kleiner Untenehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemindert werden.
Ca. 50% der Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Unterstützung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen können damit abgedeckt werden.

Mit einer erfolgreichen Innovationsfähigkeit des Unternehmens ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil vorhanden.

Das Ziel des Programms ist es durch externe autorisierte Beratungsunternehmen Voraussetzungen für Innovationsvorhaben zu schaffen.
Die Gutscheine erhalten Sie bei den regionalen Kontaktstellen, u.a. bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.

Gefördert werden:

max. gef. Tagewerke max. Wert des Gutscheins
1. Machbarkeitsstudien 10 TW 4.000 €
2. Realisierungskonzepte 25 TW 10.000 €
3. Kombination Audit u.
Realisierungskonzepte
30 TW 12.000 €
4. Projektmanagement 20 TW 8.000 €

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss, in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Kleine Unternehmen die bisher noch keine externe Beratung zum Innovationsmanagement in Anspruch genommen haben,
können eine kostenlose Initialberatung durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen nutzen.

Antragsberechtigt, zur Durchführung entsprechender Beratungs- und Managementleistungen sind ausschließlich vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen.

Aktuelle Informationen zu Innovation, Beratung  und Förderung des BMWi finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de .

Ein kleines Unternehmen kann in einem Kalenderjahr höchstens 5 BMWi-Innovationsgutscheine in Anspruch nehmen, die einem Förderwert von maximal 20.000 EUR entsprechen.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

1. KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278) 

Es wird die Errichtung, der Ersterwerb und die Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert.

 

2. KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)

Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30 % (Premiumstandard) erzielen, z. B. Druckluft-, Vakuum-, Absaugtechnik, elektrische Antriebe und Pumpen, Mess-, Regel- und Steuerungstechnik

3. KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme  (294)

Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme werden Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme gefördert, z.B. innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme (Prozessoptimierung, Umstellung von Produktionsverfahren, Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armaturen, Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess, Vorwärmung von anderen Medien, Stromeffizienzmaßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwärmemaßnahme), Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme (Auskopplung der Abwärme, Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme), Verstromung von Abwärme, Abwärmekonzepte sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling.

 

Weitere Informationen  zu diesen Programmen finden Sie auf den Seiten der KfW.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Handwerker aus der Region können sich über einen einfacheren Zugang zu notwendigen Krediten freuen. Das stellen die Bürgschaftsbank Brandenburg und die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg mit dem Handwerker-Sofortkredit sicher.

Die Bürgschaftsbank und die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg  haben zur Förderung des regionalen Handwerks ein Finanzierungsinstrument entwickelt, das auf die Bedürfnisse und die strukturellen Besonderheiten kleiner Handwerksunternehmen abgestimmt ist: Der Handwerker-Sofortkredit sorgt dafür, dass Vorhaben der Handwerker schnell und unbürokratisch umgesetzt werden.

Für ein Darlehen unter 125.000 Euro wird ein vereinfachtes Verfahren bei der Stellung von Kreditanträgen gewährleistet, Hilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Kreditunterlagen gegeben und die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Brandenburg durch eine zügige Kreditentscheidung gewährleistet.

Die Betriebsberater  der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg  unterstützen Handwerksunternehmen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und stellen zudem Kontakte zu Ansprechpartnern der Bürgschaftsbank her.
Die Bürgschaftsbank Brandenburg übernimmt gegenüber dem Kreditinstitut im Falle der Kreditvergabe eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 Prozent des Kreditbetrages bei einem Investitionsbedarf von maximal 100.000 Euro.

Eine Kreditentscheidung wird nach Vorliegen aller Unterlagen innerhalb von zehn Werktagen getroffen und der Kredit zur Verfügung gestellt.

Nähere Informationen erhalten Sie von den Betriebsberatern Ihrer Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.

Auch können wir Ihnen einen diesbezüglichen Flyer als Download zur Verfügung stellen.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_column_text]Download

Handwerkersofortkredit[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Die Beratung hilft Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und damit Energieeinsparungen zu realisieren.

Die Richtlinie hebt den Zuschusshöchstbetrag für die Energieberatungen auf 8.000 Euro an. Erstmals kann auch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 Euro.

Um einen höheren Beratungsstandard sicherzustellen, werden zukünftig nur noch Energieberatungen gefördert, die den Anforderungen an “Audits” nach der EU-Energie­effizienz­richtlinie entsprechen. Die Durchführung wird künftig nicht mehr bei der KfW, sondern beim BAFA liegen, wo online ein Antrag gestellt werden kann.
Die Energieberatung beziehungsweise die Umsetzungsbegleitung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Die Auswahl des Beraters obliegt dem antragstellenden Unternehmen. Derzeit findet man die Energieberater im Mittelstand in der KfW-Beraterbörse.

In den Jahren 2008-2013 wurden im Rahmen des Programms “Energieberatung im Mittelstand” bereits etwa 17.000 Unternehmen beraten. Aus der Beratung induzierte Investitionen belaufen sich auf 0,7 bis 1,4 Milliarden Euro und haben zu Energieeinsparungen von 1,5 bis 2,7 TWh geführt. Jeder Euro öffentliche Ausgaben führt zu 16 bis 29 Euro private Investitionen.

Informationen zur Förderung der Energieberatung durch das BMWi finden Sie hier sowie unter  bmwi-energiewende.de.

 

Quelle: ZDH, BWMi sowie BAFA

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen für „Dienstleistungsinnovationen durch Digitalisierung“ veröffentlicht. Die Digitalisierung als Innovationsmotor verändert die Wertschöpfung, erlaubt den Aufbau von neuartigen Servicesystemen und fördert die Internationalisierung von Dienstleistungen. Das BMBF beabsichtigt, die Forschung in diesem Themenschwerpunkt gezielt auszubauen. Es sollen Vorhaben gefördert werden, die die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um die Entwicklung, Erbringung und den Vertrieb von Dienstleistungen nachhaltig zu verbessern.

Für kleine und mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Handel und Industrie sind folgende Forschungs- und Entwicklungsbereiche interessant:

Prozessinnovation durch Digitalisierung

  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Datendurchlässigkeit in Wertschöpfungsprozessen
  • Erforschung und Entwicklung von Ansätzen zur Automatisierung von Dienstleistungsprozessen (u.a.m.)

Vernetzung von Dienstleistung und Integration ins Internet

  • Identifizierung der Möglichkeiten der “Koproduktion” mit Kunden und Auswirkung auf Unternehmen
  • Gestaltung von Geschäftskonzepten für die kundeninduzierte Dienstleistungserstellung
  • Gestaltung von Geschäftskonzepten und Kontrolle und Sicherheit der Daten von Kunden und Anbietern (u.a.m.)

Zuwendungen können im Wege der Projektfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungen an Unternehmen können bis zu 50% anteilsfinanziert werden. Hochschulen, Fachhochschulen und Wissenschaftseinrichtungen erhalten bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Die Förderbank ILB hält derzeit für innovative Unternehmen zwei Landesprogramme bereit. Das Programm „ProFIT Brandenburg“ kann je nach Vorhaben als Zuschuss oder als Darlehen beantragt werden. Das Programm „Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung“ kann neben dem eigentlichen Darlehen auch eine Haftungsfreistellung von bis zu 80% aufweisen. Dadurch verbessert sich die Finanzierungsbasis für Unternehmen und Hausbanken.
Alle wichtigen Informationen finden Sie online auf der Website der ILB.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]