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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen. Angesichts der immer noch hohen Ansteckungszahlen mit COVID-19 ist es weiterhin notwendig, sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Weg dorthin die Gefahr der Ansteckung zu verringern. Dabei gilt es, konsequent die erforderlichen Hygiene- und Abstandsvorgaben einzuhalten und immer dort, wo es die betrieblichen Abläufe zulassen, Homeoffice zu ermöglichen.

Der Kabinettsbeschluss sieht Folgendes – in Ergänzung der bereits bestehenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln – vor:

Maßnahmen zur Kontaktreduzierung im Betrieb:

Verpflichtung zur Verfügungstellung medizinischer Masken:

Die Verordnung tritt voraussichtlich kommenden Mittwoch, den 27. Januar 2021, in Kraft und ist bis zum 15. März 2021 befristet.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am 30. Juni 2020 wurde das sog. Corona-Steuerhilfegesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz enthält eine Ausweitung der Entschädigung bei Schließung von Betreuungseinrichtungen nach § 56 Abs.1a IfSG. Bereits Ende März war ein Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen worden.

Wir berichteten dazu zuletzt auf unserer Internetseite in den Beiträgen „Verdienstausfallentschädigung auch für Kinderbetreuungszeiten nach dem Infektionsschutzgesetz“ und „Arbeitnehmerrechte bei Kinderbetreuung“.

Diese Entschädigungsansprüche wurden nun von sechs auf bis zu zehn Wochen pro Elternteil verlängert; für Alleinerziehende auf bis zu zwanzig Wochen. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 30. März 2020 in Kraft.  Die Vorleistungspflicht des Arbeitgebers (§ 56 Abs.5 IfSG) wurde nicht geändert und besteht weiterhin für sechs Wochen. Im Anschluss geht die Auszahlungsverpflichtung auf die Behörde über.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]