Der neue ZDH-Flyer “Familienpflegezeitgesetz” verschafft Betriebsinhabern einen schnellen Überblick | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Familie und Beruf] Der neue ZDH-Flyer “Familienpflegezeitgesetz” verschafft Betriebsinhabern einen schnellen Überblick

Zum 01.01.2012 ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll Arbeitnehmern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ermöglichen. Es sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren reduzieren können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen.

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Zum 01.01.2012 ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll Arbeitnehmern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ermöglichen. Es sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren reduzieren können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Während der Familienpflegezeit hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt des Beschäftigten aufzustocken, um allzu hohe Einkommenseinbußen während der Familienpflegezeit abzufedern. Zur Sicherung der Entgeltaufstockung kann der Arbeitgeber ein zinsloses Bundesdarlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen.

In den abschließenden Gesetzgebungsberatungen konnte seinerzeit – nicht zuletzt aufgrund der Intervention des ZDH – erreicht werden, dass das Familienpflegezeitgesetz in seiner jetzigen Fassung – anders als dies noch in den ersten Gesetzentwürfen der Fall war – ausdrücklich keinen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Familienpflegezeit festschreibt. Die Vereinbarung der Familienpflegezeit erfolgt auf freiwilliger vertraglicher Basis zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass entgegen den Planungen im Gesetzentwurf kein Zwang zur Einrichtung administrativ aufwendiger Wertkonten mehr besteht.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Vereinbarung einer Familienpflegezeit auf Grundlage der komplizierten gesetzlichen Regelungen vor allem für kleine Betriebe mit erheblichen bürokratischen Lasten und mit Blick auf den besonderen Kündigungsschutz für die pflegenden Arbeitnehmer auch mit einem Flexibilitätsverlust einhergeht.

Der ZDH-Flyer gibt den Betriebsinhabern deshalb nicht nur einen Überblick über die Vereinbarung und Ausgestaltung der Familienpflegezeit, sondern auch über die Darlehensbeantragung beim BAFzA, den Sonderkündigungsschutz und den Umgang mit Störfällen nach der Beendigung der aktiven Pflegephase des Beschäftigten.

Wenn Sie an der Zusendung des Flyers interessiert sind, informieren Sie uns. Ein Musterexemplar können Sie auch diesen Seiten als Download entnehmen.

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