Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und angepasst | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und angepasst

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ab 1. Juli entfallen Angebotspflicht für Homeoffice und die Abstandsregelungen im Betrieb. Anderes bleibt bestehen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“109413″ img_size=“large“][vc_column_text]Die Bundesnotbremse endet am 30. Juni 2021. Damit verändert sich auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Bis einschließlich 10. September 2021 gelten folgende Anpassungen. Homeoffice-Pflicht und Zehn-Quadratmeter-Regelung entfallen Unternehmen müssen ihren Beschäftigten ab Juli nicht mehr zwingend Homeoffice anbieten. Auch Arbeitnehmer …

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ab 1. Juli entfallen Angebotspflicht für Homeoffice und die Abstandsregelungen im Betrieb. Anderes bleibt bestehen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“109413″ img_size=“large“][vc_column_text]Die Bundesnotbremse endet am 30. Juni 2021. Damit verändert sich auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Bis einschließlich 10. September 2021 gelten folgende Anpassungen.

Homeoffice-Pflicht und Zehn-Quadratmeter-Regelung entfallen

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten ab Juli nicht mehr zwingend Homeoffice anbieten. Auch Arbeitnehmer müssen entsprechende Angebote des Arbeitgebers nicht mehr annehmen. Laut BMAS müssten betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das notwendige Minimum reduziert bleiben.

Mit der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung entfällt künftig auch die verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmeter pro Person in mehrfach belegten Räumen.

Testangebotspflicht bleibt bestehen

Arbeitgeber sind weiterhin dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttest anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte bzw. genesene Beschäftigte. Arbeitnehmer müssen die Testangebote nicht wahrnehmen. Gegenüber dem Arbeitgeber müssen sie keine Angaben über Testergebnisse, Impf- oder Genesungsstatus machen.

AHA+L-Regel weiterhin gültig

Die bekannten Regeln zur Infektionsvermeidung gelten auch im Arbeitsleben weiter. Arbeitgeber müssen weiterhin auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln achten. Wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten, müssen Arbeitgeber mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Corona-Arbeitsschutzverordnung[/vc_message][/vc_column][/vc_row]