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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit für den Mittelstand unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind:

Was wird gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit für den Mittelstand fördert die ILB Investitionen inklusive die Übernahme von Unternehmen und den Erwerb einer tätigen Beteiligung unter bestimmten Voraussetzungen sowie Betriebsmittel.

Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Wer oder was wird nicht gefördert?
Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Quelle: ILB[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][vc_column][/vc_column][/vc_row]

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Die Kälte-Klima-Richtlinie

Ab 1. Januar 2017 gilt eine neue Förderrichtlinie:
Das Bundesumweltministerium fördert mit Investitionszuschüssen Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Die Anlagen verbrauchen durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme erheblich weniger elektrische Energie und verursachen dadurch deutlich geringere Treibhausgasemissionen. In vielen Fällen werden auch Kältemittel mit geringer Treibhauswirkung oder halogenfreie Kältemittel eingesetzt, wodurch auch die direkten Treibhausgasemissionen sinken.

Neben Unternehmen können gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen Anträge stellen.

  • Die Fördergegenstände und Fördergrenzen wurden erweitert. Mehr Vorhaben als bisher sind potenziell förderfähig.
  • Die Förderung ist leichter zu kalkulieren. Sie erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen.
  • Die Höhe der Förderung hängt dabei von der Art der Maßnahme (Neuerrichtung, Voll- oder Teilsanierung), der Art der Anlage sowie von deren Kälteleistung ab.

Was wird gefördert?

  • Kleine Kompressions-Kälteanlagen mit zwei bis fünf Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme (keine steckerfertigen Geräte)
  • Kompressions-Klimaanlagen einschließlich Mono-Split-Klimaanlagen und Heiz-/Kühlsysteme mit 5 bis 300 Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme
  • Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 300 Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme
  • Anlagen mit Ammoniak als Kältemittel mit 5 bis 200 Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme
  • Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 Kilowatt Kälteleistung

Förderfähig sind die Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen sowie die Voll- oder Teilsanierung von Bestandsanlagen.

Weitere Hinweise zur Antragstellung beim BAFA sowie Fördervoraussetzungen finden Sie in Merkblatt (pdf-Datei  siehe Download) oder im Internet .

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Übersicht über Förderangebote von BMWi und BMBF für innovative KMU und Handwerksunternehmen sowie Innovationswettbewerbe und Preise auf Bundesebene.

Mit der im Download zur Verfügung stehenden Übersicht informiert der ZDH umfassend und dennoch kompakt über die Förderangebote des Bundes, mit denen innovative Handwerksunternehmen bei ihren Innovationsvorhaben unterstützt werden können.

Zusätzlich sind die wichtigsten Wettbewerbe und Preise aufgeführt, um die sich innovative Unternehmen aus dem Handwerk bewerben können.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_column_text]Download

UEbersicht_Foerderprogramme_FuE_fuer_KMU[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Mit dem BIG soll die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Handwerksbetrieben durch den erleichterten Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung gestärkt werden.

KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungs- und Handwerkssektors können gemäß geltender EU-Definition, die eine förderfähige Tätigkeit nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ausüben und den Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben gefördert werden.

Förderfähig sind nur die Leistung der Forschungseinrichtung, auf der Basis eines entsprechenden Angebotes und Auftrages und die zu der Erbringung der Transferleistung erforderlichen Positionen (z.B. Personal, Material, Nutzungsentgelt) darunter fallen

  • externe wissenschaftliche Beratung und Untersuchungen im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation (Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien etc.)
  • externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zwecks Ausgestaltung bestehender Produkte und Verfahren bis zur Marktreife.

Die Art der Förderung ist ein Projektbezogener Zuschuss für den:

  • Kleinen Innovationsgutschein zur wissenschaftlichen Einstiegsberatung im Wege der Vollfinanzierung (100 %), max. 1.500 EUR (nur einmalig und nur bei erster Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und der Forschungseinrichtung nutzbar) bei einer Laufzeit von max. zwei Monaten
  • Großen Innovationsgutschein für umsetzungsorientierte Ansätze im Wegeder Anteilsfinanzierung (70 %), max. 7.000 EUR (mehrmals, aber höchstens einmal pro Jahr nutzbar) bei einer Laufzeit von max. sechs Monaten.

Eine Kombination beider Gutscheine ist möglich.

Weitere Informationen  erhalten Sie über  Herrn Klohs.

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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat verschiedene Förderprogramme für Beratungsdienstleistungen im Gründer- und KMU-Bereich neu  strukturiert. Die bewährten Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows“ sowie die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ wurden in einem einheitlichen Beratungsförderprogramm des Bundes zusammengeführt.

Die Richtlinien der neuen Förderung  traten zum 1. Januar 2016 in Kraft. Antragsberechtigt sind neu gegründete sowie bereits bestehende Betriebe. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Förderkonditionen für Unternehmen sind nach wie vor attraktiv:

  • Neu gegründete Unternehmen (bis zwei Jahre nach Gründung; bisher: Gründercoaching Deutschland): 80 Prozent Förderanteil auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro.
  • Bestehende Unternehmen (mindestens zwei Jahre tätig, bisher: KMU-Beratung): 80 Prozent Förderanteil auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro.
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch): 90 Prozent Förderanteil auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ist langjähriger Regionalpartner der KfW zu den vielfältigen Förderprodukten. Sprechen Sie uns an oder vereinbaren einen Beratungstermin. Für telefonische Anfragen hierzu können Sie sich an die Berater der Handwerksammer in Frankfurt (Oder), Hennickendorf, Eberswalde bzw. Prenzlau wenden; die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.

Weitere Details zur Neustrukturierung der Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung stellen wir Ihnen auf diesen Seiten als Download gern zur Verfügung.

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Eckpunkte-2016[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]